07.04.2021, 16:25
Ja gut, wer über die schlechten Erfolgsaussichten nicht aufklärt und trotzdem klagt, ist halt ein schlechter Anwalt und berät seinen Mandanten falsch. Kann man machen, sollte man aber nicht.
07.04.2021, 16:34
(07.04.2021, 16:19)Gast* schrieb:(07.04.2021, 15:57)Gast schrieb:(07.04.2021, 14:05)Gast schrieb:(07.04.2021, 13:47)Gast schrieb: Wie kann das sein, dass die RSV Deckungsschutz gibt, obwohl nach ordnungsgemäßer anwaltlicher Prüfung keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht?
Es lohnt sich für die Versicherung nicht, Juristen für die Prüfung zu beschäftigen.
40 Seiten liest bei denen doch niemand dirch
40 Seiten Deckungsanfrage? Wenn ich eine schreibe, dann enthält die nur grob die Eckdaten und ist max. eine halbe Seite lang.
Sonst erteilten die keine...
Bei SW von 100.000 EUR wehren sich die versicherer.
07.04.2021, 17:06
(07.04.2021, 16:34)Gast schrieb:(07.04.2021, 16:19)Gast* schrieb:(07.04.2021, 15:57)Gast schrieb:(07.04.2021, 14:05)Gast schrieb:(07.04.2021, 13:47)Gast schrieb: Wie kann das sein, dass die RSV Deckungsschutz gibt, obwohl nach ordnungsgemäßer anwaltlicher Prüfung keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht?
Es lohnt sich für die Versicherung nicht, Juristen für die Prüfung zu beschäftigen.
40 Seiten liest bei denen doch niemand dirch
40 Seiten Deckungsanfrage? Wenn ich eine schreibe, dann enthält die nur grob die Eckdaten und ist max. eine halbe Seite lang.
Sonst erteilten die keine...
Bei SW von 100.000 EUR wehren sich die versicherer.
maW: Du reichst halt deinen Klageentwurf ein.
07.04.2021, 18:32
07.04.2021, 19:29
Ich habe überhaupt kein Problem damit, auch in den Fällen Zu klagen, in denen ich selbst die Erfolgsaussichten als eher mäßig beurteile. Der Mandant wird auf die fehlenden Erfolgsaussichten hingewiesen, wenn ich es für kompletten Schwachsinn halte, auch sehr deutlich, aber am Ende ist es die Entscheidung des Mandanten. Wenn er sagt Go, dann geb ich mein Bestes. Solange der Mandant weiß, das man für ihn einen verlorenen Kampf kämpft, schadet es dem Geschäft auch nicht. Wichtig ist aber, dass man dem Mandanten keine falschen Hoffnungen macht. Manchmal lässt sich tatsächlich auch was rausholen. Hatte mal den Fall einer verjährten Forderung über 150000 Euro. Die Gegenseite hat sich erst nach dem Urteil des LG auf die vollkommen offensichtliche Verjährung berufen.... Da hatte ich den Mandaten aufgrund des Kostenrisikos vorher auch nachdrücklich von abgeraten. Mit einem Anwalt auf der Gegenseite, der die Klageabweisung in einer Bausache mit Art. 19 GG begründet, konnte man allerdings auch nicht rechnen.