10.01.2021, 18:13
(10.01.2021, 17:35)Gast schrieb:(10.01.2021, 13:54)Gast xyz schrieb: Vielen Dank für Deine Info!!!
so zu lernen ist hoch riskant.
ljpas verändern urteilssachverhalte gerne oder nehmen welche aus unteren instanzen.
in nds lief bis jetzt nichts vom bgh
Oben stand ja zumindest explizit NRW. Die Argumente zu kennen heißt ja zum einen nicht, sie blind hinzuschreiben und schadet auch nicht zwingend. Weiterhin wurde ja darauf hingewiesen, dass dies eher als Sprung im oberen Bereich sinnvoll ist. Wer sich ohnehin in der Regel bei 8+ befindet und noch Zeit hat, kann dies ja einfach machen.
Sachverhalte können geändert werden, es ging aber ja auch explizit um den rechtlichen Kerngehalt und dafür will man die Argumente (die nach unseren AG-Leitern so wohl auch auf der Lösungsskizze stehen) trotzdem einmal sehen, egal ob es dann in Abweichung vom Originalsachverhalt zu verneinen ist.
Bei Unterinstanzen kann man eh nicht viel machen und nur hoffen, dass der Sachverhalt gut gestellt ist. Letzteres ist ja generell zu hoffen.
Bei einer unserer Klausuren damals in NRW (BGH-Fall) wollte die Lösung bspw., dass man eine abwegige Norm ausführlich thematisiert, die aber weder im Parteivortrag angerissen war, noch im Kommentar ersichtlich war (zumindest hat es von uns niemand im Kommentar gefunden). Diejenigen, die das Urteil kannten, haben die Norm geprüft und das hat bei einigen doch nochmal im Bereich VB - Gut einen großen Unterschied gemacht. Aber das ist erneut wieder das leidige Thema, dass das LJPA NRW einfach überfordert ist und keine gescheiten Fälle in der Breite stellen kann. Da ist dieses "Auswendiglernen" (was ja auch von den Repetitoren propagiert wird, gibt nichts umsonst 50 Seiten Urteilslisten) leider die einzige wirkliche Lösung. Das derartiger Mist gewollt ist, lässt sich ja durchaus (spätestens bei der Einsicht) erkennen.
In Niedersachsen werden übrigens auch Originalfälle geprüft (wird auch bei Kaiser in der Statistik erwähnt). Bspw. lief im Oktober direkt nachdem das BGH Urteil kam, der "Probefahrts-Fall". Inwiefern die Kenntnis da aber notwendig war für gute Noten, kann ich nicht sagen, da ich weder den Fall noch Schreiberlinge aus dem Termin kenne. Mehr kann ich über Nds. aber ehrlicherweise auch nicht sagen, wollte nur die Aussage etwas relativieren (wie so häufig bei uns verdammten Juristen...).
10.01.2021, 20:00
Vielen Dank für die Antworten schonmal!
Also wichtige Urteile hat ich für das erste Examen schon gelesen (aus der JuS und JA die Urteile mit Anmerkungrn). Hat mir auch gut geholfen. Insbesondere die Wiederholung zum materiellen Recht.
Habt ihr die Formalien auswendig gelernt? Und Definitionen aus dem Strafrecht? Auswendig oder auf den Kommentar setzen?
Also wichtige Urteile hat ich für das erste Examen schon gelesen (aus der JuS und JA die Urteile mit Anmerkungrn). Hat mir auch gut geholfen. Insbesondere die Wiederholung zum materiellen Recht.
Habt ihr die Formalien auswendig gelernt? Und Definitionen aus dem Strafrecht? Auswendig oder auf den Kommentar setzen?
10.01.2021, 20:16
(10.01.2021, 20:00)Gast schrieb: Vielen Dank für die Antworten schonmal!
Also wichtige Urteile hat ich für das erste Examen schon gelesen (aus der JuS und JA die Urteile mit Anmerkungrn). Hat mir auch gut geholfen. Insbesondere die Wiederholung zum materiellen Recht.
Habt ihr die Formalien auswendig gelernt? Und Definitionen aus dem Strafrecht? Auswendig oder auf den Kommentar setzen?
Formalia definitiv. Dafür hast du in der Klausur keine Zeit, um da groß nachzudenken.
Definitionen ist so eine Sache. Im Zweifel findest du da alles irgendwie im Kommentar. Das kriegt man dann schon hin.
Aber : Um jede Definition nachzuschauen, fehlt dir auch wieder Zeit. Wenn du es schaffst, dir gerade die kurzen Definitionen zu merken, ist das super. Dann hast Zeit, die "langen" Definitionen (Gefälligkeit, VmSD, Verkehrssicherungspflichten etc.) nachzuschauen.
Gerade Klassikerdefinitonen im StR sollten sitzen (fremde bewegliche Sache, Gewahrsam, Wegnahme, Zueignungsabsicht...).
13.01.2021, 17:38
Karteikarten zu Anders/ Gehle, Lackmann, Dinter/ Jakob, dem Maczinsky Skript, Dierk/ Harms etc. während den Stationen geschrieben und stets damit gelernt.
Privat-AG 1x die Woche und nen Fall vom KG Berlin gelöst
OLG Klausuren mitgeschrieben, c.a. 50% + AG Klausuren natürlich
Podcast "AG-Zivilrecht" 1x durchgehört
Pressemitteilungen des BGH und OLG meines Landes ab 2017 gelesen, jedenfalls die Entscheidungen
RA Zeitschtift ab 01/2018 gelesen, bis auf ein paar von 2020
In den letzten 3 Monaten stets auf die entsprechende OLG Klausur vorbereitet
Privat-AG 1x die Woche und nen Fall vom KG Berlin gelöst
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Pressemitteilungen des BGH und OLG meines Landes ab 2017 gelesen, jedenfalls die Entscheidungen
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In den letzten 3 Monaten stets auf die entsprechende OLG Klausur vorbereitet