06.12.2018, 16:38
(06.12.2018, 16:33)TimBW schrieb: Der Sachverhalt war in BW glaube ich grundsätzlich gleich. Der Tatbestand war aber erlassen, dafür kam noch ein drittes Auto dazu. An dem hatte der B2 wohl ein Pfandrecht (gutgläubig). Kurz vor der mündlichen Verhandlung stirbt die Pfandgeberin und verebt alles, auch die zu sichernde Forderung, an B2.
Was mich bei der Zulässigkeit der Klage wirklich verwirrt hat: Wie kann man denn auf das Unterlassen einer Behauptung vor Gericht Klagen und dies gerichtlich geltend machen? Das führt doch zu der Absurdität, dass erst recht vor Gericht darüber gestritten wird, ob ein Interventionsrecht besteht.
Wie habt ihr das gelöst?
RSB wohl (-),
siehe: http://www.damm-legal.de/olg-celle-ehren...en-erlaubt
06.12.2018, 16:40
Danke, so hab ich das auch. Dann bin ich ja sehr erleichtert. Fande das bisher noch die einfachste Klausur eines sonst bisher sehr schweren Examens.
06.12.2018, 16:48
Da war BW ja mal ausnahmsweise gnädig ... ? Heute war es tatsächlich etwas angenehmer als Z1 und Z2.
06.12.2018, 16:50
Also ich fand die Klausur genau so abartig schwer wie die ersten beiden Klausuren :(
Wie habt ihr die verschiedenen Rechte an den Autos denn gelöst?
Wie habt ihr die verschiedenen Rechte an den Autos denn gelöst?
06.12.2018, 17:11
06.12.2018, 17:12
Widerklage Bk 1 war zulässig aber unbegründet -
771 ZPO zulässig
Aber unbegründet weil bestehendes interventionsrecht ausgeschlossen - weil paragraph 9 ivm 3 AnfG
?
771 ZPO zulässig
Aber unbegründet weil bestehendes interventionsrecht ausgeschlossen - weil paragraph 9 ivm 3 AnfG
?
06.12.2018, 18:38
(06.12.2018, 16:48)NRWling schrieb: Da war BW ja mal ausnahmsweise gnädig ... ? Heute war es tatsächlich etwas angenehmer als Z1 und Z2.
nicht wirklich, in bw kam dafür wie schon gesagt wurde eine 3. wk des b2, die nicht ohne war (vor allem zeitlich), ausserdem gabs bei uns 3 Lau's dh auch hier war der Sachverhalt noch etwas aufgepeppt, um ne Stellvertretungsgeschichte. Und da die eine der lau Schwestern auch noch gestorben ist und B2 erbe war, war da schon genug drin um den erlassenen tb zu kompensieren ;)
06.12.2018, 19:40
BW: War der Mercedes dem Erwerber (Oliver Ortmann) nach § 935 Abhandenkommen, sodass ein gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts zu verneinen war?
06.12.2018, 19:52
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BW: War der Mercedes dem Erwerber (Oliver Ortmann) nach § 935 Abhandenkommen, sodass ein gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts zu verneinen war?
[/quote]
Ich habe kein Abhandenkommen angenommen, da ich noch zum Erbfall und dem Forderungsuntergang kommen wollte und absolut keine Zeit mehr hatte irgendwas nachzuschauen oder genauer zu begründen :D
BW: War der Mercedes dem Erwerber (Oliver Ortmann) nach § 935 Abhandenkommen, sodass ein gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts zu verneinen war?
[/quote]
Ich habe kein Abhandenkommen angenommen, da ich noch zum Erbfall und dem Forderungsuntergang kommen wollte und absolut keine Zeit mehr hatte irgendwas nachzuschauen oder genauer zu begründen :D
06.12.2018, 19:59
Was zur Hölle hatte es mit dem 3. Antrag der Widerklage in BW auf sich? Ich habe das Problem irgendwie nicht gesehen.