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  5. Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich?
Antworten

 
Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich?
Gast9000909
Unregistered
 
#1
12.01.2019, 14:48
Hallo zusammen,

weiß jmd, ob ein Sachbericht im Fall eines anwaltlichen Aktenvortrags (immer) erforderlich ist? Laut dem Buch Jurakompakt schon. In den Prüfungsvermerken der Aktenvorträge aus NRW hingegen ist ein solcher nicht enthalten (zumindest in denen, die ich mir angeguckt habe).  Oder ergibt sich dies immer aus dem Bearbeitervermerk?


Danke
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NRW
Unregistered
 
#2
12.01.2019, 14:51
(12.01.2019, 14:48)Gast9000909 schrieb:  Hallo zusammen,

weiß jmd, ob ein Sachbericht im Fall eines anwaltlichen Aktenvortrags (immer) erforderlich ist? Laut dem Buch Jurakompakt schon. In den Prüfungsvermerken der Aktenvorträge aus NRW hingegen ist ein solcher nicht enthalten (zumindest in denen, die ich mir angeguckt habe).  Oder ergibt sich dies immer aus dem Bearbeitervermerk?


Danke
Der Sachbericht befindet sich nicht in den Lösungsskizzen in NRW. Erforderlich ist er natürlich trotzdem.
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GastNRW23
Unregistered
 
#3
12.01.2019, 15:02
In den Prüfervermerken steht immer nur die rechtliche Würdigung und das weitere Vorgehen. Ein Vortrag aus anwaltlicher Sicht umfasst:

- Mandantenbegehren
- Sachverhalt 
- kurz zusammengefasster Vorschlag
- rechtliche Würdigung + weiteres anwaltliches Vorgehen 
- abschließender Vorschlag
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Gast9000909
Unregistered
 
#4
12.01.2019, 15:16
(12.01.2019, 15:02)GastNRW23 schrieb:  In den Prüfervermerken steht immer nur die rechtliche Würdigung und das weitere Vorgehen. Ein Vortrag aus anwaltlicher Sicht umfasst:

- Mandantenbegehren
- Sachverhalt 
- kurz zusammengefasster Vorschlag
- rechtliche Würdigung + weiteres anwaltliches Vorgehen 
- abschließender Vorschlag

Danke für die schnelle Antwort!
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Gast
Unregistered
 
#5
29.01.2019, 22:46
In der Regel wird ein Sachbericht verfasst.
Ich hab das geübt und so gemacht, dieser Teil war wichtig für den Prüfer und wurde bei der Besprechung auch ausdrücklich hervorgehoben.

Den Prüfer kann man im Vorgespräch gut danach fragen. Also "wie" er/sie den Sachbericht gern hätte.
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