06.11.2020, 18:38
(06.11.2020, 18:16)Gast 20 schrieb:(06.11.2020, 16:40)Gast schrieb:Richtig Herzlos, du bist das typische Beispiel eine angehenden Juristen.(06.11.2020, 16:37)Hessen schrieb: Oh mein Gott....
Ich habe 2 Seiten Schriftsatz.....
:X_x:
RIP
Schäm dich, wenn es dir passieren würde, hättest du auch nicht gewollt, dass jemand sowas schreibt
War gar net so bös gmeint. :(
06.11.2020, 18:41
(06.11.2020, 18:38)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:16)Gast 20 schrieb:(06.11.2020, 16:40)Gast schrieb:Richtig Herzlos, du bist das typische Beispiel eine angehenden Juristen.(06.11.2020, 16:37)Hessen schrieb: Oh mein Gott....
Ich habe 2 Seiten Schriftsatz.....
:X_x:
RIP
Schäm dich, wenn es dir passieren würde, hättest du auch nicht gewollt, dass jemand sowas schreibt
War gar net so bös gmeint. :(
Ich glaub auch ehrlich gesagt nicht, dass es soooo schlimm ist, wenn man alles im Gutachten hat. Man hat es geprüft und damit gezeigt, dass mans kann. Obs jetzt im Gutachten oder 3 Seiten weiter im Schriftsatz steht ist sicher nicht kriegsentscheidend
06.11.2020, 18:49
(06.11.2020, 16:21)Gast schrieb:(06.11.2020, 16:01)GastHE schrieb: Es stand sinngemäß: Der Schriftsatz an das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist zu entwerfen.
Hab dementsprechend kein Gutachten und auch keine Zweckmäßigkeitserwägungen geschrieben. War aber sehr irritierend. Hab sowas bisher nur aus Bayern mitbekommen
Ich war auch so unsicher, aber ich hab ein Gutachten dazu geschrieben und dann darauf verwiesen, weil ich mit nicht vorstellen konnte das alles nur im Schriftsatz zu prüfen. Dann hätten sie schreiben müssen, dass kein Gutachten anzufertigen ist
Ich hab auch hin und her überlegt. Aber weil dann stand, dass auf alle Anliegen des Mandanten einzugehen ist IM Schriftsatz und bezüglich der Begehren, die nicht in die Klageschrift reinzunehmen sind auch im Hilfsgutachen,habe ich alles in den Schriftsatz gepackt...
06.11.2020, 18:49
(06.11.2020, 18:41)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:38)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:16)Gast 20 schrieb:(06.11.2020, 16:40)Gast schrieb:Richtig Herzlos, du bist das typische Beispiel eine angehenden Juristen.(06.11.2020, 16:37)Hessen schrieb: Oh mein Gott....
Ich habe 2 Seiten Schriftsatz.....
:X_x:
RIP
Schäm dich, wenn es dir passieren würde, hättest du auch nicht gewollt, dass jemand sowas schreibt
War gar net so bös gmeint. :(
Ich glaub auch ehrlich gesagt nicht, dass es soooo schlimm ist, wenn man alles im Gutachten hat. Man hat es geprüft und damit gezeigt, dass mans kann. Obs jetzt im Gutachten oder 3 Seiten weiter im Schriftsatz steht ist sicher nicht kriegsentscheidend
Naja Klausurleistung soll sein, einen Schriftsatz ans Gericht zu schreiben. 15 seiten Gutachten zu schreiben und dann auf 2 seiten Schriftsatz darauf zu verweisen wird der Aufgabe nicht wirklich gerecht. Meiner meinung nach kann es nicht mehr als 4 pkt dafür geben, egal wie gut das gutachten ist
06.11.2020, 18:52
(06.11.2020, 18:49)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:41)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:38)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:16)Gast 20 schrieb:(06.11.2020, 16:40)Gast schrieb: RIPRichtig Herzlos, du bist das typische Beispiel eine angehenden Juristen.
Schäm dich, wenn es dir passieren würde, hättest du auch nicht gewollt, dass jemand sowas schreibt
War gar net so bös gmeint. :(
Ich glaub auch ehrlich gesagt nicht, dass es soooo schlimm ist, wenn man alles im Gutachten hat. Man hat es geprüft und damit gezeigt, dass mans kann. Obs jetzt im Gutachten oder 3 Seiten weiter im Schriftsatz steht ist sicher nicht kriegsentscheidend
Naja Klausurleistung soll sein, einen Schriftsatz ans Gericht zu schreiben. 15 seiten Gutachten zu schreiben und dann auf 2 seiten Schriftsatz darauf zu verweisen wird der Aufgabe nicht wirklich gerecht. Meiner meinung nach kann es nicht mehr als 4 pkt dafür geben, egal wie gut das gutachten ist
Das kann man meiner Meinung nach nur verlangen, wenn der Bearbeitervermerk das deutlich fordert und nicht mehr Verwirrung stiftet als einen Weg vorzugeben. Ein Hinweis darauf, dass das Gutachten nicht zu fertigen ist, hätte dafür gereicht. Da es den nicht gab, kann es nicht so schlimm sein
06.11.2020, 18:56
(06.11.2020, 18:49)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:41)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:38)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:16)Gast 20 schrieb:(06.11.2020, 16:40)Gast schrieb: RIPRichtig Herzlos, du bist das typische Beispiel eine angehenden Juristen.
Schäm dich, wenn es dir passieren würde, hättest du auch nicht gewollt, dass jemand sowas schreibt
War gar net so bös gmeint. :(
Ich glaub auch ehrlich gesagt nicht, dass es soooo schlimm ist, wenn man alles im Gutachten hat. Man hat es geprüft und damit gezeigt, dass mans kann. Obs jetzt im Gutachten oder 3 Seiten weiter im Schriftsatz steht ist sicher nicht kriegsentscheidend
Naja Klausurleistung soll sein, einen Schriftsatz ans Gericht zu schreiben. 15 seiten Gutachten zu schreiben und dann auf 2 seiten Schriftsatz darauf zu verweisen wird der Aufgabe nicht wirklich gerecht. Meiner meinung nach kann es nicht mehr als 4 pkt dafür geben, egal wie gut das gutachten ist
Unabhängig davon, ob du Recht hast oder nicht, ist es mE ziemlich assi sowas während des laufenden Durchgangs zu schreiben.
06.11.2020, 18:59
(06.11.2020, 18:49)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:41)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:38)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:16)Gast 20 schrieb:(06.11.2020, 16:40)Gast schrieb: RIPRichtig Herzlos, du bist das typische Beispiel eine angehenden Juristen.
Schäm dich, wenn es dir passieren würde, hättest du auch nicht gewollt, dass jemand sowas schreibt
War gar net so bös gmeint. :(
Ich glaub auch ehrlich gesagt nicht, dass es soooo schlimm ist, wenn man alles im Gutachten hat. Man hat es geprüft und damit gezeigt, dass mans kann. Obs jetzt im Gutachten oder 3 Seiten weiter im Schriftsatz steht ist sicher nicht kriegsentscheidend
Naja Klausurleistung soll sein, einen Schriftsatz ans Gericht zu schreiben. 15 seiten Gutachten zu schreiben und dann auf 2 seiten Schriftsatz darauf zu verweisen wird der Aufgabe nicht wirklich gerecht. Meiner meinung nach kann es nicht mehr als 4 pkt dafür geben, egal wie gut das gutachten ist
"Eine praktisch nicht verwertbare Leistung" oder so ähnlich.
Gibt in der Regel bei gutem Gutachten trotzdem 4.
Glaubt mir, bin Wiederholer und weiß wovon ich spreche.
Aber hey, ist 1/8.
Kopf hoch. Es gibt ein Leben neben/nach Jura.
06.11.2020, 19:03
(06.11.2020, 18:59)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:49)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:41)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:38)Gast schrieb:(06.11.2020, 18:16)Gast 20 schrieb: Richtig Herzlos, du bist das typische Beispiel eine angehenden Juristen.
Schäm dich, wenn es dir passieren würde, hättest du auch nicht gewollt, dass jemand sowas schreibt
War gar net so bös gmeint. :(
Ich glaub auch ehrlich gesagt nicht, dass es soooo schlimm ist, wenn man alles im Gutachten hat. Man hat es geprüft und damit gezeigt, dass mans kann. Obs jetzt im Gutachten oder 3 Seiten weiter im Schriftsatz steht ist sicher nicht kriegsentscheidend
Naja Klausurleistung soll sein, einen Schriftsatz ans Gericht zu schreiben. 15 seiten Gutachten zu schreiben und dann auf 2 seiten Schriftsatz darauf zu verweisen wird der Aufgabe nicht wirklich gerecht. Meiner meinung nach kann es nicht mehr als 4 pkt dafür geben, egal wie gut das gutachten ist
"Eine praktisch nicht verwertbare Leistung" oder so ähnlich.
Gibt in der Regel bei gutem Gutachten trotzdem 4.
Glaubt mir, bin Wiederholer und weiß wovon ich spreche.
Aber hey, ist 1/8.
Kopf hoch. Es gibt ein Leben neben/nach Jura.
Ich denke auch bestehen kann man so noch genauso. Die meisten Punkte gibt es auf das Argumentieren. Aufgrund der praktischen Unverwertbarkeit wird es aber wahrscheinlich kein befriedigend mehr
06.11.2020, 19:13
(06.11.2020, 18:30)2mal schrieb:(06.11.2020, 18:00)NRW schrieb: Was zum Teufel sollte denn im materiellen Teil in NRW gemacht werden? Der Einstieg war ja schön aber dann...
Ich habe heute schon ziemlich gegensätzliche Sachen gehört hinsichtlich der Lösung. :D
Ich hab keine Ahnung, ob das in irgend einer Form richtig ist, aber du hast gefragt :D :
Die Klage war bei mir komplett unbegründet.
Sattelzug: Es wurde zwar erst kein ET-Vorbehalt vereinbart, aber nachträglch durch den Vergleich. Hab im Palandt ne Stelle gefunden, dass nachträgilicher ET-Voebehalt geht, wenn gem 929, 930 konkludent rückübereignet wird, und dann gem 929 S.1, 158 I wieder rückübereignet wird. So hab ich den Vergleich ausgelegt :D :D Die Bedingung ist dann nicht eingetreten. Auflieger: Von Beginn an ET-Vorbehalt, aber Bedingung nicht eingetreten, weil BT die Raten gezahlt hat und nicht K. Die Bedingung war jedoch ne andere. Ergebis: Hauptantrag -, weil kein Besitzer mehr, Hilfsanträge aus allen AGL - weil K nie ET war bzw. nicht mehr war.
Prozessual: Einspruch, Widereinsetzung, Vollstreckungsschutz, VU aufheben und Klage abweisen und dem BT den Streit verkünden.
Bitte lasst es einfach so stehen und nehmt mich nicht auseinander - ich hatte wirklich keinen Plan!!!! :angel:
06.11.2020, 19:28
@KAISER SEMINARE
DANKE DANKE DANKE !!!!
Vor 4 Wochen wurde im Arbeitsrechtseminar die heutige Klausur besprochen =)
DANKE DANKE DANKE !!!!
Vor 4 Wochen wurde im Arbeitsrechtseminar die heutige Klausur besprochen =)