20.10.2020, 22:44
(20.10.2020, 16:20)Gast12345 schrieb:(20.10.2020, 12:52)DerDa schrieb:(20.10.2020, 12:37)Gast schrieb:(20.10.2020, 12:32)NRW schrieb:(20.10.2020, 11:42)DerDa schrieb: Jo, Oktober war ne üble Nummer.
Stellt sich halt die Frage, ob es jemals besser wird. :‘-(
Üble Klausuren hin oder her, entscheidend ist doch, ob das bei deren Bewertung Berücksichtigung findet.
In Rheinland-Pfalz nicht. Ist insgesamt eine harte Korrektur dort. Würde nur jedem davon abraten, in RLP Ref bzw. Examen zu machen
Ist empirisch bestimmt genauso bewiesen wie die Ausbreitung von Corona dank 5G Netz
In RLP gut möglich.
21.10.2020, 12:34
(20.10.2020, 12:37)Gast schrieb:(20.10.2020, 12:32)NRW schrieb:(20.10.2020, 11:42)DerDa schrieb: Jo, Oktober war ne üble Nummer.
Stellt sich halt die Frage, ob es jemals besser wird. :‘-(
Üble Klausuren hin oder her, entscheidend ist doch, ob das bei deren Bewertung Berücksichtigung findet.
Nein. Eine faire Korrektur kann nicht alles ausgleichen, was beim Stellen der Klausuren falsch läuft. Eine Korrektur kann nur allgemein das Niveau heben oder senken.
Wenn aber der Schwierigkeitsgrad einer "exotischen" Klausur sehr stark davon abhängt, ob der Prüfling vorher zufällig ein bestimmtes BGH-Urteil gelesen hat oder nicht, dann ist der Faktor Zufall zu groß und es geht zu wenig um eine repräsentative Prüfung von grundlegendem juristischen Wissen und Verständnis. Keine Korrektur wird sehr viel milder ausfallen, wenn der mangelhaften Lösung des Prüflings eindeutig zu entnehmen ist, dass dem Prüfling das BGH-Urteil nicht bekannt war.
21.10.2020, 18:13
(21.10.2020, 12:34)NDS Referendar schrieb:(20.10.2020, 12:37)Gast schrieb:(20.10.2020, 12:32)NRW schrieb:(20.10.2020, 11:42)DerDa schrieb: Jo, Oktober war ne üble Nummer.
Stellt sich halt die Frage, ob es jemals besser wird. :‘-(
Üble Klausuren hin oder her, entscheidend ist doch, ob das bei deren Bewertung Berücksichtigung findet.
Nein. Eine faire Korrektur kann nicht alles ausgleichen, was beim Stellen der Klausuren falsch läuft. Eine Korrektur kann nur allgemein das Niveau heben oder senken.
Wenn aber der Schwierigkeitsgrad einer "exotischen" Klausur sehr stark davon abhängt, ob der Prüfling vorher zufällig ein bestimmtes BGH-Urteil gelesen hat oder nicht, dann ist der Faktor Zufall zu groß und es geht zu wenig um eine repräsentative Prüfung von grundlegendem juristischen Wissen und Verständnis. Keine Korrektur wird sehr viel milder ausfallen, wenn der mangelhaften Lösung des Prüflings eindeutig zu entnehmen ist, dass dem Prüfling das BGH-Urteil nicht bekannt war.
+1
21.10.2020, 23:38
(20.10.2020, 10:24)Gast schrieb: Im Klausurenkurs in Nds sind auch welche aus 2019 dabei. Davon war KEINE so bescheuert wie das, wovon hier berichtet wurde
Ja! Allein die A2-Klausur war schon eine absolute Frechheit. In den von mir wenigstens gesichteten OLG-Probeklausuren gab es bis zum Oktober-Examenstermin Zwangsvollstreckung wenn es hoch kommt nur in einer Klausur und einstweiligen Rechtsschutz in einer anderen. Und bei uns haut man beides rein zusätzlich mit PKH. Kautelar nur am Rande. Macht auch Sinn bei einem Klausurtypen, der grds. unter Kautelar läuft. Wäre cool, wenn es auch bald mal eine StA-Klausur mit einer Testamentserstellung gäbe. Mal was Neues ausprobieren. Passt ja auch thematisch bei Mord und Totschlag. Wieso stopft man Klausuren so voll? Ach ja, ich vergaß: ist normale Arbeit eines Rechtsanwalts, dass ein Mandat mit einem VB wegen Inkasso und gleichzeitig mit Kuchenverkaufsklauseln ankommt. Passiert ständig, total praxisnah.
Und dann die A1 Klausur mit ErbR. Was sollte das!? Was sollen diese Rennfahrerklausuren? Was zum Teufel noch mal soll abgeprüft werden?!
Wenn man Glück hatte, kannte man das BGH-Urteil zur Probefahrt, ansonsten war auch dort der Einstieg schwierig.
Wo sind die verdammten Pferde geblieben, wo das DeliktsR und wo das SchuldR BT!? Vergleichbarkeit von Prüfungsdurchgängen?!
Zum StrafR: da hat man verloren, wenn man am Anfang falsch abgebogen ist. E-Scooter: toll, dass nichts dazu im Kommentar stand. Klar, man kann in beide Richtungen argumentieren, bin aber schon jetzt gespannt, was das LJPA als besonders vertretbar ansieht, weil vermeintlich als bekannt voraus gesetzt.
Zum ÖffR: Da wollte man wohl auch mal wieder innovativ sein und lässt nichts Klassisches prüfen, sondern Seltsames. POR!? BauR im klassischen Sinne!? Fehlanzeige.
Wieso haut man Sachen raus ohne an vielen Ausbildungsorten auch nur einen Strich zur Ausbildung zu leisten!? Selbst wenn man wie es natürlich normal ist, mit mehreren Quellen lernt, wird etwas abgeprüft, was nirgends steht und/oder teilweise absurd ist, zB im ÖffR diese Baulast-Kram-Einkleidung oder noch mehr die Baumfällung mit Baurecht. Woher kommt diese Unverfroheneit und Selbstgefälligkeit der Prüfungsämter? Was müssen sie sich beweisen? Hat man wieder Interesse an höheren Durchfallquoten? Warum?
22.10.2020, 00:11
(21.10.2020, 23:38)NDS Referendar schrieb:(20.10.2020, 10:24)Gast schrieb: Im Klausurenkurs in Nds sind auch welche aus 2019 dabei. Davon war KEINE so bescheuert wie das, wovon hier berichtet wurde
Ja! Allein die A2-Klausur war schon eine absolute Frechheit. In den von mir wenigstens gesichteten OLG-Probeklausuren gab es bis zum Oktober-Examenstermin Zwangsvollstreckung wenn es hoch kommt nur in einer Klausur und einstweiligen Rechtsschutz in einer anderen. Und bei uns haut man beides rein zusätzlich mit PKH. Kautelar nur am Rande. Macht auch Sinn bei einem Klausurtypen, der grds. unter Kautelar läuft. Wäre cool, wenn es auch bald mal eine StA-Klausur mit einer Testamentserstellung gäbe. Mal was Neues ausprobieren. Passt ja auch thematisch bei Mord und Totschlag. Wieso stopft man Klausuren so voll? Ach ja, ich vergaß: ist normale Arbeit eines Rechtsanwalts, dass ein Mandat mit einem VB wegen Inkasso und gleichzeitig mit Kuchenverkaufsklauseln ankommt. Passiert ständig, total praxisnah.
Und dann die A1 Klausur mit ErbR. Was sollte das!? Was sollen diese Rennfahrerklausuren? Was zum Teufel noch mal soll abgeprüft werden?!
Wenn man Glück hatte, kannte man das BGH-Urteil zur Probefahrt, ansonsten war auch dort der Einstieg schwierig.
Wo sind die verdammten Pferde geblieben, wo das DeliktsR und wo das SchuldR BT!? Vergleichbarkeit von Prüfungsdurchgängen?!
Zum StrafR: da hat man verloren, wenn man am Anfang falsch abgebogen ist. E-Scooter: toll, dass nichts dazu im Kommentar stand. Klar, man kann in beide Richtungen argumentieren, bin aber schon jetzt gespannt, was das LJPA als besonders vertretbar ansieht, weil vermeintlich als bekannt voraus gesetzt.
Zum ÖffR: Da wollte man wohl auch mal wieder innovativ sein und lässt nichts Klassisches prüfen, sondern Seltsames. POR!? BauR im klassischen Sinne!? Fehlanzeige.
Wieso haut man Sachen raus ohne an vielen Ausbildungsorten auch nur einen Strich zur Ausbildung zu leisten!? Selbst wenn man wie es natürlich normal ist, mit mehreren Quellen lernt, wird etwas abgeprüft, was nirgends steht und/oder teilweise absurd ist, zB im ÖffR diese Baulast-Kram-Einkleidung oder noch mehr die Baumfällung mit Baurecht. Woher kommt diese Unverfroheneit und Selbstgefälligkeit der Prüfungsämter? Was müssen sie sich beweisen? Hat man wieder Interesse an höheren Durchfallquoten? Warum?
Könnte mir vorstellen, dass man insgesamt wieder einen miesen Schnitt anstrebt. Gibt ja wegen Corona wieder mehr Bewerber bei der Justiz/Verwaltung. Da kann man jetzt auch mehr Leute schlecht abschneiden lassen. Bin auch nur noch entsetzt.
22.10.2020, 12:42
(22.10.2020, 00:11)DerDa schrieb:(21.10.2020, 23:38)NDS Referendar schrieb:(20.10.2020, 10:24)Gast schrieb: Im Klausurenkurs in Nds sind auch welche aus 2019 dabei. Davon war KEINE so bescheuert wie das, wovon hier berichtet wurde
Ja! Allein die A2-Klausur war schon eine absolute Frechheit. In den von mir wenigstens gesichteten OLG-Probeklausuren gab es bis zum Oktober-Examenstermin Zwangsvollstreckung wenn es hoch kommt nur in einer Klausur und einstweiligen Rechtsschutz in einer anderen. Und bei uns haut man beides rein zusätzlich mit PKH. Kautelar nur am Rande. Macht auch Sinn bei einem Klausurtypen, der grds. unter Kautelar läuft. Wäre cool, wenn es auch bald mal eine StA-Klausur mit einer Testamentserstellung gäbe. Mal was Neues ausprobieren. Passt ja auch thematisch bei Mord und Totschlag. Wieso stopft man Klausuren so voll? Ach ja, ich vergaß: ist normale Arbeit eines Rechtsanwalts, dass ein Mandat mit einem VB wegen Inkasso und gleichzeitig mit Kuchenverkaufsklauseln ankommt. Passiert ständig, total praxisnah.
Und dann die A1 Klausur mit ErbR. Was sollte das!? Was sollen diese Rennfahrerklausuren? Was zum Teufel noch mal soll abgeprüft werden?!
Wenn man Glück hatte, kannte man das BGH-Urteil zur Probefahrt, ansonsten war auch dort der Einstieg schwierig.
Wo sind die verdammten Pferde geblieben, wo das DeliktsR und wo das SchuldR BT!? Vergleichbarkeit von Prüfungsdurchgängen?!
Zum StrafR: da hat man verloren, wenn man am Anfang falsch abgebogen ist. E-Scooter: toll, dass nichts dazu im Kommentar stand. Klar, man kann in beide Richtungen argumentieren, bin aber schon jetzt gespannt, was das LJPA als besonders vertretbar ansieht, weil vermeintlich als bekannt voraus gesetzt.
Zum ÖffR: Da wollte man wohl auch mal wieder innovativ sein und lässt nichts Klassisches prüfen, sondern Seltsames. POR!? BauR im klassischen Sinne!? Fehlanzeige.
Wieso haut man Sachen raus ohne an vielen Ausbildungsorten auch nur einen Strich zur Ausbildung zu leisten!? Selbst wenn man wie es natürlich normal ist, mit mehreren Quellen lernt, wird etwas abgeprüft, was nirgends steht und/oder teilweise absurd ist, zB im ÖffR diese Baulast-Kram-Einkleidung oder noch mehr die Baumfällung mit Baurecht. Woher kommt diese Unverfroheneit und Selbstgefälligkeit der Prüfungsämter? Was müssen sie sich beweisen? Hat man wieder Interesse an höheren Durchfallquoten? Warum?
Könnte mir vorstellen, dass man insgesamt wieder einen miesen Schnitt anstrebt. Gibt ja wegen Corona wieder mehr Bewerber bei der Justiz/Verwaltung. Da kann man jetzt auch mehr Leute schlecht abschneiden lassen. Bin auch nur noch entsetzt.
Kann mich Euch nur anschließen.
Und anstatt dass wegen Corona und den ganzen Einschränkungen eher "milder" benotet wird, denkt man eher ans Aussieben, zB weil evtl wegen Corona evtl die Nachfrage in der Justiz/Verwaltung steigt. Dass man aber mit solchen Klausuren den Leuten die komplette Zukunft verbaut, ist dabei total egal. Erstmal an sich selbst denken, wenig zur Ausbildung beitragen, Absurdität im Examen abfragen und sich dann die Hände reiben. Eine Meisterleistung.
22.10.2020, 14:29
Halte ja null von so Spekulationen, ob man absichtlich Durchgänge schwieriger macht, aber ich fand es (Nds.) zumindest schon insgesamt echt seltsam. War definitiv schlimmer als mein erster Durchgang.
Kein Schuldrecht!
Verrücktester prozessualer Scheiß, deepes Zwangsvollstreckungsrecht, die überladenste Klausur, die ich jemals gesehen hab.
Die erste Klausur war noch in Ordnung vom Einstieg, aber wenn man da die Entscheidung nicht kennt, kommt man never ever auf § 855 oder?
Die Verkehrsunfallklausur war dann übertrieben "einfach" (trügerisch!), das wird man uns vermutlich gerade aus diesem Grund noch um die Ohren hauen. Das ist doch nicht mehr vergleichbar mit dem anderen Mist?
Die Baumrechtsklausur war noch die "Normalste", fand ich. Unbekanntes öffentliches Recht anwenden. Aber wieder habe ich Sorge, dass man das OVG-Urteil hätte kennen sollen.
An die Autobahnklausur erinnere ich mich irgendwie materiell am wenigsten. Sie war verdächtig problemarm bei mir. Prozessual glaub ich auch wieder total komplex (Lag aber vielleicht an mir, hatte mich leider verheddert).
Zu guter Letzt unser aller Liebling: Die Baulast! Ja danke! Ich hab eigentlich echt viel Baurecht gelernt und hatte in der Klausur das Gefühl, nicht eine Sekunde Baurecht gelernt zu haben. Ewigkeiten vorbereitet und dann kommt man in der Klausur einfach nicht klar damit.
Das ist einfach so unglaublich frustrierend gewesen.
Entsprechend war bei mir Strafrecht am wenigsten frustrierend: So gut wie gar nicht vorbereitet - so gut wie gar nichts hinbekommen. Das ist fair, da beschwere ich mich nicht.
Kein Schuldrecht!
Verrücktester prozessualer Scheiß, deepes Zwangsvollstreckungsrecht, die überladenste Klausur, die ich jemals gesehen hab.
Die erste Klausur war noch in Ordnung vom Einstieg, aber wenn man da die Entscheidung nicht kennt, kommt man never ever auf § 855 oder?
Die Verkehrsunfallklausur war dann übertrieben "einfach" (trügerisch!), das wird man uns vermutlich gerade aus diesem Grund noch um die Ohren hauen. Das ist doch nicht mehr vergleichbar mit dem anderen Mist?
Die Baumrechtsklausur war noch die "Normalste", fand ich. Unbekanntes öffentliches Recht anwenden. Aber wieder habe ich Sorge, dass man das OVG-Urteil hätte kennen sollen.
An die Autobahnklausur erinnere ich mich irgendwie materiell am wenigsten. Sie war verdächtig problemarm bei mir. Prozessual glaub ich auch wieder total komplex (Lag aber vielleicht an mir, hatte mich leider verheddert).
Zu guter Letzt unser aller Liebling: Die Baulast! Ja danke! Ich hab eigentlich echt viel Baurecht gelernt und hatte in der Klausur das Gefühl, nicht eine Sekunde Baurecht gelernt zu haben. Ewigkeiten vorbereitet und dann kommt man in der Klausur einfach nicht klar damit.
Das ist einfach so unglaublich frustrierend gewesen.
Entsprechend war bei mir Strafrecht am wenigsten frustrierend: So gut wie gar nicht vorbereitet - so gut wie gar nichts hinbekommen. Das ist fair, da beschwere ich mich nicht.
22.10.2020, 14:33
Und was mache ich mit meinem Wissen zum Pferderecht??!!!1 :)
22.10.2020, 20:52
Wie war denn der SV zu der Klausur mit dem 855/ 868?
Kann mir nicht vorstellen, dass da keine Hinweise drin waren
Kann mir nicht vorstellen, dass da keine Hinweise drin waren
22.10.2020, 21:09
Ich habe im November 2019 die mündliche Prüfung bestanden.