24.11.2020, 11:22
(23.11.2020, 18:57)Gast schrieb:(23.11.2020, 16:52)Gast Norddeutschland schrieb: Einer Kommilitonin (Doppel-VB) wurde überraschend deutlich gesagt, sie sei zu unerfahren. Wohlgemerkt Justiz. War so 27-28 Jahre alt. Habe das bei männlichen Kommilitonen noch nie gehört.
Mein Bruder (insgesamt 21,6 Punkte) wurde nicht genommen, da ihm "Durchsetzungsstärke" fehle. Keine Ahnung woher die das nehmen.
Man muss vielleicht nicht immer sofort Sexismus wittern, zumal ich mich frage, wie groß deine Vergleichsprobe ist ("noch nie gehört"). :rolleyes:
War das zufällig Berlin?
24.11.2020, 11:27
(24.11.2020, 10:47)Gast schrieb:(23.11.2020, 16:52)Gast Norddeutschland schrieb: Einer Kommilitonin (Doppel-VB) wurde überraschend deutlich gesagt, sie sei zu unerfahren. Wohlgemerkt Justiz. War so 27-28 Jahre alt. Habe das bei männlichen Kommilitonen noch nie gehört.
Das ist aber ein dürftiges Argument... wenn man nicht promoviert oder vorher in einen anderen Bereich gearbeitet hat, ist man eben so alt nach Ende des Refs.
Und WENN man vorher als Anwalt/Anwältin tätig war, heißt es unter Umstände, die Justiz sei wohl nicht Plan A gewesen (das musste sich jedenfalls ein Kollege anhören, der drei Jahre in der GK tätig war).
Schwierig
Sonst heißt es doch immer Berufserfahrung als Anwalt sei von Vorteil? Ich verstehe das nicht, wie das einem negativ ausgelegt werden kann. Wahrscheinlich die allgemeine Abneigung der justiz gegen die schöseligen GK Anwälte?
24.11.2020, 11:38
Mein Eindruck ist, dass hier viele meinen, mit den entsprechenden Noten sei die Einstellung in der Justiz quasi ein Selbstläufer. Die Chancen sind dann zwar gut, aber wer die falsche Persönlichkeit an den Tag legt, wird trotzdem nicht genommen. Ist ja auch richtig so, schließlich heißt es in Art. 33 II GG: "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung". Dabei steht Eignung an erster Stelle.
24.11.2020, 11:45
Ich bezweifel stark, dass ein Bauchgefühl nach 20 Minuten Gespräch die Eignung irgendwie verlässlich feststellen kann. Methodische Steinzeit ist das
24.11.2020, 13:50
(24.11.2020, 11:45)Gast schrieb: Ich bezweifel stark, dass ein Bauchgefühl nach 20 Minuten Gespräch die Eignung irgendwie verlässlich feststellen kann. Methodische Steinzeit ist das
In der Regel sind diese Auswahlverfahren ja ohnehin völlig bescheuert und dienen als
Alibibegründung, um das subjektive Bauchgefühl der Kommissionsmitglieder objektiv zu rechtfertigen... wenn man wirklich objektiv die Eignung eines Kandidaten feststellen wollte, gäbe es ganz andere Verfahren.
24.11.2020, 15:23
(24.11.2020, 11:27)Gast132 schrieb:(24.11.2020, 10:47)Gast schrieb:(23.11.2020, 16:52)Gast Norddeutschland schrieb: Einer Kommilitonin (Doppel-VB) wurde überraschend deutlich gesagt, sie sei zu unerfahren. Wohlgemerkt Justiz. War so 27-28 Jahre alt. Habe das bei männlichen Kommilitonen noch nie gehört.
Das ist aber ein dürftiges Argument... wenn man nicht promoviert oder vorher in einen anderen Bereich gearbeitet hat, ist man eben so alt nach Ende des Refs.
Und WENN man vorher als Anwalt/Anwältin tätig war, heißt es unter Umstände, die Justiz sei wohl nicht Plan A gewesen (das musste sich jedenfalls ein Kollege anhören, der drei Jahre in der GK tätig war).
Schwierig
Sonst heißt es doch immer Berufserfahrung als Anwalt sei von Vorteil? Ich verstehe das nicht, wie das einem negativ ausgelegt werden kann. Wahrscheinlich die allgemeine Abneigung der justiz gegen die schöseligen GK Anwälte?
Nein, das heißt es nicht "immer". In manchen Ländern ist Berufserfahrung, auch als GK Anwalt, ein Vorteil - in anderen wird sie aus o.g. Grund negativ gewertet. Wenn man sich informieren will, findet man das in den meisten Ländern mit relativ wenig Aufwand raus. Besonderheit dürfte die Arbeitsgerichtbarkeit sein - da ist einschlägige Berufserfahrung m.W.n.(!) überall gerne gesehen und teilweise sogar Einstellungsvoraussetzung
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
24.11.2020, 15:34
ich denke kritische Fragen wird sich jeder gefallen lassen müssen. Wieso waren Sie erst Anwalt? Wieso waren Sie nie Anwalt?!
Das soll wohl die Reaktion testen. Cool bleiben und passende Antwort haben ist die Devise
Das soll wohl die Reaktion testen. Cool bleiben und passende Antwort haben ist die Devise
24.11.2020, 23:03
Finger weg von dem Schritt zur Justiz. Es sei denn, ihr wollt für 3.500€ euch völlig kaputt machen und euch verarschen lassen (60-70h Arbeit + WE nie frei). Ich spreche aus Erfahrung. Ein Jahr dabei und das Schlimmste, was man sich auch nur vorstellen kann. Horror!
24.11.2020, 23:13
(24.11.2020, 23:03)Gast schrieb: Finger weg von dem Schritt zur Justiz. Es sei denn, ihr wollt für 3.500€ euch völlig kaputt machen und euch verarschen lassen (60-70h Arbeit + WE nie frei). Ich spreche aus Erfahrung. Ein Jahr dabei und das Schlimmste, was man sich auch nur vorstellen kann. Horror!
Troll oder einfach unfähig.
24.11.2020, 23:17
Einfach die Realität. Sicher nicht überall aber überwiegend. Es sei denn, man übernimmt ein super aufgeräumtes Dezernat oder super Muster-Vorlagen. Aber was rede ich, das kannst du als Referendar oder vllt sogar „Studi“ natürlich besser beurteilen...