31.01.2021, 21:55
Finde es jedenfalls bedenklich, dass das seitens des OLG Düsseldorf nicht offen kommuniziert wird. Das OLG Köln schreibt recht unmissverständlich, dass (wohl nachdem "unrpoblematische Wünsche" berücksichtigt wurden) grundsätzlich gelost wird. Es nennt einen Katalog von Ausnahmen, bei denen man vorrangig berücksichtigt wird. Aber beim OLG Düsseldorf finde ich sowas nicht.
Ist der Verteilung der Plätze am LG Düsseldorf nicht letztendlich eine Ermessensentscheidung? Dann muss sie doch spätestens mit der Abelhnung (= Zuweisung zum LG Mönchengladbach/Wupptertal/Duisburg/Krefeld/Kleve) begründet werden.
Ist der Verteilung der Plätze am LG Düsseldorf nicht letztendlich eine Ermessensentscheidung? Dann muss sie doch spätestens mit der Abelhnung (= Zuweisung zum LG Mönchengladbach/Wupptertal/Duisburg/Krefeld/Kleve) begründet werden.