Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Promotion und Staatsdienst
Antworten

 
Promotion und Staatsdienst
Gast
Unregistered
 
#1
09.05.2021, 01:41
Ist es wirklich so, dass eine Promotion beim Staat nicht interessiert im Hinblick auf Einstellung/Beförderung? Höre das immer wieder und finde es doch verwunderlich.
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
09.05.2021, 07:17
Ja, ist völlig uninteressant, es sei denn du konkurrierst um eine der wenigen Stellen mit wissenschaftlichem Bezug, bspw. bei staatlichen Instituten. Da steht dann explizit in der Stellenausschreibung Promotion erwünscht bzw - äußert selten - sogar notwendig. Für alle anderen Bereiche spielt sie aber keine Rolle (warum auch?).
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
09.05.2021, 09:09
Die Titelgeilheit der Deutschen kennt kein Ende.

Warum sollte eine wissenschaftliche Arbeit zum Zivilrecht Deutschlands in der Zeit von 1500-1650 eine Aussage über deine Qualifikation als Richter/Beamter beinhalten?

Ich fände es gut, wenn die Promotion wieder als das verstanden würde, was sie ist: Eine wissenschaftliche Arbeit für Leute, die sich mit der Wissenschaft identifizieren und vlt. sogar dort Karriere machen wollen, statt eines Titels, aus dem krampfhaft versucht wird, eine Qualifikation abzuleiten.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
09.05.2021, 09:17
(09.05.2021, 09:09)Gast schrieb:  Die Titelgeilheit der Deutschen kennt kein Ende.

Warum sollte eine wissenschaftliche Arbeit zum Zivilrecht Deutschlands in der Zeit von 1500-1650 eine Aussage über deine Qualifikation als Richter/Beamter beinhalten?

Ich fände es gut, wenn die Promotion wieder als das verstanden würde, was sie ist: Eine wissenschaftliche Arbeit für Leute, die sich mit der Wissenschaft identifizieren und vlt. sogar dort Karriere machen wollen, statt eines Titels, aus dem krampfhaft versucht wird, eine Qualifikation abzuleiten.


Sagt der Nicht-Promovierte.

Zum Thema: Formal dürfte die Promotion nur bei der Einstellung als Zusatzkriterium etwas bringen, ansonsten gilt wohl „nice to have“. Allein karrieretechnisch dürfte sich die investierte Zeit also nicht lohnen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
09.05.2021, 10:26
(09.05.2021, 09:17)Gast schrieb:  
(09.05.2021, 09:09)Gast schrieb:  Die Titelgeilheit der Deutschen kennt kein Ende.

Warum sollte eine wissenschaftliche Arbeit zum Zivilrecht Deutschlands in der Zeit von 1500-1650 eine Aussage über deine Qualifikation als Richter/Beamter beinhalten?

Ich fände es gut, wenn die Promotion wieder als das verstanden würde, was sie ist: Eine wissenschaftliche Arbeit für Leute, die sich mit der Wissenschaft identifizieren und vlt. sogar dort Karriere machen wollen, statt eines Titels, aus dem krampfhaft versucht wird, eine Qualifikation abzuleiten.


Sagt der Nicht-Promovierte.

Zum Thema: Formal dürfte die Promotion nur bei der Einstellung als Zusatzkriterium etwas bringen, ansonsten gilt wohl „nice to have“. Allein karrieretechnisch dürfte sich die investierte Zeit also nicht lohnen.

Unrecht hat er trotzdem nicht. Im Ausland irritiert ein phd häufig nur. Im Umgang mit englischen Mandanten lassen viele anwaltskollegen ihren Titel auch weg.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
09.05.2021, 10:53
Würde mit dem Berufswunsch Staatsdienst nicht promovieren. 
Verlierst nur 1-3 Jahre Lebens- und Besoldungszeit und hast kaum Vorteile.
Zitieren
omnimodo
Senior Member
****
Beiträge: 725
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2021
#7
09.05.2021, 11:17
(09.05.2021, 09:17)Gast schrieb:  
(09.05.2021, 09:09)Gast schrieb:  Die Titelgeilheit der Deutschen kennt kein Ende.

Warum sollte eine wissenschaftliche Arbeit zum Zivilrecht Deutschlands in der Zeit von 1500-1650 eine Aussage über deine Qualifikation als Richter/Beamter beinhalten?

Ich fände es gut, wenn die Promotion wieder als das verstanden würde, was sie ist: Eine wissenschaftliche Arbeit für Leute, die sich mit der Wissenschaft identifizieren und vlt. sogar dort Karriere machen wollen, statt eines Titels, aus dem krampfhaft versucht wird, eine Qualifikation abzuleiten.


Sagt der Nicht-Promovierte.

Das sagt allerdings nichts über sein Argument aus.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus