09.09.2022, 07:37
(08.09.2022, 23:23)Egal schrieb:(08.09.2022, 19:01)Gästin1890 schrieb: Ob du es glaubst oder nicht, ich kenne die Abgrenzungskriterien zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag.
Abgesehen davon ist das nicht das Thema.
Mit der Abgrenzung von Dienst- zu Werkvertrag hat das nichts zu tun, sondern mit der Abgrenzung Arbeitnehmer zum Selbständigen. Damit solltest du dich vorher noch einmal auseinandersetzen, bevor du die Tätigkeit aufnimmst.
Dein Honorar hängt davon ab, wie du die Sache aufziehst. Wirst du ausschließlich für diese "Bude" tätig, sichert sie also dein monatliches Einkommen, brauchst du weniger Stundensatz als ein "normaler" Selbständiger. Aber obacht: genau damit bist du schon mitten in der Scheinselbständigkeit drin, gerade wenn du zusätzlich auch noch Büro, Arbeitsmittel der Bude nutzt.
Mache eine Rechnung auf, welche Kosten du hast und welche Einnahmen du brauchst, um diese Kosten zu decken und darüber hinaus einen Gewinn zu erwirtschaften, aus dem du dein Gehalt bestreiten kannst von dem du leben kannst. Wenn du diese Kalkulation aufgestellt hast, sollte sich dein Stundensatz automatisch daraus ergeben.
Bedenke, dass du Rücklagen schaffen musst für Urlaub und Krankheit, denn das sind Zeiten, in denen die Kosten weiterlaufen, aber kein (neues) Geld reinkommt. Für Krankheit kannst du aber auch eine Versicherung abschließen. Das alles sind Dinge, die bei deiner Kalkulation eine Rolle spielen sollten.
Ich hab noch andere Auftraggeber, zudem hocke ich nicht in deren Bude oder nutze deren Arbeitsmittel.
Das ist ja schön und gut, dass ich mir meine Kalkulation mache, aber muss doch trotzdem in einem angemessenen Rahmen liegen - es bringt mir ja auch nichts wenn sie mich dann aufgrund zu hoher Honorarvorstellungen ablehnen!
09.09.2022, 08:06
(09.09.2022, 07:37)Gästin1980 schrieb:(08.09.2022, 23:23)Egal schrieb:(08.09.2022, 19:01)Gästin1890 schrieb: Ob du es glaubst oder nicht, ich kenne die Abgrenzungskriterien zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag.
Abgesehen davon ist das nicht das Thema.
Mit der Abgrenzung von Dienst- zu Werkvertrag hat das nichts zu tun, sondern mit der Abgrenzung Arbeitnehmer zum Selbständigen. Damit solltest du dich vorher noch einmal auseinandersetzen, bevor du die Tätigkeit aufnimmst.
Dein Honorar hängt davon ab, wie du die Sache aufziehst. Wirst du ausschließlich für diese "Bude" tätig, sichert sie also dein monatliches Einkommen, brauchst du weniger Stundensatz als ein "normaler" Selbständiger. Aber obacht: genau damit bist du schon mitten in der Scheinselbständigkeit drin, gerade wenn du zusätzlich auch noch Büro, Arbeitsmittel der Bude nutzt.
Mache eine Rechnung auf, welche Kosten du hast und welche Einnahmen du brauchst, um diese Kosten zu decken und darüber hinaus einen Gewinn zu erwirtschaften, aus dem du dein Gehalt bestreiten kannst von dem du leben kannst. Wenn du diese Kalkulation aufgestellt hast, sollte sich dein Stundensatz automatisch daraus ergeben.
Bedenke, dass du Rücklagen schaffen musst für Urlaub und Krankheit, denn das sind Zeiten, in denen die Kosten weiterlaufen, aber kein (neues) Geld reinkommt. Für Krankheit kannst du aber auch eine Versicherung abschließen. Das alles sind Dinge, die bei deiner Kalkulation eine Rolle spielen sollten.
Ich hab noch andere Auftraggeber, zudem hocke ich nicht in deren Bude oder nutze deren Arbeitsmittel.
Das ist ja schön und gut, dass ich mir meine Kalkulation mache, aber muss doch trotzdem in einem angemessenen Rahmen liegen - es bringt mir ja auch nichts wenn sie mich dann aufgrund zu hoher Honorarvorstellungen ablehnen!
Wenn sie die Honorarvorstellungen ablehnen, die du aufgrund deines tatsächlichen Bedarfs kalkuliert hast, dann lass die Sache lieber sein und such dir nen Job mit dem du deine Miete zahlen kannst.
09.09.2022, 12:02
(09.09.2022, 07:37)Gästin1980 schrieb:(08.09.2022, 23:23)Egal schrieb:(08.09.2022, 19:01)Gästin1890 schrieb: Ob du es glaubst oder nicht, ich kenne die Abgrenzungskriterien zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag.
Abgesehen davon ist das nicht das Thema.
Mit der Abgrenzung von Dienst- zu Werkvertrag hat das nichts zu tun, sondern mit der Abgrenzung Arbeitnehmer zum Selbständigen. Damit solltest du dich vorher noch einmal auseinandersetzen, bevor du die Tätigkeit aufnimmst.
Dein Honorar hängt davon ab, wie du die Sache aufziehst. Wirst du ausschließlich für diese "Bude" tätig, sichert sie also dein monatliches Einkommen, brauchst du weniger Stundensatz als ein "normaler" Selbständiger. Aber obacht: genau damit bist du schon mitten in der Scheinselbständigkeit drin, gerade wenn du zusätzlich auch noch Büro, Arbeitsmittel der Bude nutzt.
Mache eine Rechnung auf, welche Kosten du hast und welche Einnahmen du brauchst, um diese Kosten zu decken und darüber hinaus einen Gewinn zu erwirtschaften, aus dem du dein Gehalt bestreiten kannst von dem du leben kannst. Wenn du diese Kalkulation aufgestellt hast, sollte sich dein Stundensatz automatisch daraus ergeben.
Bedenke, dass du Rücklagen schaffen musst für Urlaub und Krankheit, denn das sind Zeiten, in denen die Kosten weiterlaufen, aber kein (neues) Geld reinkommt. Für Krankheit kannst du aber auch eine Versicherung abschließen. Das alles sind Dinge, die bei deiner Kalkulation eine Rolle spielen sollten.
Ich hab noch andere Auftraggeber, zudem hocke ich nicht in deren Bude oder nutze deren Arbeitsmittel.
Das ist ja schön und gut, dass ich mir meine Kalkulation mache, aber muss doch trotzdem in einem angemessenen Rahmen liegen - es bringt mir ja auch nichts wenn sie mich dann aufgrund zu hoher Honorarvorstellungen ablehnen!
Wie rechnen die denn gegenüber ihren Mandanten ab? Ich nehme an, ebenfalls auf Stundenbasis.
Wenn die bspw. 250 Euro pro Stunde nehmen, kannst du natürlich nicht ebenfalls 250 Euro verlangen, denn wozu sollten sie dir dann die Mandate rüberschieben, wenn nichts bei rumkommt. 200 Euro halte ich in dem Fall aus deren Kosten-Nutzen-Rechnung auch für zu hoch angesetzt, denn es müssen aus dem Mandat die Kosten für Büro, Mitarbeiter etc. bestritten werden.
Andererseits halte ich 50-60 Euro auf deiner Seite für viel zu niedrig, denn du musst davon Krankenversicherung, eine vernünftige Rente (also nicht nur den Mindestbeitrag), Arbeitszimmer, Büroausstattung usw. selbst zahlen, dir ein Gehalt auszahlen von dem du leben kannst plus Geld für Urlaubszeiten/Krankheitszeiten zurücklegen. Da bleiben von 50 Euro nicht mehr viel übrig.
Eine Kollegin hat in der früheren "normalen" Selbständigkeit mit eigenem Büro und einem Kollegen in Bürogemeinschaft 150 Euro netto pro Stunde von den Mandanten berechnet. Das ist schon ein paar Jahre her und sie hatte aufgrund des Büros eine andere Kostenaufstellung als du, das kannst du also nicht 1:1 übertragen. Trotzdem zeigt es dir vielleicht die ungefähre Richtung an, in die du gehen musst, denn wie gesagt, du musst mit deinen eigenen Kosten kalkulieren.
Man könnte auch eine Quote nehmen. Das ist z.B. bei regulären Terminsvertretungen üblich. Oft vereinbart man mit dem Terminsvertreter, dass die Gebühren für den Termin hälftig geteilt werden, wenn sich das für den Terminsvertreter wirtschaftlich noch lohnt (also nicht bei Kleinstverfahren).
Schau also, was lohnt sich für die und was für dich und dann setze eine Summe an.
09.09.2022, 13:46
(09.09.2022, 12:02)Egal schrieb:(09.09.2022, 07:37)Gästin1980 schrieb:(08.09.2022, 23:23)Egal schrieb:(08.09.2022, 19:01)Gästin1890 schrieb: Ob du es glaubst oder nicht, ich kenne die Abgrenzungskriterien zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag.
Abgesehen davon ist das nicht das Thema.
Mit der Abgrenzung von Dienst- zu Werkvertrag hat das nichts zu tun, sondern mit der Abgrenzung Arbeitnehmer zum Selbständigen. Damit solltest du dich vorher noch einmal auseinandersetzen, bevor du die Tätigkeit aufnimmst.
Dein Honorar hängt davon ab, wie du die Sache aufziehst. Wirst du ausschließlich für diese "Bude" tätig, sichert sie also dein monatliches Einkommen, brauchst du weniger Stundensatz als ein "normaler" Selbständiger. Aber obacht: genau damit bist du schon mitten in der Scheinselbständigkeit drin, gerade wenn du zusätzlich auch noch Büro, Arbeitsmittel der Bude nutzt.
Mache eine Rechnung auf, welche Kosten du hast und welche Einnahmen du brauchst, um diese Kosten zu decken und darüber hinaus einen Gewinn zu erwirtschaften, aus dem du dein Gehalt bestreiten kannst von dem du leben kannst. Wenn du diese Kalkulation aufgestellt hast, sollte sich dein Stundensatz automatisch daraus ergeben.
Bedenke, dass du Rücklagen schaffen musst für Urlaub und Krankheit, denn das sind Zeiten, in denen die Kosten weiterlaufen, aber kein (neues) Geld reinkommt. Für Krankheit kannst du aber auch eine Versicherung abschließen. Das alles sind Dinge, die bei deiner Kalkulation eine Rolle spielen sollten.
Ich hab noch andere Auftraggeber, zudem hocke ich nicht in deren Bude oder nutze deren Arbeitsmittel.
Das ist ja schön und gut, dass ich mir meine Kalkulation mache, aber muss doch trotzdem in einem angemessenen Rahmen liegen - es bringt mir ja auch nichts wenn sie mich dann aufgrund zu hoher Honorarvorstellungen ablehnen!
Wie rechnen die denn gegenüber ihren Mandanten ab? Ich nehme an, ebenfalls auf Stundenbasis.
Wenn die bspw. 250 Euro pro Stunde nehmen, kannst du natürlich nicht ebenfalls 250 Euro verlangen, denn wozu sollten sie dir dann die Mandate rüberschieben, wenn nichts bei rumkommt. 200 Euro halte ich in dem Fall aus deren Kosten-Nutzen-Rechnung auch für zu hoch angesetzt, denn es müssen aus dem Mandat die Kosten für Büro, Mitarbeiter etc. bestritten werden.
Andererseits halte ich 50-60 Euro auf deiner Seite für viel zu niedrig, denn du musst davon Krankenversicherung, eine vernünftige Rente (also nicht nur den Mindestbeitrag), Arbeitszimmer, Büroausstattung usw. selbst zahlen, dir ein Gehalt auszahlen von dem du leben kannst plus Geld für Urlaubszeiten/Krankheitszeiten zurücklegen. Da bleiben von 50 Euro nicht mehr viel übrig.
Eine Kollegin hat in der früheren "normalen" Selbständigkeit mit eigenem Büro und einem Kollegen in Bürogemeinschaft 150 Euro netto pro Stunde von den Mandanten berechnet. Das ist schon ein paar Jahre her und sie hatte aufgrund des Büros eine andere Kostenaufstellung als du, das kannst du also nicht 1:1 übertragen. Trotzdem zeigt es dir vielleicht die ungefähre Richtung an, in die du gehen musst, denn wie gesagt, du musst mit deinen eigenen Kosten kalkulieren.
Man könnte auch eine Quote nehmen. Das ist z.B. bei regulären Terminsvertretungen üblich. Oft vereinbart man mit dem Terminsvertreter, dass die Gebühren für den Termin hälftig geteilt werden, wenn sich das für den Terminsvertreter wirtschaftlich noch lohnt (also nicht bei Kleinstverfahren).
Schau also, was lohnt sich für die und was für dich und dann setze eine Summe an.
Frage dazu:
Ich habe leider überhaupt keine Ahnung.
Wie rechne ich denn mein „Gehalt“ aus wenn ich aus selbstständiger Tätigkeit 2000€ brutto verdiene in der schulischen Weiterbildung.
Welche Abzüge muss ich einbeziehen? Diverse Arbeitgeberzuschüsse fallen auch weg.
Mein normaler Nettolohnrechner ist hier natürlich nicht anwendbar.
Im Hinterkopf spukt auch noch die Kleinunternehmerregelung herum.
Um es vorwegzunehmen: Termin beim Steuerberater steht schon. Ich würde es als Laie trotzdem gerne besser verstehen. :)
09.09.2022, 14:52
(09.09.2022, 13:46)Unbedarfter Gast schrieb:(09.09.2022, 12:02)Egal schrieb:(09.09.2022, 07:37)Gästin1980 schrieb:(08.09.2022, 23:23)Egal schrieb:(08.09.2022, 19:01)Gästin1890 schrieb: Ob du es glaubst oder nicht, ich kenne die Abgrenzungskriterien zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag.
Abgesehen davon ist das nicht das Thema.
Mit der Abgrenzung von Dienst- zu Werkvertrag hat das nichts zu tun, sondern mit der Abgrenzung Arbeitnehmer zum Selbständigen. Damit solltest du dich vorher noch einmal auseinandersetzen, bevor du die Tätigkeit aufnimmst.
Dein Honorar hängt davon ab, wie du die Sache aufziehst. Wirst du ausschließlich für diese "Bude" tätig, sichert sie also dein monatliches Einkommen, brauchst du weniger Stundensatz als ein "normaler" Selbständiger. Aber obacht: genau damit bist du schon mitten in der Scheinselbständigkeit drin, gerade wenn du zusätzlich auch noch Büro, Arbeitsmittel der Bude nutzt.
Mache eine Rechnung auf, welche Kosten du hast und welche Einnahmen du brauchst, um diese Kosten zu decken und darüber hinaus einen Gewinn zu erwirtschaften, aus dem du dein Gehalt bestreiten kannst von dem du leben kannst. Wenn du diese Kalkulation aufgestellt hast, sollte sich dein Stundensatz automatisch daraus ergeben.
Bedenke, dass du Rücklagen schaffen musst für Urlaub und Krankheit, denn das sind Zeiten, in denen die Kosten weiterlaufen, aber kein (neues) Geld reinkommt. Für Krankheit kannst du aber auch eine Versicherung abschließen. Das alles sind Dinge, die bei deiner Kalkulation eine Rolle spielen sollten.
Ich hab noch andere Auftraggeber, zudem hocke ich nicht in deren Bude oder nutze deren Arbeitsmittel.
Das ist ja schön und gut, dass ich mir meine Kalkulation mache, aber muss doch trotzdem in einem angemessenen Rahmen liegen - es bringt mir ja auch nichts wenn sie mich dann aufgrund zu hoher Honorarvorstellungen ablehnen!
Wie rechnen die denn gegenüber ihren Mandanten ab? Ich nehme an, ebenfalls auf Stundenbasis.
Wenn die bspw. 250 Euro pro Stunde nehmen, kannst du natürlich nicht ebenfalls 250 Euro verlangen, denn wozu sollten sie dir dann die Mandate rüberschieben, wenn nichts bei rumkommt. 200 Euro halte ich in dem Fall aus deren Kosten-Nutzen-Rechnung auch für zu hoch angesetzt, denn es müssen aus dem Mandat die Kosten für Büro, Mitarbeiter etc. bestritten werden.
Andererseits halte ich 50-60 Euro auf deiner Seite für viel zu niedrig, denn du musst davon Krankenversicherung, eine vernünftige Rente (also nicht nur den Mindestbeitrag), Arbeitszimmer, Büroausstattung usw. selbst zahlen, dir ein Gehalt auszahlen von dem du leben kannst plus Geld für Urlaubszeiten/Krankheitszeiten zurücklegen. Da bleiben von 50 Euro nicht mehr viel übrig.
Eine Kollegin hat in der früheren "normalen" Selbständigkeit mit eigenem Büro und einem Kollegen in Bürogemeinschaft 150 Euro netto pro Stunde von den Mandanten berechnet. Das ist schon ein paar Jahre her und sie hatte aufgrund des Büros eine andere Kostenaufstellung als du, das kannst du also nicht 1:1 übertragen. Trotzdem zeigt es dir vielleicht die ungefähre Richtung an, in die du gehen musst, denn wie gesagt, du musst mit deinen eigenen Kosten kalkulieren.
Man könnte auch eine Quote nehmen. Das ist z.B. bei regulären Terminsvertretungen üblich. Oft vereinbart man mit dem Terminsvertreter, dass die Gebühren für den Termin hälftig geteilt werden, wenn sich das für den Terminsvertreter wirtschaftlich noch lohnt (also nicht bei Kleinstverfahren).
Schau also, was lohnt sich für die und was für dich und dann setze eine Summe an.
Frage dazu:
Ich habe leider überhaupt keine Ahnung.
Wie rechne ich denn mein „Gehalt“ aus wenn ich aus selbstständiger Tätigkeit 2000€ brutto verdiene in der schulischen Weiterbildung.
Welche Abzüge muss ich einbeziehen? Diverse Arbeitgeberzuschüsse fallen auch weg.
Mein normaler Nettolohnrechner ist hier natürlich nicht anwendbar.
Im Hinterkopf spukt auch noch die Kleinunternehmerregelung herum.
Um es vorwegzunehmen: Termin beim Steuerberater steht schon. Ich würde es als Laie trotzdem gerne besser verstehen. :)
Das ist ein bisschen komplizierter. Du hast ein Betriebsvermögen, in das erstmal jeder Gewinn reinfliest. Aus diesem Betriebsvermögen kannst du Geld als Privatentnahme herausnehmen. Das ist dein Gehalt in dem Sinne und die Höhe legst du selbst fest. Nimmst du wenig raus, steigt dein Betriebsvermögen, nimmst du viel raus, sinkt es.
Wenn 2000 Euro dein Umsatz ist, ziehst du davon die Kosten ab. Übrig bleibt der Gewinn. Aus diesem bestreitest du deinen Lebensunterhalt in dem du eine Privatentnahme tätigst.
Wie hoch der Gewinn ist, kann ich dir nicht sagen, denn das hängt von deinen Kosten ab.
So, an dieser Stelle der Disclaimer: ich bin auch kein Steuerexperte und kenne mich nur oberflächlich aus. Für die Details musst du deinen Steuerberater fragen.
09.09.2022, 16:31
(09.09.2022, 14:52)Egal schrieb:(09.09.2022, 13:46)Unbedarfter Gast schrieb:(09.09.2022, 12:02)Egal schrieb:(09.09.2022, 07:37)Gästin1980 schrieb:(08.09.2022, 23:23)Egal schrieb: Mit der Abgrenzung von Dienst- zu Werkvertrag hat das nichts zu tun, sondern mit der Abgrenzung Arbeitnehmer zum Selbständigen. Damit solltest du dich vorher noch einmal auseinandersetzen, bevor du die Tätigkeit aufnimmst.
Dein Honorar hängt davon ab, wie du die Sache aufziehst. Wirst du ausschließlich für diese "Bude" tätig, sichert sie also dein monatliches Einkommen, brauchst du weniger Stundensatz als ein "normaler" Selbständiger. Aber obacht: genau damit bist du schon mitten in der Scheinselbständigkeit drin, gerade wenn du zusätzlich auch noch Büro, Arbeitsmittel der Bude nutzt.
Mache eine Rechnung auf, welche Kosten du hast und welche Einnahmen du brauchst, um diese Kosten zu decken und darüber hinaus einen Gewinn zu erwirtschaften, aus dem du dein Gehalt bestreiten kannst von dem du leben kannst. Wenn du diese Kalkulation aufgestellt hast, sollte sich dein Stundensatz automatisch daraus ergeben.
Bedenke, dass du Rücklagen schaffen musst für Urlaub und Krankheit, denn das sind Zeiten, in denen die Kosten weiterlaufen, aber kein (neues) Geld reinkommt. Für Krankheit kannst du aber auch eine Versicherung abschließen. Das alles sind Dinge, die bei deiner Kalkulation eine Rolle spielen sollten.
Ich hab noch andere Auftraggeber, zudem hocke ich nicht in deren Bude oder nutze deren Arbeitsmittel.
Das ist ja schön und gut, dass ich mir meine Kalkulation mache, aber muss doch trotzdem in einem angemessenen Rahmen liegen - es bringt mir ja auch nichts wenn sie mich dann aufgrund zu hoher Honorarvorstellungen ablehnen!
Wie rechnen die denn gegenüber ihren Mandanten ab? Ich nehme an, ebenfalls auf Stundenbasis.
Wenn die bspw. 250 Euro pro Stunde nehmen, kannst du natürlich nicht ebenfalls 250 Euro verlangen, denn wozu sollten sie dir dann die Mandate rüberschieben, wenn nichts bei rumkommt. 200 Euro halte ich in dem Fall aus deren Kosten-Nutzen-Rechnung auch für zu hoch angesetzt, denn es müssen aus dem Mandat die Kosten für Büro, Mitarbeiter etc. bestritten werden.
Andererseits halte ich 50-60 Euro auf deiner Seite für viel zu niedrig, denn du musst davon Krankenversicherung, eine vernünftige Rente (also nicht nur den Mindestbeitrag), Arbeitszimmer, Büroausstattung usw. selbst zahlen, dir ein Gehalt auszahlen von dem du leben kannst plus Geld für Urlaubszeiten/Krankheitszeiten zurücklegen. Da bleiben von 50 Euro nicht mehr viel übrig.
Eine Kollegin hat in der früheren "normalen" Selbständigkeit mit eigenem Büro und einem Kollegen in Bürogemeinschaft 150 Euro netto pro Stunde von den Mandanten berechnet. Das ist schon ein paar Jahre her und sie hatte aufgrund des Büros eine andere Kostenaufstellung als du, das kannst du also nicht 1:1 übertragen. Trotzdem zeigt es dir vielleicht die ungefähre Richtung an, in die du gehen musst, denn wie gesagt, du musst mit deinen eigenen Kosten kalkulieren.
Man könnte auch eine Quote nehmen. Das ist z.B. bei regulären Terminsvertretungen üblich. Oft vereinbart man mit dem Terminsvertreter, dass die Gebühren für den Termin hälftig geteilt werden, wenn sich das für den Terminsvertreter wirtschaftlich noch lohnt (also nicht bei Kleinstverfahren).
Schau also, was lohnt sich für die und was für dich und dann setze eine Summe an.
Frage dazu:
Ich habe leider überhaupt keine Ahnung.
Wie rechne ich denn mein „Gehalt“ aus wenn ich aus selbstständiger Tätigkeit 2000€ brutto verdiene in der schulischen Weiterbildung.
Welche Abzüge muss ich einbeziehen? Diverse Arbeitgeberzuschüsse fallen auch weg.
Mein normaler Nettolohnrechner ist hier natürlich nicht anwendbar.
Im Hinterkopf spukt auch noch die Kleinunternehmerregelung herum.
Um es vorwegzunehmen: Termin beim Steuerberater steht schon. Ich würde es als Laie trotzdem gerne besser verstehen. :)
Das ist ein bisschen komplizierter. Du hast ein Betriebsvermögen, in das erstmal jeder Gewinn reinfliest. Aus diesem Betriebsvermögen kannst du Geld als Privatentnahme herausnehmen. Das ist dein Gehalt in dem Sinne und die Höhe legst du selbst fest. Nimmst du wenig raus, steigt dein Betriebsvermögen, nimmst du viel raus, sinkt es.
Wenn 2000 Euro dein Umsatz ist, ziehst du davon die Kosten ab. Übrig bleibt der Gewinn. Aus diesem bestreitest du deinen Lebensunterhalt in dem du eine Privatentnahme tätigst.
Wie hoch der Gewinn ist, kann ich dir nicht sagen, denn das hängt von deinen Kosten ab.
So, an dieser Stelle der Disclaimer: ich bin auch kein Steuerexperte und kenne mich nur oberflächlich aus. Für die Details musst du deinen Steuerberater fragen.
Da ich keine Betriebskosten habe (Online Lehre) und nur Miete zahlen muss (800€ monatlich), interessiert mich, was ich von den dann zur Verfügung stehenden 1.200€ noch abziehen müsste.
Danke dir schonmal!
Ich möchte gerne herausfinden welche Abgaben ich noch habe bspw Versicherungsbeiträge und Steuern.