07.07.2022, 21:13
(07.07.2022, 20:26)Gast schrieb:(07.07.2022, 12:25)Gast schrieb: So eine Fall gab es doch vor ca. 6 oder 7 Jahren bei Clifford in Düsseldorf auch. Kurz danach durften alle Anwälte bei uns in der Kanzlei das ORIGINAL der Urkunde zum 2. Staatsexamen vorzeigen .
Schon damals wurde bezweifelt, ob der Kanzlei ein Schaden entstanden war. Schließlich hatte sie die Stunden des "Anwalts" ganz normal an ihre Mandanten verkauft und damit sicher eine gute Marge realisiert. Ich glaube mal kaum, dass man danach die Mandanten kontaktiert und die entsprechenden Beträge erstattet hat .
nice, direkt unter generalverdacht gestellt
Wäre witzig wenn so paar Betrüger aufgeflogen wären
08.07.2022, 00:48
(07.07.2022, 14:05)Landvogt schrieb:(07.07.2022, 13:25)Kollegialiter schrieb:(07.07.2022, 12:28)DMOWMYH schrieb:(07.07.2022, 10:50)Anon schrieb:(07.07.2022, 08:16)DMOWMYH schrieb: Zumal man dann ja auch mal der Frage nachgehen müsste, ob in der jeweiligen Kanzlei wirklich nur Leute mit Prädikat arbeiten oder das die Kanzlei genauso fixe Notengrenzen wie zB die Justiz hat. Glaube aber nicht, dass dies bei den üblichen GKen der Fall ist. Und das die Arbeit eines Juristen mit 4 Punkten per se schlechter ist, als die eines Juristen mit 9 plus X Punkten wird wohl niemand gerichtsfest vertreten können.
Denke hier wird es wohl auf ne gewerbsmäßige Urkundenfälschung hinauslaufen. Reicht ja auch.
Außer sie hat halt einfach nur Kopien manipuliert und vorgelegt...
Wenn sie auf die Idee gekommen wäre, hätte es ggf auch so für >9 Punkte gereicht
Legt man dort im Rahmen der Bewerbung als solche erkennbare schwarz-weiß-Kopien vor?
Die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Abschrift ist bei Bewerbungen in Großkanzleien doch absolut unüblich. Heutzutage erfolgen Bewerbungen ohnehin im Regelfall online (vor allem bei Großkanzleien) und dort wird eine einfache digitale Kopie (Scan) eingereicht. Aber auch wenn eine Farbkopie bei einer physischen Kopie Bewerbung eingereicht wird, dürfte es sich kaum um eine den Anschein eines Originals erweckende Kopie handeln, sondern ersichtlich nur um eine einfache (Farb-)Kopie. Insofern halte ich die Urkundenfälschung auch für eher unwahrscheinlich (es sei denn die Kollegin hat das Originalzeugnis manipuliert).
Spekulatius.
08.07.2022, 16:29
Ich denke man kann getrost davon ausgehen, dass sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem zuständigen Gericht in Berlin die kleinen Feinheiten der Urkundsdelikte bekannt sein dürften. Wenn dort eine Urkundenfälschung angeklagt und zugelassen wird, wird sie wohl ihr Originalzeugnis verändert haben.
Ansonsten würde mich auch interessieren, wieviele Punkte sie sich dazu gemogelt hat und natürlich, wie es am Ende aufgeflogen ist. Ich würde mir nämlich einbilden, dass der Unterschied zwischen eine:r Jurist:in mit 4 und einer mit 12 Punkten relativ schnell auffallen müsste. Der Unterschied zwischen 7 und 10 dagegen wahrscheinlich eher nicht. Kann dazu aber leider nirgends was finden…
Ansonsten würde mich auch interessieren, wieviele Punkte sie sich dazu gemogelt hat und natürlich, wie es am Ende aufgeflogen ist. Ich würde mir nämlich einbilden, dass der Unterschied zwischen eine:r Jurist:in mit 4 und einer mit 12 Punkten relativ schnell auffallen müsste. Der Unterschied zwischen 7 und 10 dagegen wahrscheinlich eher nicht. Kann dazu aber leider nirgends was finden…
08.07.2022, 16:53
(08.07.2022, 16:29)Gast schrieb: Ich denke man kann getrost davon ausgehen, dass sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem zuständigen Gericht in Berlin die kleinen Feinheiten der Urkundsdelikte bekannt sein dürften. Wenn dort eine Urkundenfälschung angeklagt und zugelassen wird, wird sie wohl ihr Originalzeugnis verändert haben.
Ansonsten würde mich auch interessieren, wieviele Punkte sie sich dazu gemogelt hat und natürlich, wie es am Ende aufgeflogen ist. Ich würde mir nämlich einbilden, dass der Unterschied zwischen eine:r Jurist:in mit 4 und einer mit 12 Punkten relativ schnell auffallen müsste. Der Unterschied zwischen 7 und 10 dagegen wahrscheinlich eher nicht. Kann dazu aber leider nirgends was finden…
Es gab vor nicht allzu langer Zeit einen ähnlichen Fall. Dort hat die Person allerdings beide Examina gefälscht, da sie noch vor dem 1. Ex das Studium abgebrochen hatte. Diese Person hat in GKs und in der Rechtsabteilung einer Bank gearbeitet und hat - so glsube ich mich zu erinnern - zumindest in der Rechtsabteilung zufriedenstellende Arbeit geleistet.
Auch bei der einen GK hatte er zumindest die Probezeit bestanden.
Fazit: man kann auch ohne Jurastudium zumindest durchschnittliche Arbeit in guten Kanzleien und grosses Rechtsabteilungen ableisten.
08.07.2022, 17:43
(08.07.2022, 16:53)Gast schrieb:Ob man das daraus herauslesen kann, wage ich zu bezweifeln. In Großkanzleien ist die Probezeit nicht so wichtig. Dauerhaft bleibt dort ohnehin kaum jemand. Und in dem ersten halben Jahr, das vor allem im Zeichen der Einarbeitung und einfacherer Aufgaben steht, mag es noch nicht auffallen, wenn man nur rudimentäre juristische Kenntnisse hat. Das kann sich mit höherer Seniorität schnell ändern.(08.07.2022, 16:29)Gast schrieb: Ich denke man kann getrost davon ausgehen, dass sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem zuständigen Gericht in Berlin die kleinen Feinheiten der Urkundsdelikte bekannt sein dürften. Wenn dort eine Urkundenfälschung angeklagt und zugelassen wird, wird sie wohl ihr Originalzeugnis verändert haben.
Ansonsten würde mich auch interessieren, wieviele Punkte sie sich dazu gemogelt hat und natürlich, wie es am Ende aufgeflogen ist. Ich würde mir nämlich einbilden, dass der Unterschied zwischen eine:r Jurist:in mit 4 und einer mit 12 Punkten relativ schnell auffallen müsste. Der Unterschied zwischen 7 und 10 dagegen wahrscheinlich eher nicht. Kann dazu aber leider nirgends was finden…
Es gab vor nicht allzu langer Zeit einen ähnlichen Fall. Dort hat die Person allerdings beide Examina gefälscht, da sie noch vor dem 1. Ex das Studium abgebrochen hatte. Diese Person hat in GKs und in der Rechtsabteilung einer Bank gearbeitet und hat - so glsube ich mich zu erinnern - zumindest in der Rechtsabteilung zufriedenstellende Arbeit geleistet.
Auch bei der einen GK hatte er zumindest die Probezeit bestanden.
Fazit: man kann auch ohne Jurastudium zumindest durchschnittliche Arbeit in guten Kanzleien und grosses Rechtsabteilungen ableisten.
08.07.2022, 17:44
08.07.2022, 23:16
(07.07.2022, 10:55)Gast schrieb: Bei Luther gab es doch vor ein paar Jahren auch den Fall der Fälschung des 2. Staatsexamens.
Erzählt ein Partner aus dem Compliance Bereich auch öffentlich.
Da war es so, dass sich jemand mit "gut" beworben hat und natürlich genommen wurde. Derjenige war auch vorher in einer anderen GK.
Die Leistung in juristischer, sprachlicher und arbeitstechnischen Weise dann aber derart unter dem erwarteten Niveau, so dass die originalen Zeugnisse angefordert wurden. War dann im ausreichenden Bereich.
Bei Luther gehen sie angabegemäß davon aus, dass die GK vorher das eigentlich auch merken hat müssen.
Wenn die Leistungen sogar für Luther nicht reichen, muss es um die Kenntnisse der Person tatsächlich übel bestellt gewesen sein
Ansonsten wundere ich mich immer, wieso die Betrüger oft dermaßen übers Ziel hinausschießen. Wieso gleich ein „gut“ und nicht einfach ein knappes VB/ hohes befriedigend, was für die entsprechenden Läden trotzdem reichen müsste? So ist man doch sofort als toller Neueinsteiger auf dem Schirm und die Diskrepanz ist umso größer. Ist das schon die hybris des gewerbsmäßigen Betrügers?
09.07.2022, 08:44
09.07.2022, 11:33
(09.07.2022, 08:44)Gast schrieb:(08.07.2022, 17:44)Gast schrieb:(08.07.2022, 16:53)Gast schrieb: Fazit: man kann auch ohne Jurastudium zumindest durchschnittliche Arbeit in guten Kanzleien und grosses Rechtsabteilungen ableisten.
Ja klar, vielleicht kann sie auch Fleischwunden vernähen.
DD-Reports können Refas auch..
Ja ja ;-)
09.07.2022, 19:00
(08.07.2022, 23:16)C8H10N4O2 schrieb:(07.07.2022, 10:55)Gast schrieb: Bei Luther gab es doch vor ein paar Jahren auch den Fall der Fälschung des 2. Staatsexamens.
Erzählt ein Partner aus dem Compliance Bereich auch öffentlich.
Da war es so, dass sich jemand mit "gut" beworben hat und natürlich genommen wurde. Derjenige war auch vorher in einer anderen GK.
Die Leistung in juristischer, sprachlicher und arbeitstechnischen Weise dann aber derart unter dem erwarteten Niveau, so dass die originalen Zeugnisse angefordert wurden. War dann im ausreichenden Bereich.
Bei Luther gehen sie angabegemäß davon aus, dass die GK vorher das eigentlich auch merken hat müssen.
Wenn die Leistungen sogar für Luther nicht reichen, muss es um die Kenntnisse der Person tatsächlich übel bestellt gewesen sein
Ansonsten wundere ich mich immer, wieso die Betrüger oft dermaßen übers Ziel hinausschießen. Wieso gleich ein „gut“ und nicht einfach ein knappes VB/ hohes befriedigend, was für die entsprechenden Läden trotzdem reichen müsste? So ist man doch sofort als toller Neueinsteiger auf dem Schirm und die Diskrepanz ist umso größer. Ist das schon die hybris des gewerbsmäßigen Betrügers?
Wahrscheinlich fliegen diejenigen, die nicht so sehr übers Ziel hinausschießen einfach nicht auf, weshalb du es nicht mitbekommst.