17.08.2022, 19:47
Hallo,
habe den staatlichen Teil des 1. Examens mit 8,4 Punkten im Schnitt abgeschlossen. Aus persönlichen Gründen verzögert sich der universitäre Teil des 1. Examens noch.
Konkret würde ich gerne zum Geld verdienen eine Tätigkeit als WissMit (wohl Berlin) aufnehmen. Stellen die GKs auch nur mit staatlichem Teil ein? Sind 8,4 für Berlin ausreichend? Freue mich über Erfahrungen!
habe den staatlichen Teil des 1. Examens mit 8,4 Punkten im Schnitt abgeschlossen. Aus persönlichen Gründen verzögert sich der universitäre Teil des 1. Examens noch.
Konkret würde ich gerne zum Geld verdienen eine Tätigkeit als WissMit (wohl Berlin) aufnehmen. Stellen die GKs auch nur mit staatlichem Teil ein? Sind 8,4 für Berlin ausreichend? Freue mich über Erfahrungen!
17.08.2022, 19:49
Klar, versuch es mal bei Dentons, TW, Heuking, CMS, Linklaters. Irgendwo wirst du unterkommen!
17.08.2022, 20:45
Hat bei mir ohne Probleme funktioniert. Manche Kanzleien zahlen WissMits ohne SB aber weniger Geld, aber das ist die Minderheit.
Denke mit 8,4P solltest du zumindest in der Theorie fast überall eine Chance haben.
Denke mit 8,4P solltest du zumindest in der Theorie fast überall eine Chance haben.
17.08.2022, 21:41
Und was ist nur mit Schwerpunkt?
17.08.2022, 22:05
17.08.2022, 22:06
(17.08.2022, 22:05)YoloLaw schrieb:(17.08.2022, 21:41)Gast schrieb: Und was ist nur mit Schwerpunkt?
Meines Wissens nach geht da bei folgenden Kanzleien etwas: Dentons, White & Case, Willkie.
Und natürlich auch noch bei vielen anderen Kanzleien. Meistens gibt es Tarife für:
Ohne Examen
Mit 1. Examen
Mit 2. Examen
Der Schwerpunkt hilft höchstens bei der Einstellung aber nicht beim Geld.
18.08.2022, 12:47
(17.08.2022, 22:06)YoloLaw schrieb:(17.08.2022, 22:05)YoloLaw schrieb:(17.08.2022, 21:41)Gast schrieb: Und was ist nur mit Schwerpunkt?
Meines Wissens nach geht da bei folgenden Kanzleien etwas: Dentons, White & Case, Willkie.
Und natürlich auch noch bei vielen anderen Kanzleien. Meistens gibt es Tarife für:
Ohne Examen
Mit 1. Examen
Mit 2. Examen
Der Schwerpunkt hilft höchstens bei der Einstellung aber nicht beim Geld.
Ohne Examen ist man halt kein WissMit, sondern "nur" studentische Hilfskraft
18.08.2022, 13:08
(18.08.2022, 12:47)Gast schrieb:(17.08.2022, 22:06)YoloLaw schrieb:(17.08.2022, 22:05)YoloLaw schrieb:(17.08.2022, 21:41)Gast schrieb: Und was ist nur mit Schwerpunkt?
Meines Wissens nach geht da bei folgenden Kanzleien etwas: Dentons, White & Case, Willkie.
Und natürlich auch noch bei vielen anderen Kanzleien. Meistens gibt es Tarife für:
Ohne Examen
Mit 1. Examen
Mit 2. Examen
Der Schwerpunkt hilft höchstens bei der Einstellung aber nicht beim Geld.
Ohne Examen ist man halt kein WissMit, sondern "nur" studentische Hilfskraft
Das wäre nun meine Frage, wird man mit nur staatlichen Teil wie jemand mit 1. Examen vergütet oder generell gleich einem Studenten?
18.08.2022, 13:13
(18.08.2022, 13:08)Gast schrieb:(18.08.2022, 12:47)Gast schrieb:(17.08.2022, 22:06)YoloLaw schrieb:(17.08.2022, 22:05)YoloLaw schrieb:(17.08.2022, 21:41)Gast schrieb: Und was ist nur mit Schwerpunkt?
Meines Wissens nach geht da bei folgenden Kanzleien etwas: Dentons, White & Case, Willkie.
Und natürlich auch noch bei vielen anderen Kanzleien. Meistens gibt es Tarife für:
Ohne Examen
Mit 1. Examen
Mit 2. Examen
Der Schwerpunkt hilft höchstens bei der Einstellung aber nicht beim Geld.
Ohne Examen ist man halt kein WissMit, sondern "nur" studentische Hilfskraft
Das wäre nun meine Frage, wird man mit nur staatlichen Teil wie jemand mit 1. Examen vergütet oder generell gleich einem Studenten?
Man wird, wie du bereits vermutet hast, ohne den staatlichen Teil legitimerweise als studentischer Mitarbeiter eingestellt.
18.08.2022, 13:36
(18.08.2022, 13:13)JuraisLife schrieb:(18.08.2022, 13:08)Gast schrieb:(18.08.2022, 12:47)Gast schrieb:(17.08.2022, 22:06)YoloLaw schrieb:(17.08.2022, 22:05)YoloLaw schrieb: Meines Wissens nach geht da bei folgenden Kanzleien etwas: Dentons, White & Case, Willkie.
Und natürlich auch noch bei vielen anderen Kanzleien. Meistens gibt es Tarife für:
Ohne Examen
Mit 1. Examen
Mit 2. Examen
Der Schwerpunkt hilft höchstens bei der Einstellung aber nicht beim Geld.
Ohne Examen ist man halt kein WissMit, sondern "nur" studentische Hilfskraft
Das wäre nun meine Frage, wird man mit nur staatlichen Teil wie jemand mit 1. Examen vergütet oder generell gleich einem Studenten?
Man wird, wie du bereits vermutet hast, ohne den staatlichen Teil legitimerweise als studentischer Mitarbeiter eingestellt.
Danke für die Antwort. Mir hatte mal jemand gesagt, dass viele GK bei WissMits nur auf den Staatsteil achten würden - daher die frage. Wen dem nicht so ist, dann wäre abwarten bis zum schwerpunkt (März nächstes Jahr) ja evtl. Sinnvoller