02.08.2022, 14:37
Speziell an diejenigen, die sagen, dass AG´s eh nichts bringen:
Die AG´s finden ja dennoch statt. Wie würdet Ihr die AG´s denn gestalten, damit Ihr einen Mehrwert mitbringen würdet?
Die AG´s finden ja dennoch statt. Wie würdet Ihr die AG´s denn gestalten, damit Ihr einen Mehrwert mitbringen würdet?
02.08.2022, 14:57
Ich finde man sollte sich daran orientieren, was in der Regel bei den Klausuren schlecht läuft und das ist ein sauberer Urteilsstil mit Normen und eine Problemerarbeitung anhand normativer Anknüpfungspunkte.
Wenn ich strafrechtliche Klausuren lese, dann fällt mir immer wieder auf, dass relative Beweisverwertungsverbote einfach aus dem Hut gezaubert werden. Da kommt dann immer "grds. sind BVV der StPO fremd. Aber relative BVV..." So gut wie kein Prüfling vermag es zu erklären, woraus sich denn nun die relativen BVV ergeben bzw. weshalb es überhaupt zu einer Abwägung kommt. Selbst im M/G wird nur rudimentär auf das Grundgesetz eingegangen und da kann man ganz schnell den "guten" Prüfling vom "Durchschnitt" abgrenzen. Maximal 2 Klausuren die Kampagne lese ich in der auf Art. 20 III GG eingegangen wird.
Ähnliches auch im Zivilrecht. Da wird direkt auf die Vertragsart eingegangen. Es fehlen die Anknüpfungen an §§145 ff. BGB. §311 I BGB sehe ich so gut wie nie. §286 ZPO im Rahmen der Beweiswürdigung und der Maßstab an die Überzeugung des Richters eine absolute Seltenheit.
Im öffentlichen Recht fehlen Normen im Obersatz (113 I 1 etc.). Was ist Ermessen und warum ist das überhaupt überprüfbar (114 VwGO iVm 40 VwVfG).
Der gute Kandidat setzt sich ab, indem er sauberen Urteilsstil hat, normative Anknüpfungspunkte gibt und in der Lage ist systematisch Probleme zu erarbeiten.
Man sollte nicht vergessen werden, dass oft Prüfer über den Klausuren sitzen die 1. wenig Zeit haben und 2. materiell mittlerweile sehr spezialisiert sind.
Aufgrund dessen bin ich der Meinung, dass man einen unglaublichen Mehrwert hinterlässt, wenn man mit den AG-Teilnehmern Urteilsstil übt (Denn, denn, denn!) und sie in die Lage versetzt zu verstehen, wie man bei Juristen imponiert (so gibts hohe Punktzahlen).
Ich habe meist das Gefühl die Referendare lernen lauter Skizzen auswendig und sind nicht in der Lage die Probleme zu Papier zu bringen.
Wenn ich strafrechtliche Klausuren lese, dann fällt mir immer wieder auf, dass relative Beweisverwertungsverbote einfach aus dem Hut gezaubert werden. Da kommt dann immer "grds. sind BVV der StPO fremd. Aber relative BVV..." So gut wie kein Prüfling vermag es zu erklären, woraus sich denn nun die relativen BVV ergeben bzw. weshalb es überhaupt zu einer Abwägung kommt. Selbst im M/G wird nur rudimentär auf das Grundgesetz eingegangen und da kann man ganz schnell den "guten" Prüfling vom "Durchschnitt" abgrenzen. Maximal 2 Klausuren die Kampagne lese ich in der auf Art. 20 III GG eingegangen wird.
Ähnliches auch im Zivilrecht. Da wird direkt auf die Vertragsart eingegangen. Es fehlen die Anknüpfungen an §§145 ff. BGB. §311 I BGB sehe ich so gut wie nie. §286 ZPO im Rahmen der Beweiswürdigung und der Maßstab an die Überzeugung des Richters eine absolute Seltenheit.
Im öffentlichen Recht fehlen Normen im Obersatz (113 I 1 etc.). Was ist Ermessen und warum ist das überhaupt überprüfbar (114 VwGO iVm 40 VwVfG).
Der gute Kandidat setzt sich ab, indem er sauberen Urteilsstil hat, normative Anknüpfungspunkte gibt und in der Lage ist systematisch Probleme zu erarbeiten.
Man sollte nicht vergessen werden, dass oft Prüfer über den Klausuren sitzen die 1. wenig Zeit haben und 2. materiell mittlerweile sehr spezialisiert sind.
Aufgrund dessen bin ich der Meinung, dass man einen unglaublichen Mehrwert hinterlässt, wenn man mit den AG-Teilnehmern Urteilsstil übt (Denn, denn, denn!) und sie in die Lage versetzt zu verstehen, wie man bei Juristen imponiert (so gibts hohe Punktzahlen).
Ich habe meist das Gefühl die Referendare lernen lauter Skizzen auswendig und sind nicht in der Lage die Probleme zu Papier zu bringen.
02.08.2022, 15:18
Wenn nicht der Vertragsschluss selbst problematisch ist, ist die Nennung §§ 145 ff. BGB doch eher ein Eigentor...
03.08.2022, 22:38
AGs sind fantastisch, wenn sie einen Mehrwert bieten. Ich persönlich mag es, wenn:
- vorher sehr genau angekündigt wird, was Thema der nächsten Stunde sein wird, um vorbereitend etwas in Büchern/Skripten zu lesen. Dann ist die Stunde schon eine erste Wiederholung und Verständnisfragen können direkt gestellt werden.
- mit vielen kleinen Formulierungsübungen und Beispielen trainiert wird. Am liebsten mit ausgehändigten (oder noch besser digital verschickten) Unterlagen, die einen Mehrwert ggü. z.B. Kaiser-Skripten haben.
- schneller in wichtige Themen reingegangen wird. Offiziell ist zwar vorgesehen, dass im Einführungslehrgang lange über Prozessmaximen usw. gesprochen wird, aber die kennen alle noch aus dem ersten Examen. Das kann sehr knapp gehalten werden, um dann mehr Zeit für z.B. die Revisionsklausur zu haben.
- wenig Aktenvorträge gehalten werden. Das klaut viel AG-Zeit (gerade wenn dies mehrfach geschieht) und das richtige Üben dieser erfolgt eh erst nach dem schriftlichen Examen.
- wenn zwar unterhaltsame/lehrreiche Anekdoten einfließen, aber diese keinen zeitlich zu großen Umfang einnehmen
- und vor allem: Musterlösungen herausgegeben werden, gerne ausformuliert (auch wenn das teils wegen der Prüfungsämter schwierig ist). Manche Klausur“Besprechung“ war ohne jede Unterlagen sonst ein sehr oberflächlicher Durchflug innerhalb von 10 Minuten, der leider kaum Lerneffekt hatte.
Nett fand ich: Wenn noch zusätzliche Klausuren neben den Pflichtklausuren durchgesprochen wurden (z.B. mal als Hausaufgabe zum Durchgliedern mitgegeben).
- vorher sehr genau angekündigt wird, was Thema der nächsten Stunde sein wird, um vorbereitend etwas in Büchern/Skripten zu lesen. Dann ist die Stunde schon eine erste Wiederholung und Verständnisfragen können direkt gestellt werden.
- mit vielen kleinen Formulierungsübungen und Beispielen trainiert wird. Am liebsten mit ausgehändigten (oder noch besser digital verschickten) Unterlagen, die einen Mehrwert ggü. z.B. Kaiser-Skripten haben.
- schneller in wichtige Themen reingegangen wird. Offiziell ist zwar vorgesehen, dass im Einführungslehrgang lange über Prozessmaximen usw. gesprochen wird, aber die kennen alle noch aus dem ersten Examen. Das kann sehr knapp gehalten werden, um dann mehr Zeit für z.B. die Revisionsklausur zu haben.
- wenig Aktenvorträge gehalten werden. Das klaut viel AG-Zeit (gerade wenn dies mehrfach geschieht) und das richtige Üben dieser erfolgt eh erst nach dem schriftlichen Examen.
- wenn zwar unterhaltsame/lehrreiche Anekdoten einfließen, aber diese keinen zeitlich zu großen Umfang einnehmen
- und vor allem: Musterlösungen herausgegeben werden, gerne ausformuliert (auch wenn das teils wegen der Prüfungsämter schwierig ist). Manche Klausur“Besprechung“ war ohne jede Unterlagen sonst ein sehr oberflächlicher Durchflug innerhalb von 10 Minuten, der leider kaum Lerneffekt hatte.
Nett fand ich: Wenn noch zusätzliche Klausuren neben den Pflichtklausuren durchgesprochen wurden (z.B. mal als Hausaufgabe zum Durchgliedern mitgegeben).