04.08.2020, 15:40
(04.08.2020, 14:53)Gast schrieb:(04.08.2020, 14:45)C8H10N4O2 schrieb: In der Tat teilweise ein erschreckendes Phänomen, insbesondere in der Justiz die den Rechtsstaat ja wie kein anderer Berufszweig verkörpert. Gleichzeitig aber auch angenehm zu sehen, dass auch Richter teilweise den vielbeschworenen "gesunden Menschenverstand" anwenden und fünfe auch mal gerade sein lassen. Ich erinnere mich zB an Diskussionen über den Film "Terror" (von Schirach) mit "meiner" Strafkammer, bei der die beteiligten Richter den Angeklagten einhellig freigesprochen hätte, unabhängig von der verkopften Diskussion, ob man jetzt Leben mit Leben aufwägen kann oder nicht. 200 Tote sind besser als 40 000 Tote. Punkt. Eine solche Entscheidung wäre dogmatisch wahrscheinlich nicht richtig, aber "lebensnah".
Ebenso wurde die Flasche Wein zum Abschied dankend angenommen, ohne auf dem Verbot der Geschenkannahme zu beharren. Fand ich auch menschlich und nicht "gesetzeswidrig".
Für die Terror von SChirach Sache gibt's doch die simple Lösung des übergesetzlichen Notstands.
Aber ja manche lassen die 9 Gott sei dank gerade sein
Die "Lösung" mittels übergesetzlichen Notstands ist alles andere als "simpel", sondern höchst umstritten. Das BVerfG hat ja zumindest über die gesetzliche Möglichkeit eines Abschusses geurteilt und entschieden, dass es keinerlei Rechtfertigungsgrund für einen solchen Abschuss gibt (keine Notwehr, kein Notstand) und der Abschuss damit rechtswidrig ist. Ob ein solcher Abschuss im auf den individuellen Angeklagten bezogenen Strafverfahren zumindest einen Entschuldigungsgrund darstellen, ist weiterhin unklar. Letztlich ist der übergesetzliche Notstand
aber auch nur eine akademische Bezeichnung für eine Situation, die wir mit der bisherigen Strafrechtsdogmatik nicht in den Griff bekommen und die dem Judiz ein "Das kann doch nicht sein" Gefühl entlockt, sodass man eine entsprechende Rechtsfigur aus dem Hut zaubert, um das dogmatische Ergebnis dem menschlichen Rechtsempfinden anzupassen. Und damit bin ich wieder bei meiner Ursprungsaussage, nämlich dass ein guter Richter nicht Sklave des Rechts sein soll sondern dieses lebensnah und mit Augenmaß anwendet und bei Bedarf auch fortentwickelt
04.08.2020, 15:48
(04.08.2020, 14:45)C8H10N4O2 schrieb: Ebenso wurde die Flasche Wein zum Abschied dankend angenommen, ohne auf dem Verbot der Geschenkannahme zu beharren. Fand ich auch menschlich und nicht "gesetzeswidrig".
Ich könnte mir vorstellen, dass es da vorab schon eine Art "praktizierten Erlass" gibt, dass man Abschiedskleinigkeiten von Referendaren am Stationsende annehmen darf, wenn die Benotung schon erfolgt ist und es sich ersichtlich um etwas "Kleines" handelt.
Mein AG-Leiter in der Staatsanwaltschaftsstation hatte sich sehr bedankt, aber angemerkt, er müsse das erst mit dem Dienstherren klären. Und der hatte Glück, dass er von uns was bekommen hatte;) Ich war dort mit 7 Punkten Zweitbester, der Rest ausreichend, während es in der anderen AG keinen gab, der nicht zweistellig war.
04.08.2020, 16:55
Was, du hattest nur 7 P. im Stationszeugnis der Staatsanwaltschaft? Ich hatte kein Zeugnis unter 8 Punkten. Unter befriedigend gilt nämlich im Arbeitsrecht auch, dass die Beweislast beim Ersteller des Arbeitszeugnisses liegt und das Zeugnis soll wohlwollend sein (so wie die Benotung in den Examen auch eigentlich).
04.08.2020, 17:02
(04.08.2020, 16:55)Gast schrieb: Was, du hattest nur 7 P. im Stationszeugnis der Staatsanwaltschaft? Ich hatte kein Zeugnis unter 8 Punkten. Unter befriedigend gilt nämlich im Arbeitsrecht auch, dass die Beweislast beim Ersteller des Arbeitszeugnisses liegt und das Zeugnis soll wohlwollend sein (so wie die Benotung in den Examen auch eigentlich).
Weil es wohlwollend sein sollte, haben die anderen - abgesehen vom Überflieger - auch alle mind. 5 Punkte;)
Daher muss ich auch immer schmunzeln, wenn sich Leute hier mit ihren zweistelligen Stations- und AG-Noten brüsten. Die habe ich woanders auch und teilweise war es berechtigt, da anspruchsvoll und viel geleistet. Aber die Maßstäbe der AG-Leiter sind eben noch unterschiedlicher als von Prüfern. Ist ja nicht so, dass wir 15 Minderbemittelte waren und in der Nachbar-AG 15 Hochbegabte. Unserer war eben "Nicht geschimpft ist Lob genug.", während der andere Leiter alle bei 10 Punkten aufwärts hatte. Wenn man die Strafrechtsnoten der AG und des Examens der Gruppe verglichen hat, lagen da auch Welten dazwischen :D. Wenn Du dann schlechte Examensnoten hast, nützt die tolle AG-Note nicht viel. Da bin ich umgekehrt besser dran:)
04.08.2020, 17:10
Die Stationszeugnisse sollen ja gerade nicht wohlwollend formuliert sein, sondern ohne jede Beschönigung den Ausbildungsstand bewerten...
04.08.2020, 17:26
(04.08.2020, 15:48)Gast schrieb:(04.08.2020, 14:45)C8H10N4O2 schrieb: Ebenso wurde die Flasche Wein zum Abschied dankend angenommen, ohne auf dem Verbot der Geschenkannahme zu beharren. Fand ich auch menschlich und nicht "gesetzeswidrig".
Ich könnte mir vorstellen, dass es da vorab schon eine Art "praktizierten Erlass" gibt, dass man Abschiedskleinigkeiten von Referendaren am Stationsende annehmen darf, wenn die Benotung schon erfolgt ist und es sich ersichtlich um etwas "Kleines" handelt.
Mein AG-Leiter in der Staatsanwaltschaftsstation hatte sich sehr bedankt, aber angemerkt, er müsse das erst mit dem Dienstherren klären. Und der hatte Glück, dass er von uns was bekommen hatte;) Ich war dort mit 7 Punkten Zweitbester, der Rest ausreichend, während es in der anderen AG keinen gab, der nicht zweistellig war.
Nein... gibt in jedem Bundesland dazu nen Erlass der genau das verbietet
04.08.2020, 19:26
Selbst den Referendaren in Berlin sagt man, dass sie keine Geschenke über dem Wert von 5 Euro annehmen dürfen.
05.08.2020, 09:57
Wenn es paar mehr engagiere Wettbewerbszentralen gäbe und in den staatlichen Stellen mehr Sachbearbeiter, dann würden mit Sicherheit auch wieder ein paar mehr Bußgelder durchgesetzt...