07.07.2022, 11:30
Wo steht denn, dass sie mehrere kurze GK Stationen hatte? Würde mich interessieren.
07.07.2022, 11:45
(07.07.2022, 10:58)Gast schrieb:(07.07.2022, 10:55)Gast schrieb:(07.07.2022, 10:31)wacaffe schrieb: Wie beweist man die Fälschung dann eigentlich?
Darf der AG eine Anfrage an das jeweilige JPa stellen und Auskunft verlangen? Kleiner Dienstweg?
Datenschutz dann über berechtigtes Interesse ausgehebelt? Genauer Ablauf wäre interessant.
Letztlich auch mehr als lächerlich das das Zeugnis immer noch nicht irgendwie anonymisiert digital auf Authentizität überprüfbar ist/ biometrisch gesichert wird oä.
Wenn man sich die Bedeutung für die karriere ansieht läd der Status quo mit läppischem papierwisch ja geradezu zur Fälschung ein
Also der Datenschutz wird ja sehr oft bemüht. Aber wo der Datenschutz betroffen sein soll, wenn ich frage: „Hallo Behörde, Herr XYZ hat mir dieses Zeugnis vorgelegt, was von euch ausgestellt worden sein soll. Könnt ihr mir bitte bestätigen, dass ihr dieses Zeugnis tatsächlich ausgestellt habt.“
Die sollen nicht die tatsächliche Note sagen oder die Anfrage eines Dritten beantworten, der irgendwelche Noten abfragt. Sie sollen nur sagen, ob sie dieses Zeugnis ausgestellt haben oder nicht.
Deine Vorgehensweise funktioniert im vorliegenden Fall nicht, weil sie ja ein Zeugnis hatte und nur die Note verändert wurde. Die Behörde müsste also sehr wohl die konkrete Note bestätigen.
Doch natürlich, denn mit der Bestätigung über die Ausstellung geht natürlich der Inhalt des Zeugnisses einher. Die Frage ist, ob dieses (!) Zeugnis ausgestellt wurde, nicht ob irgendein Zeugnis auf den Namen der Person ausgestellt wurde.
Und nochmal, da die konkrete Note bekannt ist und sogar von der Person selbst bekannt gemacht wurde, wird es mE auch schwer da Datenschutz ins Feld zu führen.
Anderenfalls könnten wir auch gleich alle Zeugnisse und sonstige Urkunden in den Müll werfen, wenn man als Dritter den Aussteller nicht mehr um Bestätigung der Richtigkeit der Urkunde fragen dürfte.
07.07.2022, 12:18
(07.07.2022, 10:58)Gast schrieb:(07.07.2022, 10:55)Gast schrieb:(07.07.2022, 10:31)wacaffe schrieb: Wie beweist man die Fälschung dann eigentlich?
Darf der AG eine Anfrage an das jeweilige JPa stellen und Auskunft verlangen? Kleiner Dienstweg?
Datenschutz dann über berechtigtes Interesse ausgehebelt? Genauer Ablauf wäre interessant.
Letztlich auch mehr als lächerlich das das Zeugnis immer noch nicht irgendwie anonymisiert digital auf Authentizität überprüfbar ist/ biometrisch gesichert wird oä.
Wenn man sich die Bedeutung für die karriere ansieht läd der Status quo mit läppischem papierwisch ja geradezu zur Fälschung ein
Also der Datenschutz wird ja sehr oft bemüht. Aber wo der Datenschutz betroffen sein soll, wenn ich frage: „Hallo Behörde, Herr XYZ hat mir dieses Zeugnis vorgelegt, was von euch ausgestellt worden sein soll. Könnt ihr mir bitte bestätigen, dass ihr dieses Zeugnis tatsächlich ausgestellt habt.“
Die sollen nicht die tatsächliche Note sagen oder die Anfrage eines Dritten beantworten, der irgendwelche Noten abfragt. Sie sollen nur sagen, ob sie dieses Zeugnis ausgestellt haben oder nicht.
Deine Vorgehensweise funktioniert im vorliegenden Fall nicht, weil sie ja ein Zeugnis hatte und nur die Note verändert wurde. Die Behörde müsste also sehr wohl die konkrete Note bestätigen.
Der Datenschutz gilt nicht absolut, sondern sieht bestimmte Ausnahmen und berechtigte Interessen vor. Letzteres dürfte hier vorgelegen haben.
07.07.2022, 12:25
So eine Fall gab es doch vor ca. 6 oder 7 Jahren bei Clifford in Düsseldorf auch. Kurz danach durften alle Anwälte bei uns in der Kanzlei das ORIGINAL der Urkunde zum 2. Staatsexamen vorzeigen .
Schon damals wurde bezweifelt, ob der Kanzlei ein Schaden entstanden war. Schließlich hatte sie die Stunden des "Anwalts" ganz normal an ihre Mandanten verkauft und damit sicher eine gute Marge realisiert. Ich glaube mal kaum, dass man danach die Mandanten kontaktiert und die entsprechenden Beträge erstattet hat .
Schon damals wurde bezweifelt, ob der Kanzlei ein Schaden entstanden war. Schließlich hatte sie die Stunden des "Anwalts" ganz normal an ihre Mandanten verkauft und damit sicher eine gute Marge realisiert. Ich glaube mal kaum, dass man danach die Mandanten kontaktiert und die entsprechenden Beträge erstattet hat .
07.07.2022, 12:28
(07.07.2022, 10:50)Anon schrieb:(07.07.2022, 08:16)DMOWMYH schrieb:(07.07.2022, 08:02)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(07.07.2022, 07:43)Gast schrieb:(07.07.2022, 02:52)Gast schrieb: Gerade nicht. Es genügt eine dem Schaden gleichstehende konkrete Vermögensgefährdung. Absoluter Standardfall …
Aber auch die konkrete Vermögensgefährdung muss doch existieren... Wo ist das Vermögen gefährdet, wenn eine Volljuristin mit schlechten Noten "gleich wertvolle" Arbeit leistet wie eine Volljuristin mit guten Noten? Die Volljuristin kann vor Gericht auftreten und sie kann dem Mandanten gegenüber als Rechtsanwältin abgerechnet werden. Das ist ganz was anderes als wenn jemand nur behauptet Arzt oder Anwalt zu sein und es in Wirklichkeit nicht ist.
Also die Rspr. würde bei privatrechtlichen Austauschverhältnissen nur auf den tatsächlichen Wert der Arbeit abstellen, der hier wohl schwer bezifferbar und sogar kaum zu schätzen ist.
Eine Möglichkeit würde ich aber beim Attribut Prädikatsjurist sehen, einige Kanzleien verkaufen sich ja damit, nur Leute mit Prädikat bei sich zu haben oder haben zu wollen.
Aber selbst da habe ich meine Zweifel.
Zumal man dann ja auch mal der Frage nachgehen müsste, ob in der jeweiligen Kanzlei wirklich nur Leute mit Prädikat arbeiten oder das die Kanzlei genauso fixe Notengrenzen wie zB die Justiz hat. Glaube aber nicht, dass dies bei den üblichen GKen der Fall ist. Und das die Arbeit eines Juristen mit 4 Punkten per se schlechter ist, als die eines Juristen mit 9 plus X Punkten wird wohl niemand gerichtsfest vertreten können.
Denke hier wird es wohl auf ne gewerbsmäßige Urkundenfälschung hinauslaufen. Reicht ja auch.
Außer sie hat halt einfach nur Kopien manipuliert und vorgelegt...
Wenn sie auf die Idee gekommen wäre, hätte es ggf auch so für >9 Punkte gereicht
07.07.2022, 13:18
(07.07.2022, 11:30)Gast schrieb: Wo steht denn, dass sie mehrere kurze GK Stationen hatte? Würde mich interessieren.
https://www.lto.de/recht/kurioses/k/exam...en-betrug/
Von Januar 2016 bis August 2020 war die in drei GK angestellt, sprich einem Zeitraum von ca. 3 1/2 Jahren.
07.07.2022, 13:25
(07.07.2022, 12:28)DMOWMYH schrieb:(07.07.2022, 10:50)Anon schrieb:(07.07.2022, 08:16)DMOWMYH schrieb:(07.07.2022, 08:02)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(07.07.2022, 07:43)Gast schrieb: Aber auch die konkrete Vermögensgefährdung muss doch existieren... Wo ist das Vermögen gefährdet, wenn eine Volljuristin mit schlechten Noten "gleich wertvolle" Arbeit leistet wie eine Volljuristin mit guten Noten? Die Volljuristin kann vor Gericht auftreten und sie kann dem Mandanten gegenüber als Rechtsanwältin abgerechnet werden. Das ist ganz was anderes als wenn jemand nur behauptet Arzt oder Anwalt zu sein und es in Wirklichkeit nicht ist.
Also die Rspr. würde bei privatrechtlichen Austauschverhältnissen nur auf den tatsächlichen Wert der Arbeit abstellen, der hier wohl schwer bezifferbar und sogar kaum zu schätzen ist.
Eine Möglichkeit würde ich aber beim Attribut Prädikatsjurist sehen, einige Kanzleien verkaufen sich ja damit, nur Leute mit Prädikat bei sich zu haben oder haben zu wollen.
Aber selbst da habe ich meine Zweifel.
Zumal man dann ja auch mal der Frage nachgehen müsste, ob in der jeweiligen Kanzlei wirklich nur Leute mit Prädikat arbeiten oder das die Kanzlei genauso fixe Notengrenzen wie zB die Justiz hat. Glaube aber nicht, dass dies bei den üblichen GKen der Fall ist. Und das die Arbeit eines Juristen mit 4 Punkten per se schlechter ist, als die eines Juristen mit 9 plus X Punkten wird wohl niemand gerichtsfest vertreten können.
Denke hier wird es wohl auf ne gewerbsmäßige Urkundenfälschung hinauslaufen. Reicht ja auch.
Außer sie hat halt einfach nur Kopien manipuliert und vorgelegt...
Wenn sie auf die Idee gekommen wäre, hätte es ggf auch so für >9 Punkte gereicht
Legt man dort im Rahmen der Bewerbung als solche erkennbare schwarz-weiß-Kopien vor?
07.07.2022, 14:05
(07.07.2022, 13:25)Kollegialiter schrieb:(07.07.2022, 12:28)DMOWMYH schrieb:(07.07.2022, 10:50)Anon schrieb:(07.07.2022, 08:16)DMOWMYH schrieb:(07.07.2022, 08:02)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb: Also die Rspr. würde bei privatrechtlichen Austauschverhältnissen nur auf den tatsächlichen Wert der Arbeit abstellen, der hier wohl schwer bezifferbar und sogar kaum zu schätzen ist.
Eine Möglichkeit würde ich aber beim Attribut Prädikatsjurist sehen, einige Kanzleien verkaufen sich ja damit, nur Leute mit Prädikat bei sich zu haben oder haben zu wollen.
Aber selbst da habe ich meine Zweifel.
Zumal man dann ja auch mal der Frage nachgehen müsste, ob in der jeweiligen Kanzlei wirklich nur Leute mit Prädikat arbeiten oder das die Kanzlei genauso fixe Notengrenzen wie zB die Justiz hat. Glaube aber nicht, dass dies bei den üblichen GKen der Fall ist. Und das die Arbeit eines Juristen mit 4 Punkten per se schlechter ist, als die eines Juristen mit 9 plus X Punkten wird wohl niemand gerichtsfest vertreten können.
Denke hier wird es wohl auf ne gewerbsmäßige Urkundenfälschung hinauslaufen. Reicht ja auch.
Außer sie hat halt einfach nur Kopien manipuliert und vorgelegt...
Wenn sie auf die Idee gekommen wäre, hätte es ggf auch so für >9 Punkte gereicht
Legt man dort im Rahmen der Bewerbung als solche erkennbare schwarz-weiß-Kopien vor?
Die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Abschrift ist bei Bewerbungen in Großkanzleien doch absolut unüblich. Heutzutage erfolgen Bewerbungen ohnehin im Regelfall online (vor allem bei Großkanzleien) und dort wird eine einfache digitale Kopie (Scan) eingereicht. Aber auch wenn eine Farbkopie bei einer physischen Kopie Bewerbung eingereicht wird, dürfte es sich kaum um eine den Anschein eines Originals erweckende Kopie handeln, sondern ersichtlich nur um eine einfache (Farb-)Kopie. Insofern halte ich die Urkundenfälschung auch für eher unwahrscheinlich (es sei denn die Kollegin hat das Originalzeugnis manipuliert).
07.07.2022, 14:23
Bei meiner Einstellung in der GK damals wurden wir darum gebeten, die Originale am ersten Tag mitzubringen. Das war Teil des Onboarding Prozesses (und sollte es mE auch in jedem seriösen Laden sein).
07.07.2022, 20:26
(07.07.2022, 12:25)Gast schrieb: So eine Fall gab es doch vor ca. 6 oder 7 Jahren bei Clifford in Düsseldorf auch. Kurz danach durften alle Anwälte bei uns in der Kanzlei das ORIGINAL der Urkunde zum 2. Staatsexamen vorzeigen .
Schon damals wurde bezweifelt, ob der Kanzlei ein Schaden entstanden war. Schließlich hatte sie die Stunden des "Anwalts" ganz normal an ihre Mandanten verkauft und damit sicher eine gute Marge realisiert. Ich glaube mal kaum, dass man danach die Mandanten kontaktiert und die entsprechenden Beträge erstattet hat .
nice, direkt unter generalverdacht gestellt