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Klage wegen Coronabedingungen
Gast
Unregistered
 
#1
30.04.2021, 13:20
Hallo zusammen,

Ich hab im Januar in Hamm geschrieben. Meine Ergebnisse sind da und unerwartet schlecht.

Ich überlege, ob man nicht klagen sollte aufgrund der Bedingungen,unter denen wir geschrieben haben.

Ich meine, es handelt sich nun mal um die wichtigste Prüfung für uns. Unter Berücksichtigung von Art.12 GG bezweifle ich, dass das Klausurenschreiben unter extremer Kälteeinwirkung noch zumutbar ist.
Ich saß da mit Thermoleggins unter der Hose und 3 Oberteilen, einige mit Decken. Wir sind doch nicht in einem Zeltlager.

Also meine ernsthafte Frage an euch: Wäre jemand bereit sich einer Klage anzuschließen?
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GastNRW2
Unregistered
 
#2
30.04.2021, 13:28
Hast du die Bedingungen gerügt (d.h. Stehen sie im Protokoll? Wenn nein, tendieren deine Erfolgschancen gegen null.
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Gast
Unregistered
 
#3
30.04.2021, 13:29
(30.04.2021, 13:28)GastNRW2 schrieb:  Hast du die Bedingungen gerügt (d.h. Stehen sie im Protokoll? Wenn nein, tendieren deine Erfolgschancen gegen null.

Wieso?
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Gast
Unregistered
 
#4
30.04.2021, 13:38
(30.04.2021, 13:29)Gast schrieb:  
(30.04.2021, 13:28)GastNRW2 schrieb:  Hast du die Bedingungen gerügt (d.h. Stehen sie im Protokoll? Wenn nein, tendieren deine Erfolgschancen gegen null.

Wieso?

Weil eine Rüge der beeinträchtigenden Tatsache ggü der Aufsichtsperson bzw. dem Prüfer unmittelbar bei deren Auftreten zu Dokumentationszwecken und zur eventuellen Beseitigung der Tatsache erforderlich ist, damit du dich bei deren Fortdauern erfolgreich vor Gericht dagegen wenden kannst. Sonst RSB ziemlich sicher (-).
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Gast
Unregistered
 
#5
30.04.2021, 14:26
Mhm
Das sehe ich anders. Andere Personen haben ja gerügt. Trotzdessen wurde nichts geändert. Also steht ja fest, dass eine Rüge nichts geändert hätte.
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Gast
Unregistered
 
#6
30.04.2021, 14:43
(30.04.2021, 14:26)Gast schrieb:  Mhm
Das sehe ich anders. Andere Personen haben ja gerügt. Trotzdessen wurde nichts geändert. Also steht ja fest, dass eine Rüge nichts geändert hätte.

Kannst du so sehen, ist aber wohl übliche Praxis. Das VG macht es sich da ganz einfach. 

Aber gib gerne bescheid, falls das in dem Fall anders sein sollte.
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Gast22736
Unregistered
 
#7
30.04.2021, 15:05
Sorry, aber du hattest es nicht nötig, dich vor, während oder kurz nach der Prüfung zu beschweren. Jetzt sind die Ergebnisse nicht nach deinem Geschmack und dann sollen es die Bedingungen schuld sein? Das nimmt einem doch niemand ab.
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Gast
Unregistered
 
#8
30.04.2021, 15:09
Ich finde viel schlimmer, dass die Bedingungen überall unterschiedlich waren. In Hamm hat man gefroren wie Sau, während in Düsseldorf alles normal und warm war. Das ist schon ein Unterschied, der sich auch in der Leistung niederschlägt. Und das konnte man ja auch nicht wirklich damals schon rügen.

Ich wäre jedenfalls dabei, meine Ergebnisse waren auch unerwartet schlecht. Und zu verlieren hab ich nichts, war mein Verbesserungsversuch.
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Gast126364
Unregistered
 
#9
30.04.2021, 15:12
Nochmals: klar konnte man das damals schon rügen. Nämlich spätestens 1 Woche nach den Prüfungen. Man erfährt ja nicht zufällig mit der Notenbekanbtgabe, wie es die anderen gehandhabt hatten. 

Und scheinbar ging es dem Prüfling ja nicht um die Bedingungen woander, sondern um Art. 12 am eigenen Standort wegen Kälte und co. 

Ich bin wirklich immer wieder erschüttert, wie wenige Juristen scheinbar vor Ort bei den Prüfungen den Mund aufmachen und dann hinterher wieder im Kämmerlein und in diesem
Forum leise vor sich hinweinen.
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Gast
Unregistered
 
#10
30.04.2021, 15:16
(30.04.2021, 15:12)Gast126364 schrieb:  Nochmals: klar konnte man das damals schon rügen. Nämlich spätestens 1 Woche nach den Prüfungen. Man erfährt ja nicht zufällig mit der Notenbekanbtgabe, wie es die anderen gehandhabt hatten. 

Und scheinbar ging es dem Prüfling ja nicht um die Bedingungen woander, sondern um Art. 12 am eigenen Standort wegen Kälte und co. 

Ich bin wirklich immer wieder erschüttert, wie wenige Juristen scheinbar vor Ort bei den Prüfungen den Mund aufmachen und dann hinterher wieder im Kämmerlein und in diesem
Forum leise vor sich hinweinen.
Woher soll man denn bitte wissen, wie das in anderen Prüfungsorten gelaufen ist? Ich hab das erst gestern hier im Forum gelesen, als ich die Klausuren nochmal durchgegangen bin, weil ich mein Ergebnis nicht fassen konnte. Während der Klausuren war ich nicht hier, weil ich mich nicht verrückt machen wollte.

Und Art. 12 spielt natürlich auch bei der Frage nach denselben Bedingungen eine Rolle.

Und zu guter Letzt: Was kümmert es Dich?
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