08.04.2021, 21:08
(08.04.2021, 19:46)redfirebird schrieb:(08.04.2021, 18:36)Papa schrieb: Veranlasse in allen laufenden Verfahren, in denen Du aufgetreten bist, dass dem Gericht bzw. den Gegnern Dein Ausscheiden aus der Kanzlei mitgeteilt wird, zB so:
...teilen wir mit, dass Herr/Frau RA soundso zum ttmmjjjj aus der Kanzlei xy ausscheiden wird. Zustellungen können an das beA des Herrn/Frau RA soundso in dieser Angelegenheit nicht mehr vorgenommen werden. Wir bitten daher höflich darum,
Zustellungen ab sofort nur noch an das beA von Herrn/Frau RA ABC vorzunehmen.
...
Wenn Du trotzdem noch was bekommst, leitest Du das umgehend an Deine alte Kanzlei weiter und teilst dem Absender nur mit, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, Du nicht mehr der richtige Adressat bist und er sich bitte direkt an Deine alte Kanzlei wenden möge.
Dann direkt ne Zusatzfrage: reicht es nicht aus, dass ich dem Absender mitteile, dass ich falscher Adressat bin? sprich:MUSS ich das der alten Kanzlei weiterleiten? Weil 1. Ich bekomme beA Post in Massenverfahren. Ich bezweifele, dass sie mit deiner vorgeschlagenen Weise hinterherkommen. 2. Will ich nicht jeden Tag mehrere Schriftsätze weiterleiten müssen und 3. Will ich NICHTS mehr mit der jetzigen Kanzlei zu tun haben, sobals ich hier weg bin.
Daher die Frage: Wäre ich also auf der sicheren Seite, wenn ab jetzt alle von mir betreuten Mandate neue Zustelladressaten der jetzigen Kanzlei bekommen und ich die dennoch dann im neuen Job bei mir landende Post zurückweise mit der Anmerkung, dass ich das Verfahren nicht mehr betreue?
Keinesfalls will ich etwas dann an die alte Kanzlei weiterleiten.
Das ist durchaus eine verzwickte Frage, würde ich zur Sicherheit die Rechtsanwaltskammer fragen, viele haben einen beA-Ansprechpartner. Daher vorher die Frage nach der Zusatzvereinbarung zum AV/ oder entsprechendem AV-Passus zum Thema beA bei Ausscheiden mit Weiterleitungspflicht.
Rein IMHO: Ich sehe keine Weiterleitungspflicht wenn nicht expliziter mit dem AG vereinbart. Man denke nur daran, was du damit an Zusatzrisiken eingehst, wenn du dann zB deinerseits falsch zustellst.
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