30.04.2021, 16:10
Aber inwiefern soll sich denn eine etwaige Ungleichbehandlung nachweisbar ausgewirkt haben?
30.04.2021, 16:13
Im Rahmen des RSB auf eine formelle Rüge bzgl. eines Umstands zu pochen, der für Jedermann, insb. für die Aufsichtspersonen vor Ort, offensichtlich wahrnehmbar war, ist doch reine Förmelei.
Die Rüge dient dazu, dem JPA die Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Da an vielen Standorten bereits im Vorhinein angekündigt wurde, dass es kalt werden würde wegen den Coronabestimmungen, kann ich doch davon ausgehen, dass das JPA weder dazu bereit, noch dazu in der Lage war, Abhilfe zu verschaffen. Dann im Nachhinein sich auf die Rüge zurückzuziehen ist schon billig.
Die Rüge dient dazu, dem JPA die Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Da an vielen Standorten bereits im Vorhinein angekündigt wurde, dass es kalt werden würde wegen den Coronabestimmungen, kann ich doch davon ausgehen, dass das JPA weder dazu bereit, noch dazu in der Lage war, Abhilfe zu verschaffen. Dann im Nachhinein sich auf die Rüge zurückzuziehen ist schon billig.
30.04.2021, 16:14
(30.04.2021, 16:10)Gadt567 schrieb: Aber inwiefern soll sich denn eine etwaige Ungleichbehandlung nachweisbar ausgewirkt haben?
Vor allem welches Maß muss erreicht sein. An einem Standort wie DUS mit weit über 70 Schreibern muss man theoretisch länger auf dem Toilettengang warten. Reicht das aus? Muss man die Gradzahl angeben beim Unterschied? Was wäre mit Fehlern die nur an einem Standort gemeldet werden und wo es daraufhin eine Verlängerung gibt?
Kann mir schwer vorstellen das man mit sowas irgendwo Erfolg hat, komplett gleich sind die Bedingungen ja nie.
30.04.2021, 16:15
Vor allem ab wann liegt so eine essentielle Ungleichbehandlung Vor? Ab 5 Grad Raumtemperatur Unterschied? 10 Grad? Irgendwann wird es halt auch lächerlich , zb. Wenn ich an die Diskusionen hier über die Größe der Tische denke...
30.04.2021, 16:18
(30.04.2021, 16:13)Gast schrieb: Im Rahmen des RSB auf eine formelle Rüge bzgl. eines Umstands zu pochen, der für Jedermann, insb. für die Aufsichtspersonen vor Ort, offensichtlich wahrnehmbar war, ist doch reine Förmelei.
Die Rüge dient dazu, dem JPA die Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Da an vielen Standorten bereits im Vorhinein angekündigt wurde, dass es kalt werden würde wegen den Coronabestimmungen, kann ich doch davon ausgehen, dass das JPA weder dazu bereit, noch dazu in der Lage war, Abhilfe zu verschaffen. Dann im Nachhinein sich auf die Rüge zurückzuziehen ist schon billig.
Förmelei können die Gerichte aber super gut. Wenn von 50 Klausurenschreibern nur 3 gerügt haben, kann man außerdem darüber diskutieren, ob der Umstand eben so problematisch war.
Mich erschreckt hier eher das bewusste Augen verschließen vor den Maßgaben der Rspr. Es bedarf grds. eine formellen Rüge. Punkt. Ob das jetzt fair, unfair, doof oder gemein ist, spielt nun mal keine Rolle.
30.04.2021, 16:20
PS: Wie soll man überhaupt jetzt, 3-4 Monate nach den Klausuren, noch etwas zu den Prüfungsbedingungen sagen, wenn damals nicht gerügt/dokumentiert wurde. Wie viel Grad waren es? Gibt es irgendwelche Aufzeichnungen?
Im Nachhinein zu sagen, wenn man mit den Noten nicht zufrieden ist, dass einen irgendwas gestört hat, ist halt denkbar einfach.
Im Nachhinein zu sagen, wenn man mit den Noten nicht zufrieden ist, dass einen irgendwas gestört hat, ist halt denkbar einfach.
30.04.2021, 16:23
(30.04.2021, 16:18)Gasto schrieb:(30.04.2021, 16:13)Gast schrieb: Im Rahmen des RSB auf eine formelle Rüge bzgl. eines Umstands zu pochen, der für Jedermann, insb. für die Aufsichtspersonen vor Ort, offensichtlich wahrnehmbar war, ist doch reine Förmelei.
Die Rüge dient dazu, dem JPA die Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Da an vielen Standorten bereits im Vorhinein angekündigt wurde, dass es kalt werden würde wegen den Coronabestimmungen, kann ich doch davon ausgehen, dass das JPA weder dazu bereit, noch dazu in der Lage war, Abhilfe zu verschaffen. Dann im Nachhinein sich auf die Rüge zurückzuziehen ist schon billig.
Förmelei können die Gerichte aber super gut. Wenn von 50 Klausurenschreibern nur 3 gerügt haben, kann man außerdem darüber diskutieren, ob der Umstand eben so problematisch war.
Mich erschreckt hier eher das bewusste Augen verschließen vor den Maßgaben der Rspr. Es bedarf grds. eine formellen Rüge. Punkt. Ob das jetzt fair, unfair, doof oder gemein ist, spielt nun mal keine Rolle.
Rechtsprechung kann sich aber auch ändern...
30.04.2021, 16:26
(30.04.2021, 16:14)Gast schrieb:In Hamm waren genauso viele Leute und Fehler, die an einem Standort auffallen, werden auch immer über das LJPA an andere Standorte gemeldet, wo es dann die gleiche Verlängerung gibt. Eben weil die Bedingungen an allen Standorten so ähnlich wie möglich sein müssen.(30.04.2021, 16:10)Gadt567 schrieb: Aber inwiefern soll sich denn eine etwaige Ungleichbehandlung nachweisbar ausgewirkt haben?
Vor allem welches Maß muss erreicht sein. An einem Standort wie DUS mit weit über 70 Schreibern muss man theoretisch länger auf dem Toilettengang warten. Reicht das aus? Muss man die Gradzahl angeben beim Unterschied? Was wäre mit Fehlern die nur an einem Standort gemeldet werden und wo es daraufhin eine Verlängerung gibt?
Kann mir schwer vorstellen das man mit sowas irgendwo Erfolg hat, komplett gleich sind die Bedingungen ja nie.
Dass sie nie komplett gleich sind, ist geschenkt. Andere Stühle, andere Tische, längerer Weg zum Klo, mehr oder weniger Leute im Raum...kann das LJPA nichts gegen machen. Aber was die Temperaturbedingungen dieses mal anging, konnte es das LJPA sehr wohl. Es hätte ja einfach für alle Standorte dieselbe Regel geben können, dass ein Fenster auf ist. Dann hätten alle bei 15 Grad oder was weiß ich geschrieben und es wäre gut gewesen. Aber es macht doch wohl einen gravierenden Unterschied, ob man bei 15 Grad und Wind oder bei 23 Grad und Ruhe seine Klausuren schreibt. Man ist einfach wesentlich weniger von den äußeren Bedingungen abgelenkt.
Ob das am Ende klappt, weiß man natürlich nicht. Einsehen wird das LJPA das natürlich nicht, die sehen nie irgendwas ein. Aber dass da ein VG einen Verstoß gegen den prüfungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sieht, kann ich mir schon vorstellen.
30.04.2021, 16:58
(30.04.2021, 16:26)Gast schrieb:(30.04.2021, 16:14)Gast schrieb:In Hamm waren genauso viele Leute und Fehler, die an einem Standort auffallen, werden auch immer über das LJPA an andere Standorte gemeldet, wo es dann die gleiche Verlängerung gibt. Eben weil die Bedingungen an allen Standorten so ähnlich wie möglich sein müssen.(30.04.2021, 16:10)Gadt567 schrieb: Aber inwiefern soll sich denn eine etwaige Ungleichbehandlung nachweisbar ausgewirkt haben?
Vor allem welches Maß muss erreicht sein. An einem Standort wie DUS mit weit über 70 Schreibern muss man theoretisch länger auf dem Toilettengang warten. Reicht das aus? Muss man die Gradzahl angeben beim Unterschied? Was wäre mit Fehlern die nur an einem Standort gemeldet werden und wo es daraufhin eine Verlängerung gibt?
Kann mir schwer vorstellen das man mit sowas irgendwo Erfolg hat, komplett gleich sind die Bedingungen ja nie.
Dass sie nie komplett gleich sind, ist geschenkt. Andere Stühle, andere Tische, längerer Weg zum Klo, mehr oder weniger Leute im Raum...kann das LJPA nichts gegen machen. Aber was die Temperaturbedingungen dieses mal anging, konnte es das LJPA sehr wohl. Es hätte ja einfach für alle Standorte dieselbe Regel geben können, dass ein Fenster auf ist. Dann hätten alle bei 15 Grad oder was weiß ich geschrieben und es wäre gut gewesen. Aber es macht doch wohl einen gravierenden Unterschied, ob man bei 15 Grad und Wind oder bei 23 Grad und Ruhe seine Klausuren schreibt. Man ist einfach wesentlich weniger von den äußeren Bedingungen abgelenkt.
Ob das am Ende klappt, weiß man natürlich nicht. Einsehen wird das LJPA das natürlich nicht, die sehen nie irgendwas ein. Aber dass da ein VG einen Verstoß gegen den prüfungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sieht, kann ich mir schon vorstellen.
Sicher? In den Durchgängen liest man doch oft das etwas nur an einem Standort aufgefallen ist
30.04.2021, 17:38
(30.04.2021, 16:26)Gast schrieb:(30.04.2021, 16:14)Gast schrieb:In Hamm waren genauso viele Leute und Fehler, die an einem Standort auffallen, werden auch immer über das LJPA an andere Standorte gemeldet, wo es dann die gleiche Verlängerung gibt. Eben weil die Bedingungen an allen Standorten so ähnlich wie möglich sein müssen.(30.04.2021, 16:10)Gadt567 schrieb: Aber inwiefern soll sich denn eine etwaige Ungleichbehandlung nachweisbar ausgewirkt haben?
Vor allem welches Maß muss erreicht sein. An einem Standort wie DUS mit weit über 70 Schreibern muss man theoretisch länger auf dem Toilettengang warten. Reicht das aus? Muss man die Gradzahl angeben beim Unterschied? Was wäre mit Fehlern die nur an einem Standort gemeldet werden und wo es daraufhin eine Verlängerung gibt?
Kann mir schwer vorstellen das man mit sowas irgendwo Erfolg hat, komplett gleich sind die Bedingungen ja nie.
Dass sie nie komplett gleich sind, ist geschenkt. Andere Stühle, andere Tische, längerer Weg zum Klo, mehr oder weniger Leute im Raum...kann das LJPA nichts gegen machen. Aber was die Temperaturbedingungen dieses mal anging, konnte es das LJPA sehr wohl. Es hätte ja einfach für alle Standorte dieselbe Regel geben können, dass ein Fenster auf ist. Dann hätten alle bei 15 Grad oder was weiß ich geschrieben und es wäre gut gewesen. Aber es macht doch wohl einen gravierenden Unterschied, ob man bei 15 Grad und Wind oder bei 23 Grad und Ruhe seine Klausuren schreibt. Man ist einfach wesentlich weniger von den äußeren Bedingungen abgelenkt.
Ob das am Ende klappt, weiß man natürlich nicht. Einsehen wird das LJPA das natürlich nicht, die sehen nie irgendwas ein. Aber dass da ein VG einen Verstoß gegen den prüfungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sieht, kann ich mir schon vorstellen.