03.11.2020, 16:40
(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb: Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters
Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?
Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war
What
03.11.2020, 16:41
(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb: Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters
Warum soll sie keinen Anspruch haben gegen die Kundin? Vertrag ist wirksam zustande gekommen. Kein Widerrufsrecht für die Kundin, weil kein Vertrag außerdem von geschäftsräumen. Anfechtung und Rücktritt auch minus.
Und was soll der Schaden sein, den sie durch die kanzlei erlitten hat?
03.11.2020, 16:42
(03.11.2020, 16:40)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb: Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters
Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?
Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war
What
:D ich habs ganz anders gelöst. Bei mir geht ein Einspruch gegen VU durch und trotzdem haftet der ex Anwalt für seine Schlechtleistung
03.11.2020, 16:42
(03.11.2020, 16:41)Gast schrieb:(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb: Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters
Warum soll sie keinen Anspruch haben gegen die Kundin? Vertrag ist wirksam zustande gekommen. Kein Widerrufsrecht für die Kundin, weil kein Vertrag außerdem von geschäftsräumen. Anfechtung und Rücktritt auch minus.
Und was soll der Schaden sein, den sie durch die kanzlei erlitten hat?
*außerhalb
03.11.2020, 16:43
(03.11.2020, 16:42)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:40)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb: Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters
Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?
Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war
What
:D ich habs ganz anders gelöst. Bei mir geht ein Einspruch gegen VU durch und trotzdem haftet der ex Anwalt für seine Schlechtleistung
Mit wiedereinsetzung oder muss noch am selben tag erhoben werden?
03.11.2020, 16:44
(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb: Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des ScheingesellschaftersBei uns in NRW wollte die Mandantin nur gegen die Kanzlei vorgehen und nicht gegen den Anwalt persönlich :angel:
Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?
Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war
03.11.2020, 16:45
(03.11.2020, 16:42)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:40)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb: Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters
Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?
Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war
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:D ich habs ganz anders gelöst. Bei mir geht ein Einspruch gegen VU durch und trotzdem haftet der ex Anwalt für seine Schlechtleistung
+ 1 (war aber völlig planlos heute, Katastrophe)
03.11.2020, 16:45
(03.11.2020, 16:42)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:40)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb: Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters
Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?
Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war
What
:D ich habs ganz anders gelöst. Bei mir geht ein Einspruch gegen VU durch und trotzdem haftet der ex Anwalt für seine Schlechtleistung
Bei uns in NRW wollte die Mandantin ausdrücklich nur gegen die Kanzlei vorgehen und nicht gegen den Anwalt persönlich :angel:
03.11.2020, 16:46
Im bearbeitervermerk stand doch extra drin dass Schriftsatz an die Gegenseite zu schreiben ist, damit hat ein Einspruch gegen das vu wohl eher keine Aussicht auf Erfolg
03.11.2020, 16:47
Vertrag wurde im hotel abgeschlossen, also außerhalb Geschäftsraume