16.09.2019, 19:10
(16.09.2019, 18:39)Gast schrieb:(16.09.2019, 16:07)Gastig schrieb:(16.09.2019, 12:22)Gast schrieb: Auch wenn ich aus SH komme (und wir dort ja ein recht liberales Glücksspielrecht haben) hat mich das Notenroulette des GPA schier umgehauen.
Heute kamen die Ergebnisse. Beste Klausur: ein unvollständiges Fragment, ein paar hingeklatschte Ideen, pure Verzweifelung --> 10 Punkte.
Gegenbeispiel: ÖR II: War mir sicher, den prozessualen Kniff erkannt zu haben und materiell eine saubere Lösung hingezimmert bekommen zu haben - 3 Punkte.
Und - da die Frage hier aufkam: Man besteht auch StR-Klausuren ohne Anklageschrift.
Beste, erleichterte Grüße aus dem Norden!
Haha da fragt man sich ja schon, wozu es das zweite Examen gibt. Das A Gutachten beherrscht man im 1. Examen, das B-Gutachten ist meist nicht annähernd so umfangreich und könnte man mit StPO Zusatzfragen auch im 1. Examen abdecken. Das einzig praxisrelevante ist die Anklageschrift und das ist denen egal. Einfach nur... Hä.
Glückwunsch an Dich :)
ganz so sehe ich es nicht. Die StA-Klausur im Juni-Durchgang war dermaßen vollgespickt mit materiellen Problemen, dass sie einfach nicht machbar war. Und was die geistige Leistung angeht, ist ein solides Gutachten deutlich schwieriger als eine Anklageschrift, die (aufbauend auf einem soliden Gutachten) "nur" Handwerkszeug ist.
Sollte es stimmen, dass man ohne Anklage auch nur noch 4p bekomnt, wird es Zeit, dass das mal entsprechend klar gestellt wird in den Prüfervermerken.
Ich sah mich jedenfalls gezwungen, durch das A-Gutachten zu hetzen, um bloß mit Abschlussverfügung und Anklageschrift fertig zu werden.
17.09.2019, 09:36
(16.09.2019, 19:10)Gast schrieb:(16.09.2019, 18:39)Gast schrieb:(16.09.2019, 16:07)Gastig schrieb:(16.09.2019, 12:22)Gast schrieb: Auch wenn ich aus SH komme (und wir dort ja ein recht liberales Glücksspielrecht haben) hat mich das Notenroulette des GPA schier umgehauen.
Heute kamen die Ergebnisse. Beste Klausur: ein unvollständiges Fragment, ein paar hingeklatschte Ideen, pure Verzweifelung --> 10 Punkte.
Gegenbeispiel: ÖR II: War mir sicher, den prozessualen Kniff erkannt zu haben und materiell eine saubere Lösung hingezimmert bekommen zu haben - 3 Punkte.
Und - da die Frage hier aufkam: Man besteht auch StR-Klausuren ohne Anklageschrift.
Beste, erleichterte Grüße aus dem Norden!
Haha da fragt man sich ja schon, wozu es das zweite Examen gibt. Das A Gutachten beherrscht man im 1. Examen, das B-Gutachten ist meist nicht annähernd so umfangreich und könnte man mit StPO Zusatzfragen auch im 1. Examen abdecken. Das einzig praxisrelevante ist die Anklageschrift und das ist denen egal. Einfach nur... Hä.
Glückwunsch an Dich :)
ganz so sehe ich es nicht. Die StA-Klausur im Juni-Durchgang war dermaßen vollgespickt mit materiellen Problemen, dass sie einfach nicht machbar war. Und was die geistige Leistung angeht, ist ein solides Gutachten deutlich schwieriger als eine Anklageschrift, die (aufbauend auf einem soliden Gutachten) "nur" Handwerkszeug ist.
Sollte es stimmen, dass man ohne Anklage auch nur noch 4p bekomnt, wird es Zeit, dass das mal entsprechend klar gestellt wird in den Prüfervermerken.
Ich sah mich jedenfalls gezwungen, durch das A-Gutachten zu hetzen, um bloß mit Abschlussverfügung und Anklageschrift fertig zu werden.
Habe ohne fertige Anklageschrift noch 7 Punkte bekommen :dodgy:
17.09.2019, 13:21
(16.09.2019, 18:39)Gast schrieb:(16.09.2019, 16:07)Gastig schrieb:(16.09.2019, 12:22)Gast schrieb: Auch wenn ich aus SH komme (und wir dort ja ein recht liberales Glücksspielrecht haben) hat mich das Notenroulette des GPA schier umgehauen.
Heute kamen die Ergebnisse. Beste Klausur: ein unvollständiges Fragment, ein paar hingeklatschte Ideen, pure Verzweifelung --> 10 Punkte.
Gegenbeispiel: ÖR II: War mir sicher, den prozessualen Kniff erkannt zu haben und materiell eine saubere Lösung hingezimmert bekommen zu haben - 3 Punkte.
Und - da die Frage hier aufkam: Man besteht auch StR-Klausuren ohne Anklageschrift.
Beste, erleichterte Grüße aus dem Norden!
Haha da fragt man sich ja schon, wozu es das zweite Examen gibt. Das A Gutachten beherrscht man im 1. Examen, das B-Gutachten ist meist nicht annähernd so umfangreich und könnte man mit StPO Zusatzfragen auch im 1. Examen abdecken. Das einzig praxisrelevante ist die Anklageschrift und das ist denen egal. Einfach nur... Hä.
Glückwunsch an Dich :)
ganz so sehe ich es nicht. Die StA-Klausur im Juni-Durchgang war dermaßen vollgespickt mit materiellen Problemen, dass sie einfach nicht machbar war. Und was die geistige Leistung angeht, ist ein solides Gutachten deutlich schwieriger als eine Anklageschrift, die (aufbauend auf einem soliden Gutachten) "nur" Handwerkszeug ist.
Und was genau siehst du jetzt "anders"? Ich habe nie gesagt, dass der materielle Teil einfacher ist, aber es ist nunmal eine Tatsache, dass man sein materiellrechtl. Wissen bereits im 1. Examen bewiesen hat.