09.05.2021, 01:41
Ist es wirklich so, dass eine Promotion beim Staat nicht interessiert im Hinblick auf Einstellung/Beförderung? Höre das immer wieder und finde es doch verwunderlich.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
09.05.2021, 07:17
Ja, ist völlig uninteressant, es sei denn du konkurrierst um eine der wenigen Stellen mit wissenschaftlichem Bezug, bspw. bei staatlichen Instituten. Da steht dann explizit in der Stellenausschreibung Promotion erwünscht bzw - äußert selten - sogar notwendig. Für alle anderen Bereiche spielt sie aber keine Rolle (warum auch?).
09.05.2021, 09:09
Die Titelgeilheit der Deutschen kennt kein Ende.
Warum sollte eine wissenschaftliche Arbeit zum Zivilrecht Deutschlands in der Zeit von 1500-1650 eine Aussage über deine Qualifikation als Richter/Beamter beinhalten?
Ich fände es gut, wenn die Promotion wieder als das verstanden würde, was sie ist: Eine wissenschaftliche Arbeit für Leute, die sich mit der Wissenschaft identifizieren und vlt. sogar dort Karriere machen wollen, statt eines Titels, aus dem krampfhaft versucht wird, eine Qualifikation abzuleiten.
Warum sollte eine wissenschaftliche Arbeit zum Zivilrecht Deutschlands in der Zeit von 1500-1650 eine Aussage über deine Qualifikation als Richter/Beamter beinhalten?
Ich fände es gut, wenn die Promotion wieder als das verstanden würde, was sie ist: Eine wissenschaftliche Arbeit für Leute, die sich mit der Wissenschaft identifizieren und vlt. sogar dort Karriere machen wollen, statt eines Titels, aus dem krampfhaft versucht wird, eine Qualifikation abzuleiten.
09.05.2021, 09:17
(09.05.2021, 09:09)Gast schrieb: Die Titelgeilheit der Deutschen kennt kein Ende.
Warum sollte eine wissenschaftliche Arbeit zum Zivilrecht Deutschlands in der Zeit von 1500-1650 eine Aussage über deine Qualifikation als Richter/Beamter beinhalten?
Ich fände es gut, wenn die Promotion wieder als das verstanden würde, was sie ist: Eine wissenschaftliche Arbeit für Leute, die sich mit der Wissenschaft identifizieren und vlt. sogar dort Karriere machen wollen, statt eines Titels, aus dem krampfhaft versucht wird, eine Qualifikation abzuleiten.
Sagt der Nicht-Promovierte.
Zum Thema: Formal dürfte die Promotion nur bei der Einstellung als Zusatzkriterium etwas bringen, ansonsten gilt wohl „nice to have“. Allein karrieretechnisch dürfte sich die investierte Zeit also nicht lohnen.
09.05.2021, 10:26
(09.05.2021, 09:17)Gast schrieb:(09.05.2021, 09:09)Gast schrieb: Die Titelgeilheit der Deutschen kennt kein Ende.
Warum sollte eine wissenschaftliche Arbeit zum Zivilrecht Deutschlands in der Zeit von 1500-1650 eine Aussage über deine Qualifikation als Richter/Beamter beinhalten?
Ich fände es gut, wenn die Promotion wieder als das verstanden würde, was sie ist: Eine wissenschaftliche Arbeit für Leute, die sich mit der Wissenschaft identifizieren und vlt. sogar dort Karriere machen wollen, statt eines Titels, aus dem krampfhaft versucht wird, eine Qualifikation abzuleiten.
Sagt der Nicht-Promovierte.
Zum Thema: Formal dürfte die Promotion nur bei der Einstellung als Zusatzkriterium etwas bringen, ansonsten gilt wohl „nice to have“. Allein karrieretechnisch dürfte sich die investierte Zeit also nicht lohnen.
Unrecht hat er trotzdem nicht. Im Ausland irritiert ein phd häufig nur. Im Umgang mit englischen Mandanten lassen viele anwaltskollegen ihren Titel auch weg.
09.05.2021, 10:53
Würde mit dem Berufswunsch Staatsdienst nicht promovieren.
Verlierst nur 1-3 Jahre Lebens- und Besoldungszeit und hast kaum Vorteile.
Verlierst nur 1-3 Jahre Lebens- und Besoldungszeit und hast kaum Vorteile.
09.05.2021, 11:17
(09.05.2021, 09:17)Gast schrieb:(09.05.2021, 09:09)Gast schrieb: Die Titelgeilheit der Deutschen kennt kein Ende.
Warum sollte eine wissenschaftliche Arbeit zum Zivilrecht Deutschlands in der Zeit von 1500-1650 eine Aussage über deine Qualifikation als Richter/Beamter beinhalten?
Ich fände es gut, wenn die Promotion wieder als das verstanden würde, was sie ist: Eine wissenschaftliche Arbeit für Leute, die sich mit der Wissenschaft identifizieren und vlt. sogar dort Karriere machen wollen, statt eines Titels, aus dem krampfhaft versucht wird, eine Qualifikation abzuleiten.
Sagt der Nicht-Promovierte.
Das sagt allerdings nichts über sein Argument aus.