18.08.2022, 14:05
(18.08.2022, 13:36)Gast schrieb:(18.08.2022, 13:13)JuraisLife schrieb:(18.08.2022, 13:08)Gast schrieb:(18.08.2022, 12:47)Gast schrieb:(17.08.2022, 22:06)YoloLaw schrieb: Und natürlich auch noch bei vielen anderen Kanzleien. Meistens gibt es Tarife für:
Ohne Examen
Mit 1. Examen
Mit 2. Examen
Der Schwerpunkt hilft höchstens bei der Einstellung aber nicht beim Geld.
Ohne Examen ist man halt kein WissMit, sondern "nur" studentische Hilfskraft
Das wäre nun meine Frage, wird man mit nur staatlichen Teil wie jemand mit 1. Examen vergütet oder generell gleich einem Studenten?
Man wird, wie du bereits vermutet hast, ohne den staatlichen Teil legitimerweise als studentischer Mitarbeiter eingestellt.
Danke für die Antwort. Mir hatte mal jemand gesagt, dass viele GK bei WissMits nur auf den Staatsteil achten würden - daher die frage. Wen dem nicht so ist, dann wäre abwarten bis zum schwerpunkt (März nächstes Jahr) ja evtl. Sinnvoller
Entschuldige, habe mich verlesen.
Es gibt viele Kanzleien, die nur mit dem Staatsteil einstellen und bei der Bezahlung keinen Unterschied zwischen jemanden, der nur den Staatsteil hat und jemanden, der voll examiniert ist, machen.
z.B. Milbank, FBD, HM, Kirkland.
18.08.2022, 14:25
(18.08.2022, 14:05)JuraisLife schrieb:(18.08.2022, 13:36)Gast schrieb:(18.08.2022, 13:13)JuraisLife schrieb:(18.08.2022, 13:08)Gast schrieb:(18.08.2022, 12:47)Gast schrieb: Ohne Examen ist man halt kein WissMit, sondern "nur" studentische Hilfskraft
Das wäre nun meine Frage, wird man mit nur staatlichen Teil wie jemand mit 1. Examen vergütet oder generell gleich einem Studenten?
Man wird, wie du bereits vermutet hast, ohne den staatlichen Teil legitimerweise als studentischer Mitarbeiter eingestellt.
Danke für die Antwort. Mir hatte mal jemand gesagt, dass viele GK bei WissMits nur auf den Staatsteil achten würden - daher die frage. Wen dem nicht so ist, dann wäre abwarten bis zum schwerpunkt (März nächstes Jahr) ja evtl. Sinnvoller
Entschuldige, habe mich verlesen.
Es gibt viele Kanzleien, die nur mit dem Staatsteil einstellen und bei der Bezahlung keinen Unterschied zwischen jemanden, der nur den Staatsteil hat und jemanden, der voll examiniert ist, machen.
z.B. Milbank, FBD, HM, Kirkland.
Was ist denn dein Staatsteil? Ab 8 Punkten geht auf jeden Fall schon etwas.
Kommt drauf an wo du dich bewirbst, logisch.
18.08.2022, 14:57
(18.08.2022, 13:36)Gast schrieb:(18.08.2022, 13:13)JuraisLife schrieb:(18.08.2022, 13:08)Gast schrieb:(18.08.2022, 12:47)Gast schrieb:(17.08.2022, 22:06)YoloLaw schrieb: Und natürlich auch noch bei vielen anderen Kanzleien. Meistens gibt es Tarife für:
Ohne Examen
Mit 1. Examen
Mit 2. Examen
Der Schwerpunkt hilft höchstens bei der Einstellung aber nicht beim Geld.
Ohne Examen ist man halt kein WissMit, sondern "nur" studentische Hilfskraft
Das wäre nun meine Frage, wird man mit nur staatlichen Teil wie jemand mit 1. Examen vergütet oder generell gleich einem Studenten?
Man wird, wie du bereits vermutet hast, ohne den staatlichen Teil legitimerweise als studentischer Mitarbeiter eingestellt.
Danke für die Antwort. Mir hatte mal jemand gesagt, dass viele GK bei WissMits nur auf den Staatsteil achten würden - daher die frage. Wen dem nicht so ist, dann wäre abwarten bis zum schwerpunkt (März nächstes Jahr) ja evtl. Sinnvoller
Siehe Hervorhebung oben, ihr habt aneinander vorbeigeredet.
Meine Erfahrung:
Nur Schwerpunkt - studentischer Mitarbeiter
Nur Staatsteil - wissenschaftlicher Mitarbeiter
Ich wurde mit nur Staatsteil ohne Schwerpunkt als normaler WissMit eingestellt. Gehalt identisch.
Versuchs! War für mich eine super Möglichkeit gutes Geld zu verdienen und Erfahrung zu sammeln
18.08.2022, 15:04
(18.08.2022, 13:36)Gast schrieb:(18.08.2022, 13:13)JuraisLife schrieb:(18.08.2022, 13:08)Gast schrieb:(18.08.2022, 12:47)Gast schrieb:(17.08.2022, 22:06)YoloLaw schrieb: Und natürlich auch noch bei vielen anderen Kanzleien. Meistens gibt es Tarife für:
Ohne Examen
Mit 1. Examen
Mit 2. Examen
Der Schwerpunkt hilft höchstens bei der Einstellung aber nicht beim Geld.
Ohne Examen ist man halt kein WissMit, sondern "nur" studentische Hilfskraft
Das wäre nun meine Frage, wird man mit nur staatlichen Teil wie jemand mit 1. Examen vergütet oder generell gleich einem Studenten?
Man wird, wie du bereits vermutet hast, ohne den staatlichen Teil legitimerweise als studentischer Mitarbeiter eingestellt.
Danke für die Antwort. Mir hatte mal jemand gesagt, dass viele GK bei WissMits nur auf den Staatsteil achten würden - daher die frage. Wen dem nicht so ist, dann wäre abwarten bis zum schwerpunkt (März nächstes Jahr) ja evtl. Sinnvoller
Bei Linklaters wirst du mit Staatsteil bereits ganz normal bezahlt
18.08.2022, 16:39
(18.08.2022, 15:04)Gast schrieb:(18.08.2022, 13:36)Gast schrieb:(18.08.2022, 13:13)JuraisLife schrieb:(18.08.2022, 13:08)Gast schrieb:(18.08.2022, 12:47)Gast schrieb: Ohne Examen ist man halt kein WissMit, sondern "nur" studentische Hilfskraft
Das wäre nun meine Frage, wird man mit nur staatlichen Teil wie jemand mit 1. Examen vergütet oder generell gleich einem Studenten?
Man wird, wie du bereits vermutet hast, ohne den staatlichen Teil legitimerweise als studentischer Mitarbeiter eingestellt.
Danke für die Antwort. Mir hatte mal jemand gesagt, dass viele GK bei WissMits nur auf den Staatsteil achten würden - daher die frage. Wen dem nicht so ist, dann wäre abwarten bis zum schwerpunkt (März nächstes Jahr) ja evtl. Sinnvoller
Bei Linklaters wirst du mit Staatsteil bereits ganz normal bezahlt
Bei CC, AO, SZA und Freshfields meines Wissens auch.