31.12.2020, 13:07
(31.12.2020, 12:22)GastNRW213 schrieb:(31.12.2020, 12:04)Corona2020NRW schrieb: Hallo Leute,Erstmal: Danke :)
erstmal viel Erfolg für die Klausuren!!!
Ich schreibe im Februar und habe hier alles mitverfolgt. Ich verstehe nicht ganz wie das jetzt alles in derLadung steht. Man soll nicht schreiben mit Symptomen, braucht aber eigentlich ein Attest vom Amtsarzt und der untersucht sowas nicht? Verstehe ich nicht. Dann kann man ja gleich schreiben, ihr müsst schreiben, egal was kommt. Oder was sagen die dann genau, wenn man Symptome hat und da anruft?
Dann: In der Ladung steht dasselbe wie auf der Homepage vom LJPA. Die Teilnahme an der Prüfung ist untersagt, wenn man positiv getestet wurde (logisch), wenn man unter Quarantäne steht oder wenn man Covid-19 typische Symptome an einem der Klausurtage hat.
Schon das mit der Quarantäne ist Quatsch. Zumindest in NRW wird Quarantäne nicht mehr ausdrücklich angeordnet, sondern tritt per Gesetz bzw. Verordnung ein, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Gesundheitsämter haben einfach nicht mehr die Kapazitäten, das im Einzellfall auszusprechen. Wie das also kontrolliert werden soll, ist schon mal maximal unklar. Eine schriftliche Anordnung kann jedenfalls m. E. nicht verlangt werden, weil eine solche schlicht nicht mehr zu bekommen ist. Und wenn dann erst mit einiger Verzögerung, so dass es ein großes Risiko für den Einzelnen darstellt, proaktiv den Klausuren fernzubleiben.
Richtig absurd ist dann natürlich die Regelungen mit den Symptomen. Covid-19 zeigt sich zunächst ja nicht anders, als jede stinknormale Erkältung, die im Januar jetzt nichts ungewöhnliches ist. Nach der Logik ist also jeder, der auch nur eine leichte Erkältung hat, von der Prüfung ausgeschlossen. Jetzt soll man aber grundsätzlich für diese Erkältungssymptome einen Nachweis in Form eines amtsärztlichen Attestes bringen. Das funktioniert aber wieder nicht, weil zumindest der für meinen Wohnort zuständige Amtsarzt diese Form der Tätigkeit auf Grund von Überlastung eingestellt hat. An anderen Orten scheint der Amtsarzt immerhin noch privatärztliche Atteste einfach abzuschreiben, so dass man so immerhin an ein solches Attest kommen könnte.
Im Ergebnis führt das (je nachdem wie streng das LJPA ist) entweder dazu, dass eine Reihe von Leuten im Januar ausgeschlossen sein werden, aber nicht die Möglichkeit haben, sich zu entschuldigen. Ich jedenfalls werde die Aufsicht knallhart darauf hinweisen, wenn da jemand vor sich hin niest oder hustet.
Oder es führt dazu, dass jeder Teilnehmer im Januar quasi einen Joker hat, weil man ja einfach behaupten kann, unter Quarantäne zu stehen oder leichte Erkältungssymptome zu haben. Die Nachprüfmöglichkeiten des LJPA sind da doch sehr begrenzt, so dass das kein wirkliches Risiko darstellt.
Hinzu kommt noch, dass es anscheinend an unterschiedlichen Klausurorten unterschiedliche Bedingungen gibt. So gibt es in Düsseldorf und Bielefeld meines Wissens nach Lüftungsanlagen, die regelmäßiges Lüften unnötig machen. Da wird also bequem bei 20 Grad Raumtemperatur geschrieben und niemand läuft regelmäßig durch die Reihen und reißt alle Fenster auf. In Hamm wiederum wird wohl dauernd gelüftet, der Wind pfeift dadurch und die Raumtemperatur übersteigt selten die 10 Grad. Wie man sowas noch ein vergleichbare Bedingungen betrachten will, bleibt wohl das Geheimnis des LJPA.
Wichtig ist aber, wie hier schon mehrmals angeklungen ist, dass die Betroffenen das auch rügen. Nur so hat es Konsequenzen. Sich hier aufzuregen ist zwar nett, aber ändert nix.
Jetzt aber erstmal allen einen guten Rutsch. Wir werden es schon irgendwie überstehen. Auch wenn es für die wichtigste Prüfung des Berufslebens natürlich lächerliche Bedingungen sind.
Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
31.12.2020, 13:11
Danke für die ausführlichen Erläuterungen an o.g.
Ich werde nun versuchen, sachlich UND NICHT IN GROßBUCHSTABEN zu schreiben ;)
Ich bin wirklich wütend was das LJPA für eine Behörde ist bzw. über einzelne Leute dort. Diese Leute erreicht man übrigens auch nicht telefonisch. Ich persönlich habe auch ehrlich gesagt nicht die Zeit und Muße nun gerichtlich dagegen vorzugehen. Da geht es doch schneller hier einen Dreizeiler zu verfassen, als irgendwelche Anträge zu stellen - die vermutlich eh nichts bringen.
Es macht mich einfach nur traurig, dass das ganze Land in einem Lockdown ist, der wohl sogar noch verlängert wird, die Zahlen extrem hoch sind und vom LJPA nur "wischi-waschi" kommt. Ladungen kommen viel zu spät an. Klausurräume- und Bedingungen sind absolut nicht vergleichbar. Mündliche ebenfalls nicht. Es ist einfach nicht fair, die Bedingungen sind nicht ok.
Ich werde auch versuchen alles zu rügen, was nur geht.
Ich werde nun versuchen, sachlich UND NICHT IN GROßBUCHSTABEN zu schreiben ;)
Ich bin wirklich wütend was das LJPA für eine Behörde ist bzw. über einzelne Leute dort. Diese Leute erreicht man übrigens auch nicht telefonisch. Ich persönlich habe auch ehrlich gesagt nicht die Zeit und Muße nun gerichtlich dagegen vorzugehen. Da geht es doch schneller hier einen Dreizeiler zu verfassen, als irgendwelche Anträge zu stellen - die vermutlich eh nichts bringen.
Es macht mich einfach nur traurig, dass das ganze Land in einem Lockdown ist, der wohl sogar noch verlängert wird, die Zahlen extrem hoch sind und vom LJPA nur "wischi-waschi" kommt. Ladungen kommen viel zu spät an. Klausurräume- und Bedingungen sind absolut nicht vergleichbar. Mündliche ebenfalls nicht. Es ist einfach nicht fair, die Bedingungen sind nicht ok.
Ich werde auch versuchen alles zu rügen, was nur geht.
31.12.2020, 13:16
(31.12.2020, 12:22)GastNRW213 schrieb:(31.12.2020, 12:04)Corona2020NRW schrieb: Hallo Leute,Erstmal: Danke :)
erstmal viel Erfolg für die Klausuren!!!
Ich schreibe im Februar und habe hier alles mitverfolgt. Ich verstehe nicht ganz wie das jetzt alles in derLadung steht. Man soll nicht schreiben mit Symptomen, braucht aber eigentlich ein Attest vom Amtsarzt und der untersucht sowas nicht? Verstehe ich nicht. Dann kann man ja gleich schreiben, ihr müsst schreiben, egal was kommt. Oder was sagen die dann genau, wenn man Symptome hat und da anruft?
Dann: In der Ladung steht dasselbe wie auf der Homepage vom LJPA. Die Teilnahme an der Prüfung ist untersagt, wenn man positiv getestet wurde (logisch), wenn man unter Quarantäne steht oder wenn man Covid-19 typische Symptome an einem der Klausurtage hat.
Schon das mit der Quarantäne ist Quatsch. Zumindest in NRW wird Quarantäne nicht mehr ausdrücklich angeordnet, sondern tritt per Gesetz bzw. Verordnung ein, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Gesundheitsämter haben einfach nicht mehr die Kapazitäten, das im Einzellfall auszusprechen. Wie das also kontrolliert werden soll, ist schon mal maximal unklar. Eine schriftliche Anordnung kann jedenfalls m. E. nicht verlangt werden, weil eine solche schlicht nicht mehr zu bekommen ist. Und wenn dann erst mit einiger Verzögerung, so dass es ein großes Risiko für den Einzelnen darstellt, proaktiv den Klausuren fernzubleiben.
Richtig absurd ist dann natürlich die Regelungen mit den Symptomen. Covid-19 zeigt sich zunächst ja nicht anders, als jede stinknormale Erkältung, die im Januar jetzt nichts ungewöhnliches ist. Nach der Logik ist also jeder, der auch nur eine leichte Erkältung hat, von der Prüfung ausgeschlossen. Jetzt soll man aber grundsätzlich für diese Erkältungssymptome einen Nachweis in Form eines amtsärztlichen Attestes bringen. Das funktioniert aber wieder nicht, weil zumindest der für meinen Wohnort zuständige Amtsarzt diese Form der Tätigkeit auf Grund von Überlastung eingestellt hat. An anderen Orten scheint der Amtsarzt immerhin noch privatärztliche Atteste einfach abzuschreiben, so dass man so immerhin an ein solches Attest kommen könnte.
Im Ergebnis führt das (je nachdem wie streng das LJPA ist) entweder dazu, dass eine Reihe von Leuten im Januar ausgeschlossen sein werden, aber nicht die Möglichkeit haben, sich zu entschuldigen. Ich jedenfalls werde die Aufsicht knallhart darauf hinweisen, wenn da jemand vor sich hin niest oder hustet.
Oder es führt dazu, dass jeder Teilnehmer im Januar quasi einen Joker hat, weil man ja einfach behaupten kann, unter Quarantäne zu stehen oder leichte Erkältungssymptome zu haben. Die Nachprüfmöglichkeiten des LJPA sind da doch sehr begrenzt, so dass das kein wirkliches Risiko darstellt.
Hinzu kommt noch, dass es anscheinend an unterschiedlichen Klausurorten unterschiedliche Bedingungen gibt. So gibt es in Düsseldorf und Bielefeld meines Wissens nach Lüftungsanlagen, die regelmäßiges Lüften unnötig machen. Da wird also bequem bei 20 Grad Raumtemperatur geschrieben und niemand läuft regelmäßig durch die Reihen und reißt alle Fenster auf. In Hamm wiederum wird wohl dauernd gelüftet, der Wind pfeift dadurch und die Raumtemperatur übersteigt selten die 10 Grad. Wie man sowas noch ein vergleichbare Bedingungen betrachten will, bleibt wohl das Geheimnis des LJPA.
Wichtig ist aber, wie hier schon mehrmals angeklungen ist, dass die Betroffenen das auch rügen. Nur so hat es Konsequenzen. Sich hier aufzuregen ist zwar nett, aber ändert nix.
Jetzt aber erstmal allen einen guten Rutsch. Wir werden es schon irgendwie überstehen. Auch wenn es für die wichtigste Prüfung des Berufslebens natürlich lächerliche Bedingungen sind.
10 Grad ist ja wohl übertrieben?
Das ist ohne Bewegung, 5 Std. sitzend, äußerst unangenehm. Mitunter selbst mit Jacke.
31.12.2020, 13:34
Wieso schreibt nicht mal jemand von euch der Bild Zeitung etc. Für die „Sensationsgeilen“ Medien ist das ganze doch ein gefundenes Fressen.
31.12.2020, 13:56
(31.12.2020, 13:16)Gast schrieb:Also mir ist aus Hamm bekannt, dass dort vor den Klausuren für mindestens 30 Minuten komplett gelüftet wurde im Dezember. Dann ist es da schon mal schön ausgekühlt. Und wenn man dann wie geschehen bei Außentemperaturen um 0 Grad alle 60 Minuten für zehn Minuten die Fenster aufreißt, wird es da auch den ganzen Vormittag über nicht richtig warm.(31.12.2020, 12:22)GastNRW213 schrieb:(31.12.2020, 12:04)Corona2020NRW schrieb: Hallo Leute,Erstmal: Danke :)
erstmal viel Erfolg für die Klausuren!!!
Ich schreibe im Februar und habe hier alles mitverfolgt. Ich verstehe nicht ganz wie das jetzt alles in derLadung steht. Man soll nicht schreiben mit Symptomen, braucht aber eigentlich ein Attest vom Amtsarzt und der untersucht sowas nicht? Verstehe ich nicht. Dann kann man ja gleich schreiben, ihr müsst schreiben, egal was kommt. Oder was sagen die dann genau, wenn man Symptome hat und da anruft?
Dann: In der Ladung steht dasselbe wie auf der Homepage vom LJPA. Die Teilnahme an der Prüfung ist untersagt, wenn man positiv getestet wurde (logisch), wenn man unter Quarantäne steht oder wenn man Covid-19 typische Symptome an einem der Klausurtage hat.
Schon das mit der Quarantäne ist Quatsch. Zumindest in NRW wird Quarantäne nicht mehr ausdrücklich angeordnet, sondern tritt per Gesetz bzw. Verordnung ein, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Gesundheitsämter haben einfach nicht mehr die Kapazitäten, das im Einzellfall auszusprechen. Wie das also kontrolliert werden soll, ist schon mal maximal unklar. Eine schriftliche Anordnung kann jedenfalls m. E. nicht verlangt werden, weil eine solche schlicht nicht mehr zu bekommen ist. Und wenn dann erst mit einiger Verzögerung, so dass es ein großes Risiko für den Einzelnen darstellt, proaktiv den Klausuren fernzubleiben.
Richtig absurd ist dann natürlich die Regelungen mit den Symptomen. Covid-19 zeigt sich zunächst ja nicht anders, als jede stinknormale Erkältung, die im Januar jetzt nichts ungewöhnliches ist. Nach der Logik ist also jeder, der auch nur eine leichte Erkältung hat, von der Prüfung ausgeschlossen. Jetzt soll man aber grundsätzlich für diese Erkältungssymptome einen Nachweis in Form eines amtsärztlichen Attestes bringen. Das funktioniert aber wieder nicht, weil zumindest der für meinen Wohnort zuständige Amtsarzt diese Form der Tätigkeit auf Grund von Überlastung eingestellt hat. An anderen Orten scheint der Amtsarzt immerhin noch privatärztliche Atteste einfach abzuschreiben, so dass man so immerhin an ein solches Attest kommen könnte.
Im Ergebnis führt das (je nachdem wie streng das LJPA ist) entweder dazu, dass eine Reihe von Leuten im Januar ausgeschlossen sein werden, aber nicht die Möglichkeit haben, sich zu entschuldigen. Ich jedenfalls werde die Aufsicht knallhart darauf hinweisen, wenn da jemand vor sich hin niest oder hustet.
Oder es führt dazu, dass jeder Teilnehmer im Januar quasi einen Joker hat, weil man ja einfach behaupten kann, unter Quarantäne zu stehen oder leichte Erkältungssymptome zu haben. Die Nachprüfmöglichkeiten des LJPA sind da doch sehr begrenzt, so dass das kein wirkliches Risiko darstellt.
Hinzu kommt noch, dass es anscheinend an unterschiedlichen Klausurorten unterschiedliche Bedingungen gibt. So gibt es in Düsseldorf und Bielefeld meines Wissens nach Lüftungsanlagen, die regelmäßiges Lüften unnötig machen. Da wird also bequem bei 20 Grad Raumtemperatur geschrieben und niemand läuft regelmäßig durch die Reihen und reißt alle Fenster auf. In Hamm wiederum wird wohl dauernd gelüftet, der Wind pfeift dadurch und die Raumtemperatur übersteigt selten die 10 Grad. Wie man sowas noch ein vergleichbare Bedingungen betrachten will, bleibt wohl das Geheimnis des LJPA.
Wichtig ist aber, wie hier schon mehrmals angeklungen ist, dass die Betroffenen das auch rügen. Nur so hat es Konsequenzen. Sich hier aufzuregen ist zwar nett, aber ändert nix.
Jetzt aber erstmal allen einen guten Rutsch. Wir werden es schon irgendwie überstehen. Auch wenn es für die wichtigste Prüfung des Berufslebens natürlich lächerliche Bedingungen sind.
10 Grad ist ja wohl übertrieben?
Das ist ohne Bewegung, 5 Std. sitzend, äußerst unangenehm. Mitunter selbst mit Jacke.
Ob es jetzt 10 Grad werden oder 7 oder 13 ist auch völlig egal. An anderen Klausurorten ist es angenehme 20 Grad warm. Das ist auf jeden Fall eine Ungleichbehandlung. Dazu noch der Wind. Fair ist wirklich anders.
31.12.2020, 13:59
Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
31.12.2020, 14:16
(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
31.12.2020, 14:32
Meine Glaskugel sagt folgende VII Klausur voraus: Mandant R kommt zu Ihnen und schreibt nächste Woche eine für ihn wichtige Prüfung. Es ist Corona, es gibt umfangreiche Schutzmaßnahmen und er möchte nicht mitschreiben. Er selbst hat Schnupfensymptome und es ist kein Amtsarzt verfügbar. Das Prüfungsamt beharrt auch nach mehrfacher Nachfrage auf ein amtsärztliches Attest. Beraten Sie ihn umfassend und formulieren Sie Schreiben an Gerichte aus.
31.12.2020, 14:36
(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Dann sag halt wenigstens vor oder nach den Klausuren bescheid. Ich fände es nur mehr als ärgerlich (und vielleicht auch andere mit einer solchen Gestattung) wenn ich deshalb während der Klausurbearbeitung angesprochen werden würde und dadurch Zeit verliere. Das wäre ziemlich unfair. Ich kann mir das Schreiben an meine Stirn tackern, damit es zu Beginn jeder sieht. Und Hut ab, wenn dir bei Minusgraden nicht die Nase läuft.
31.12.2020, 14:51
(31.12.2020, 14:36)Gast2 schrieb:(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Dann sag halt wenigstens vor oder nach den Klausuren bescheid. Ich fände es nur mehr als ärgerlich (und vielleicht auch andere mit einer solchen Gestattung) wenn ich deshalb während der Klausurbearbeitung angesprochen werden würde und dadurch Zeit verliere. Das wäre ziemlich unfair. Ich kann mir das Schreiben an meine Stirn tackern, damit es zu Beginn jeder sieht. Und Hut ab, wenn dir bei Minusgraden nicht die Nase läuft.
Finde das auch nicht kollegial muss ich sagen, zumal jedem die Nase laufen wird. Ich würde der Gruppe vorher auch Bescheid geben, dass ich dies und jenes rügen werde und sie es bitte verstehen sollen (was wir alle eh tun). Die Zeit rennt uns in den Klausuren einfach davon und auch wenn ich momentan gesund bin, während der Klausur wird mir ja auch kalt werden und meine Nase wird auch laufen. Da will ich einfach NICHT angesprochen werden, wegen der Ausnahmesituation Zeit im Examen. Wenn ich Zeit verlieren würde wegen sowas würde ich ausrasten. Daher tue dir und uns allen einen Gefallen bzw. die Leute, die alles rügen wollen sollten ALLEN Ref-Kollegen den Gefallen tun und vorher der Gruppe mitteilen, dass sie alles rügen wollen, damit man sich darauf auch einstellen kann. Das ist kollegial und fair, da wir alle im selben Boot sitzen.