01.01.2021, 15:38
Dann müsste ich mit meiner Allergie vermutlich jeden Monat ausgeschlossen werden, wenn sich Jemand beschwert und dürfte schreiben wenn Corona vorbei ist. Auch gut. :D
01.01.2021, 20:12
Lasst euch nicht verrückt machen.
Am Ende wird sowieso niemand was rügen. Jeder wird mit seiner Klausur beschäftigt sein. Kann mir nicht vorstellen, dass dann irgendwer das Schniefen oder Husten eines anderen überhaupt bemerkt.
Mich bedrückt eher, dass für die nächsten Tage Schnee angekündigt ist und wir mit offenem Fenster schreiben :D Aber da müssen wir durch.
Wünsche allen ganz viel Erfolg!
Am Ende wird sowieso niemand was rügen. Jeder wird mit seiner Klausur beschäftigt sein. Kann mir nicht vorstellen, dass dann irgendwer das Schniefen oder Husten eines anderen überhaupt bemerkt.
Mich bedrückt eher, dass für die nächsten Tage Schnee angekündigt ist und wir mit offenem Fenster schreiben :D Aber da müssen wir durch.
Wünsche allen ganz viel Erfolg!
02.01.2021, 10:22
(01.01.2021, 14:49)Gast schrieb:(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und was hab ich davon jemanden auf sein Husten und Niesen hinzuweisen, der mir dann versichert, er habe kein Corona? Richtig, nichts. Vielleicht hast du es halt doch und deshalb Erkältungssymptome.
Ich finde es legitim, die Aufsicht darauf hinzuweisen und sich selbst und andere dadurch zu schützen. Mit Erkältungssymptomen keine Prüfung. Scheiße, aber so einfach ist es nunmal.
Obwohl ich mir auch unsicher bin, wie die Aufsichten reagieren und ob sie den Mut haben, jemanden auszuschließen.
Und was habe ich davon, wenn du mir versichert, dass du kein Corona hast, weil du keine Symptome hast? Das ist ja auch nicht wirklich aussagefähig.. daher stell am besten alle unter Generalverdacht und komm am Montag einfach mit 'ner FFP3 Maske und gut ist!
Bei uns wurde im März übrigens wer mit Fieber in der zweiten Woche ausgeschlossen und niemand hat Bescheid bekommen ;) daher verlass dich da mal nicht zu sehr aufs JPA.
02.01.2021, 11:11
(01.01.2021, 20:12)Gast Nds schrieb: Lasst euch nicht verrückt machen.Ja, das mit dem Schnee macht mir gerade auch Sorgen. Ist zwar nicht viel, aber ich muss jeden Tag ne Stunde fahren.
Am Ende wird sowieso niemand was rügen. Jeder wird mit seiner Klausur beschäftigt sein. Kann mir nicht vorstellen, dass dann irgendwer das Schniefen oder Husten eines anderen überhaupt bemerkt.
Mich bedrückt eher, dass für die nächsten Tage Schnee angekündigt ist und wir mit offenem Fenster schreiben :D Aber da müssen wir durch.
Wünsche allen ganz viel Erfolg!
02.01.2021, 11:33
(02.01.2021, 10:22)GastHE schrieb:(01.01.2021, 14:49)Gast schrieb:(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und was hab ich davon jemanden auf sein Husten und Niesen hinzuweisen, der mir dann versichert, er habe kein Corona? Richtig, nichts. Vielleicht hast du es halt doch und deshalb Erkältungssymptome.
Ich finde es legitim, die Aufsicht darauf hinzuweisen und sich selbst und andere dadurch zu schützen. Mit Erkältungssymptomen keine Prüfung. Scheiße, aber so einfach ist es nunmal.
Obwohl ich mir auch unsicher bin, wie die Aufsichten reagieren und ob sie den Mut haben, jemanden auszuschließen.
Und was habe ich davon, wenn du mir versichert, dass du kein Corona hast, weil du keine Symptome hast? Das ist ja auch nicht wirklich aussagefähig.. daher stell am besten alle unter Generalverdacht und komm am Montag einfach mit 'ner FFP3 Maske und gut ist!
Bei uns wurde im März übrigens wer mit Fieber in der zweiten Woche ausgeschlossen und niemand hat Bescheid bekommen ;) daher verlass dich da mal nicht zu sehr aufs JPA.
Ich wäre ja auch dafür das keiner schreibt, weil eben auch Personen ohne Symptome Überträgen sein können. Aber wenn das LJPA darauf besteht, dann müssen zumindest diejenigen mit Erkältungssymptomen ausgeschlossen werden.
Übrigens bedeutet Generalverdacht, dass keine konkreten Anhaltspunkte für einen Verdacht bestehen. Erkältungssymptome sind ein Anhaltspunkt.
Ich kann übrigens aus medizinischen Gründen keine FFP3 oder FFP2 Maske über längeren Zeitraum tragen und bin dadurch den hüstelnden Menschen ausgeliefert. Es ist unverantwortlich und egoistisch sich da mit solchen Symptomen hinzusetzen. Aber das Menschlichkeit in dieser Pandemie gelitten hat, haben wir ja schon zur Genüge festgestellt.
03.01.2021, 21:34
Wünsche euch allen viel Glück und Erfolg. Let‘s rock this!
03.01.2021, 23:25
Ich wünsche ebenfalls viel Erfolg... tut mir leid, dass ihr schreiben müsst (für die, die Corona und die unausgereiften Maßnahmen beschäftigt).
Hoffe wenigstens der Durchgang wird "angenehm", soweit überhaupt möglich.
Hoffe wenigstens der Durchgang wird "angenehm", soweit überhaupt möglich.
04.01.2021, 08:23
Die Zahlen sind ja rückläufig. So wenig Infizierte wie heute gab es seit Wochen nicht mehr (ca. 10.000 statt fast 30.000). Hoffentlich bleibt es so. Allein viel Erfolg
04.01.2021, 16:01
So denn, heute Tierhalterhaftung.
Frau geht mit ihrem Dackel spazieren, Hund der Beklagten (3 Stück, Eltern und Sohn) kam angerannt, es beginnt ein Tohuwabohu und am Ende hat die Frau eine Wunde am Bein. Sie selber hats nicht mitbekommen. Der minderjährige Beklagte zu 3), der mit dem Hund spazieren war, ebenfalls nicht. Frau geht nach Hause, dann zum Arzt, muss operiert werden. Geht dann nach Hause zum Packen, abends wieder ins KH. Nächster Tag OP, die Wunde entzündet sich. Noch zwei OPS, viele Tabletten und Therapie über zwei Monate. Klägerin wird depressiv. Ihr Mann beucht sie täglich im KH und bleibt auch zu Hause viel bei ihr (4 Stunden täglich über knapp 4 Monate).
Klägerin will dann Fahrtkosten für Ehemann, Kosten für Ehemann wegen entgangener Freizeit (?!), Schmerzensgeld von 10.000€ und Festeller wegen zukünftiger Schäden.
Beklagte bestreiten Haltereigenschaft der Beklagten zu 2.) und 3.), außerdem wird die Schadensverursachung durch ihren Hund bestritten, dazu Mitverschulden der Klägerin wegen Verlassens des Krankenhauses
Mündliche Verhandlung, in der sowohl die Klägerin, als auch der Beklagte zu 3) jeweils mit Zustimmung des Gegners (!) als Partei vernommen werden (Realismus pur). Bringt alles nix, keiner hats genau gesehen. Beweisbeschluss, dass SV-Gutachten eingeholt werden soll.
Dann stirbt die Klägerin, Verfahren wird ausgesetzt, später übernimmt der Ehemann. Erklärt Feststellungsantrag für erledigt. Beklagten widersprechen.
In weiterer mündlicher Verhandlung dann SV-Gutachten. Verletzungsbild mit Hundebiss vereinbar, alternative Ursachen eher nicht. Ob das Verlassen des Krankenhauses die Verletzung verschlimmert hat, konnte er nicht feststellen.
War materiellrechtlich eigentlich machbar, wenn man den Sachverhalt erstmal voreinander hatte. Hab am meisten an dem Klageantrag wegen der entgangenen Freizeit gehangen. Ob der jetzt schon unzulässig oder nur unbegründet oder erst unzulässig und dann durch den Parteiwechsel unbegründet geworden ist.
Ansonsten einzige Schwerpunkte bei der Beweiswürdigung und der Haltereigenschaft von 2.) und 3.)
Frau geht mit ihrem Dackel spazieren, Hund der Beklagten (3 Stück, Eltern und Sohn) kam angerannt, es beginnt ein Tohuwabohu und am Ende hat die Frau eine Wunde am Bein. Sie selber hats nicht mitbekommen. Der minderjährige Beklagte zu 3), der mit dem Hund spazieren war, ebenfalls nicht. Frau geht nach Hause, dann zum Arzt, muss operiert werden. Geht dann nach Hause zum Packen, abends wieder ins KH. Nächster Tag OP, die Wunde entzündet sich. Noch zwei OPS, viele Tabletten und Therapie über zwei Monate. Klägerin wird depressiv. Ihr Mann beucht sie täglich im KH und bleibt auch zu Hause viel bei ihr (4 Stunden täglich über knapp 4 Monate).
Klägerin will dann Fahrtkosten für Ehemann, Kosten für Ehemann wegen entgangener Freizeit (?!), Schmerzensgeld von 10.000€ und Festeller wegen zukünftiger Schäden.
Beklagte bestreiten Haltereigenschaft der Beklagten zu 2.) und 3.), außerdem wird die Schadensverursachung durch ihren Hund bestritten, dazu Mitverschulden der Klägerin wegen Verlassens des Krankenhauses
Mündliche Verhandlung, in der sowohl die Klägerin, als auch der Beklagte zu 3) jeweils mit Zustimmung des Gegners (!) als Partei vernommen werden (Realismus pur). Bringt alles nix, keiner hats genau gesehen. Beweisbeschluss, dass SV-Gutachten eingeholt werden soll.
Dann stirbt die Klägerin, Verfahren wird ausgesetzt, später übernimmt der Ehemann. Erklärt Feststellungsantrag für erledigt. Beklagten widersprechen.
In weiterer mündlicher Verhandlung dann SV-Gutachten. Verletzungsbild mit Hundebiss vereinbar, alternative Ursachen eher nicht. Ob das Verlassen des Krankenhauses die Verletzung verschlimmert hat, konnte er nicht feststellen.
War materiellrechtlich eigentlich machbar, wenn man den Sachverhalt erstmal voreinander hatte. Hab am meisten an dem Klageantrag wegen der entgangenen Freizeit gehangen. Ob der jetzt schon unzulässig oder nur unbegründet oder erst unzulässig und dann durch den Parteiwechsel unbegründet geworden ist.
Ansonsten einzige Schwerpunkte bei der Beweiswürdigung und der Haltereigenschaft von 2.) und 3.)
04.01.2021, 16:24
(04.01.2021, 16:01)GastNRW213 schrieb: So denn, heute Tierhalterhaftung.
Frau geht mit ihrem Dackel spazieren, Hund der Beklagten (3 Stück, Eltern und Sohn) kam angerannt, es beginnt ein Tohuwabohu und am Ende hat die Frau eine Wunde am Bein. Sie selber hats nicht mitbekommen. Der minderjährige Beklagte zu 3), der mit dem Hund spazieren war, ebenfalls nicht. Frau geht nach Hause, dann zum Arzt, muss operiert werden. Geht dann nach Hause zum Packen, abends wieder ins KH. Nächster Tag OP, die Wunde entzündet sich. Noch zwei OPS, viele Tabletten und Therapie über zwei Monate. Klägerin wird depressiv. Ihr Mann beucht sie täglich im KH und bleibt auch zu Hause viel bei ihr (4 Stunden täglich über knapp 4 Monate).
Klägerin will dann Fahrtkosten für Ehemann, Kosten für Ehemann wegen entgangener Freizeit (?!), Schmerzensgeld von 10.000€ und Festeller wegen zukünftiger Schäden.
Beklagte bestreiten Haltereigenschaft der Beklagten zu 2.) und 3.), außerdem wird die Schadensverursachung durch ihren Hund bestritten, dazu Mitverschulden der Klägerin wegen Verlassens des Krankenhauses
Mündliche Verhandlung, in der sowohl die Klägerin, als auch der Beklagte zu 3) jeweils mit Zustimmung des Gegners (!) als Partei vernommen werden (Realismus pur). Bringt alles nix, keiner hats genau gesehen. Beweisbeschluss, dass SV-Gutachten eingeholt werden soll.
Dann stirbt die Klägerin, Verfahren wird ausgesetzt, später übernimmt der Ehemann. Erklärt Feststellungsantrag für erledigt. Beklagten widersprechen.
In weiterer mündlicher Verhandlung dann SV-Gutachten. Verletzungsbild mit Hundebiss vereinbar, alternative Ursachen eher nicht. Ob das Verlassen des Krankenhauses die Verletzung verschlimmert hat, konnte er nicht feststellen.
War materiellrechtlich eigentlich machbar, wenn man den Sachverhalt erstmal voreinander hatte. Hab am meisten an dem Klageantrag wegen der entgangenen Freizeit gehangen. Ob der jetzt schon unzulässig oder nur unbegründet oder erst unzulässig und dann durch den Parteiwechsel unbegründet geworden ist.
Ansonsten einzige Schwerpunkte bei der Beweiswürdigung und der Haltereigenschaft von 2.) und 3.)
Sollte der Beklagte zu 3. auch Halter sein? Dachte nur 1 und 2 und bin deshalb bei 3 direkt auf 823 gegangen.
Aus Zeitnot gibt es bei mir auch einfach bei B1 und 2 keine Beweiswürdigung sondern hab einfach nur auf den Sachverständigen abgestellt und nichts zu geschrieben, dass B3 die nicht sehen konnte wegen der Kurve :(
Generell hatte ich ganz schön Zeitnot und konnte deshalb kaum argumentieren. Viel zu lang für den Tatbestand gebraucht...