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  5. BeA-Karte Kanzleiwechsel
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BeA-Karte Kanzleiwechsel
redfirebird
Junior Member
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Beiträge: 44
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2021
#1
08.04.2021, 14:49
Hallo zusammen,


ich habe mal eine Frage. Was macht man bei einem Kanzleiwechsel, wenn man noch Schriftsätze für die Verfahren der alten Kanzlei bekommt?

Ich wechsele bald den Job. Treffen mich irgendwelche Pflichten, wenn die Schriftsätze für die Fälle aus der alten Kanzlei bei mir weiterhin landen?

Dass der jetzige Arbeitgeber dahingehend wirken muss, dass ich nichts mehr bekomme, ist mir klar.

Aber darf ich z.B. die Schriftsätze ignorieren?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2021, 15:05 von redfirebird.)
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Gasto
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#2
08.04.2021, 15:18
Ignorieren ist immer schlecht. Als Minimum solltest du den Absender darüber informieren, dass du der falsche Empfänger bist.
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redfirebird
Junior Member
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Beiträge: 44
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2021
#3
08.04.2021, 15:28
(08.04.2021, 15:18)Gasto schrieb:  Ignorieren ist immer schlecht. Als Minimum solltest du den Absender darüber informieren, dass du der falsche Empfänger bist.

Das muss ich dann aber bei so vielen machen.. das wäre ja super umständlich.
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Gast
Unregistered
 
#4
08.04.2021, 15:35
(08.04.2021, 14:49)redfirebird schrieb:  Hallo zusammen,


ich habe mal eine Frage. Was macht man bei einem Kanzleiwechsel, wenn man noch Schriftsätze für die Verfahren der alten Kanzlei bekommt?

Ich wechsele bald den Job. Treffen mich irgendwelche Pflichten, wenn die Schriftsätze für die Fälle aus der alten Kanzlei bei mir weiterhin landen?

Dass der jetzige Arbeitgeber dahingehend wirken muss, dass ich nichts mehr bekomme, ist mir klar.

Aber darf ich z.B. die Schriftsätze ignorieren?

1.) Gibt es eine ergänzende Vereinbarung zum AV mit dem AG? Oft wird vereinbart, dass an diesen weitergeleitet werden muss. 

2.) Ignorieren geht nicht -> Haftungsrisiko für dich. 

3.) Ich hab ergänzend zu 1.) das immer so geregelt, dass ich kurzen SS an den Absender geschickt habe mit Info nicht mehr in Kanzlei und nicht mehr zuständig.
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redfirebird
Junior Member
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Beiträge: 44
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2021
#5
08.04.2021, 15:59
(08.04.2021, 15:35)Gast schrieb:  
(08.04.2021, 14:49)redfirebird schrieb:  Hallo zusammen,


ich habe mal eine Frage. Was macht man bei einem Kanzleiwechsel, wenn man noch Schriftsätze für die Verfahren der alten Kanzlei bekommt?

Ich wechsele bald den Job. Treffen mich irgendwelche Pflichten, wenn die Schriftsätze für die Fälle aus der alten Kanzlei bei mir weiterhin landen?

Dass der jetzige Arbeitgeber dahingehend wirken muss, dass ich nichts mehr bekomme, ist mir klar.

Aber darf ich z.B. die Schriftsätze ignorieren?

1.) Gibt es eine ergänzende Vereinbarung zum AV mit dem AG? Oft wird vereinbart, dass an diesen weitergeleitet werden muss. 

2.) Ignorieren geht nicht -> Haftungsrisiko für dich. 

3.) Ich hab ergänzend zu 1.) das immer so geregelt, dass ich kurzen SS an den Absender geschickt habe mit Info nicht mehr in Kanzlei und nicht mehr zuständig.
Nein, eine Zusatzvereinbarung gibt es nicht. Ich bekomme so viel, dass ich auch mit Sicherheit nicht im neuen Job jeden Tag alles weiterleiten kann. 

Dein Punkt 3) erscheint mir da am besten. Nur ist es so, dass in meiner jetzigen Kanzlei das Backoffice die beA- Karten bedient und ich - vllt peinlicher Weise? - nicht wirklich weiß, wie man beA bedient. Da müsste ich mal gucken, wie ich das in der neuen Kanzlei mache. Ich müsste sonst jeden Tag einige Nachrichten verschicken, dass ich der falsche Empfänger bin  Skeptical  Dazu muss ich sagen, dass ich kein eigenes Chipkartengerät habe. Ich will meinen neuen Arbeitgeber natürlich nicht mit sowas belasten. 

Ich würde mir dann wohl ein eigenes Chipkartengerät besorgen und solange diese Nachrichten verschicken, bis ich nichts mehr bekomme von der alten Kanzlei.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2021, 16:03 von redfirebird.)
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Gast
Unregistered
 
#6
08.04.2021, 16:26
(08.04.2021, 15:59)redfirebird schrieb:  
(08.04.2021, 15:35)Gast schrieb:  
(08.04.2021, 14:49)redfirebird schrieb:  Hallo zusammen,


ich habe mal eine Frage. Was macht man bei einem Kanzleiwechsel, wenn man noch Schriftsätze für die Verfahren der alten Kanzlei bekommt?

Ich wechsele bald den Job. Treffen mich irgendwelche Pflichten, wenn die Schriftsätze für die Fälle aus der alten Kanzlei bei mir weiterhin landen?

Dass der jetzige Arbeitgeber dahingehend wirken muss, dass ich nichts mehr bekomme, ist mir klar.

Aber darf ich z.B. die Schriftsätze ignorieren?

1.) Gibt es eine ergänzende Vereinbarung zum AV mit dem AG? Oft wird vereinbart, dass an diesen weitergeleitet werden muss. 

2.) Ignorieren geht nicht -> Haftungsrisiko für dich. 

3.) Ich hab ergänzend zu 1.) das immer so geregelt, dass ich kurzen SS an den Absender geschickt habe mit Info nicht mehr in Kanzlei und nicht mehr zuständig.
Nein, eine Zusatzvereinbarung gibt es nicht. Ich bekomme so viel, dass ich auch mit Sicherheit nicht im neuen Job jeden Tag alles weiterleiten kann. 

Dein Punkt 3) erscheint mir da am besten. Nur ist es so, dass in meiner jetzigen Kanzlei das Backoffice die beA- Karten bedient und ich - vllt peinlicher Weise? - nicht wirklich weiß, wie man beA bedient. Da müsste ich mal gucken, wie ich das in der neuen Kanzlei mache. Ich müsste sonst jeden Tag einige Nachrichten verschicken, dass ich der falsche Empfänger bin  Skeptical  Dazu muss ich sagen, dass ich kein eigenes Chipkartengerät habe. Ich will meinen neuen Arbeitgeber natürlich nicht mit sowas belasten. 

Ich würde mir dann wohl ein eigenes Chipkartengerät besorgen und solange diese Nachrichten verschicken, bis ich nichts mehr bekomme von der alten Kanzlei.

Schreib doch, fall noch nicht geschehen, dem alten AG noch ne freundliche Mail anlässliche des Ausstiegs mdB dafür unverzüglich Sorge zu tragen, dass in sämtlichen von dir betreuten Fällen die Gegenseite und ggf. das Gericht informiert wird, wer neuer SB ist und an wen zu versenden ist.
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Papa
Unregistered
 
#7
08.04.2021, 18:36
Veranlasse in allen laufenden Verfahren, in denen Du aufgetreten bist, dass dem Gericht bzw. den Gegnern Dein Ausscheiden aus der Kanzlei mitgeteilt wird, zB so:

...teilen wir mit, dass Herr/Frau RA soundso zum ttmmjjjj aus der Kanzlei xy ausscheiden wird. Zustellungen können an das beA des Herrn/Frau RA soundso in dieser Angelegenheit nicht mehr vorgenommen werden. Wir bitten daher höflich darum,

                                   Zustellungen ab sofort nur noch an das beA von Herrn/Frau RA ABC vorzunehmen.
...

Wenn Du trotzdem noch was bekommst, leitest Du das umgehend an Deine alte Kanzlei weiter und teilst dem Absender nur mit, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, Du nicht mehr der richtige Adressat bist und er sich bitte direkt an Deine alte Kanzlei wenden möge.
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Gast
Unregistered
 
#8
08.04.2021, 18:48
(08.04.2021, 18:36)Papa schrieb:  Veranlasse in allen laufenden Verfahren, in denen Du aufgetreten bist, dass dem Gericht bzw. den Gegnern Dein Ausscheiden aus der Kanzlei mitgeteilt wird, zB so:

...teilen wir mit, dass Herr/Frau RA soundso zum ttmmjjjj aus der Kanzlei xy ausscheiden wird. Zustellungen können an das beA des Herrn/Frau RA soundso in dieser Angelegenheit nicht mehr vorgenommen werden. Wir bitten daher höflich darum,

                                   Zustellungen ab sofort nur noch an das beA von Herrn/Frau RA ABC vorzunehmen.
...

Wenn Du trotzdem noch was bekommst, leitest Du das umgehend an Deine alte Kanzlei weiter und teilst dem Absender nur mit, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, Du nicht mehr der richtige Adressat bist und er sich bitte direkt an Deine alte Kanzlei wenden möge.

Sauber. Lass das mal den Papa machen  DaumenHoch
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Gast
Unregistered
 
#9
08.04.2021, 19:31
Anders allerdings, wenn du dich zum Verteidiger bestellt hast. Aber so du auch StrafR/OWis gemacht hast, wirst du das vermutlich auch noch hinkriegen. Cool
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redfirebird
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2021
#10
08.04.2021, 19:46
(08.04.2021, 18:36)Papa schrieb:  Veranlasse in allen laufenden Verfahren, in denen Du aufgetreten bist, dass dem Gericht bzw. den Gegnern Dein Ausscheiden aus der Kanzlei mitgeteilt wird, zB so:

...teilen wir mit, dass Herr/Frau RA soundso zum ttmmjjjj aus der Kanzlei xy ausscheiden wird. Zustellungen können an das beA des Herrn/Frau RA soundso in dieser Angelegenheit nicht mehr vorgenommen werden. Wir bitten daher höflich darum,

                                   Zustellungen ab sofort nur noch an das beA von Herrn/Frau RA ABC vorzunehmen.
...

Wenn Du trotzdem noch was bekommst, leitest Du das umgehend an Deine alte Kanzlei weiter und teilst dem Absender nur mit, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, Du nicht mehr der richtige Adressat bist und er sich bitte direkt an Deine alte Kanzlei wenden möge.


Dann direkt ne Zusatzfrage: reicht es nicht aus, dass ich dem Absender mitteile, dass ich falscher Adressat bin? sprich:MUSS ich das der alten Kanzlei weiterleiten? Weil 1. Ich bekomme beA Post in Massenverfahren. Ich bezweifele, dass sie mit deiner vorgeschlagenen Weise hinterherkommen.  2. Will ich nicht jeden Tag mehrere Schriftsätze weiterleiten müssen und 3. Will ich NICHTS mehr mit der jetzigen Kanzlei zu tun haben, sobals ich hier weg bin.

Daher die Frage: Wäre ich also auf der sicheren Seite, wenn ab jetzt alle von mir betreuten Mandate neue Zustelladressaten der jetzigen Kanzlei bekommen und ich die dennoch dann im neuen Job bei mir landende Post zurückweise mit der Anmerkung, dass ich das Verfahren nicht mehr betreue?

Keinesfalls will ich etwas dann an die alte Kanzlei weiterleiten.
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