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Wie habt ihr gelernt?
Gast
Unregistered
 
#1
06.01.2021, 11:48
Moin zusammen,

ich habe jetzt die ersten Klausuren geschrieben und habe gemerkt, dass wenig hängen geblieben ist vom Oberheim, Kaiserskripten und AG. Ohne die Kaiserskripte würde ich beim Schreiben der Klausuren die Formalien auch nicht herleiten können. 

Habt ihr Karteikarten geschrieben (Anki o.ä. zB) und/oder habt ihr durch mehrfaches durchlesen der Kaiserskripte gelernt? 
Oder habt ihr beim schreiben der Klausuren die Kaiserskripte benutzt?

Ich freu mich über eure Erfahrungsberichte. :)
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Guest
Unregistered
 
#2
06.01.2021, 20:47
Ich habe mir alles, was man zwingend auswendig können muss und nicht nachschlagen kann, auf Karteikarten geschrieben (Anki mit den Juravorlagen von Thomas Kahn), also vor allem die Formalia und schwierigere Tenorierungen.
Ansonsten habe ich mir zum Teil aus Kaiserskripten und Lehrbüchern (die ich aber nicht ganz gelesen habe, sondern nur zum Nachschlagen und Vertiefen benutzt habe), eigene Skripte erstellt und bin die mehrmals durchgegangen.
Da, wo ich das zeitlich nicht mehr geschafft habe oder keine Lust drauf hatte, habe ich mir in den Kaiserskripten an den Rand Fragen geschrieben, die im Absatz daneben beantwortet werden, und bin die Skripten dann im Frage-Antwort-Stil mehrfach durchgegangen.
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Gast
Unregistered
 
#3
09.01.2021, 19:53
Wenn du Energie und Lust hast, würde ich empfehlen bei den urteilen möglichst up to date zu bleiben und alles was in materiellen Kernbereichen liegt, stupide von der Kernargumentation her auswendig zu lernen. 

Klingt blöd, aber zumindest in NRW hat mir das für die Verbesserung enorm geholfen. Fast alle Klausuren basieren auf BGH Urteilen (im ZR und StR) und stellenweise sind die Sachverhalte derart schlecht, dass der Fall erst mit Kenntnis des Urteils (und fehlender Aspekte des Sachverhalts) verständlich wird. Auf einige der Argumente (die weder im Sachverhalt noch im Kommentar, aber in der Lösungsskizze stehen) kommt man auch fast nicht. 

Daneben spart einem das natürlich auch extrem Zeit und die wird immer kostbarer, bei den langen Klausuren.
Zumindest mir hat das stupide auswendig lernen die Verbesserung auf das gut ermöglicht. Bloß argumentieren ist bei dem Ljpa einfach nicht sinnig. Die wollen halt die Bachelormethode und Wissen hingeworfen haben.
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Gast
Unregistered
 
#4
09.01.2021, 22:16
(09.01.2021, 19:53)Gast schrieb:  Wenn du Energie und Lust hast, würde ich empfehlen bei den urteilen möglichst up to date zu bleiben und alles was in materiellen Kernbereichen liegt, stupide von der Kernargumentation her auswendig zu lernen. 

Klingt blöd, aber zumindest in NRW hat mir das für die Verbesserung enorm geholfen. Fast alle Klausuren basieren auf BGH Urteilen (im ZR und StR) und stellenweise sind die Sachverhalte derart schlecht, dass der Fall erst mit Kenntnis des Urteils (und fehlender Aspekte des Sachverhalts) verständlich wird. Auf einige der Argumente (die weder im Sachverhalt noch im Kommentar, aber in der Lösungsskizze stehen) kommt man auch fast nicht. 

Daneben spart einem das natürlich auch extrem Zeit und die wird immer kostbarer, bei den langen Klausuren.
Zumindest mir hat das stupide auswendig lernen die Verbesserung auf das gut ermöglicht. Bloß argumentieren ist bei dem Ljpa einfach nicht sinnig. Die wollen halt die Bachelormethode und Wissen hingeworfen haben.


Was genau hast du auswendig gelernt? Die Urteile?
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Gast
Unregistered
 
#5
09.01.2021, 22:50
(09.01.2021, 19:53)Gast schrieb:  Wenn du Energie und Lust hast, würde ich empfehlen bei den urteilen möglichst up to date zu bleiben und alles was in materiellen Kernbereichen liegt, stupide von der Kernargumentation her auswendig zu lernen. 

Klingt blöd, aber zumindest in NRW hat mir das für die Verbesserung enorm geholfen. Fast alle Klausuren basieren auf BGH Urteilen (im ZR und StR) und stellenweise sind die Sachverhalte derart schlecht, dass der Fall erst mit Kenntnis des Urteils (und fehlender Aspekte des Sachverhalts) verständlich wird. Auf einige der Argumente (die weder im Sachverhalt noch im Kommentar, aber in der Lösungsskizze stehen) kommt man auch fast nicht. 

Daneben spart einem das natürlich auch extrem Zeit und die wird immer kostbarer, bei den langen Klausuren.
Zumindest mir hat das stupide auswendig lernen die Verbesserung auf das gut ermöglicht. Bloß argumentieren ist bei dem Ljpa einfach nicht sinnig. Die wollen halt die Bachelormethode und Wissen hingeworfen haben.

Klingt für mich eher extrem zeitaufwändig. Oder hast du wirklich nur die Urteile gelernt?

Wie hast du die Urteile dann ausgewählt? Alles von der Webseite der Gerichte? Alles aus der NJW? Alles aus Ausbildungszeitschriften?
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Gast
Unregistered
 
#6
09.01.2021, 23:23
Bei der Masse von Urteilen ist es doch kaum möglich, alle in Frage kommenden Entscheidungen der OLGs und des BGH auswendig zu lernen?! Alleine die BGH-Entscheidungen in Strafsachen unterscheiden sich je nach Strafsenat in nahezu identischen Konstellationen... Außerdem hat man doch die Kommentare. Würde mich auch mal interessieren, wie genau du da vorgegangen bist und wie du die Entscheidungen ausgewählt hast.
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Gast xyz
Unregistered
 
#7
10.01.2021, 09:25
Bin auch sehr gespannt, wie Du dabei vorgegangen bist   Huh 

Ich wollte mir nur wichtige Entscheidungen durchlesen, aber keinesfalls auswendig lernen. Etwa 2 - 3 im Monat. Man bekommt schon ganz gut mit, welche Entscheidungen wichtig (=Examensrelevant) sind und welche nicht. Im ZR sollte man z.B. die eBay-Fälle kennen und Entscheidungen, die mit Tieren zu tun haben. Speziell wird der Pferdekauf und dessen Mängelrechte gerne geprüft. Bald ist wohl auch in jedem Durchgang mit 2 Corona-Klausuren zu rechnen :masked:

Viele examensrelevante Entscheidungen kann man bei juracademie oder Jura Online durchlesen. Nimmt man noch die Alpmann Schmidt Homepage hinzu, kann man noch einen Blick auf die RÜ erhaschen, um zu sehen, welche Entscheidungen die für sinnvoll erachten. Auf youtube wird von denen auch monatlich eine Entscheidung per Video besprochen.
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Gast
Unregistered
 
#8
10.01.2021, 10:55
(10.01.2021, 09:25)Gast xyz schrieb:  Bin auch sehr gespannt, wie Du dabei vorgegangen bist   Huh 

Ich wollte mir nur wichtige Entscheidungen durchlesen, aber keinesfalls auswendig lernen. Etwa 2 - 3 im Monat. Man bekommt schon ganz gut mit, welche Entscheidungen wichtig (=Examensrelevant) sind und welche nicht. Im ZR sollte man z.B. die eBay-Fälle kennen und Entscheidungen, die mit Tieren zu tun haben. Speziell wird der Pferdekauf und dessen Mängelrechte gerne geprüft. Bald ist wohl auch in jedem Durchgang mit 2 Corona-Klausuren zu rechnen :masked:

Viele examensrelevante Entscheidungen kann man bei juracademie oder Jura Online durchlesen. Nimmt man noch die Alpmann Schmidt Homepage hinzu, kann man noch einen Blick auf die RÜ erhaschen, um zu sehen, welche Entscheidungen die für sinnvoll erachten. Auf youtube wird von denen auch monatlich eine Entscheidung per Video besprochen.


Vielleicht etwas schlecht ausgedrückt : Es spart viel Zeit in der Klausur. Auch beim lernen ist es aber (je nach Urteil) eine gute Wiederholung. 

Ich habe die NJW und NStZ gelesen und alles was für mich nach Examensstoff klang, rausgesucht und mich vor allem auf die neue Kernargumentation (aus Leitsätzen erkennbar) bei der Lektüre fokussiert. Vor allem BGH urteile, OLG, nur wenn aus NRW oder sehr relevante Materie (taucht aber ohnehin seltener auf). Dabei kommt es aber auch natürlich wie speziell die Argumente sind und ob man die sich tatsächlich normal herleiten kann. 

Alternativ tun es aber auch die Kaiserübersichten. Für meinen Verbesserungsversuch wollte ich nur die Kurse nicht nochmal buchen und habe "neuere Urteile halt selbst recherchiert (und für ältere dann Kaiser). 

Mir hat das enorm geholfen, auch wenn es nicht für jeden der richtige Weg sein sollte/wird . 
Die Probleme erkennt in der Klausur jeder, auch ohne Urteilskenntnis. Aber mit Kenntnis der Argumente (und auch einzelner Zwischenabgrenzungen) gibt es natürlich viele Punkte und das hat bei mir im Vergleich doch nochmal insbesondere im zivilrecht einige (2-6) Punkte mehr gebracht als beim ersten Mal, wo sich insbesondere an fehlenden Ausführungen aufgehängt wurde. Das Problem da war halt wie gesagt, dass man auf diese Ausführungen eigentlich nicht (immer) kommen kann in der Klausur, ohne Kenntnis dieser. 

Ist natürlich nicht der "ideelle" Weg wie es propagiert wird. Ist am Ende eine Versäumnis des Ljpa NRW die einfach stupide die Urteile abschreiben und einem wenig für den Sachverhalt liefern bzw nicht merken, dass da im Kommentar auch nicht viel steht. 

Das braucht man auch nicht zum Bestehen oder ordentliche Noten, aber mir hat das halt doch nochmal einiges gebracht.
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Gast xyz
Unregistered
 
#9
10.01.2021, 13:54
Vielen Dank für Deine Info!!!
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Gast
Unregistered
 
#10
10.01.2021, 17:35
(10.01.2021, 13:54)Gast xyz schrieb:  Vielen Dank für Deine Info!!!

so zu lernen ist hoch riskant.

ljpas verändern urteilssachverhalte gerne oder nehmen welche aus unteren instanzen.

in nds lief bis jetzt nichts vom bgh
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