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  5. Richter mit ausreichend im 2. Examen?
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Richter mit ausreichend im 2. Examen?
Jep
Unregistered
 
#31
28.06.2020, 12:44
(28.06.2020, 10:32)Gast789 schrieb:  
(28.06.2020, 00:56)Gast schrieb:  
(27.06.2020, 21:49)Associate schrieb:  
(27.06.2020, 20:39)Gast schrieb:  
(27.06.2020, 19:57)Gast schrieb:  Aber gerade im Zivilrecht ist es doch häufig so, dass man Sachen so und so entscheiden kann. Gerade weil es da eher um Tatsachen- als Rechtsfragen geht. Warum das jemand mit etwas schlechterem Examen weniger gut können soll als jemand mit besserem Examen erschließt sich nicht unmittelbar.  Die wirklich komplizierten Sachen macht eh die Kammer.

Und letztlich ist es jetzt mal abstrakt gesagt im Zivilrecht auch gar nicht wichtig wie eine Fall entschieden wird. Wichtig ist nur, dass er entschieden wird. Es hat schon seinen Grund dass Anwälte es in der Regel vermeiden, es auf ein Urteil anzukommen. Und der liegt nicht nur in Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnis.

Du hast echt überhaupt keine Ahnung oder? Bereits die "einfachen" Sachen erfordern häufig genug rechtliche Hinweise, damit die Anwälte überhaupt klarkommen. Und dass "richtig" komplizierte Sachen durch die Kammer gemacht werden ist Unsinn und zeugt auch davon, dass du garkeine Vorstellung hast: auch als Kammersache liegt es im Wesentlichen am BE, alles zu machen, wie denkst du wohl läuft das, wenn Vorsitzender und Beisitzer das Votum im wesentlichen unbrauchbar finden?

Stimme voll zu. 
Das ist oft das Problem der schwächeren Kandidaten. Mangels Fachwissen erkennen sie die Probleme gar nicht, und dann kommt so ein Halbwissen raus. Nur wer viel weiß, kennt auch die Grenzen und Probleme. Zumal: Wenn man „im Zivilrecht“ eh „so oder so“ entscheiden könnte und es auf Wissen nicht ankäme, wozu brauchen wir dann überhaupt einen Richter? Dann können wir Streitparteien auch gleich eine Münze werfen. Auch die Erwägung, der Anwalt wolle ein Urteil verhindern: Wenn alles vom Zufall abhängt oder ohnehin immer verglichen wird, dann brauche ich auch keinen Anwalt.
Man braucht den Richter, weil es jemanden braucht, der etwas entscheidet und dadurch Rechtssicherheit schafft. Wer das ist, ist total egal, solange die Gesellschaft aktzeptiert, dass er das schon richtig macht. Früher machten das halt "die Ältesten" oder Priester, Oberhäupter...egal. Irgendjemand, dem die Menschen vertrauen, muss es irgendwie entscheiden. Das ist alles was zählt. Und nur deswegen ist die Note wichtig für den Staatsdienst: Weil um diese Note über die Jahrzehnte ein Mythos erzeugt wurde, der den Leuten vorgaukelt, sie könnten dem- oder derjenigen mit einer guten Note schon vertrauen. Aber im Endeffekt ist es im Zivilrecht doch random. 

Gib dieselbe Akte drei verschiedenen Richtern und in 80% der Fälle hast Du mindestens 2 verschiedene Ergebnisse. Guck Dir VW an. Was da landauf, landab alles "für Recht erkannt" wurde ist ein wilder Ritt durch die bunte Welt der Anspruchsgrundlagen und Rechtsfolgen. Immer noch, fast fünf Jahre nachdem das Desaster los ging. Dabei stand sogar von Anfang an fest, was für einen Großteil der Fälle raus kommen musste, weil die Aufregung bei den Menschen so groß war. Und um das Schauspiel perfekt zu machen hat man jetzt mit 826 ne Lösung gefunden, für die man 2015 im Examen ein "abwegig" geerntet hätte.


So ein Unsinn. Im Zivilrecht ist nichts random. Das ist ein Spruch den schlechte Anwälte bringen, wenn sie mal wieder vergessen haben, Rechtsverfolgungskosten unter Beweis zu stellen. Auf hoher See und vor Gericht... Blablabla

Es ist alles solange random bis der bgh drüber entschieden hat.
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Gast789
Unregistered
 
#32
28.06.2020, 12:58
Und über vieles hat er eben schon entschieden. Muss man nur wissen.
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associate
Unregistered
 
#33
28.06.2020, 13:01
Interessant, wie hier die "Ausreichend reicht, es muss nur irgendjemand entscheiden"-Fraktion ihren Fehler im Fehler nicht erkennt. Wenn die fachliche Qualifikation ohnehin egal ist, warum soll denn dann ausgerechnet ein "ausreichender" Volljurist entscheiden? Die Aufgabe kann ein Würfel oder der Zar von Sossenheim dann genauso gut ausführen. 

Ihr versucht hier darzustellen, dass die eigene Qualifikation gerade noch im wörtlichen Sinne "ausreichend" ist, um die Aufgabe zu erfüllen und die etwas schlechteren schon nicht mehr geeignet sind. Im Prinzip macht ihr nichts anderes, als der VB-Fraktion (teils zurecht, oft zu Unrecht) vorgeworfen wird: Bessere Noten als die eigenen sind immer Zufall, schlechtere Noten aber Ergebnis eines unumstößlich objektiven Verfahrens. Zu unrecht und nur durch bösen Zufall sitzt man bei "Ausreichend" fest, die "mangelhaften" Kandidaten sind aber völlig berechtigt dort, wo sie sind. Warum seid ihr denn so unendlich viel mehr wert und besser für eine Richterstelle geeignet als die Durchgefallenen?
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
associate
Unregistered
 
#34
28.06.2020, 13:04
(28.06.2020, 03:28)RechtsanwaltII schrieb:  
(28.06.2020, 00:58)Gast schrieb:  
(28.06.2020, 00:32)GAsst schrieb:  Warum wird fast jeder thread für Grundsatzdiskussionen gekapert? Die gestelltenm  Frage wurde auf S. 1 beantwortet
Wenn die gestellten Fragen bereits beantwortet wurden, warum soll man sich dann nicht neuen Fragen zuwenden?


Wo sind denn die „neuen Fragen“?

Ist doch alles schon 1000 mal durchgekaut: Mit Doppel-VB geht man erst in die GK, dann hat in die Justiz. Mit knapp drunter direkt in die Justiz. Und alle Anwälte (nicht GK) haben maximal doppel-a (wenn überhaupt). Die machen nur Scheiß und die Justiz alles richtig.

Lernt man so ab dem ersten Semester und genau so hochnäsig laufen viele durch‘s Ref.

Richtig. Und nicht vergessen: Wer kein Doppel-VB schafft, soll sich gleich noch vor der Prüfungskommission die Pulsadern aufschneiden..
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wertuiuztrerfghjkiuzh65re
Unregistered
 
#35
28.06.2020, 13:52
(28.06.2020, 13:01)associate schrieb:  Interessant, wie hier die "Ausreichend reicht, es muss nur irgendjemand entscheiden"-Fraktion ihren Fehler im Fehler nicht erkennt. Wenn die fachliche Qualifikation ohnehin egal ist, warum soll denn dann ausgerechnet ein "ausreichender" Volljurist entscheiden? Die Aufgabe kann ein Würfel oder der Zar von Sossenheim dann genauso gut ausführen. 

Ihr versucht hier darzustellen, dass die eigene Qualifikation gerade noch im wörtlichen Sinne "ausreichend" ist, um die Aufgabe zu erfüllen und die etwas schlechteren schon nicht mehr geeignet sind. Im Prinzip macht ihr nichts anderes, als der VB-Fraktion (teils zurecht, oft zu Unrecht) vorgeworfen wird: Bessere Noten als die eigenen sind immer Zufall, schlechtere Noten aber Ergebnis eines unumstößlich objektiven Verfahrens. Zu unrecht und nur durch bösen Zufall sitzt man bei "Ausreichend" fest, die "mangelhaften" Kandidaten sind aber völlig berechtigt dort, wo sie sind. Warum seid ihr denn so unendlich viel mehr wert und besser für eine Richterstelle geeignet als die Durchgefallenen?

Danke für die Zusammenfassung. Im Grunde warne ich von Studenten über Referendare bis Berufseinsteiger regelmäßig vor diesem Forum und seinen teils schlicht falschen Inhalten. Dein Post hat das gut auf den Punkt gebracht, wo hier die Probleme liegen.
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Gast
Unregistered
 
#36
28.06.2020, 13:58
Ein ausreichend sollte idealerweise für eine Richterstelle genügen. Es beinhaltet die Befähigung zum Richteramt und ist wie der Name schon sagt ja "ausreichend".

Außerdem haben mehr meist nur Streber. Der Bock springt nur so hoch wie er muss.
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Gast
Unregistered
 
#37
28.06.2020, 14:14
(28.06.2020, 13:58)Gast schrieb:  Ein ausreichend sollte idealerweise für eine Richterstelle genügen. Es beinhaltet die Befähigung zum Richteramt und ist wie der Name schon sagt ja "ausreichend".

Außerdem haben mehr meist nur Streber. Der Bock springt nur so hoch wie er muss.

Oh man...
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Gast23
Unregistered
 
#38
28.06.2020, 14:32
(28.06.2020, 13:58)Gast schrieb:  Ein ausreichend sollte idealerweise für eine Richterstelle genügen. Es beinhaltet die Befähigung zum Richteramt und ist wie der Name schon sagt ja "ausreichend".

Außerdem haben mehr meist nur Streber. Der Bock springt nur so hoch wie er muss.



Potentiell reicht es ja auch. Nur solange sich halt noch andere, notenmäßig bessere Leute bewerben, steht da halt Art. 33 GG.
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Gast
Unregistered
 
#39
28.06.2020, 14:45
(28.06.2020, 14:32)Gast23 schrieb:  
(28.06.2020, 13:58)Gast schrieb:  Ein ausreichend sollte idealerweise für eine Richterstelle genügen. Es beinhaltet die Befähigung zum Richteramt und ist wie der Name schon sagt ja "ausreichend".

Außerdem haben mehr meist nur Streber. Der Bock springt nur so hoch wie er muss.



Potentiell reicht es ja auch. Nur solange sich halt noch andere, notenmäßig bessere Leute bewerben, steht da halt Art. 33 GG.
Ladies and Gentleman, herzlichen willkommen zur 281. Runde der Diskussion "Examensnoten - ein Indikator für Tauglichkeit in der Praxis?". 

(In der Sache hast du übrigens völlig recht. Das hilft hier nur leider nicht weiter.)
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Gast
Unregistered
 
#40
28.06.2020, 14:46
Gemeint ist natürlich "gentlemen"
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