06.11.2020, 23:40
07.11.2020, 00:05
(06.11.2020, 23:40)Gast schrieb:(06.11.2020, 23:35)Gast schrieb: Haben noch mehr auch ein Gutachten geschrieben? Ich fand den Bearbeitervermerk so uneindeutig formuliert
War eigentlich recht eindeutig. Schriftsatz an das Gericht. Verstehe nicht wieso man da auf ein Gutachten kommt
Schön für dich, back dir einen Kuchen
07.11.2020, 01:19
(06.11.2020, 23:40)Gast schrieb:(06.11.2020, 23:35)Gast schrieb: Haben noch mehr auch ein Gutachten geschrieben? Ich fand den Bearbeitervermerk so uneindeutig formuliert
War eigentlich recht eindeutig. Schriftsatz an das Gericht. Verstehe nicht wieso man da auf ein Gutachten kommt
Sympathisch. Für gewöhnlich schießt sich ein Gutachten und ein Schriftsatz ans Gericht nicht aus. Aber das nächste mal frag ich einfach dich, wenn ich nicht weiß, wie ich vorgehen muss
07.11.2020, 08:04
07.11.2020, 08:52
(06.11.2020, 19:13)NRW schrieb:(06.11.2020, 18:30)2mal schrieb:(06.11.2020, 18:00)NRW schrieb: Was zum Teufel sollte denn im materiellen Teil in NRW gemacht werden? Der Einstieg war ja schön aber dann...
Ich habe heute schon ziemlich gegensätzliche Sachen gehört hinsichtlich der Lösung. :D
Ich hab keine Ahnung, ob das in irgend einer Form richtig ist, aber du hast gefragt :D :
Die Klage war bei mir komplett unbegründet.
Sattelzug: Es wurde zwar erst kein ET-Vorbehalt vereinbart, aber nachträglch durch den Vergleich. Hab im Palandt ne Stelle gefunden, dass nachträgilicher ET-Voebehalt geht, wenn gem 929, 930 konkludent rückübereignet wird, und dann gem 929 S.1, 158 I wieder rückübereignet wird. So hab ich den Vergleich ausgelegt :D :D Die Bedingung ist dann nicht eingetreten. Auflieger: Von Beginn an ET-Vorbehalt, aber Bedingung nicht eingetreten, weil BT die Raten gezahlt hat und nicht K. Die Bedingung war jedoch ne andere. Ergebis: Hauptantrag -, weil kein Besitzer mehr, Hilfsanträge aus allen AGL - weil K nie ET war bzw. nicht mehr war.
Prozessual: Einspruch, Widereinsetzung, Vollstreckungsschutz, VU aufheben und Klage abweisen und dem BT den Streit verkünden.
Bitte lasst es einfach so stehen und nehmt mich nicht auseinander - ich hatte wirklich keinen Plan!!!! :angel:
Habe es auch ähnlich :)
07.11.2020, 09:26
(06.11.2020, 19:28)GastHE schrieb: @KAISER SEMINARE
DANKE DANKE DANKE !!!!
Vor 4 Wochen wurde im Arbeitsrechtseminar die heutige Klausur besprochen =)
Wie können die denn genau diese klausur haben? War doch total zusammengewürfelt aus verschiedenen Problemen. Und dann noch dieser merkwürdige bearbeitervermerk... Mir fällt es schwer zu glauben, dass die jpa lösungsskizze vorsieht, einen so großen teil der klausur im hilfsgutachten zu lösen
07.11.2020, 09:29
(07.11.2020, 08:52)Gast schrieb:(06.11.2020, 19:13)NRW schrieb:(06.11.2020, 18:30)2mal schrieb:(06.11.2020, 18:00)NRW schrieb: Was zum Teufel sollte denn im materiellen Teil in NRW gemacht werden? Der Einstieg war ja schön aber dann...
Ich habe heute schon ziemlich gegensätzliche Sachen gehört hinsichtlich der Lösung. :D
Ich hab keine Ahnung, ob das in irgend einer Form richtig ist, aber du hast gefragt :D :
Die Klage war bei mir komplett unbegründet.
Sattelzug: Es wurde zwar erst kein ET-Vorbehalt vereinbart, aber nachträglch durch den Vergleich. Hab im Palandt ne Stelle gefunden, dass nachträgilicher ET-Voebehalt geht, wenn gem 929, 930 konkludent rückübereignet wird, und dann gem 929 S.1, 158 I wieder rückübereignet wird. So hab ich den Vergleich ausgelegt :D :D Die Bedingung ist dann nicht eingetreten. Auflieger: Von Beginn an ET-Vorbehalt, aber Bedingung nicht eingetreten, weil BT die Raten gezahlt hat und nicht K. Die Bedingung war jedoch ne andere. Ergebis: Hauptantrag -, weil kein Besitzer mehr, Hilfsanträge aus allen AGL - weil K nie ET war bzw. nicht mehr war.
Prozessual: Einspruch, Widereinsetzung, Vollstreckungsschutz, VU aufheben und Klage abweisen und dem BT den Streit verkünden.
Bitte lasst es einfach so stehen und nehmt mich nicht auseinander - ich hatte wirklich keinen Plan!!!! :angel:
Habe es auch ähnlich :)
Oh das beruhigt mich doch ein bisschen, dass ich nicht alleine auf sowas kann :blush:
07.11.2020, 09:40
(07.11.2020, 09:26)Gast schrieb:(06.11.2020, 19:28)GastHE schrieb: @KAISER SEMINARE
DANKE DANKE DANKE !!!!
Vor 4 Wochen wurde im Arbeitsrechtseminar die heutige Klausur besprochen =)
Wie können die denn genau diese klausur haben? War doch total zusammengewürfelt aus verschiedenen Problemen. Und dann noch dieser merkwürdige bearbeitervermerk... Mir fällt es schwer zu glauben, dass die jpa lösungsskizze vorsieht, einen so großen teil der klausur im hilfsgutachten zu lösen
Es war eine Bayern Klausur aus dem letzten Jahr
07.11.2020, 09:50
(07.11.2020, 09:40)Gast schrieb:(07.11.2020, 09:26)Gast schrieb:(06.11.2020, 19:28)GastHE schrieb: @KAISER SEMINARE
DANKE DANKE DANKE !!!!
Vor 4 Wochen wurde im Arbeitsrechtseminar die heutige Klausur besprochen =)
Wie können die denn genau diese klausur haben? War doch total zusammengewürfelt aus verschiedenen Problemen. Und dann noch dieser merkwürdige bearbeitervermerk... Mir fällt es schwer zu glauben, dass die jpa lösungsskizze vorsieht, einen so großen teil der klausur im hilfsgutachten zu lösen
Es war eine Bayern Klausur aus dem letzten Jahr
Hör mal auf zu trollen bitte.
07.11.2020, 10:08
(07.11.2020, 09:26)Gast schrieb:(06.11.2020, 19:28)GastHE schrieb: @KAISER SEMINARE
DANKE DANKE DANKE !!!!
Vor 4 Wochen wurde im Arbeitsrechtseminar die heutige Klausur besprochen =)
Wie können die denn genau diese klausur haben? War doch total zusammengewürfelt aus verschiedenen Problemen. Und dann noch dieser merkwürdige bearbeitervermerk... Mir fällt es schwer zu glauben, dass die jpa lösungsskizze vorsieht, einen so großen teil der klausur im hilfsgutachten zu lösen
Das kann schon sein das die Klausur ursprünglich aus Bayern kommt und dort schon mal lief. Das erklärt den Sachverhalt. Ich denke aber auch das die Hilfsgutachten meistens nur eine Absicherung sind, damit kein Prüfling nachher behaupten kann, die Prüfung dieser Ansprüche war gar nicht verlangt. Denke das Kaiser auch nicht die original Lösungsskizze weiß sondern sich aufgrund des SV selbst überlegt wie es zu lösen ist. Muss auch nicht immer richtig sein