15.01.2021, 20:04
Hallo Leute,
in RLP ist es ja scheinbar so, dass der Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung aus dem Wahlfach stammt. Da mir sämtliche Wahlfächer nicht wirklich zusagen, ich aber im Zivilrecht relativ breit aufgestellt bin, tendiere ich zum Wahlfach "Zivilrecht". Aus der JAPO ergibt sich, dass insbesondere das FamFG, Familien- und Erbrecht erfasst wird. Bekommt man in der mündlichen Prüfung daher in der Regel (oder immer, gelegentlich oder quasi nie) ein Aktenstück mit einem familien- bzw. erbrechtlichen Schwerpunkt oder kann hier auch durchaus normales Schuldrecht, Sachenrecht oder sonstiges ohne einen Bezug zum Familien- und Erbrecht abgeprüft werden?
Danke vorab :)
in RLP ist es ja scheinbar so, dass der Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung aus dem Wahlfach stammt. Da mir sämtliche Wahlfächer nicht wirklich zusagen, ich aber im Zivilrecht relativ breit aufgestellt bin, tendiere ich zum Wahlfach "Zivilrecht". Aus der JAPO ergibt sich, dass insbesondere das FamFG, Familien- und Erbrecht erfasst wird. Bekommt man in der mündlichen Prüfung daher in der Regel (oder immer, gelegentlich oder quasi nie) ein Aktenstück mit einem familien- bzw. erbrechtlichen Schwerpunkt oder kann hier auch durchaus normales Schuldrecht, Sachenrecht oder sonstiges ohne einen Bezug zum Familien- und Erbrecht abgeprüft werden?
Danke vorab :)
16.01.2021, 18:59
(15.01.2021, 20:04)Gast schrieb: Hallo Leute,
in RLP ist es ja scheinbar so, dass der Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung aus dem Wahlfach stammt. Da mir sämtliche Wahlfächer nicht wirklich zusagen, ich aber im Zivilrecht relativ breit aufgestellt bin, tendiere ich zum Wahlfach "Zivilrecht". Aus der JAPO ergibt sich, dass insbesondere das FamFG, Familien- und Erbrecht erfasst wird. Bekommt man in der mündlichen Prüfung daher in der Regel (oder immer, gelegentlich oder quasi nie) ein Aktenstück mit einem familien- bzw. erbrechtlichen Schwerpunkt oder kann hier auch durchaus normales Schuldrecht, Sachenrecht oder sonstiges ohne einen Bezug zum Familien- und Erbrecht abgeprüft werden?
Danke vorab :)
Zur Häufigkeit kann ich nicht wirklich etwas sagen, aber bei uns kam im Vortrag Erbrecht gar nicht vor und Familienrecht nur hinsichtlich einiger vertretungsrechtlicher Normen, die man aus der allgemeinen Examensvorbereitung kennt. Uns wurde gesagt, dass sei so nicht unüblich (wobei ich mich dann gefragt habe, wieso man sich überhaupt auf Familienrecht bzw. Erbrecht vorbereitet).
Insofern könnte ich nur den Tipp geben, dich nicht verrückt zu machen und einfach die absoluten "Basics" anzuschauen.