05.03.2021, 10:44
05.03.2021, 10:54
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Es gibt auch ehrenamtliche Bürgermeister, die hauptberuflich eine Kanzlei haben.
Außer Frage ist natürlich, dass die anwaltl. Tätigkeit von der Schulbehörde genehmigt werden müsste. Eine solche Genehmigung würde ein Lehrer aber niemals erhalten. Bloß die Begründung ist eine andere. Ein Lehrer soll sich ganz und gar dem Schuldienst widmen und nicht noch einer zeitaufwendigen Tätigkeit nachgehen. Genehmigt werden kleine Lehrtätigkeiten in Volkshochschulen und vergleichbares.
Es gibt auch ehrenamtliche Bürgermeister, die hauptberuflich eine Kanzlei haben.
Außer Frage ist natürlich, dass die anwaltl. Tätigkeit von der Schulbehörde genehmigt werden müsste. Eine solche Genehmigung würde ein Lehrer aber niemals erhalten. Bloß die Begründung ist eine andere. Ein Lehrer soll sich ganz und gar dem Schuldienst widmen und nicht noch einer zeitaufwendigen Tätigkeit nachgehen. Genehmigt werden kleine Lehrtätigkeiten in Volkshochschulen und vergleichbares.
05.03.2021, 11:02
(05.03.2021, 10:54)Gast schrieb: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Es gibt auch ehrenamtliche Bürgermeister, die hauptberuflich eine Kanzlei haben.
Außer Frage ist natürlich, dass die anwaltl. Tätigkeit von der Schulbehörde genehmigt werden müsste. Eine solche Genehmigung würde ein Lehrer aber niemals erhalten. Bloß die Begründung ist eine andere. Ein Lehrer soll sich ganz und gar dem Schuldienst widmen und nicht noch einer zeitaufwendigen Tätigkeit nachgehen. Genehmigt werden kleine Lehrtätigkeiten in Volkshochschulen und vergleichbares.
Verbeamteter Lehrer - danach ist hier ja gefragt - und Anwaltszulassung geht einfach nicht! Da braucht man nicht diskutieren, da lacht Dich die Kammer direkt aus. Dass Du ggf. zu einem jur. Thema irgendwo einen Vortrag halten könntest, ist etwas völlig anderes. Dazu braucht es keine Anwaltszulassung. Dass der zum Glück auch niemals verbeamteter Lehrer wird und die Diskussion völlig hypothetisch ist, ist eine andere Sache.
05.03.2021, 11:43
Zitat:Es gibt auch ehrenamtliche Bürgermeister, die hauptberuflich eine Kanzlei haben.
Ja. Daher darfst du ja auch als ehrenamtlicher Lehrer arbeiten. Kein Problem.
05.03.2021, 11:53
Ich hatte Rechtskunde jeweils 4 Stunden in der Woche. Hauptberuflich war er Rechtsanwalt. Als „Lehrer“ war er eine Katastrophe. Er kam manchmal gar nicht und wenn er mal da war, hat er nur über die anderen Lehrer abgelästert. Gelernt habe ich da nichts. Die Noten kamen durch eine Hausarbeit zustande, die er nicht gelesen hat. Je mehr Seitenzahlen, umso besser die Noten.
Wenn man Lehrer will sollte man meines Erachtens auch auf Lehramt studieren. Ich habe auch Erfahrungen mit anderen Quereinsteigern im Beruf gemacht und keiner dieser Quereinsteiger war imstande zu unterrichten bzw. überhaupt die Klasse in Schacht zu halten.
Wenn es tatsächlich dein größter Traum ist und es dir nicht allein um die Verbeamtung geht, dann studiere halt noch einmal auf Lehramt. Ansonsten lass es sein.
Wenn man Lehrer will sollte man meines Erachtens auch auf Lehramt studieren. Ich habe auch Erfahrungen mit anderen Quereinsteigern im Beruf gemacht und keiner dieser Quereinsteiger war imstande zu unterrichten bzw. überhaupt die Klasse in Schacht zu halten.
Wenn es tatsächlich dein größter Traum ist und es dir nicht allein um die Verbeamtung geht, dann studiere halt noch einmal auf Lehramt. Ansonsten lass es sein.
05.03.2021, 12:13
(05.03.2021, 11:02)Gast schrieb:(05.03.2021, 10:54)Gast schrieb: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Es gibt auch ehrenamtliche Bürgermeister, die hauptberuflich eine Kanzlei haben.
Außer Frage ist natürlich, dass die anwaltl. Tätigkeit von der Schulbehörde genehmigt werden müsste. Eine solche Genehmigung würde ein Lehrer aber niemals erhalten. Bloß die Begründung ist eine andere. Ein Lehrer soll sich ganz und gar dem Schuldienst widmen und nicht noch einer zeitaufwendigen Tätigkeit nachgehen. Genehmigt werden kleine Lehrtätigkeiten in Volkshochschulen und vergleichbares.
Verbeamteter Lehrer - danach ist hier ja gefragt - und Anwaltszulassung geht einfach nicht! Da braucht man nicht diskutieren, da lacht Dich die Kammer direkt aus.
Ich habe den oberen Teil geschrieben.
Nichts anderes, als "Verbeamteter Lehrer und Anwaltszulassung geht einfach nicht" habe ich ja auch geschrieben! Aber das muss man ja begründen und eine Begründung habe ich gegeben. Nur aus dem Bauch hinaus zu schreiben, dass es nicht geht, ersetzt keine Begründung.
Mit Kammer hat es rein gar nichts zu tun. Wenn Du damit die Rechtsanwaltskammer meinen solltest, der ist es egal. Beantragen muss ein Beamter die Nebentätigkeit bei seinem Arbeitgeber, also der Schulbehörde.
@ Ich glaube nicht, dass es ehrenamtliche Lehrer gibt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
05.03.2021, 18:37
(05.03.2021, 12:13)Gast schrieb:(05.03.2021, 11:02)Gast schrieb:(05.03.2021, 10:54)Gast schrieb: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Es gibt auch ehrenamtliche Bürgermeister, die hauptberuflich eine Kanzlei haben.
Außer Frage ist natürlich, dass die anwaltl. Tätigkeit von der Schulbehörde genehmigt werden müsste. Eine solche Genehmigung würde ein Lehrer aber niemals erhalten. Bloß die Begründung ist eine andere. Ein Lehrer soll sich ganz und gar dem Schuldienst widmen und nicht noch einer zeitaufwendigen Tätigkeit nachgehen. Genehmigt werden kleine Lehrtätigkeiten in Volkshochschulen und vergleichbares.
Verbeamteter Lehrer - danach ist hier ja gefragt - und Anwaltszulassung geht einfach nicht! Da braucht man nicht diskutieren, da lacht Dich die Kammer direkt aus.
Ich habe den oberen Teil geschrieben.
Nichts anderes, als "Verbeamteter Lehrer und Anwaltszulassung geht einfach nicht" habe ich ja auch geschrieben! Aber das muss man ja begründen und eine Begründung habe ich gegeben. Nur aus dem Bauch hinaus zu schreiben, dass es nicht geht, ersetzt keine Begründung.
Mit Kammer hat es rein gar nichts zu tun. Wenn Du damit die Rechtsanwaltskammer meinen solltest, der ist es egal. Beantragen muss ein Beamter die Nebentätigkeit bei seinem Arbeitgeber, also der Schulbehörde.
@ Ich glaube nicht, dass es ehrenamtliche Lehrer gibt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Beamtenstatus ist definitiv ein rechtliches Zulassungshindernis für die Anwaltschaft. Die Kammer gibt dir einfach keine Zulassung.
05.03.2021, 22:19
So ist es, siehe § 7 Nr. 10 BRAO.
06.03.2021, 03:56
(05.03.2021, 11:53)Gast schrieb: Ich hatte Rechtskunde jeweils 4 Stunden in der Woche. Hauptberuflich war er Rechtsanwalt. Als „Lehrer“ war er eine Katastrophe. Er kam manchmal gar nicht und wenn er mal da war, hat er nur über die anderen Lehrer abgelästert. Gelernt habe ich da nichts. Die Noten kamen durch eine Hausarbeit zustande, die er nicht gelesen hat. Je mehr Seitenzahlen, umso besser die Noten.
Wenn man Lehrer will sollte man meines Erachtens auch auf Lehramt studieren. Ich habe auch Erfahrungen mit anderen Quereinsteigern im Beruf gemacht und keiner dieser Quereinsteiger war imstande zu unterrichten bzw. überhaupt die Klasse in Schacht zu halten.
Wenn es tatsächlich dein größter Traum ist und es dir nicht allein um die Verbeamtung geht, dann studiere halt noch einmal auf Lehramt. Ansonsten lass es sein.
Liegt an der fehlenden Pädagogikausbildung, die man als Quereinsteiger nicht hat und an der mangelnden Praxis. Lehrer unterrichten schon im Referendariat.
06.03.2021, 16:12
Ich hatte aber auch "richtige" Lehrer, die absolute Nullnummern waren. Die "Externen", die insbesondere für Randfächer hinzueholt wurden, waren bei uns tendenziell die besseren. Sowohl was das Fachlische als auch das Pädagogische betraf. Letzteres ist oft nur eine Wiederspiegelung der Frage, wie viel Lebenserfahrung dieser Mensch gesammelt hat. Und wer aus bestbehütetem Elternhaus in der Nachbarstadt sein Lehramtstudium in Deutsch und Philosophie durchzieht, der mit recht kleinem Horizont ins Lehramt einsteigen und wurde nie ernsthaft auf wirkliche Eignung geprüft. Je nach Stadt (Brennpunkt?) wird deren erstes Jahr an der Hauptschule eine Katastrophe.
Gerade in den Naturwissenschaften hatten wir Leute, die einfach ihr Fach als Diplomstudiengang gemacht und dort ggf. promoviert haben. Fachlich exzellent. Und haben einen deutlich weiteren Horizont gehabt, von dem die Schüler profitieren konnten. Vor allem aber waren das Leute, die sich wirklich für ihr Fach und die Vermittlung an junge Menschen begeistert haben.
Gibt ja auch unter Anwälten genügend Flaschen und in der übrigen Bürgerschaft genügend intellektuell begabte Menschen, die viele Rechtsfragen besser lösen würden (dafür reicht ja oft schon Lesekompetenz) als so ein Flaschenanwalt.
Gerade in den Naturwissenschaften hatten wir Leute, die einfach ihr Fach als Diplomstudiengang gemacht und dort ggf. promoviert haben. Fachlich exzellent. Und haben einen deutlich weiteren Horizont gehabt, von dem die Schüler profitieren konnten. Vor allem aber waren das Leute, die sich wirklich für ihr Fach und die Vermittlung an junge Menschen begeistert haben.
Gibt ja auch unter Anwälten genügend Flaschen und in der übrigen Bürgerschaft genügend intellektuell begabte Menschen, die viele Rechtsfragen besser lösen würden (dafür reicht ja oft schon Lesekompetenz) als so ein Flaschenanwalt.