12.01.2019, 14:48
Hallo zusammen,
weiß jmd, ob ein Sachbericht im Fall eines anwaltlichen Aktenvortrags (immer) erforderlich ist? Laut dem Buch Jurakompakt schon. In den Prüfungsvermerken der Aktenvorträge aus NRW hingegen ist ein solcher nicht enthalten (zumindest in denen, die ich mir angeguckt habe). Oder ergibt sich dies immer aus dem Bearbeitervermerk?
Danke
weiß jmd, ob ein Sachbericht im Fall eines anwaltlichen Aktenvortrags (immer) erforderlich ist? Laut dem Buch Jurakompakt schon. In den Prüfungsvermerken der Aktenvorträge aus NRW hingegen ist ein solcher nicht enthalten (zumindest in denen, die ich mir angeguckt habe). Oder ergibt sich dies immer aus dem Bearbeitervermerk?
Danke
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
12.01.2019, 14:51
(12.01.2019, 14:48)Gast9000909 schrieb: Hallo zusammen,Der Sachbericht befindet sich nicht in den Lösungsskizzen in NRW. Erforderlich ist er natürlich trotzdem.
weiß jmd, ob ein Sachbericht im Fall eines anwaltlichen Aktenvortrags (immer) erforderlich ist? Laut dem Buch Jurakompakt schon. In den Prüfungsvermerken der Aktenvorträge aus NRW hingegen ist ein solcher nicht enthalten (zumindest in denen, die ich mir angeguckt habe). Oder ergibt sich dies immer aus dem Bearbeitervermerk?
Danke
12.01.2019, 15:02
In den Prüfervermerken steht immer nur die rechtliche Würdigung und das weitere Vorgehen. Ein Vortrag aus anwaltlicher Sicht umfasst:
- Mandantenbegehren
- Sachverhalt
- kurz zusammengefasster Vorschlag
- rechtliche Würdigung + weiteres anwaltliches Vorgehen
- abschließender Vorschlag
- Mandantenbegehren
- Sachverhalt
- kurz zusammengefasster Vorschlag
- rechtliche Würdigung + weiteres anwaltliches Vorgehen
- abschließender Vorschlag
12.01.2019, 15:16
(12.01.2019, 15:02)GastNRW23 schrieb: In den Prüfervermerken steht immer nur die rechtliche Würdigung und das weitere Vorgehen. Ein Vortrag aus anwaltlicher Sicht umfasst:
- Mandantenbegehren
- Sachverhalt
- kurz zusammengefasster Vorschlag
- rechtliche Würdigung + weiteres anwaltliches Vorgehen
- abschließender Vorschlag
Danke für die schnelle Antwort!
29.01.2019, 22:46
In der Regel wird ein Sachbericht verfasst.
Ich hab das geübt und so gemacht, dieser Teil war wichtig für den Prüfer und wurde bei der Besprechung auch ausdrücklich hervorgehoben.
Den Prüfer kann man im Vorgespräch gut danach fragen. Also "wie" er/sie den Sachbericht gern hätte.
Ich hab das geübt und so gemacht, dieser Teil war wichtig für den Prüfer und wurde bei der Besprechung auch ausdrücklich hervorgehoben.
Den Prüfer kann man im Vorgespräch gut danach fragen. Also "wie" er/sie den Sachbericht gern hätte.