11.01.2021, 15:37
(11.01.2021, 15:12)Gast schrieb: 1. der Vorposter bist du, 2. hat der andere Poster nur eine Frage gestellt und zwar weil die Formulierung tatsächlich missverständlich war (hatte das zuerst auch falsch verstanden), 3. ist das KSchG für die meisten Juristen nunmal eher so semi interessant, ich kenne tatsächlich niemanden, der schon mal irgendwo gekündigt wurde, daher braucht man sich 4. nicht so aufspielen. Deine Ahnung von anderen Fachgebieten wird sicherlich ebenso begrenzt sein.
Nein, ich war nicht der Vorposter. Ich werde wohl besser wissen, was ich geschrieben habe. Nämlich nur den einen Post.
Abgesehen davon hab ich mich nicht aufgespielt, sondern erwähnt, dass das Basics des Arbeitsrechts sind, die man schon in Uni und Ref beiläufig mitnehmen sollte, ohne beruflich im Arbeitsrecht tätig zu sein, weil das die persönlichen Grundlagen des eigenen Arbeitsverhältnisses betrifft. Und ich weiß durchaus, dass ich von vielen Sachen z.B. Mietrecht kaum Ahnung habe, aber zumindest kenne ich noch die Basics aus der Ausbildung.
Und aus der Tatsache, dass Du keinen kennst zu schließen, dass Anwälte nicht gekündigt werden, ist auch ziemlich weltfremd. Allein in meiner Ex-Kanzlei kannte ich zwei persönlich und in meiner neuen Kanzlei vertreten wir gerade auch welche. In GK gilt übrigens das KSchG. Dass man versucht, das möglichst unter der Decke zu halten und im Zweifel deswegen ein paar Scheine in die Hand nimmt, damit ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung erfolgt, ist eine andere Sache. Aber das macht man gerade, weil man mit den Kanzlei-Praktiken vor Arbeitsgerichten ziemlich schlechte Aussichten hat und die Kanzleien das wissen.
11.01.2021, 15:39
Top. Du weißt also nicht dass Arbeitnehmer geschützt werden in Deutschland. Du weißt auch nichts von Verträgen. Was soll das für ein Vertrag sein bei dem ein Arbeitnehmer zum Quartalsende ohne Grund gekündigt werden kann? Da fehlen einem einfach die Worte. Wie kann man Volljurist sein oder überhaupt deutscher Bürger der nicht weiß dass es Kündigungsschutz gibt in Deutschland? Das weiß etwa jede Person auf der Straße. Das weiß jeder der jemals gearbeitet hat
11.01.2021, 16:37
Zitat:Abgesehen davon hab ich mich nicht aufgespielt, sondern erwähnt, dass das Basics des Arbeitsrechts sind, die man schon in Uni und Ref beiläufig mitnehmen sollte, ohne beruflich im Arbeitsrecht tätig zu sein, weil das die persönlichen Grundlagen des eigenen Arbeitsverhältnisses betrifft.
Und das Erbrecht und Steuerrecht und Kaufrecht sind auch Grundlagen, die Examensstoff (zumindest in Bayern) sind und die man oftmals braucht. Trotzdem haben 99% aller Anwälte in mindestens in einem der Gebiete massive Lücken. Außerdem hat der Vorposter meine ich nicht nicht gewusst, dass das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer schützt, er hat doch genau das auch geschrieben. Sein Missverständnis ging eher dahin, dass er dachte, man könnte davon beidseitig abweichen. Ehrlichgesagt wüsste ich auch nicht aus dem Stand ob das nun unzulässig oder zulässig sind. Ich bin Gesellschaftsrechtler also auch von Arbeitsrecht keine Ahnung aber es erschließt sich jetzt nicht ohne Weiteres, warum es so absolut unzulässig sein soll, wenn sich beide Parteien darauf einigen den Vertrag jederzeit auch ohne Grund mit Frist von X beenden zu können. Soll ich meine Examina auch zurückgeben?
11.01.2021, 16:46
(11.01.2021, 16:37)Gast schrieb:Zitat:Abgesehen davon hab ich mich nicht aufgespielt, sondern erwähnt, dass das Basics des Arbeitsrechts sind, die man schon in Uni und Ref beiläufig mitnehmen sollte, ohne beruflich im Arbeitsrecht tätig zu sein, weil das die persönlichen Grundlagen des eigenen Arbeitsverhältnisses betrifft.
Und das Erbrecht und Steuerrecht und Kaufrecht sind auch Grundlagen, die Examensstoff (zumindest in Bayern) sind und die man oftmals braucht. Trotzdem haben 99% aller Anwälte in mindestens in einem der Gebiete massive Lücken. Außerdem hat der Vorposter meine ich nicht nicht gewusst, dass das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer schützt, er hat doch genau das auch geschrieben. Sein Missverständnis ging eher dahin, dass er dachte, man könnte davon beidseitig abweichen. Ehrlichgesagt wüsste ich auch nicht aus dem Stand ob das nun unzulässig oder zulässig sind. Ich bin Gesellschaftsrechtler also auch von Arbeitsrecht keine Ahnung aber es erschließt sich jetzt nicht ohne Weiteres, warum es so absolut unzulässig sein soll, wenn sich beide Parteien darauf einigen den Vertrag jederzeit auch ohne Grund mit Frist von X beenden zu können. Soll ich meine Examina auch zurückgeben?
Ja, weil das so ziemlich absolutes Allgemeinwissen (!) ist.
11.01.2021, 17:08
(11.01.2021, 16:46)Gast schrieb:(11.01.2021, 16:37)Gast schrieb:Zitat:Abgesehen davon hab ich mich nicht aufgespielt, sondern erwähnt, dass das Basics des Arbeitsrechts sind, die man schon in Uni und Ref beiläufig mitnehmen sollte, ohne beruflich im Arbeitsrecht tätig zu sein, weil das die persönlichen Grundlagen des eigenen Arbeitsverhältnisses betrifft.
Und das Erbrecht und Steuerrecht und Kaufrecht sind auch Grundlagen, die Examensstoff (zumindest in Bayern) sind und die man oftmals braucht. Trotzdem haben 99% aller Anwälte in mindestens in einem der Gebiete massive Lücken. Außerdem hat der Vorposter meine ich nicht nicht gewusst, dass das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer schützt, er hat doch genau das auch geschrieben. Sein Missverständnis ging eher dahin, dass er dachte, man könnte davon beidseitig abweichen. Ehrlichgesagt wüsste ich auch nicht aus dem Stand ob das nun unzulässig oder zulässig sind. Ich bin Gesellschaftsrechtler also auch von Arbeitsrecht keine Ahnung aber es erschließt sich jetzt nicht ohne Weiteres, warum es so absolut unzulässig sein soll, wenn sich beide Parteien darauf einigen den Vertrag jederzeit auch ohne Grund mit Frist von X beenden zu können. Soll ich meine Examina auch zurückgeben?
Ja, weil das so ziemlich absolutes Allgemeinwissen (!) ist.
Ok ich sag Bescheid, dass ich die Senior Beförderung ablehne, weil ich dieses total wichtige Arbeitsrechtbasic nicht wusste. Achja ich habe Arbeitsrecht weder in der Uni gehört, noch je auch nur eine Sekunde gelernt, weder fürs erste, noch fürs zweite Examen, weil ich dieses Rechtsgebiet einfach nur nervig finde. Trotzdem beide Examen zweistellig, wie kann das sein, Arbeitsrecht ist doch SOOOOO wichtig :rolleyes:
Und zum inhaltlichen Thema: wenn das so sein sollte, dann ist das für mich auch noch eine mächtig bekloppte Regelung. Sie folgt offensichtlich, wie das gesamte deutsche Nannyarbeitsrecht, dem völlig veralteten Bild eines krassen Machtgefälles zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und meint, den Arbeitnehmer vor sich selbst schützen zu müssen. Das mag für manche Arbeitnehmer gelten, aber nicht für Doppelprädikatsjuristen mit scl Promotion. Warum muss die Regelung also absolut gelten? Wobei...die Antwort interessiert mich auch nicht wirklich.
11.01.2021, 17:20
du hast die Begründung ja bereits geliefert. AN gilt als schwach und schutzbedürftig. Wenn man deine Regelung zuließe dann würde jeder ArbG das machen. Ein Kassierer beim Discounter müsste unterschreiben oder arbeitlos sein. Du hast dich ja selbst empört darüber und gesagt du würdest sowas nie unterschreiben. Also merkst du selbst wie scheiße das wäre.
11.01.2021, 18:27
Ah sorry, dachte hier geht's um BBH. Wollte nicht stören...
05.04.2022, 23:57
(11.01.2021, 18:27)AST schrieb: Ah sorry, dachte hier geht's um BBH. Wollte nicht stören...
Nein, es geht einzig und um alleine um Leute mit zu viel Zeit, kleinen P*******n und dem Drang, aus dem Schutz der Anonymität mit ihren eigenen angeblichen herausragenden fachlichen Qualitäten zu prahlen - zumal über das rattenscharfe Vehikel des ArbeitsR
06.04.2022, 01:34
(11.01.2021, 15:24)Gast schrieb:(11.01.2021, 15:20)Gast schrieb: ne so sachlich wie der Vorposter hätte ich es nicht begründen können. Arbeitsrecht ist Examensstoff und sollte jedem Juristen in Grundzügen bekannt sein. Wenn komplett unbekannt dann hält man sich raus und lässt sein Zeug auch nicht dazu ab.
Was soll an Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis unklar formuliert sein??!?!
Dann hast du offensichtlich ein Aggressionsproblem oder bewertest Dich und die Bdeutung deiner Kenntnisse deutlich über. Als ob du alles noch weißt, was angeblich theoretisch Examensstoff ist. Was ist das vor allem für ein Argument? Ich habe zwei zweistellige Examen und habe nie auch nur die Hälfte des Prüfungsstoffs draufgehabt.
Das war schon trotzdem ein ordentlicher Griff ins Klo, was du da abgelassen hast egal was für Noten, sowas ist halt einfach unangebracht. Wenn man etwas nicht beurteilen kann, dann enthält man sich