16.01.2026, 21:52
(16.01.2026, 21:49)Gast2389564 schrieb:Aus anwaltlicher Vorsicht weiter geprüft.(16.01.2026, 21:48)Manifest schrieb:(16.01.2026, 21:42)Gast2389564 schrieb: Fandet ihr alle die dringende Gefahr so deutlich? Habe mir da extrem schwer getan und bin da ziemlich geschwommen
Habe die abgelehnt :)
Und dann über 38 HSOG probiert oder einfach aus anwaltlicher Vorsicht weiter geprüft?
16.01.2026, 22:53
Ich hatte auch lange überlegt und auch schon das Rubrum etc für die Klagebegründung fertig gehabt. Aber irgendwie fand ich dann doch, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Gefährdung der beiden Hunde vorlag. Resultierend aus den Zeugenaussagen, der ersten Besichtigung und der anonymen Meldung und dem zweiten Termin, wo er sie nicht reingelassen hat.
17.01.2026, 03:40
Kopp/Schenke vertreten bei der Klagefrist leider die Mindermeinung, wonach § 74 auch im Falle der Erledigung des VA vor Bestandskraft anwendbar sein soll. Die gegenläufige Meinung des BVerwG, wonach in diesem Fall keine Klagefrist läuft (nur Verwirkung, hier aber keine Anhaltspunkte), ist in § 113 leider etwas unauffällig kommentiert.
Da der SV bei Begutachtung noch weitgehend unklar war, hätte man vermutlich einiges zu den tatsächlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlagen aus dem SV ziehen können. Soweit es bspw für Befangenheit oder sonst einen Prüfungspunkt auf die Frage ankäme, ob der Mitarbeiter geklingelt hat, wäre von der Vorlage des Videos als Beweismittel wohl abzuraten, weil es wahrscheinlich als manipuliert angesehen werden würde. Denn zufälligerweise fehlen vier kurze Zeitabschnitte just in der halben Stunde, die der Mitarbeiter vor Ort war. Die passen zu den ungefähren Zeiten, zu denen der Mitarbeiter lt Vermerk jeweils das Grundstück betreten bzw. verlassen hat. Aber auch unabhängig davon wäre das Video jedenfalls unergiebig. Und die Bitte um Rückruf ist ja auch nicht von selbst in den Briefkasten geflogen.
Hat jemand kreative Ideen gehabt, wie man ein künftiges Einschreiten der Behörde verhindern könnte?
Da der SV bei Begutachtung noch weitgehend unklar war, hätte man vermutlich einiges zu den tatsächlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlagen aus dem SV ziehen können. Soweit es bspw für Befangenheit oder sonst einen Prüfungspunkt auf die Frage ankäme, ob der Mitarbeiter geklingelt hat, wäre von der Vorlage des Videos als Beweismittel wohl abzuraten, weil es wahrscheinlich als manipuliert angesehen werden würde. Denn zufälligerweise fehlen vier kurze Zeitabschnitte just in der halben Stunde, die der Mitarbeiter vor Ort war. Die passen zu den ungefähren Zeiten, zu denen der Mitarbeiter lt Vermerk jeweils das Grundstück betreten bzw. verlassen hat. Aber auch unabhängig davon wäre das Video jedenfalls unergiebig. Und die Bitte um Rückruf ist ja auch nicht von selbst in den Briefkasten geflogen.
Hat jemand kreative Ideen gehabt, wie man ein künftiges Einschreiten der Behörde verhindern könnte?
17.01.2026, 09:05
(17.01.2026, 03:40)HessEx26 schrieb: Kopp/Schenke vertreten bei der Klagefrist leider die Mindermeinung, wonach § 74 auch im Falle der Erledigung des VA vor Bestandskraft anwendbar sein soll. Die gegenläufige Meinung des BVerwG, wonach in diesem Fall keine Klagefrist läuft (nur Verwirkung, hier aber keine Anhaltspunkte), ist in § 113 leider etwas unauffällig kommentiert.
Da der SV bei Begutachtung noch weitgehend unklar war, hätte man vermutlich einiges zu den tatsächlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlagen aus dem SV ziehen können. Soweit es bspw für Befangenheit oder sonst einen Prüfungspunkt auf die Frage ankäme, ob der Mitarbeiter geklingelt hat, wäre von der Vorlage des Videos als Beweismittel wohl abzuraten, weil es wahrscheinlich als manipuliert angesehen werden würde. Denn zufälligerweise fehlen vier kurze Zeitabschnitte just in der halben Stunde, die der Mitarbeiter vor Ort war. Die passen zu den ungefähren Zeiten, zu denen der Mitarbeiter lt Vermerk jeweils das Grundstück betreten bzw. verlassen hat. Aber auch unabhängig davon wäre das Video jedenfalls unergiebig. Und die Bitte um Rückruf ist ja auch nicht von selbst in den Briefkasten geflogen.
Hat jemand kreative Ideen gehabt, wie man ein künftiges Einschreiten der Behörde verhindern könnte?
Ich hab ins Mandanten Schreiben geschrieben dass er sich dann melden soll und einstweiliger Rechtsschutz geht
17.01.2026, 12:31
Herzlichen Glückwunsch an alle Januar-Schreiber! Ich hoffe ihr habt eins der besten Wochenenden eures Lebens!
Ich schreibe in 2 Wochen und wollte nachhören, ob jemand in NRW (Schreibort Köln) vielleicht seine Gesetze loswerden will?
Ich schreibe in 2 Wochen und wollte nachhören, ob jemand in NRW (Schreibort Köln) vielleicht seine Gesetze loswerden will?
17.01.2026, 18:17
(17.01.2026, 12:31)NRW02 schrieb: Herzlichen Glückwunsch an alle Januar-Schreiber! Ich hoffe ihr habt eins der besten Wochenenden eures Lebens!Hi, ja hier kann dir alles abgeben. Habe im Dezember 2025 geschrieben, könnte sein, dass du noch eine EL im Rehborn nachsortierten müsstest. Wie sollen wir Kontakt aufnehmen?
Ich schreibe in 2 Wochen und wollte nachhören, ob jemand in NRW (Schreibort Köln) vielleicht seine Gesetze loswerden will?
18.01.2026, 12:27
(17.01.2026, 18:17)bea123 schrieb:gerne über: GesetzeFebruar2025@web.de(17.01.2026, 12:31)NRW02 schrieb: Herzlichen Glückwunsch an alle Januar-Schreiber! Ich hoffe ihr habt eins der besten Wochenenden eures Lebens!Hi, ja hier kann dir alles abgeben. Habe im Dezember 2025 geschrieben, könnte sein, dass du noch eine EL im Rehborn nachsortierten müsstest. Wie sollen wir Kontakt aufnehmen?
Ich schreibe in 2 Wochen und wollte nachhören, ob jemand in NRW (Schreibort Köln) vielleicht seine Gesetze loswerden will?
Hier habe ich keine Möglichkeit gefunden..
18.01.2026, 12:45
(18.01.2026, 12:27)NRW02 schrieb:(17.01.2026, 18:17)bea123 schrieb:gerne über: GesetzeFebruar2025@web.de(17.01.2026, 12:31)NRW02 schrieb: Herzlichen Glückwunsch an alle Januar-Schreiber! Ich hoffe ihr habt eins der besten Wochenenden eures Lebens!Hi, ja hier kann dir alles abgeben. Habe im Dezember 2025 geschrieben, könnte sein, dass du noch eine EL im Rehborn nachsortierten müsstest. Wie sollen wir Kontakt aufnehmen?
Ich schreibe in 2 Wochen und wollte nachhören, ob jemand in NRW (Schreibort Köln) vielleicht seine Gesetze loswerden will?
Hier habe ich keine Möglichkeit gefunden..
Ich hab dir geschrieben LG


