09.10.2018, 22:01
Jap, genau auf der Stelle im Meyer-Großner beruht auch meine Lösung
09.10.2018, 22:19
Eine Ausfertigung ist auch nochmal etwas anderes als eine beglaubigte Abschrift, bezogen auf die M/G-Stelle.
10.10.2018, 10:51
eine ganz normale Ausfertigung muss nicht unterschrieben sein, davon kann es ja 1000 geben, dort reicht einfach der Name drunter ohne Unterschrift. Das wird oft in Klausuren übersehen, sollte aber nicht wirklich zu großen verlusten führen.
10.10.2018, 11:09
Ich glaube schon, dass das zu erheblichen Verlusten bei mir führen wird, da ich dann zum einen das mit der Ausfertigung vermasselt habe und zum anderen das Problem mit der fehlenden Unterschrift auf dem Protokoll nicht habe...und dann habe ich auch noch aufgrund der fehlenden Unterschrift auf der Ausfertigung eine Verletzung des § 275 I angenommen als Verfahrensrüge...so ein Mist, da wirds wohl knapp
10.10.2018, 11:36
Aber es gibt doch noch genug andere Sachen, die man punkteträchtig ansprechen konnte.
Da fällt man doch nicht gleich durch ?
Da fällt man doch nicht gleich durch ?
10.10.2018, 11:43
In der AG wäre ich damit bei unserem AG-Leiter auf 4 Punkte gerutscht, wenn dann noch andere Fehler drin sind...Verjährung habe ich z.B. auch nicht geprüft und am Ende die KV nicht mehr ganz prüfen können...
10.10.2018, 11:48
Mach dir mal keine Sorgen, eine Examensklausur ist immer breit angelegt, da fällst du nicht nur deswegen direkt durch. Hak das jetzt ab und schau nach vorne, nur noch ÖR und dann seid ihr durch
10.10.2018, 11:52
Ich habe schon Revisionsklausuren am LG geschrieben, in denen ich wesentliche Dinge nicht mal angeprüft habe und materiell-rechtlich auch nicht fertig geworden bin.
Trotzdem habe ich noch 6 Punkte bekommen.
Ich würde einfach mal abwarten :)
Trotzdem habe ich noch 6 Punkte bekommen.
Ich würde einfach mal abwarten :)
10.10.2018, 12:00
Danke!
10.10.2018, 12:08
Weil die Bewertung in der AG ja auch so realistisch ist...