28.06.2020, 14:50
(28.06.2020, 13:58)Gast schrieb: Ein ausreichend sollte idealerweise für eine Richterstelle genügen. Es beinhaltet die Befähigung zum Richteramt und ist wie der Name schon sagt ja "ausreichend".
Außerdem haben mehr meist nur Streber. Der Bock springt nur so hoch wie er muss.
Auch hier ein Fehler im Fehler: Es ist nun seit zig Jahren bekannt (vielleicht schon seit 1880), dass ein "ausreichend" eben nicht für eine Richterstelle ausreicht. Der "Bock", der Richter werden will, wusste also dass er etwas höher springen muss. Entweder er wollte oder er konnte nicht höher springen. Oder es ist eh alles Zufall, dann ist aber der Durchgefallene auch nicht schlechter geeignet. Also alles in sich nicht schlüssig in der Argumentation.
Das ist hier die gleiche Diskussion wie bei arbeitslosen Germanisten, Biologen und Chemikern. Hier hat nicht irgendeine böse Konjunkturdelle (Finanzkrise, Corona, Krieg, willkürliches Regime usw.) jemanden in seinen berechtigten beruflichen Erwartungen beeinträchtigt, sondern es ist schon immer bekannt, dass das Umfeld konjunkturunabhängig schwierig ist bei bestimmten Noten und/oder Fächern.
28.06.2020, 15:01
Ich werde jedenfalls, bei gleicher Berufserfahrung, lieber von einem VB-Anwalt vertreten, als von einem "ich bin im Examen nur so hoch gesprungen, wie ich muss"-Anwalt. Aber vielleicht gibt es auch Mandanten, die das anders sehen...
28.06.2020, 15:02
(28.06.2020, 13:52)wertuiuztrerfghjkiuzh65re schrieb:(28.06.2020, 13:01)associate schrieb: Interessant, wie hier die "Ausreichend reicht, es muss nur irgendjemand entscheiden"-Fraktion ihren Fehler im Fehler nicht erkennt. Wenn die fachliche Qualifikation ohnehin egal ist, warum soll denn dann ausgerechnet ein "ausreichender" Volljurist entscheiden? Die Aufgabe kann ein Würfel oder der Zar von Sossenheim dann genauso gut ausführen.
Ihr versucht hier darzustellen, dass die eigene Qualifikation gerade noch im wörtlichen Sinne "ausreichend" ist, um die Aufgabe zu erfüllen und die etwas schlechteren schon nicht mehr geeignet sind. Im Prinzip macht ihr nichts anderes, als der VB-Fraktion (teils zurecht, oft zu Unrecht) vorgeworfen wird: Bessere Noten als die eigenen sind immer Zufall, schlechtere Noten aber Ergebnis eines unumstößlich objektiven Verfahrens. Zu unrecht und nur durch bösen Zufall sitzt man bei "Ausreichend" fest, die "mangelhaften" Kandidaten sind aber völlig berechtigt dort, wo sie sind. Warum seid ihr denn so unendlich viel mehr wert und besser für eine Richterstelle geeignet als die Durchgefallenen?
Danke für die Zusammenfassung. Im Grunde warne ich von Studenten über Referendare bis Berufseinsteiger regelmäßig vor diesem Forum und seinen teils schlicht falschen Inhalten. Dein Post hat das gut auf den Punkt gebracht, wo hier die Probleme liegen.
Niemand ist mehr wert als ein Durchgefallenener. Mensch sind Menschen und immer gleich viel wert - völlig unabhängig von einer beruflichen Qualifikation. Wie du treffend formulierst liegt die Unterscheidung in der Eignung. Die Eignung ist bei jedem Volljuristen vorhanden in verschiedenst ausgeprägter Qualität. Und die Spanne nach oben und unten bei der Einstellung ist dem Wettbewerb geschuldet. Würde niemand in den Justizdienst wollen, würden Sie nahezu jeden nehmen.
Um die vorgenannten Kollegen aufzugreifen, diese insistieren das historische Wachsen des "Rechts" als sogenanntes Friedensrecht mit einem Richter, der zwischen zwei Parteien eine Entscheidung trifft. Ob diese Entscheidung richtig ist, ist je nach Ansicht unterschiedlich. Wichtig ist die ursprüngliche Funktion des Rechts --> Frieden schaffen bei staatlichem Gewaltmonopol.
Und ob der Nachbar in den Nachtstunden leise zu sein hat, mag ausreichend diskutiert sein... aber ob ein Nachbar als Eigentümer die richtige Trittschalldämmung abhängig vom Alter des Hauses zu verbauen hat war bis vor kurzem wohl unklar. So dass einzelne Anspruchsgrundlage eben nicht von vorneherein feststehen.
Es
Im Übrigen ändert sich die Rechtsprechung häufig und ergänzt einzelne Punkte u. o. das prozessieren lohnt sich bei klein gelagerten Fälle am AG nicht. Lieber akzeptiert man eine schlechte Entscheidung. Ist ja auch nachvollziehbar.
Streitwert: 700 EUR
Gerichtskosten. ca. 140 oder so
Anwaltskosten auf beiden Seiten: 300
selbst wenn das ganze berufungsfähig ist, das zieht doch kein vernünftiger mensch ohne rechtsschutz hoch....
28.06.2020, 15:04
(28.06.2020, 15:01)Gast789 schrieb: Ich werde jedenfalls, bei gleicher Berufserfahrung, lieber von einem VB-Anwalt vertreten, als von einem "ich bin im Examen nur so hoch gesprungen, wie ich muss"-Anwalt. Aber vielleicht gibt es auch Mandanten, die das anders sehen...
Letztens erst nach Mandatsübernahme in den Akten gelesen:
Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:fälschlicherweise übernommen....Angelegenheiten, in denen es um wenige tausend Euro geht, für unsere Kanzlei natürlich von vornherein ein Verlustgeschäft sind.
Keine Großkanzlei interessiert sich einen Keks für ne Leistungsklage auf 5-10k....
28.06.2020, 15:15
Gerade bei Berufseinsteiger*innen sind die Noten ein taugliches Differenzierungskriterium. Und ein ausreichend bedeutet in den meisten Fällen, dass die/der Bewerber*in im relativen Vergleich zum Bewerberfeld eher schwächer ist.
Im Hinblick auf den hohen Erledigungsdruck braucht es entschlussfreudige Leute mit einer schnellen Aufassungsgabe, die Wesentliches von Unwesentlichem trennen, materielles und prozessuales Recht anwenden und ihre Entscheidung überzeugend begründen können.
Diese Fertigkeiten werden im Examen durchaus mit abgeprüft.
Sehen übrigens auch Kanzleien so. Denn ansonsten würde der Großteil der Kanzleien nämlich bei unbekannten Bewerber*innen nicht auch so auf die Noten achten.
Im Hinblick auf den hohen Erledigungsdruck braucht es entschlussfreudige Leute mit einer schnellen Aufassungsgabe, die Wesentliches von Unwesentlichem trennen, materielles und prozessuales Recht anwenden und ihre Entscheidung überzeugend begründen können.
Diese Fertigkeiten werden im Examen durchaus mit abgeprüft.
Sehen übrigens auch Kanzleien so. Denn ansonsten würde der Großteil der Kanzleien nämlich bei unbekannten Bewerber*innen nicht auch so auf die Noten achten.
28.06.2020, 15:30
wieso schreibst du überhaupt? Nach dem ersten Dummheitsstern liest eh keiner den Text
28.06.2020, 15:39
(28.06.2020, 15:15)Auch Bln schrieb: Im Hinblick auf den hohen Erledigungsdruck braucht es entschlussfreudige Leute mit einer schnellen Aufassungsgabe, die Wesentliches von Unwesentlichem trennen, materielles und prozessuales Recht anwenden und ihre Entscheidung überzeugend begründen können.
Diese Fertigkeiten werden im Examen durchaus mit abgeprüft.
Das dürfte tatsächlich ein springender Punkt sein. Richter*innen und Staatsanwält*innen müssen ihren Aktenbock eben unter Kontrolle halten. Wenn man dann zwar theoretisch das Rüstzeug hat, aber eben doppelt so lang braucht, weil man einfach im Vergleich etwas schwächer ist, dann wird das zum Problem. Da sind höhere Punktzahlen zwar kein Garant für, aber eben ein gutes Indiz. Und das rechtfertigt dann wohl die Ungleichbehandlung
28.06.2020, 15:41
(28.06.2020, 15:39)GAsst schrieb:(28.06.2020, 15:15)Auch Bln schrieb: Im Hinblick auf den hohen Erledigungsdruck braucht es entschlussfreudige Leute mit einer schnellen Aufassungsgabe, die Wesentliches von Unwesentlichem trennen, materielles und prozessuales Recht anwenden und ihre Entscheidung überzeugend begründen können.
Diese Fertigkeiten werden im Examen durchaus mit abgeprüft.
Das dürfte tatsächlich ein springender Punkt sein. Richter*innen und Staatsanwält*innen müssen ihren Aktenbock eben unter Kontrolle halten. Wenn man dann zwar theoretisch das Rüstzeug hat, aber eben doppelt so lang braucht, weil man einfach im Vergleich etwas schwächer ist, dann wird das zum Problem. Da sind höhere Punktzahlen zwar kein Garant für, aber eben ein gutes Indiz. Und das rechtfertigt dann wohl die Ungleichbehandlung
Schreib doch einfach m/w/d
28.06.2020, 15:43
(28.06.2020, 15:41)Gast schrieb:(28.06.2020, 15:39)GAsst schrieb:(28.06.2020, 15:15)Auch Bln schrieb: Im Hinblick auf den hohen Erledigungsdruck braucht es entschlussfreudige Leute mit einer schnellen Aufassungsgabe, die Wesentliches von Unwesentlichem trennen, materielles und prozessuales Recht anwenden und ihre Entscheidung überzeugend begründen können.
Diese Fertigkeiten werden im Examen durchaus mit abgeprüft.
Das dürfte tatsächlich ein springender Punkt sein. Richter*innen und Staatsanwält*innen müssen ihren Aktenbock eben unter Kontrolle halten. Wenn man dann zwar theoretisch das Rüstzeug hat, aber eben doppelt so lang braucht, weil man einfach im Vergleich etwas schwächer ist, dann wird das zum Problem. Da sind höhere Punktzahlen zwar kein Garant für, aber eben ein gutes Indiz. Und das rechtfertigt dann wohl die Ungleichbehandlung
Schreib doch einfach m/w/d
Dauert länger und sagt nicht mehr aus (Effizienz)
28.06.2020, 15:48
(28.06.2020, 15:04)bliubbo schrieb:(28.06.2020, 15:01)Gast789 schrieb: Ich werde jedenfalls, bei gleicher Berufserfahrung, lieber von einem VB-Anwalt vertreten, als von einem "ich bin im Examen nur so hoch gesprungen, wie ich muss"-Anwalt. Aber vielleicht gibt es auch Mandanten, die das anders sehen...
Letztens erst nach Mandatsübernahme in den Akten gelesen:
Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:fälschlicherweise übernommen....Angelegenheiten, in denen es um wenige tausend Euro geht, für unsere Kanzlei natürlich von vornherein ein Verlustgeschäft sind.
Keine Großkanzlei interessiert sich einen Keks für ne Leistungsklage auf 5-10k....
Soll auch Anwälte mit VB geben, die nicht in Großkanzleien arbeiten. Aber klar: Qualität hat natürlich einen Preis...