10.07.2020, 14:37
(10.07.2020, 13:47)Gast schrieb:(10.07.2020, 13:38)Gast schrieb:(10.07.2020, 13:36)Gast schrieb: Ich bin Richter am SG in NRW. Die Belastung ist sehr erträglich. Job macht Spaß. Kollegen sind nett. Also einfach bewerben.
Hattet Du Vorerfahrungen im Sozialrecht?
Nein. Sind auch nicht nötig. Man hat eine Einarbeitungszeit von drei Monaten ohne eigenen Kammervorsitz. Die reichen für das (erste) Rechtsgebiet.
Ja das mit der Einarbeitung habe ich auf der Seite des LSG gelesen, das finde ich wirklich super!
Ginge denn auch was bei unter 25,5 Punkten, wenn man keine Vorerfahrungen hat? Meine Note im zweiten Examen steht noch aus, aber mein erstes Examen ist zweistellig, daher könnte ich von der Anwendung des ersten Examens ggf. profitieren... :angel:
10.07.2020, 14:48
(10.07.2020, 14:37)Gast schrieb:(10.07.2020, 13:47)Gast schrieb:(10.07.2020, 13:38)Gast schrieb:(10.07.2020, 13:36)Gast schrieb: Ich bin Richter am SG in NRW. Die Belastung ist sehr erträglich. Job macht Spaß. Kollegen sind nett. Also einfach bewerben.
Hattet Du Vorerfahrungen im Sozialrecht?
Nein. Sind auch nicht nötig. Man hat eine Einarbeitungszeit von drei Monaten ohne eigenen Kammervorsitz. Die reichen für das (erste) Rechtsgebiet.
Ja das mit der Einarbeitung habe ich auf der Seite des LSG gelesen, das finde ich wirklich super!
Ginge denn auch was bei unter 25,5 Punkten, wenn man keine Vorerfahrungen hat? Meine Note im zweiten Examen steht noch aus, aber mein erstes Examen ist zweistellig, daher könnte ich von der Anwendung des ersten Examens ggf. profitieren... :angel:
Hmm. Wohl eher nicht. Aber als Vorerfahrung zählt zB auch die Wahlstation.
10.07.2020, 14:48
Das klingt ja echt super. Bei mir ist es ähnlich, ich bräuchte nach der Rechnung „nur“ 7,38 im 2., habe einen Doktortitel und Vorerfahrung im Sozialrecht. Die Sozialgerichtsbarkeit ist für mich spannend, weil man doch auch irgendwo mal etwas Sinnvolles tut und die Aussicht auf ein Leben neben der Arbeit hat. Auch die Sitzungen mit der Kammer mit nur 2 Berufsrichtern macht bestimmt Spaß.
Wie sieht es denn aus mit der Zuteilung beim Wunschgericht? Hat man da ein Mitspracherecht? Und bei der Kammer? Würde zb sehr gern KrankenversicherungsR machen...
Wie sieht es denn aus mit der Zuteilung beim Wunschgericht? Hat man da ein Mitspracherecht? Und bei der Kammer? Würde zb sehr gern KrankenversicherungsR machen...
10.07.2020, 16:07
(10.07.2020, 14:48)Gast schrieb:(10.07.2020, 14:37)Gast schrieb:(10.07.2020, 13:47)Gast schrieb:(10.07.2020, 13:38)Gast schrieb:(10.07.2020, 13:36)Gast schrieb: Ich bin Richter am SG in NRW. Die Belastung ist sehr erträglich. Job macht Spaß. Kollegen sind nett. Also einfach bewerben.
Hattet Du Vorerfahrungen im Sozialrecht?
Nein. Sind auch nicht nötig. Man hat eine Einarbeitungszeit von drei Monaten ohne eigenen Kammervorsitz. Die reichen für das (erste) Rechtsgebiet.
Ja das mit der Einarbeitung habe ich auf der Seite des LSG gelesen, das finde ich wirklich super!
Ginge denn auch was bei unter 25,5 Punkten, wenn man keine Vorerfahrungen hat? Meine Note im zweiten Examen steht noch aus, aber mein erstes Examen ist zweistellig, daher könnte ich von der Anwendung des ersten Examens ggf. profitieren... :angel:
Hmm. Wohl eher nicht. Aber als Vorerfahrung zählt zB auch die Wahlstation.
Achso hmm schade. Die Wahlstation habe ich da nicht gemacht.. Danke für die Rückmeldung!
10.07.2020, 16:39
(10.07.2020, 14:48)Pilea schrieb: Das klingt ja echt super. Bei mir ist es ähnlich, ich bräuchte nach der Rechnung „nur“ 7,38 im 2., habe einen Doktortitel und Vorerfahrung im Sozialrecht. Die Sozialgerichtsbarkeit ist für mich spannend, weil man doch auch irgendwo mal etwas Sinnvolles tut und die Aussicht auf ein Leben neben der Arbeit hat. Auch die Sitzungen mit der Kammer mit nur 2 Berufsrichtern macht bestimmt Spaß.
Wie sieht es denn aus mit der Zuteilung beim Wunschgericht? Hat man da ein Mitspracherecht? Und bei der Kammer? Würde zb sehr gern KrankenversicherungsR machen...
??? Zwei Berufsrichter
Eine SG Kammer besteht aus dir als Vorsitzenden und in mdl Verhandlungen (bzw zu schriftlichen Entscheidungen) noch aus 2 ehrenamtlichen Richtern!
10.07.2020, 16:52
Ups klar, meinte ich natürlich auch ^^
10.07.2020, 16:55
(10.07.2020, 16:52)Pilea schrieb: Ups klar, meinte ich natürlich auch ^^
(Selber Poster) du hast aber recht. Ich habe die ehris eher ignoriert, man ist als Richter am SG praktisch einzelrichter. Entscheidungen im vorläufigen RS oder im eigenen Ermessen per Gerichtsbescheid macht man ja ohnehin alleine
10.07.2020, 16:57
Man braucht 25 Punkte aus beiden Examina für eine Bewerbung? Wer hat denn sowas?
15 und 10 oder was?
15 und 10 oder was?
10.07.2020, 17:14
25,5 und die aus dem 2. zählt doppelt :sleepy: