18.02.2020, 12:29
Wenn man sich erst entschließt, mit 40 in den Staatsdienst zu gehen, hat man aber ja mehr auf dem Kerbholz als mit 28. (zB Rückenbeschwerden mit verschriebenen Massagen etc.).
Ist das ein Problem?
Ist das ein Problem?
18.02.2020, 13:18
Ich verstehe nicht ganz, weshalb bei einem durchschnittlichen gesunden Menschen, mit vielleicht ein paar Handikaps ein so strenger Maßstab angelegt werden kann, wenn auch Menschen mit Behinderungen bei den Bewerbungen berücksichtigt werden.
Wird hier ein anderer Maßstab angelegt oder werden Bewerber mit Behinderung grundsätzlich nicht verbeamtet?
Könnte mich dahingehend jemand aufklären?
Wird hier ein anderer Maßstab angelegt oder werden Bewerber mit Behinderung grundsätzlich nicht verbeamtet?
Könnte mich dahingehend jemand aufklären?
18.02.2020, 15:16
(18.02.2020, 11:34)Gast schrieb:(18.02.2020, 10:56)Gast schrieb: Es tut mir auch sehr leid!
Dennoch kann ich nur jedem eindringlich raten, beim Amtsarzt die ganze Wahrheit anzugeben. Wenn es später rauskommt (und das geht leichter als man denkt, wenn man krank wird, auch wenn es sich um eine völlig andere Krankheit handelt; es ist alles ewig nachprüfbar), dann kostest euch das alles!
Nicht nur die rückwirkende Statusaberkennung. Ihr bekommt auch keine RA-Zulassung mehr etc.
Mir tut es auch leid und ich hoffe, Du konntest den ersten Schock etwas verdauen. Vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit, ein positives Gesundheitszeugnis zu bekommen. Aber auch, wenn es nicht klappen sollte bin ich mir sicher, dass Du du anderweitig beruflich glücklich wirst, auch wenn das jetzt vielleicht unvorstellbar ist.
Zum grundsätzlichen Thema: Ich bin auch unbedingt dafür beim Amtsarzt alles anzugeben, an das man sich erinnern bzw. recherchieren kann. Alleine schon, um nicht die ganze Zeit in einer latenten Angst iSv "was wäre, wenn es rauskommt" leben zu müssen. Wenn man gesundheitlich nicht geeignet ist, dann ist das eben so. Aber: Wie "ist alles ewig nachprüfbar"? Krankenkassen speichern die dafür relevanten Daten höchstens 10 Jahre. Wenn jemand nun bspw vor 20 Jahren eine Operation, Allergiebehandlung o.ä. hatte, diese bei keinem anderen Arzt (Anamnesebogen) und auch sonst nirgendwo angegeben hat - Wie soll das im Falle einer späteren Dienstunfähigkeit ans Licht kommen? Auch Stichwort Datenschutz und das Recht auf Vergessen. Schaut man sich Urteile zu diesem Thema an, sind es doch oft die Betroffenen selbst, die sich verplappern o.ä.
Als Unding empfinde ich aber, dass die Geundheitsfragen keine zeitlichen Begrenzung haben. Man kann sich nicht an alles erinnern und nicht jeder hat die Möglichkeit, seine Eltern zu befragen.
Die KVen können das deutlich länger zurückverfolgen - auch wenn diese 10 Jahre überall herumgeistern!
Die meisten denken wie du und geben nichts an! Kann auch gutgehen, blöd ist nur, wenn du krank wirst!
Auch wenn du wegen etwas anderem ins KH kommen solltest und das geht dann zum Amtsarzt, weil du bpsweise da länger ausfällst, dann wird das KH/der Arzt gefragt nach Vorerkrankungen, Voraufenthalten...
Wenn du 10 Jahre später in das KH kommst wegen Krebs, dann haben die deinen gebrochenen Arm noch im System, den du nicht angegeben hast. Anamnese ist stets teil von KH-Berichten.
Nur ein Beispiel!
Und es kommt eben dann zu einem Zeitpunkt heraus, wo du es am wenigsten gebrauchen kannst!
18.02.2020, 15:19
(18.02.2020, 13:18)Gast1234567 schrieb: Ich verstehe nicht ganz, weshalb bei einem durchschnittlichen gesunden Menschen, mit vielleicht ein paar Handikaps ein so strenger Maßstab angelegt werden kann, wenn auch Menschen mit Behinderungen bei den Bewerbungen berücksichtigt werden.Ja, bei Schwerbehinderten umfasst die Prognose nur die nächsten 5 jahre und nicht das restliche Dienstleben...
Wird hier ein anderer Maßstab angelegt oder werden Bewerber mit Behinderung grundsätzlich nicht verbeamtet?
Könnte mich dahingehend jemand aufklären?
Gesetzlich sind die halt besser gestellt, wobei es unter dem Gesichtspunkt der Funktionsfähigkeit des Staates, mit der das Erfordernis der gesundheitlichen Eignung begründet wird, total widersprüchlich ist, Schwerbehinderte zu bevorzugen, aber kranke nicht einzustellen.
Auch gegenüber der freien Wirtschaft, die sofort die AGG-Klagen an der Backe hätte total absurd, was der gute Staat so darf.
18.02.2020, 16:44
(18.02.2020, 15:16)Gast schrieb: Die KVen können das deutlich länger zurückverfolgen - auch wenn diese 10 Jahre überall herumgeistern!
Die meisten denken wie du und geben nichts an! Kann auch gutgehen, blöd ist nur, wenn du krank wirst!
Auch wenn du wegen etwas anderem ins KH kommen solltest und das geht dann zum Amtsarzt, weil du bpsweise da länger ausfällst, dann wird das KH/der Arzt gefragt nach Vorerkrankungen, Voraufenthalten...
Wenn du 10 Jahre später in das KH kommst wegen Krebs, dann haben die deinen gebrochenen Arm noch im System, den du nicht angegeben hast. Anamnese ist stets teil von KH-Berichten.
Nur ein Beispiel!
Und es kommt eben dann zu einem Zeitpunkt heraus, wo du es am wenigsten gebrauchen kannst!
Evlt. denken die meisten nicht wie ich, sondern glauben daran, dass sich die angesprochenen Institutionen an Gesetze, zB die GKV an § 304 SGB V, halten.
Ich bin der Ansicht, dass sich aus meinem Beitrag deutlich ergibt, dass ich immer alles wahrheitsgemäß angegeben habe bzw. dazu rate. Mein Beitrag bezog sich auf den Beitrag über mir, in dem steht, dass "alles ewig nachprüfbar" sei.
18.02.2020, 16:49
(18.02.2020, 16:44)Gast schrieb:(18.02.2020, 15:16)Gast schrieb: Die KVen können das deutlich länger zurückverfolgen - auch wenn diese 10 Jahre überall herumgeistern!
Die meisten denken wie du und geben nichts an! Kann auch gutgehen, blöd ist nur, wenn du krank wirst!
Auch wenn du wegen etwas anderem ins KH kommen solltest und das geht dann zum Amtsarzt, weil du bpsweise da länger ausfällst, dann wird das KH/der Arzt gefragt nach Vorerkrankungen, Voraufenthalten...
Wenn du 10 Jahre später in das KH kommst wegen Krebs, dann haben die deinen gebrochenen Arm noch im System, den du nicht angegeben hast. Anamnese ist stets teil von KH-Berichten.
Nur ein Beispiel!
Und es kommt eben dann zu einem Zeitpunkt heraus, wo du es am wenigsten gebrauchen kannst!
Evlt. denken die meisten nicht wie ich, sondern glauben daran, dass sich die angesprochenen Institutionen an Gesetze, zB die GKV an § 304 SGB V, halten.
Ich bin der Ansicht, dass sich aus meinem Beitrag deutlich ergibt, dass ich immer alles wahrheitsgemäß angegeben habe bzw. dazu rate. Mein Beitrag bezog sich auf den Beitrag über mir, in dem steht, dass "alles ewig nachprüfbar" sei.
Du bist lustig: wenn du alles wahrheitsgemäß angeben willst, brauchst du nicht auf die ärztliche Schweigepflicht vertrauen!
18.02.2020, 17:07
Schau dir zur Beruhigung doch ein paar Urteile an, TE. Auf der Basis der neueren Rechtsprechung des BVerwG sind viele Entscheidungen angefochten worden, zB diese hier:
- BrustOP im Polizeidienst hindert nicht, OVG BE-BBG OVG 4 B 19.14
- Adipositas hindert nicht, VG Köln 3 K 3023/15 - sehr interessante Argumentation in Bezug auf die Darlegung der Entscheidung im amtsärztlichen Gutachten.
Lass den Kopf nicht hängen, noch nicht, dazu ist es zu früh.
- BrustOP im Polizeidienst hindert nicht, OVG BE-BBG OVG 4 B 19.14
- Adipositas hindert nicht, VG Köln 3 K 3023/15 - sehr interessante Argumentation in Bezug auf die Darlegung der Entscheidung im amtsärztlichen Gutachten.
Lass den Kopf nicht hängen, noch nicht, dazu ist es zu früh.
18.02.2020, 17:16
(18.02.2020, 17:07)Gaste schrieb: Schau dir zur Beruhigung doch ein paar Urteile an, TE. Auf der Basis der neueren Rechtsprechung des BVerwG sind viele Entscheidungen angefochten worden, zB diese hier:
- BrustOP im Polizeidienst hindert nicht, OVG BE-BBG OVG 4 B 19.14
- Adipositas hindert nicht, VG Köln 3 K 3023/15 - sehr interessante Argumentation in Bezug auf die Darlegung der Entscheidung im amtsärztlichen Gutachten.
Lass den Kopf nicht hängen, noch nicht, dazu ist es zu früh.
Das ist lieb von dir, danke.
Aber mein Dienstherr hat aufgrund des Gutachtens bereits entschieden.
Jetzt, wo er weiß, dass ich krank bin, hat er kein Interesse mehr. Da sucht man lieber einen neuen Richter. Alles andere zählt nicht mehr.
Das ist eigentlich das schlimmste für mich an der ganzen Sache.
18.02.2020, 17:29
(18.02.2020, 17:16)Gast schrieb:(18.02.2020, 17:07)Gaste schrieb: Schau dir zur Beruhigung doch ein paar Urteile an, TE. Auf der Basis der neueren Rechtsprechung des BVerwG sind viele Entscheidungen angefochten worden, zB diese hier:
- BrustOP im Polizeidienst hindert nicht, OVG BE-BBG OVG 4 B 19.14
- Adipositas hindert nicht, VG Köln 3 K 3023/15 - sehr interessante Argumentation in Bezug auf die Darlegung der Entscheidung im amtsärztlichen Gutachten.
Lass den Kopf nicht hängen, noch nicht, dazu ist es zu früh.
Das ist lieb von dir, danke.
Aber mein Dienstherr hat aufgrund des Gutachtens bereits entschieden.
Jetzt, wo er weiß, dass ich krank bin, hat er kein Interesse mehr. Da sucht man lieber einen neuen Richter. Alles andere zählt nicht mehr.
Das ist eigentlich das schlimmste für mich an der ganzen Sache.
Du könntest diese Entscheidung aber anfechten, das weißt du.
Der Gedanke, den du da grad (absolut verständlicherweise) hast - dass du ersetzbar bist, weil du krank bist - trifft objektiv nicht zu.
Da sitzt ja keiner, der Individuen anschaut, sondern einer, der den Finanztopf anschaut.
Wenn du Zweifel am amtsärztlichen Gutachten hast oder glaubst, der Dienstherr hätte kein eigenes Urteil gefällt, überleg dir, ob du dagegen vorgehen willst.
Es gibt ja Entscheidungen, dass nicht mal HIV pauschal ausreicht, um Leute für gesundheitlich ungeeignet (im Polizeivollzug, also noch eine Ecke härter) einzustufen.
Der Mensch, der du (beruflich) sein willst, der Richter, der muss sich jetzt von der Vorstellung lösen, dass er nix wert ist.
Hallo? Du erfüllst ja ganz offensichtlich die formalen Voraussetzungen, dh. deine Noten müssen ja passen!
Du hast zwei verdammte Examina hinter dich gebracht, du hast die Noten gerockt - und jetzt willst du aufgeben?
Andere scheitern doch schon an den Noten.
Du hast es eine ganze Ebene weitergebracht.
Also klar, wenn deine Krankengeschichte jetzt nicht unbedingt vor Gericht ausgebreitet werden soll, dann versteh ich die Entscheidung, das nicht anzufechten. Alles andere lasse ich nicht gelten :P
18.02.2020, 18:04
Das kann man sich aber eigentlich nicht gefallen lassen. Der Staat sollte bei Verbeamtungen toleranter sein in Bezug auf Erkrankungen. Schließlich erkranken im Laufe des Lebens viele Beamten. Es gibt auch viele schwerbehinderte Beamten, die erst nach der Verbeamtung erkrankt sind. Mein Vater ist z.B. als A13-Beamter an Krebs erkrankt und war danach weiter im Dienst. Man darf kranken Leuten nicht den Weg in den Staatsdienst verwehren. Man könnte ja z.B. auch erst außergerichtlich anfechten mit den richtigen Argumenten, die man der Rechtsprechung entnehmen kann und dann überlegen, ob man noch vor Gericht geht oder einfach eine andere Arbeit sucht, wo man nicht ausgefragt werden kann.