31.12.2020, 20:30
(31.12.2020, 19:37)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:57)Yes sir schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bloß nicht an der eigenen Spucke verschlucken und einen Hustenanfall vermeiden ... :-/ :D
Na dann viel Spaß ! Das LJPA ist nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen !!! Die geben wage antworten bzw. Werde keine Entscheidung treffen!!n du musst dich krankschreiben lassen mit Amtsarzt und co! Bin selbst gerade in der Situation ! Soll trotz negativen corona Test nicht teilnehmen ! Aber wollen trotzdem Amtsärztliches Gutachten ! Und die Amtsärzte attestieren einen nicht als Prüfungsunfähig wegen eines einfachen Schnupfens!!! Chaos pur weil keiner den Mut hat eine Entscheidung zu treffen! Zurück bleibt Unsicherheit bei dem Prüfling!
Wwwwwage ! !!
31.12.2020, 21:06
!
Wwwwwage ! !!
Autocorrec! Manche müssen sich halt an allem aufgeilen! Hoffentlich fühlst du dich jetzt wie ein Boss ! :D War mir eine Freude !
(31.12.2020, 19:37)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:57)Yes sir schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb: Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bloß nicht an der eigenen Spucke verschlucken und einen Hustenanfall vermeiden ... :-/ :D
Na dann viel Spaß ! Das LJPA ist nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen !!! Die geben wage antworten bzw. Werde keine Entscheidung treffen!!n du musst dich krankschreiben lassen mit Amtsarzt und co! Bin selbst gerade in der Situation ! Soll trotz negativen corona Test nicht teilnehmen ! Aber wollen trotzdem Amtsärztliches Gutachten ! Und die Amtsärzte attestieren einen nicht als Prüfungsunfähig wegen eines einfachen Schnupfens!!! Chaos pur weil keiner den Mut hat eine Entscheidung zu treffen! Zurück bleibt Unsicherheit bei dem Prüfling!
Wwwwwage ! !!
Autocorrec! Manche müssen sich halt an allem aufgeilen! Hoffentlich fühlst du dich jetzt wie ein Boss ! :D War mir eine Freude !
31.12.2020, 21:35
Drücke euch ganz fest die Daumen!! :D :D :D
31.12.2020, 22:46
(31.12.2020, 21:06)Gast schrieb: !
(31.12.2020, 19:37)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:57)Yes sir schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb: Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bloß nicht an der eigenen Spucke verschlucken und einen Hustenanfall vermeiden ... :-/ :D
Na dann viel Spaß ! Das LJPA ist nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen !!! Die geben wage antworten bzw. Werde keine Entscheidung treffen!!n du musst dich krankschreiben lassen mit Amtsarzt und co! Bin selbst gerade in der Situation ! Soll trotz negativen corona Test nicht teilnehmen ! Aber wollen trotzdem Amtsärztliches Gutachten ! Und die Amtsärzte attestieren einen nicht als Prüfungsunfähig wegen eines einfachen Schnupfens!!! Chaos pur weil keiner den Mut hat eine Entscheidung zu treffen! Zurück bleibt Unsicherheit bei dem Prüfling!
Wwwwwage ! !!
Autocorrec! Manche müssen sich halt an allem aufgeilen! Hoffentlich fühlst du dich jetzt wie ein Boss ! :D War mir eine Freude !
Nein, aber hier drehen gefühlt alle durch. Entspannt euch. Es bringt doch nichts sich jetzt so negativ zu konditionieren und so am Montag in die Klausuren zu starten. Bleib also cool und lass mich auch mal trollen, kann man ja nicht immer den Assi Gklern überlassen :D
31.12.2020, 23:16
(31.12.2020, 22:46)Gast schrieb:(31.12.2020, 21:06)Gast schrieb: !
(31.12.2020, 19:37)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:57)Yes sir schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb: Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bloß nicht an der eigenen Spucke verschlucken und einen Hustenanfall vermeiden ... :-/ :D
Na dann viel Spaß ! Das LJPA ist nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen !!! Die geben wage antworten bzw. Werde keine Entscheidung treffen!!n du musst dich krankschreiben lassen mit Amtsarzt und co! Bin selbst gerade in der Situation ! Soll trotz negativen corona Test nicht teilnehmen ! Aber wollen trotzdem Amtsärztliches Gutachten ! Und die Amtsärzte attestieren einen nicht als Prüfungsunfähig wegen eines einfachen Schnupfens!!! Chaos pur weil keiner den Mut hat eine Entscheidung zu treffen! Zurück bleibt Unsicherheit bei dem Prüfling!
Wwwwwage ! !!
Autocorrec! Manche müssen sich halt an allem aufgeilen! Hoffentlich fühlst du dich jetzt wie ein Boss ! :D War mir eine Freude !
Nein, aber hier drehen gefühlt alle durch. Entspannt euch. Es bringt doch nichts sich jetzt so negativ zu konditionieren und so am Montag in die Klausuren zu starten. Bleib also cool und lass mich auch mal trollen, kann man ja nicht immer den Assi Gklern
Genau! Das wird schon schiefgehen. Konzentriert euch auf Jura und lasst euch von bestimmten Leuten hier nicht verunsichern. Diese Leute müssen doch auch selbst die Klausuren irgendwie in 5 Stunden hinbekommen und werden sicherlich nicht ständig zu den Aussichten laufen und diskutieren. In diesem Sinne: Stay calm and Keep working hard!
31.12.2020, 23:18
(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:Ich weiß wirklich nicht, was daran unkollegial sein soll. Beschwer Dich halt beim LJPA über diese bescheuerten Weisungen. Hast Du Husten, hast Du nach deren Vorgaben Symptome und bist ausgeschlossen. Punkt. Da hab ich dann als derjenige, der sich dem Risiko nicht aussetzen will, gar nichts mit zu tun. Nur weil ich (oder jemand anderes) dann die Aufsicht darauf hinweise, ändert das ja nichts daran, dass Du (oder auch ich) schon nach den Vorgaben von der Prüfung ausgeschlossen bist.(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bei den Leuten mit Gestattungsschreiben sehe ich da nicht ernsthaft ein Problem. Die informieren die Aufsicht, die Aufsicht informiert die Leute die das beschweren und alles ist gut.
Niemand kann etwas für die aktuelle Situation, aber wenn das LJPA meint, dass durchziehen zu müssen, muss man einfach selber Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen. Und wenn sich davon dann jemand gestört fühlt: So be it.
Ich hoffe so sehr, dass du während deiner Klausuren einen Hustenanfall bekommst (ohne Corona zu haben, das wünsche ich keinem) und dann ausgeschlossen wirst. Bah ekelhaft solche Menschen...
01.01.2021, 02:56
Frohes neues Jahr!!
01.01.2021, 13:04
(31.12.2020, 23:18)Gast schrieb:(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:Ich weiß wirklich nicht, was daran unkollegial sein soll. Beschwer Dich halt beim LJPA über diese bescheuerten Weisungen. Hast Du Husten, hast Du nach deren Vorgaben Symptome und bist ausgeschlossen. Punkt. Da hab ich dann als derjenige, der sich dem Risiko nicht aussetzen will, gar nichts mit zu tun. Nur weil ich (oder jemand anderes) dann die Aufsicht darauf hinweise, ändert das ja nichts daran, dass Du (oder auch ich) schon nach den Vorgaben von der Prüfung ausgeschlossen bist.(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bei den Leuten mit Gestattungsschreiben sehe ich da nicht ernsthaft ein Problem. Die informieren die Aufsicht, die Aufsicht informiert die Leute die das beschweren und alles ist gut.
Niemand kann etwas für die aktuelle Situation, aber wenn das LJPA meint, dass durchziehen zu müssen, muss man einfach selber Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen. Und wenn sich davon dann jemand gestört fühlt: So be it.
Ich hoffe so sehr, dass du während deiner Klausuren einen Hustenanfall bekommst (ohne Corona zu haben, das wünsche ich keinem) und dann ausgeschlossen wirst. Bah ekelhaft solche Menschen...
Und ich wette 1 Mio, dass er sich dann weigert rauszugehen und Riesentheater macht. Er könne ja nix für die ungenauen Regelungen des LjPA, er habe kein Corona usw. :D
Da ist dann auf einmal Schlus mit dem Gerechtigkeitssinn!
01.01.2021, 14:49
(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und was hab ich davon jemanden auf sein Husten und Niesen hinzuweisen, der mir dann versichert, er habe kein Corona? Richtig, nichts. Vielleicht hast du es halt doch und deshalb Erkältungssymptome.
Ich finde es legitim, die Aufsicht darauf hinzuweisen und sich selbst und andere dadurch zu schützen. Mit Erkältungssymptomen keine Prüfung. Scheiße, aber so einfach ist es nunmal.
Obwohl ich mir auch unsicher bin, wie die Aufsichten reagieren und ob sie den Mut haben, jemanden auszuschließen.
01.01.2021, 15:07
(31.12.2020, 19:37)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:57)Yes sir schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bloß nicht an der eigenen Spucke verschlucken und einen Hustenanfall vermeiden ... :-/ :D
Na dann viel Spaß ! Das LJPA ist nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen !!! Die geben wage antworten bzw. Werde keine Entscheidung treffen!!n du musst dich krankschreiben lassen mit Amtsarzt und co! Bin selbst gerade in der Situation ! Soll trotz negativen corona Test nicht teilnehmen ! Aber wollen trotzdem Amtsärztliches Gutachten ! Und die Amtsärzte attestieren einen nicht als Prüfungsunfähig wegen eines einfachen Schnupfens!!! Chaos pur weil keiner den Mut hat eine Entscheidung zu treffen! Zurück bleibt Unsicherheit bei dem Prüfling!
Ach Leute, ich kann die Diskussion total verstehen, aber beide Seiten sind nachvollziehbar. Aber es kann nicht sein, dass wegen der dummen Regeln des JPA ihr euch selbst in die Mangel nehmt.
An die zitierte Person: Wie machst du es denn jetzt ? Und in welchem Bundesland schreibst du, wenn ich fragen darf? Mich interessiert es halt, weil ich selbst im Februar schreiben werde und es ja immer sein kann, dass man krank wird im Winter. Und natürlich erstmal gute Besserung! Aber wenn die dich ausschließen, dann kannst du doch nichts machen? Ich könnte mir vorstellen, dass sie einfach nur die Symptome attestiert haben wollen oder? Damit nicht jeder einfach behaupten kann, er hätte Symptome. Aber wenn der Amtsarzt gar nicht auf hat :s Oh man, was für eine scheiß Situation!!!