17.05.2020, 20:13
(17.05.2020, 19:40)Gast schrieb:(17.05.2020, 16:12)Gast schrieb:(17.05.2020, 14:39)BaWü schrieb:Es wurde ja explizit von den Stationszeugnissen als Grundlade für eine mögliche Hebung gesprochen. Nicht vom ersten Staatsexamen(16.05.2020, 13:04)GastGPA schrieb:(16.05.2020, 11:48)Gast schrieb: Was meinst du damit, dass die Stationszeugnisse Grundlage für die Hebung sind? Hebung meint Verbesserung?
Hebung meint entweder das offizielle Verteilen von Sozialpunkten oder einfach das inoffizielle Anheben der Einzelnoten, weil man dem Kandidaten (z.B. in Anbetracht der hervorragenden Leistung in den Stationen und im ersten Examen) eine bestimmte Endnote geben möchte, weil man meint, dass er besser ist als in der Prüfung gezeigt.
Es kann ja nicht angehen, dass das erste Examen als Anhaltspunkt zum Anheben der Note herangezogen wird. Dann wäre das erste Examen ja wichtiger, weil sich die Note auch noch auf das zweite Examen auswirkt.
Wenn es nach mir ginge, dann hätten die Prüfer in der mündlichen Prüfung überhaupt nichts vorliegen, so wie das auch in den schriftlichen Aufsichtsarbeiten der Fall ist....
Erfolgt diese Hebung in der mündlichen Prüfung? Ich kenne das gar nicht. Ist das einfach so ein inoffizielles Ding? Gibts das in allen Bundesländern?
Also im GPA-Bereich ist es in § 17 Abs. 3 der Länderübereinkunft geregelt:
(3) 1 Der Prüfungsausschuss kann bei seiner Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote abweichen, wenn dies auf Grund des Gesamteindrucks den Leistungsstand des Referendars besser kennzeichnet und die Abweichung auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat; hierbei sind auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen.
Die häufigere Variante ist (jedenfalls nach den Erzählungen eines Prüfungsvorsitzenden) die Inoffizielle: In der Schlussberatung werden die Endnoten zusammengerechnet und dann wird geschaut, ob einem Kandidaten zum Erreichen der gewünschten Notenstufe vielleicht noch 1 oder 2 Punkte in einer Einzelnote fehlen. Dann wird - wenn man dem Kandidaten die Wunschnote geben will - einfach bei einer Einzelnote noch ein Punkt aufgeschlagen. Diese Variante ist natürlich weniger begründungsbedürftig als die offizielle Variante.
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Verbesserungsversuch Kenntnis Prüfungskommission Erstversuch - von Hessen2020 - 19.03.2020, 16:56
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