04.04.2019, 11:18
Wird man in Hamburg mit grade so VB "garantiert" eingeladen, oder auch das unsicher? 10,5 im Ersten, 9.0 im Zweiten.
04.04.2019, 11:23
(04.04.2019, 11:18)Gast123 schrieb: Wird man in Hamburg mit grade so VB "garantiert" eingeladen, oder auch das unsicher? 10,5 im Ersten, 9.0 im Zweiten.
Dies Antwort kann Dir nur Frau Kaufmann beantworten. Da die Antwort von ihr binnen weniger Tage kommt, brauchst Du aber keine lange Geduld zu haben.
Nach meiner Erfahrung solltest Du mit den Noten gute Chancen auf eine Einlandung zum Gespräch haben (hängt aber auch von sonstigen Faktoren wie etwa Berufserfahrung, Stationsnoten - gerade in der OLG Station - Promotion, Auslandserfahrung, Mann oder Frau, Migrationshintergrund etc.) ab. Eine Garantie gibt es auf nichts im Leben...aber die eigentliche Hürde ist ohnehin eher das Gespräch!
04.04.2019, 12:36
Also bzgl Unterschiedliche Anforderungen Richter/ StA kann ich das positiv bestätigen, dass es so ist. OLG Köln hält bei Richtern noch am VB fest und kann es sich auch leisten. Die StA stellt allerdings schon seit 2-3 Jahren regelmäßig Leute mit unter 8 Punkten im Zweiten ein. Wenn man bisschen was nebenher vorzuweisen hat, reichen die 7,76 schon aus.
04.04.2019, 12:49
Hat man denn dann am OLG Köln mit 7,8 im ersten und 9,1 eine Chance auf Einstellung als Richterin?
04.04.2019, 13:22
04.04.2019, 14:36
Hallo!
Ich würde sehr gerne wissen, welche Formulierung für
"3fache Empfehlung in den Zeugnissen für den Staatsdienst"
verwendet wurde bzw. auch in solchen Zeugnissen üblich ist.
Vielen Dank im Voraus!
Ich würde sehr gerne wissen, welche Formulierung für
"3fache Empfehlung in den Zeugnissen für den Staatsdienst"
verwendet wurde bzw. auch in solchen Zeugnissen üblich ist.
Vielen Dank im Voraus!
04.04.2019, 15:13
(19.03.2019, 20:44)Gast schrieb: Guten Abend,
hat jemand Kenntnisse über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten in Hessen? Offiziell gilt noch immer die 17-Punkte-Grenze, aber wird auch darunter eingestellt?
Situation: 16 Punkte insgesamt, davon 8,5 im zweiten Examen sowie knapp 1 Jahr Berufserfahrung als Anwalt. Ref-Noten im Schnitt 12,5 Punkte; 3fache Empfehlung in den Zeugnissen für den Staatsdienst.
Meine Frage bezog sich auf diesen Beitrag.
04.04.2019, 15:26
(04.04.2019, 15:13)MITTWOCH schrieb:(19.03.2019, 20:44)Gast schrieb: Guten Abend,
hat jemand Kenntnisse über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten in Hessen? Offiziell gilt noch immer die 17-Punkte-Grenze, aber wird auch darunter eingestellt?
Situation: 16 Punkte insgesamt, davon 8,5 im zweiten Examen sowie knapp 1 Jahr Berufserfahrung als Anwalt. Ref-Noten im Schnitt 12,5 Punkte; 3fache Empfehlung in den Zeugnissen für den Staatsdienst.
Meine Frage bezog sich auf diesen Beitrag.
Ich weiß nicht, ob du dich an dem "3fach" gestört hast. Was derjenige oder diejenige wohl meinte ist, dass er oder sie in 3 Zeugnissen eine Empfehlung für den Staatsdienst hatte.
Beispielsweise "Herr/Frau XY wäre ein Gewinn für die Justiz" oder "ich schätze Herr/Frau XY als sehr geeignet für den Staatsdienst ein", etc. Die Formulierungen waren in jedem Zeugnis ein wenig anders.
04.04.2019, 18:35
Guten Abend,
ich bin seit längerer Zeit stille Leserin und habe das 2. Examen noch vor mir. Da ich sehr gerne in die Justiz möchte bin ich schon jetzt an den aktuellen Notengrenzen interessiert. Daher mal eine grundsätzliche Frage: wenn hier Personen von ihren Noten im 1. Ex. schreiben, wird dann von der Gesamtnote (inkl. SP) geredet oder rechnet ihr den SP heraus, sprich nur die staatlich Note? Hat da jemand Informationen, ob intern der SP dann wieder herausgerechnet wird und nur auf die staatliche Note geachtet wird?
Ich würde mich über Erfahrungen freuen!
Viel Erfolg an alle, die dabei sind sich momentan bei der Justiz zu bewerben!
ich bin seit längerer Zeit stille Leserin und habe das 2. Examen noch vor mir. Da ich sehr gerne in die Justiz möchte bin ich schon jetzt an den aktuellen Notengrenzen interessiert. Daher mal eine grundsätzliche Frage: wenn hier Personen von ihren Noten im 1. Ex. schreiben, wird dann von der Gesamtnote (inkl. SP) geredet oder rechnet ihr den SP heraus, sprich nur die staatlich Note? Hat da jemand Informationen, ob intern der SP dann wieder herausgerechnet wird und nur auf die staatliche Note geachtet wird?
Ich würde mich über Erfahrungen freuen!
Viel Erfolg an alle, die dabei sind sich momentan bei der Justiz zu bewerben!
05.04.2019, 15:12
(04.04.2019, 18:35)Gast schrieb: Guten Abend,
ich bin seit längerer Zeit stille Leserin und habe das 2. Examen noch vor mir. Da ich sehr gerne in die Justiz möchte bin ich schon jetzt an den aktuellen Notengrenzen interessiert. Daher mal eine grundsätzliche Frage: wenn hier Personen von ihren Noten im 1. Ex. schreiben, wird dann von der Gesamtnote (inkl. SP) geredet oder rechnet ihr den SP heraus, sprich nur die staatlich Note? Hat da jemand Informationen, ob intern der SP dann wieder herausgerechnet wird und nur auf die staatliche Note geachtet wird?
Ich würde mich über Erfahrungen freuen!
Viel Erfolg an alle, die dabei sind sich momentan bei der Justiz zu bewerben!
Es zählt beim Staatsdienst nur die Gesamtnote.