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  5. Amtsarzt durchgefallen - Traum zerplatzt
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Amtsarzt durchgefallen - Traum zerplatzt
Gast
Unregistered
 
#1
17.02.2020, 12:53
Ich weiß gerade nicht mehr weiter und wollte hören, ob ich damit der einzige bin.
Mein Traumberuf Richter ist zerplatzt und ich kann mir keine Alternative vorstellen.
Der für mich zuständige Amtsarzt hat mir ein negatives Gesundheitszeugnis ausgestellt.

Ich kenne sonst niemandem, dem es so ergangen ist...
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Gast2507
Unregistered
 
#2
17.02.2020, 12:55
Darf man fragen woran es gelegen hat?
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Gast
Unregistered
 
#3
17.02.2020, 12:57
Nein, das passiert in aller Regel nie, denn die Menschen, die etwas haben, lügen!

Jetzt werden hier gleich 10 Antworten kommen, wie ehrlich alle waren, weil man das ja sein muss...
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Gast
Unregistered
 
#4
17.02.2020, 13:59
Krass! Das habe ich noch nie gehört! Ich kenne Wracks, die eingestellt wurden. Kann man da noch was machen?
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Gast
Unregistered
 
#5
17.02.2020, 16:22
Dagegen kann man bestimmt juristisch vorgehen, ggf. auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen, wenn die Krankheiten schlimm genug sind. Damit gelten großzügigere Reglungen.
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Gast
Unregistered
 
#6
17.02.2020, 16:37
Aber damit wird dich dein Dienstherr nicht mehr einstellen wollen.

Traurig, dass damit dann die Lügner durchkommen! Ich kenne jemanden, der mit Typ-I-Diabetes nicht eingestellt wurde. Hat er leider wahrheitsgemäß angegeben.

Tut mir leid für dich!


ps.: Einen im Beamtenrecht versierten Rechtsanwalt würde ich trotzdessen einmal kontaktieren. Zu verlieren hast du nichts mehr.
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Gast
Unregistered
 
#7
17.02.2020, 22:06
(17.02.2020, 12:53)Gast schrieb:  Ich weiß gerade nicht mehr weiter und wollte hören, ob ich damit der einzige bin.
Mein Traumberuf Richter ist zerplatzt und ich kann mir keine Alternative vorstellen.
Der für mich zuständige Amtsarzt hat mir ein negatives Gesundheitszeugnis ausgestellt.

Ich kenne sonst niemandem, dem es so ergangen ist...

Scheiße, das tut mir echt leid für dich! Atme mal tief durch und dann schau dir die neue Rechtsprechung des BVerwG seit 2013 zur gesundheitlichen Eignung an. Prüf dann, ob der Amtsarzt das korrekt berücksichtigt hat.

Und wie einer schon schrieb: Such dir nen Anwalt, der sich damit auskennt und versuch es auf dem Weg.
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Gast
Unregistered
 
#8
18.02.2020, 10:56
Es tut mir auch sehr leid!

Dennoch kann ich nur jedem eindringlich raten, beim Amtsarzt die ganze Wahrheit anzugeben. Wenn es später rauskommt (und das geht leichter als man denkt, wenn man krank wird, auch wenn es sich um eine völlig andere Krankheit handelt; es ist alles ewig nachprüfbar), dann kostest euch das alles!
Nicht nur die rückwirkende Statusaberkennung. Ihr bekommt auch keine RA-Zulassung mehr etc.
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Gast
Unregistered
 
#9
18.02.2020, 11:34
(18.02.2020, 10:56)Gast schrieb:  Es tut mir auch sehr leid!

Dennoch kann ich nur jedem eindringlich raten, beim Amtsarzt die ganze Wahrheit anzugeben. Wenn es später rauskommt (und das geht leichter als man denkt, wenn man krank wird, auch wenn es sich um eine völlig andere Krankheit handelt; es ist alles ewig nachprüfbar), dann kostest euch das alles!
Nicht nur die rückwirkende Statusaberkennung. Ihr bekommt auch keine RA-Zulassung mehr etc.

Mir tut es auch leid und ich hoffe, Du konntest den ersten Schock etwas verdauen. Vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit, ein positives Gesundheitszeugnis zu bekommen. Aber auch, wenn es nicht klappen sollte bin ich mir sicher, dass Du du anderweitig beruflich glücklich wirst, auch wenn das jetzt vielleicht unvorstellbar ist.

Zum grundsätzlichen Thema: Ich bin auch unbedingt dafür beim Amtsarzt alles anzugeben, an das man sich erinnern bzw. recherchieren kann. Alleine schon, um nicht die ganze Zeit in einer latenten Angst iSv "was wäre, wenn es rauskommt" leben zu müssen. Wenn man gesundheitlich nicht geeignet ist, dann ist das eben so. Aber: Wie "ist alles ewig nachprüfbar"? Krankenkassen speichern die dafür relevanten Daten höchstens 10 Jahre. Wenn jemand nun bspw vor 20 Jahren eine Operation, Allergiebehandlung o.ä. hatte, diese bei keinem anderen Arzt (Anamnesebogen) und auch sonst nirgendwo angegeben hat - Wie soll das im Falle einer späteren Dienstunfähigkeit ans Licht kommen? Auch Stichwort Datenschutz und das Recht auf Vergessen. Schaut man sich Urteile zu diesem Thema an, sind es doch oft die Betroffenen selbst, die sich verplappern o.ä.
Als Unding empfinde ich aber, dass die Geundheitsfragen keine zeitlichen Begrenzung haben. Man kann sich nicht an alles erinnern und nicht jeder hat die Möglichkeit, seine Eltern zu befragen.
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Gast
Unregistered
 
#10
18.02.2020, 12:10
Die Amtsärzte holen sich Daten bei den behandelnden Ärzten. Da reicht es schon, wenn man in den letzten 10 Jahren beim Arzt war. Sachen wie Arztbriefe von Krebserkrankungen von vor über 10 Jahren werden auf Microfilm von Krankenhäusern gespeichert, damit man die Unterlagen bei einem Rückfall hat.
Ich verstehe nicht, wie jemand eine solche Note mit einer Krankheit geschafft haben kann, dass er eingestellt werden sollte, aber zum Arbeiten im Staatsdienst soll man zu krank sein? 
Wenn du einen Schwerbehindertenausweis hättest, könnte man Diskriminierung in Betracht ziehen. Im Grundgesetz steht, dass man deswegen nicht benachteiligt werden darf. 
Leider will man Schwerkranke wohl nicht verbeamten, obwohl gerade diese vllt die private KK und die Sicherheit im öffentlichen Dienst gut gebrauchen könnten. 
Vielleicht solltest du dann lieber in die freie Wirtschaft gehen. Dort darf dich niemand nach deinen Erkrankungen fragen.
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