23.10.2018, 16:00
(23.10.2018, 12:46)Gast schrieb: Mal ein kleiner Erfahrungbericht:Herzlichen Glückwunsch!
Ich bin seit 4 Jahren Anwältin und habe mich Ende September mit meinen nicht so bombastischen Noten (6,84 im ersten und 8,24 im zweiten) für eine Einstellung ab dem 01.05.2019 (vorher kann ich aus unterschiedlichen Gründen nicht) beim OLG Celle und OLG Braunschweig beworben. Habe in beide Bewerbungen rein geschrieben, dass ich mich auch beim jeweils anderen OLG beworben habe, aber lieber eigentlich nach Celle möchte.
Etwa 1,5 Wochen nach meiner Bewerbung wurde ich dann seitens des OLG Celle angerufen. Mir wurde gesagt, dass sie grundsätzlich Interesse hätten, sie aber aktuelle Stellen zu besetzen haben und deshalb erstmal nur Bewerber einladen, die auch kurzfristig anfangen könnten. Sollte des OLG Braunschweig mich jedoch einladen wollen, sollte ich mich bitte telefonisch melden.
Weitere 1,5 Wochen später hatte ich dann erneut einen Anruf aus Celle. Für ein Gespräch am 23.10 sei ein Bewerber abgesprungen, ob ich Interesse und Zeit hätte, den Platz zu nehmen. Hatte ich :D
Heute war es dann so weit und ich konnte mit einer Zusage nach Hause gehen. Wie man an meinen Noten sieht, stehen die Chancen aktuell also zumindest in Celle sehr gut.
23.10.2018, 16:00
(23.10.2018, 12:46)Gast schrieb: Mal ein kleiner Erfahrungbericht:Herzlichen Glückwunsch!
Ich bin seit 4 Jahren Anwältin und habe mich Ende September mit meinen nicht so bombastischen Noten (6,84 im ersten und 8,24 im zweiten) für eine Einstellung ab dem 01.05.2019 (vorher kann ich aus unterschiedlichen Gründen nicht) beim OLG Celle und OLG Braunschweig beworben. Habe in beide Bewerbungen rein geschrieben, dass ich mich auch beim jeweils anderen OLG beworben habe, aber lieber eigentlich nach Celle möchte.
Etwa 1,5 Wochen nach meiner Bewerbung wurde ich dann seitens des OLG Celle angerufen. Mir wurde gesagt, dass sie grundsätzlich Interesse hätten, sie aber aktuelle Stellen zu besetzen haben und deshalb erstmal nur Bewerber einladen, die auch kurzfristig anfangen könnten. Sollte des OLG Braunschweig mich jedoch einladen wollen, sollte ich mich bitte telefonisch melden.
Weitere 1,5 Wochen später hatte ich dann erneut einen Anruf aus Celle. Für ein Gespräch am 23.10 sei ein Bewerber abgesprungen, ob ich Interesse und Zeit hätte, den Platz zu nehmen. Hatte ich :D
Heute war es dann so weit und ich konnte mit einer Zusage nach Hause gehen. Wie man an meinen Noten sieht, stehen die Chancen aktuell also zumindest in Celle sehr gut.
23.10.2018, 17:35
(23.10.2018, 12:09)Ja Hamburg schrieb:(16.10.2018, 18:39)Gast schrieb:8 Punkte = befriedigend(16.10.2018, 08:40)Hamburg schrieb: Also in Hamburg gab es auch StA Einstellungen mit b/vb.
Weißt du das aus verlässlicher Quelle? Mir wurde gesagt, dass bei der StA in Hamburg grds. zwei vb erforderlich sind. Die StA in Hamburg ist trotz der hohen Belastung dennoch sehr beliebt. 8,0 im 2. Examen sind daher Mindestvoraussetzung. Immer in Kombination mit einem vb.
Ja, aber die Kombi vb/befriedigend impliziert, dass eine Bewerbung ab 6,5 Punkten möglich wäre. Dies stimmt für Hamburg definitiv nicht. Die StA in Hamburg ist trotz der Arbeitsbelastung sehr attraktiv. Die Kombi vb und 8,x ist auch schon ziemlich anspruchsvoll und dort eine Mindestvoraussetzung. Mag sein, dass man bei Zusatzqualifikation (Promotion im Strafrecht, Arbeit am strafrechtlichen Lehrstuhl, Wahlstationen in diesem Bereich) mit diesen Kombination eine Chance hat, grds. gibt es in HH allerdings genug Bewerber mit zwei vb.
23.10.2018, 17:38
Wie läuft eigentlich die Amtsärztliche Untersuchung statt? Wird nach Aktenlage entschieden? Wann bekommt man nach der Untersuchung eine Rückmeldung. Wie häufig kommt es vor, dass man trotz Zusage nicht vom RWA gewählt wird?
24.10.2018, 10:44
(23.10.2018, 17:35)Gast schrieb:(23.10.2018, 12:09)Ja Hamburg schrieb:(16.10.2018, 18:39)Gast schrieb:8 Punkte = befriedigend(16.10.2018, 08:40)Hamburg schrieb: Also in Hamburg gab es auch StA Einstellungen mit b/vb.
Weißt du das aus verlässlicher Quelle? Mir wurde gesagt, dass bei der StA in Hamburg grds. zwei vb erforderlich sind. Die StA in Hamburg ist trotz der hohen Belastung dennoch sehr beliebt. 8,0 im 2. Examen sind daher Mindestvoraussetzung. Immer in Kombination mit einem vb.
Ja, aber die Kombi vb/befriedigend impliziert, dass eine Bewerbung ab 6,5 Punkten möglich wäre. Dies stimmt für Hamburg definitiv nicht. Die StA in Hamburg ist trotz der Arbeitsbelastung sehr attraktiv. Die Kombi vb und 8,x ist auch schon ziemlich anspruchsvoll und dort eine Mindestvoraussetzung. Mag sein, dass man bei Zusatzqualifikation (Promotion im Strafrecht, Arbeit am strafrechtlichen Lehrstuhl, Wahlstationen in diesem Bereich) mit diesen Kombination eine Chance hat, grds. gibt es in HH allerdings genug Bewerber mit zwei vb.
Also sorry, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil: Die Kombi lautete b/vb NICHT vb/b
Nocheinmal step by step: Wenn man im 2. über 9 hat, reichte im 1. ein Befriedigend aus. Das heißt aber nicht, dass das 6,5 Punkte waren. Die genaue Note weiß ich nicht. Ich vermute es ging gegen 8.
24.10.2018, 11:49
Bei der StA Hamburg brauchst Du einmal vb (dabei am besten im Assessorexamen) und einmal b mit mindestens 8,0. Egal welche Zusatzqualifikationen vorhanden sind, wird unter dieser Notenkombination nicht eingestellt (es bleibt dann nur der Umweg über die Amtsanwaltschaft).
Allerdings wird ab dieser Notenkombination sehr genau auf Schwerpunkt, Zusatzqualifikationen und Motivation geachtet, so dass nicht zwangsläufig die beste Notenkombination entscheidend ist.
Informationen gibt auch Herr OStA Rinio, der super nett ist.
Allerdings wird ab dieser Notenkombination sehr genau auf Schwerpunkt, Zusatzqualifikationen und Motivation geachtet, so dass nicht zwangsläufig die beste Notenkombination entscheidend ist.
Informationen gibt auch Herr OStA Rinio, der super nett ist.
24.10.2018, 14:00
(24.10.2018, 11:49)28OIX GPA Hamburg schrieb: Bei der StA Hamburg brauchst Du einmal vb (dabei am besten im Assessorexamen) und einmal b mit mindestens 8,0. Egal welche Zusatzqualifikationen vorhanden sind, wird unter dieser Notenkombination nicht eingestellt (es bleibt dann nur der Umweg über die Amtsanwaltschaft).
Allerdings wird ab dieser Notenkombination sehr genau auf Schwerpunkt, Zusatzqualifikationen und Motivation geachtet, so dass nicht zwangsläufig die beste Notenkombination entscheidend ist.
Informationen gibt auch Herr OStA Rinio, der super nett ist.
Danke! Bist du selbst bei der Sta tätig und kannst ein wenig über den Arbeitsaltag erzählen?
24.10.2018, 15:00
24.10.2018, 15:17
Hallo Leute, möglicherweise wurde diese Frage bereits gestellt aber kann mir jemand sagen, wie zurzeit die Einstellungsvoraussetzungen in Hessen aussehen. Ich habe bisher im ersten examen, nur im staatlichen, die Note 6.61 erzielt und hoffe natürlich mich mit meinem Schwerpunkt verbessern zu können. Mein Ziel war es auch nur in der Justiz zu arbeiten. Entweder als Staatsanwalt oder Richter. Natürlich bleibt abzuwarten, wie das zweite examen sich ergibt aber was ich wissen will ist, dass es ja in Hessen steht, dass kein examen unter 8 sein darf, habe ich mir demnach die Türen zum Staatsdienst verschlossen?
Rechnet der Staat den Schwerpunkt raus oder zählt er die Endnote (staatlich und Schwerpunkt )
Und letzte Frage, hat man eures Erachtens mit einem befriedigend gute Chancen später ? Bei mittelständischen Kanzleien? (Das möchte meine Freundin wissen)
Rechnet der Staat den Schwerpunkt raus oder zählt er die Endnote (staatlich und Schwerpunkt )
Und letzte Frage, hat man eures Erachtens mit einem befriedigend gute Chancen später ? Bei mittelständischen Kanzleien? (Das möchte meine Freundin wissen)
24.10.2018, 16:56
(24.10.2018, 15:17)Jurist2018 schrieb: Hallo Leute, möglicherweise wurde diese Frage bereits gestellt aber kann mir jemand sagen, wie zurzeit die Einstellungsvoraussetzungen in Hessen aussehen. Ich habe bisher im ersten examen, nur im staatlichen, die Note 6.61 erzielt und hoffe natürlich mich mit meinem Schwerpunkt verbessern zu können. Mein Ziel war es auch nur in der Justiz zu arbeiten. Entweder als Staatsanwalt oder Richter. Natürlich bleibt abzuwarten, wie das zweite examen sich ergibt aber was ich wissen will ist, dass es ja in Hessen steht, dass kein examen unter 8 sein darf, habe ich mir demnach die Türen zum Staatsdienst verschlossen?
Rechnet der Staat den Schwerpunkt raus oder zählt er die Endnote (staatlich und Schwerpunkt )
Und letzte Frage, hat man eures Erachtens mit einem befriedigend gute Chancen später ? Bei mittelständischen Kanzleien? (Das möchte meine Freundin wissen)
Der Staat rechnet den Schwerpunkt nicht heraus, es gilt die Note der sog. 1. Prüfung. Kollege von mir, der selbst prüft, meinte neulich, dass sich an beide Examen nicht unter 8 in Hessen weiterhin nichts geändert hat.