28.05.2021, 08:37
(25.05.2021, 22:16)Gast schrieb: Lieber TE,
du liegst völlig falsch, wenn du deine Arbeitshaltung als low Performing einschätzt. Denn die Justiz braucht genau solche Richter wie dich, und zwar ganz viele!
Fakt ist: Nicht für jeden R1 gibt es eine R2-Stelle, daher müssen gut und gerne 2/3 der R1-Richter auch als R1 in Pension gehen. Gäbe es nur höher-schneller-weiter-Richter, dann würde das ganze nicht funktionieren!
Das, was du beschreibst, hat auch inhaltlich mit low Performing nichts zu tun, und ist auch nicht das, was mit „Dienst nach Vorschrift“ üblicherweise gemeint ist. Du scheinst solide Rechtsprechungsarbeit zu leisten, und erfüllst damit den Anspruch der Menschen auf effektiven Rechtsschutz.
Ich habe Kollegen getroffen, auf die diese Bezeichnung tatsächlich gepasst hätte, das waren Leute, die sich in das Präsidium haben wählen lassen, um bei jedem neuen Proberichter am Gericht zu versuchen, diesem die ältesten und unangenehmsten Akten abzudrücken, erst und nur bei der Durchforstung der Statistik nach diesen Heulern haben derartige Kollegen ein beachtliches Maß an Fleiß an den Tag gelegt!
Also: Man kann auch als ganz normaler R1-Richter mit einer soliden Arbeit ein geglücktes Leben leben, und muss dann nach Pensionierung nicht auf dem
Gang des Gerichts rumlungern, weil man mangels anderer Lebensinhalte nicht loslassen kann.
Wie funktioniert das mit dem abwälzen der alten umfangreichen Akten auf andere, zB Proberichter? Frage für einen Freund.
28.05.2021, 08:39
(24.05.2021, 20:54)Gast schrieb: Hallo,
ich habe vor einigen Monaten als Richter angefangen und habe schnell gemerkt, dass ich etwas desillusioniert bin. Schlechte Ausstattung, von Beginn an absurder Fokus auf Erledigungszahlen, ein anstrengender Präsident, man ist eigentlich nur ein besserer Sachbearbeiter. Trotzdem sehe ich auch die Vorteile des Berufs: relativ freie Zeiteinteilung, richterliche Unabhängigkeit, wenn man wie ich auf dem Land lebt durchaus passable Bezahlung, Verhandlungen machen mir Spaß.
Zu Beginn meiner Tätigkeit war ich der Meinung, unbedingt „Karriere“ machen zu wollen. Mittlerweile denke ich mir: mein Beruf ist nicht meine Berufung sondern eben einfach nur mein Beruf, er bringt mir Geld. Ich möchte meine Arbeit gut machen, aber auch nicht mehr machen als nötig. Anders als meine Proberichter-Kollegen reizt mich eine Abordnung null und ich will auch niemanden mit meiner Tätigkeit beeindrucken. Anders als die anderen Proberichter sitze ich auch nicht von morgens bis abends im Büro und arbeite auch nicht am Wochenende. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe als Proberichter an, ein völlig abgesoffenes Dezernat, das mit zugeteilt wurde, in einem Jahr zu sanieren.
Kurzum: ich möchte natürlich meinen Job gut und „richtig“ machen, bin aber gleichzeitig eher ein Low Performer. Und fühle mich damit ganz gut.
Wie geht es euch als Richter? Ich habe ein bisschen das Gefühl ich müsste mich schlecht fühlen, weil ich nur von 9-17 Uhr arbeiten will, mich Abordnungen nicht interessieren und ich einfach nur auf meine Verplanung warte, damit mir dann niemand mehr was kann.
Beste Grüße
Das ist doch schon der falsche Ansatz. Jede hierarchisch aufgestellte Organisation braucht Leute, die auf den "unteren Ebenen" einfach ihren Job machen und was weg schaffen. In der Justiz ist es nicht anders. Wenn man seinen Job vernünftig macht, sein Dezernat im Griff hat und im besten Fall mehr Verfahren erledigt als reinkommen ist doch alles in Ordnung.
28.05.2021, 17:22
(28.05.2021, 08:37)Gast schrieb:(25.05.2021, 22:16)Gast schrieb: Lieber TE,
du liegst völlig falsch, wenn du deine Arbeitshaltung als low Performing einschätzt. Denn die Justiz braucht genau solche Richter wie dich, und zwar ganz viele!
Fakt ist: Nicht für jeden R1 gibt es eine R2-Stelle, daher müssen gut und gerne 2/3 der R1-Richter auch als R1 in Pension gehen. Gäbe es nur höher-schneller-weiter-Richter, dann würde das ganze nicht funktionieren!
Das, was du beschreibst, hat auch inhaltlich mit low Performing nichts zu tun, und ist auch nicht das, was mit „Dienst nach Vorschrift“ üblicherweise gemeint ist. Du scheinst solide Rechtsprechungsarbeit zu leisten, und erfüllst damit den Anspruch der Menschen auf effektiven Rechtsschutz.
Ich habe Kollegen getroffen, auf die diese Bezeichnung tatsächlich gepasst hätte, das waren Leute, die sich in das Präsidium haben wählen lassen, um bei jedem neuen Proberichter am Gericht zu versuchen, diesem die ältesten und unangenehmsten Akten abzudrücken, erst und nur bei der Durchforstung der Statistik nach diesen Heulern haben derartige Kollegen ein beachtliches Maß an Fleiß an den Tag gelegt!
Also: Man kann auch als ganz normaler R1-Richter mit einer soliden Arbeit ein geglücktes Leben leben, und muss dann nach Pensionierung nicht auf dem
Gang des Gerichts rumlungern, weil man mangels anderer Lebensinhalte nicht loslassen kann.
Wie funktioniert das mit dem abwälzen der alten umfangreichen Akten auf andere, zB Proberichter? Frage für einen Freund.
Wird einfach so gemacht. Man sollte sich vllt mit dem Präsidium gutstellen. Ich hab einen Kollegen, der heult in einer Tour, dass er ach so viel arbeiten würde. Das zieht bei manchen. Ich mag das null wenngleich ich selbst viel arbeite.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
28.05.2021, 17:52
(28.05.2021, 17:22)Holoalola schrieb:(28.05.2021, 08:37)Gast schrieb:(25.05.2021, 22:16)Gast schrieb: Lieber TE,
du liegst völlig falsch, wenn du deine Arbeitshaltung als low Performing einschätzt. Denn die Justiz braucht genau solche Richter wie dich, und zwar ganz viele!
Fakt ist: Nicht für jeden R1 gibt es eine R2-Stelle, daher müssen gut und gerne 2/3 der R1-Richter auch als R1 in Pension gehen. Gäbe es nur höher-schneller-weiter-Richter, dann würde das ganze nicht funktionieren!
Das, was du beschreibst, hat auch inhaltlich mit low Performing nichts zu tun, und ist auch nicht das, was mit „Dienst nach Vorschrift“ üblicherweise gemeint ist. Du scheinst solide Rechtsprechungsarbeit zu leisten, und erfüllst damit den Anspruch der Menschen auf effektiven Rechtsschutz.
Ich habe Kollegen getroffen, auf die diese Bezeichnung tatsächlich gepasst hätte, das waren Leute, die sich in das Präsidium haben wählen lassen, um bei jedem neuen Proberichter am Gericht zu versuchen, diesem die ältesten und unangenehmsten Akten abzudrücken, erst und nur bei der Durchforstung der Statistik nach diesen Heulern haben derartige Kollegen ein beachtliches Maß an Fleiß an den Tag gelegt!
Also: Man kann auch als ganz normaler R1-Richter mit einer soliden Arbeit ein geglücktes Leben leben, und muss dann nach Pensionierung nicht auf dem
Gang des Gerichts rumlungern, weil man mangels anderer Lebensinhalte nicht loslassen kann.
Wie funktioniert das mit dem abwälzen der alten umfangreichen Akten auf andere, zB Proberichter? Frage für einen Freund.
Wird einfach so gemacht. Man sollte sich vllt mit dem Präsidium gutstellen. Ich hab einen Kollegen, der heult in einer Tour, dass er ach so viel arbeiten würde. Das zieht bei manchen. Ich mag das null wenngleich ich selbst viel arbeite.
Und wie soll das "einfach so" gemacht werden? Das Präsidium kann doch nicht munter alte Akten neu verteilen. Der interne Kammerverteilungsplan wird vom Vorsitzenden gemacht und von der Kammer beschlossen. Was das Präsidium machen kann, ist Proberichter in abgesoffene Kammern stecken. Das war es dann aber auch schon. Wenn es anders ist, kann mich gerne jemand aufklären.
28.05.2021, 17:56
(28.05.2021, 17:52)GastNRW23 schrieb:(28.05.2021, 17:22)Holoalola schrieb:(28.05.2021, 08:37)Gast schrieb:(25.05.2021, 22:16)Gast schrieb: Lieber TE,
du liegst völlig falsch, wenn du deine Arbeitshaltung als low Performing einschätzt. Denn die Justiz braucht genau solche Richter wie dich, und zwar ganz viele!
Fakt ist: Nicht für jeden R1 gibt es eine R2-Stelle, daher müssen gut und gerne 2/3 der R1-Richter auch als R1 in Pension gehen. Gäbe es nur höher-schneller-weiter-Richter, dann würde das ganze nicht funktionieren!
Das, was du beschreibst, hat auch inhaltlich mit low Performing nichts zu tun, und ist auch nicht das, was mit „Dienst nach Vorschrift“ üblicherweise gemeint ist. Du scheinst solide Rechtsprechungsarbeit zu leisten, und erfüllst damit den Anspruch der Menschen auf effektiven Rechtsschutz.
Ich habe Kollegen getroffen, auf die diese Bezeichnung tatsächlich gepasst hätte, das waren Leute, die sich in das Präsidium haben wählen lassen, um bei jedem neuen Proberichter am Gericht zu versuchen, diesem die ältesten und unangenehmsten Akten abzudrücken, erst und nur bei der Durchforstung der Statistik nach diesen Heulern haben derartige Kollegen ein beachtliches Maß an Fleiß an den Tag gelegt!
Also: Man kann auch als ganz normaler R1-Richter mit einer soliden Arbeit ein geglücktes Leben leben, und muss dann nach Pensionierung nicht auf dem
Gang des Gerichts rumlungern, weil man mangels anderer Lebensinhalte nicht loslassen kann.
Wie funktioniert das mit dem abwälzen der alten umfangreichen Akten auf andere, zB Proberichter? Frage für einen Freund.
Wird einfach so gemacht. Man sollte sich vllt mit dem Präsidium gutstellen. Ich hab einen Kollegen, der heult in einer Tour, dass er ach so viel arbeiten würde. Das zieht bei manchen. Ich mag das null wenngleich ich selbst viel arbeite.
Und wie soll das "einfach so" gemacht werden? Das Präsidium kann doch nicht munter alte Akten neu verteilen. Der interne Kammerverteilungsplan wird vom Vorsitzenden gemacht und von der Kammer beschlossen. Was das Präsidium machen kann, ist Proberichter in abgesoffene Kammern stecken. Das war es dann aber auch schon. Wenn es anders ist, kann mich gerne jemand aufklären.
Natürlich kann das Präsidium das tun. Nen Kollege hat rumgeheult und wäre angeblich so überlastet (kommt erst um 11) und schwupps Änderung des GVP beschlossen und alte Akten auf Kollegen übertragen. So läuft es!!
28.05.2021, 18:03
(28.05.2021, 17:56)Adam schrieb:(28.05.2021, 17:52)GastNRW23 schrieb:(28.05.2021, 17:22)Holoalola schrieb:(28.05.2021, 08:37)Gast schrieb:(25.05.2021, 22:16)Gast schrieb: Lieber TE,
du liegst völlig falsch, wenn du deine Arbeitshaltung als low Performing einschätzt. Denn die Justiz braucht genau solche Richter wie dich, und zwar ganz viele!
Fakt ist: Nicht für jeden R1 gibt es eine R2-Stelle, daher müssen gut und gerne 2/3 der R1-Richter auch als R1 in Pension gehen. Gäbe es nur höher-schneller-weiter-Richter, dann würde das ganze nicht funktionieren!
Das, was du beschreibst, hat auch inhaltlich mit low Performing nichts zu tun, und ist auch nicht das, was mit „Dienst nach Vorschrift“ üblicherweise gemeint ist. Du scheinst solide Rechtsprechungsarbeit zu leisten, und erfüllst damit den Anspruch der Menschen auf effektiven Rechtsschutz.
Ich habe Kollegen getroffen, auf die diese Bezeichnung tatsächlich gepasst hätte, das waren Leute, die sich in das Präsidium haben wählen lassen, um bei jedem neuen Proberichter am Gericht zu versuchen, diesem die ältesten und unangenehmsten Akten abzudrücken, erst und nur bei der Durchforstung der Statistik nach diesen Heulern haben derartige Kollegen ein beachtliches Maß an Fleiß an den Tag gelegt!
Also: Man kann auch als ganz normaler R1-Richter mit einer soliden Arbeit ein geglücktes Leben leben, und muss dann nach Pensionierung nicht auf dem
Gang des Gerichts rumlungern, weil man mangels anderer Lebensinhalte nicht loslassen kann.
Wie funktioniert das mit dem abwälzen der alten umfangreichen Akten auf andere, zB Proberichter? Frage für einen Freund.
Wird einfach so gemacht. Man sollte sich vllt mit dem Präsidium gutstellen. Ich hab einen Kollegen, der heult in einer Tour, dass er ach so viel arbeiten würde. Das zieht bei manchen. Ich mag das null wenngleich ich selbst viel arbeite.
Und wie soll das "einfach so" gemacht werden? Das Präsidium kann doch nicht munter alte Akten neu verteilen. Der interne Kammerverteilungsplan wird vom Vorsitzenden gemacht und von der Kammer beschlossen. Was das Präsidium machen kann, ist Proberichter in abgesoffene Kammern stecken. Das war es dann aber auch schon. Wenn es anders ist, kann mich gerne jemand aufklären.
Natürlich kann das Präsidium das tun. Nen Kollege hat rumgeheult und wäre angeblich so überlastet (kommt erst um 11) und schwupps Änderung des GVP beschlossen und alte Akten auf Kollegen übertragen. So läuft es!!
Ob das nun stimmt oder nicht: Wer um 11 kommt und meckert, verdient es nicht anders. Ja, mag ja sein, dass er dann auch bis 21 Uhr malocht und nach hinten raus durchaus sein Pensum erreicht. Aber Heulsusen mag halt keiner. Vor allem als Proberichter und GK-Anwalt weiß man doch, worauf man sich da einlässt und dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass man in den ersten Jahren viel arbeiten muss.
28.05.2021, 20:17
(28.05.2021, 18:03)Gast schrieb:(28.05.2021, 17:56)Adam schrieb:(28.05.2021, 17:52)GastNRW23 schrieb:(28.05.2021, 17:22)Holoalola schrieb:(28.05.2021, 08:37)Gast schrieb: Wie funktioniert das mit dem abwälzen der alten umfangreichen Akten auf andere, zB Proberichter? Frage für einen Freund.
Wird einfach so gemacht. Man sollte sich vllt mit dem Präsidium gutstellen. Ich hab einen Kollegen, der heult in einer Tour, dass er ach so viel arbeiten würde. Das zieht bei manchen. Ich mag das null wenngleich ich selbst viel arbeite.
Und wie soll das "einfach so" gemacht werden? Das Präsidium kann doch nicht munter alte Akten neu verteilen. Der interne Kammerverteilungsplan wird vom Vorsitzenden gemacht und von der Kammer beschlossen. Was das Präsidium machen kann, ist Proberichter in abgesoffene Kammern stecken. Das war es dann aber auch schon. Wenn es anders ist, kann mich gerne jemand aufklären.
Natürlich kann das Präsidium das tun. Nen Kollege hat rumgeheult und wäre angeblich so überlastet (kommt erst um 11) und schwupps Änderung des GVP beschlossen und alte Akten auf Kollegen übertragen. So läuft es!!
Ob das nun stimmt oder nicht: Wer um 11 kommt und meckert, verdient es nicht anders. Ja, mag ja sein, dass er dann auch bis 21 Uhr malocht und nach hinten raus durchaus sein Pensum erreicht. Aber Heulsusen mag halt keiner. Vor allem als Proberichter und GK-Anwalt weiß man doch, worauf man sich da einlässt und dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass man in den ersten Jahren viel arbeiten muss.
woher weißt du, dass der proberichter ist. es gab selbst mal nen olg richter, der 30% unterm schnitt lag und darüber diszi lostrat, weil er meinte er bräuchte die zeit um vernünftig urteilen zu können - hat soweit ich weiß verloren.
gibt auch dokus zur überlastung in der justiz, was es noch mehr verdeutlicht.
was hier als normal propagiert wird kann durchaus zu viel sein. die ministerien wollen nichts davon wissen.
28.05.2021, 20:39
(28.05.2021, 20:17)Sky schrieb:(28.05.2021, 18:03)Gast schrieb:(28.05.2021, 17:56)Adam schrieb:(28.05.2021, 17:52)GastNRW23 schrieb:(28.05.2021, 17:22)Holoalola schrieb: Wird einfach so gemacht. Man sollte sich vllt mit dem Präsidium gutstellen. Ich hab einen Kollegen, der heult in einer Tour, dass er ach so viel arbeiten würde. Das zieht bei manchen. Ich mag das null wenngleich ich selbst viel arbeite.
Und wie soll das "einfach so" gemacht werden? Das Präsidium kann doch nicht munter alte Akten neu verteilen. Der interne Kammerverteilungsplan wird vom Vorsitzenden gemacht und von der Kammer beschlossen. Was das Präsidium machen kann, ist Proberichter in abgesoffene Kammern stecken. Das war es dann aber auch schon. Wenn es anders ist, kann mich gerne jemand aufklären.
Natürlich kann das Präsidium das tun. Nen Kollege hat rumgeheult und wäre angeblich so überlastet (kommt erst um 11) und schwupps Änderung des GVP beschlossen und alte Akten auf Kollegen übertragen. So läuft es!!
Ob das nun stimmt oder nicht: Wer um 11 kommt und meckert, verdient es nicht anders. Ja, mag ja sein, dass er dann auch bis 21 Uhr malocht und nach hinten raus durchaus sein Pensum erreicht. Aber Heulsusen mag halt keiner. Vor allem als Proberichter und GK-Anwalt weiß man doch, worauf man sich da einlässt und dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass man in den ersten Jahren viel arbeiten muss.
woher weißt du, dass der proberichter ist. es gab selbst mal nen olg richter, der 30% unterm schnitt lag und darüber diszi lostrat, weil er meinte er bräuchte die zeit um vernünftig urteilen zu können - hat soweit ich weiß verloren.
gibt auch dokus zur überlastung in der justiz, was es noch mehr verdeutlicht.
was hier als normal propagiert wird kann durchaus zu viel sein. die ministerien wollen nichts davon wissen.
Quelle?
28.05.2021, 21:04
(28.05.2021, 20:17)Sky schrieb:(28.05.2021, 18:03)Gast schrieb:(28.05.2021, 17:56)Adam schrieb:(28.05.2021, 17:52)GastNRW23 schrieb:(28.05.2021, 17:22)Holoalola schrieb: Wird einfach so gemacht. Man sollte sich vllt mit dem Präsidium gutstellen. Ich hab einen Kollegen, der heult in einer Tour, dass er ach so viel arbeiten würde. Das zieht bei manchen. Ich mag das null wenngleich ich selbst viel arbeite.
Und wie soll das "einfach so" gemacht werden? Das Präsidium kann doch nicht munter alte Akten neu verteilen. Der interne Kammerverteilungsplan wird vom Vorsitzenden gemacht und von der Kammer beschlossen. Was das Präsidium machen kann, ist Proberichter in abgesoffene Kammern stecken. Das war es dann aber auch schon. Wenn es anders ist, kann mich gerne jemand aufklären.
Natürlich kann das Präsidium das tun. Nen Kollege hat rumgeheult und wäre angeblich so überlastet (kommt erst um 11) und schwupps Änderung des GVP beschlossen und alte Akten auf Kollegen übertragen. So läuft es!!
Ob das nun stimmt oder nicht: Wer um 11 kommt und meckert, verdient es nicht anders. Ja, mag ja sein, dass er dann auch bis 21 Uhr malocht und nach hinten raus durchaus sein Pensum erreicht. Aber Heulsusen mag halt keiner. Vor allem als Proberichter und GK-Anwalt weiß man doch, worauf man sich da einlässt und dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass man in den ersten Jahren viel arbeiten muss.
woher weißt du, dass der proberichter ist. es gab selbst mal nen olg richter, der 30% unterm schnitt lag und darüber diszi lostrat, weil er meinte er bräuchte die zeit um vernünftig urteilen zu können - hat soweit ich weiß verloren.
gibt auch dokus zur überlastung in der justiz, was es noch mehr verdeutlicht.
was hier als normal propagiert wird kann durchaus zu viel sein. die ministerien wollen nichts davon wissen.
Bin davon ausgegangen, weil ein Proberichter eher überfordert ist als ein verplanter.
Trotzdem verstehe ich das Gemecker nicht. Es IST normal - normal im Sinne von Justiz ist tendenziell überlastet und davon weiß man schon beim Einstieg. Wieso man dann zum Staat geht und anfängt über ein sich auf lange Sicht unveränderbares System schimpft, erschließt sich mir nicht. Man geht ja auch nicht in die GK, um nach paar Monaten zu sagen „mir ist das alles zu viel, dieses System GK ist so schlecht“. Ich meine ja, kann man schon machen, aber dann sollte man einfach gehen, statt wirklich dauerhaft rumzuflennen und am Ende des Tages doch nichts zu ändern. Zumal es in der Justiz im Vergleich zur GK wenigstens Aussicht auf Besserung nach den ersten 1-3 Jahren gibt. Die wenigsten ackern sich in der Justiz noch nach Jahren zu Tode.
29.05.2021, 10:15
(28.05.2021, 21:04)Gast schrieb:(28.05.2021, 20:17)Sky schrieb:(28.05.2021, 18:03)Gast schrieb:(28.05.2021, 17:56)Adam schrieb:(28.05.2021, 17:52)GastNRW23 schrieb: Und wie soll das "einfach so" gemacht werden? Das Präsidium kann doch nicht munter alte Akten neu verteilen. Der interne Kammerverteilungsplan wird vom Vorsitzenden gemacht und von der Kammer beschlossen. Was das Präsidium machen kann, ist Proberichter in abgesoffene Kammern stecken. Das war es dann aber auch schon. Wenn es anders ist, kann mich gerne jemand aufklären.
Natürlich kann das Präsidium das tun. Nen Kollege hat rumgeheult und wäre angeblich so überlastet (kommt erst um 11) und schwupps Änderung des GVP beschlossen und alte Akten auf Kollegen übertragen. So läuft es!!
Ob das nun stimmt oder nicht: Wer um 11 kommt und meckert, verdient es nicht anders. Ja, mag ja sein, dass er dann auch bis 21 Uhr malocht und nach hinten raus durchaus sein Pensum erreicht. Aber Heulsusen mag halt keiner. Vor allem als Proberichter und GK-Anwalt weiß man doch, worauf man sich da einlässt und dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass man in den ersten Jahren viel arbeiten muss.
woher weißt du, dass der proberichter ist. es gab selbst mal nen olg richter, der 30% unterm schnitt lag und darüber diszi lostrat, weil er meinte er bräuchte die zeit um vernünftig urteilen zu können - hat soweit ich weiß verloren.
gibt auch dokus zur überlastung in der justiz, was es noch mehr verdeutlicht.
was hier als normal propagiert wird kann durchaus zu viel sein. die ministerien wollen nichts davon wissen.
Bin davon ausgegangen, weil ein Proberichter eher überfordert ist als ein verplanter.
Trotzdem verstehe ich das Gemecker nicht. Es IST normal - normal im Sinne von Justiz ist tendenziell überlastet und davon weiß man schon beim Einstieg. Wieso man dann zum Staat geht und anfängt über ein sich auf lange Sicht unveränderbares System schimpft, erschließt sich mir nicht. Man geht ja auch nicht in die GK, um nach paar Monaten zu sagen „mir ist das alles zu viel, dieses System GK ist so schlecht“. Ich meine ja, kann man schon machen, aber dann sollte man einfach gehen, statt wirklich dauerhaft rumzuflennen und am Ende des Tages doch nichts zu ändern. Zumal es in der Justiz im Vergleich zur GK wenigstens Aussicht auf Besserung nach den ersten 1-3 Jahren gibt. Die wenigsten ackern sich in der Justiz noch nach Jahren zu Tode.
stimme ich zu. allerdings ist der umstand, dass überlastung bekannt ist keine rechtfertigung es so zu lassen.