16.09.2019, 12:22
Auch wenn ich aus SH komme (und wir dort ja ein recht liberales Glücksspielrecht haben) hat mich das Notenroulette des GPA schier umgehauen.
Heute kamen die Ergebnisse. Beste Klausur: ein unvollständiges Fragment, ein paar hingeklatschte Ideen, pure Verzweifelung --> 10 Punkte.
Gegenbeispiel: ÖR II: War mir sicher, den prozessualen Kniff erkannt zu haben und materiell eine saubere Lösung hingezimmert bekommen zu haben - 3 Punkte.
Und - da die Frage hier aufkam: Man besteht auch StR-Klausuren ohne Anklageschrift.
Beste, erleichterte Grüße aus dem Norden!
Heute kamen die Ergebnisse. Beste Klausur: ein unvollständiges Fragment, ein paar hingeklatschte Ideen, pure Verzweifelung --> 10 Punkte.
Gegenbeispiel: ÖR II: War mir sicher, den prozessualen Kniff erkannt zu haben und materiell eine saubere Lösung hingezimmert bekommen zu haben - 3 Punkte.
Und - da die Frage hier aufkam: Man besteht auch StR-Klausuren ohne Anklageschrift.
Beste, erleichterte Grüße aus dem Norden!
16.09.2019, 12:34
Danke, dass du hier deine Erfahrungen teilst. Das wird dem einen oder anderen Mut machen, falls eine Klausurbearbeitung mal nicht vollständig geworden ist.
Herzlichen Glückwunsch zum Bestehen und genieße das Gefühl der Freiheit!!! :D
Herzlichen Glückwunsch zum Bestehen und genieße das Gefühl der Freiheit!!! :D
16.09.2019, 12:41
Hier ähnlich. Dachte bei zwei Klausuren, ich hätte maximal 6 Punkte, jeweils zweistellig. Dachte bei 2 Klausuren, die seien super, jeweils ausreichend.
16.09.2019, 15:14
(16.09.2019, 12:22)Gast schrieb: Auch wenn ich aus SH komme (und wir dort ja ein recht liberales Glücksspielrecht haben) hat mich das Notenroulette des GPA schier umgehauen.
Heute kamen die Ergebnisse. Beste Klausur: ein unvollständiges Fragment, ein paar hingeklatschte Ideen, pure Verzweifelung --> 10 Punkte.
Gegenbeispiel: ÖR II: War mir sicher, den prozessualen Kniff erkannt zu haben und materiell eine saubere Lösung hingezimmert bekommen zu haben - 3 Punkte.
Und - da die Frage hier aufkam: Man besteht auch StR-Klausuren ohne Anklageschrift.
Beste, erleichterte Grüße aus dem Norden!
Vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Das macht allen Mut und sind wirklich mal Erfahrungen aus erster Hand, die was bringen. Kannst Du mal näher Ausführen, was Du mit "unvollständiges Fragment, hingeklatschte Ideen" meinst? Für Leute, die noch 4 Wochen auf die Noten/Liste warten müssen ist das doch (leider) viel wert.
Viele liebe Grüße und nochmals Danke!
16.09.2019, 16:00
Also, ich war bei der Notenbekanntgabe heute auch extrem überrascht bezüglich der Einzelnoten (in positiver wie in negativer Hinsicht). Es ist natürlich absolut lästig und unnütz sich das 493. Mal über die Subjektivität der Notenvergabe zu mokieren. Oft gleichen sich diese "falschen" Einzelbewertungen in der Summe ja auch wieder aus. Was ich aber besonders kurios und als nicht nachvollziehbar empfinde, ist, dass das bloße formale "Fertigwerden" so unterschiedlich beurteilt wird. Ich habe in der StA-Klausur keine Anklage geschrieben (nicht ein Wort) und habe dennoch sechs Punkte erhalten. Bei anderen Korrektoren führt das Fehlen der Anklage bzw. des praktischen Teils automatisch zum Durchfallen.
16.09.2019, 16:07
(16.09.2019, 12:22)Gast schrieb: Auch wenn ich aus SH komme (und wir dort ja ein recht liberales Glücksspielrecht haben) hat mich das Notenroulette des GPA schier umgehauen.
Heute kamen die Ergebnisse. Beste Klausur: ein unvollständiges Fragment, ein paar hingeklatschte Ideen, pure Verzweifelung --> 10 Punkte.
Gegenbeispiel: ÖR II: War mir sicher, den prozessualen Kniff erkannt zu haben und materiell eine saubere Lösung hingezimmert bekommen zu haben - 3 Punkte.
Und - da die Frage hier aufkam: Man besteht auch StR-Klausuren ohne Anklageschrift.
Beste, erleichterte Grüße aus dem Norden!
Haha da fragt man sich ja schon, wozu es das zweite Examen gibt. Das A Gutachten beherrscht man im 1. Examen, das B-Gutachten ist meist nicht annähernd so umfangreich und könnte man mit StPO Zusatzfragen auch im 1. Examen abdecken. Das einzig praxisrelevante ist die Anklageschrift und das ist denen egal. Einfach nur... Hä.
Glückwunsch an Dich :)
16.09.2019, 16:17
Hahaha freut euch doch, in Bayern gibt das knallhart 0 Punkte, da nicht Praxis tauglich?
16.09.2019, 18:39
(16.09.2019, 16:07)Gastig schrieb:(16.09.2019, 12:22)Gast schrieb: Auch wenn ich aus SH komme (und wir dort ja ein recht liberales Glücksspielrecht haben) hat mich das Notenroulette des GPA schier umgehauen.
Heute kamen die Ergebnisse. Beste Klausur: ein unvollständiges Fragment, ein paar hingeklatschte Ideen, pure Verzweifelung --> 10 Punkte.
Gegenbeispiel: ÖR II: War mir sicher, den prozessualen Kniff erkannt zu haben und materiell eine saubere Lösung hingezimmert bekommen zu haben - 3 Punkte.
Und - da die Frage hier aufkam: Man besteht auch StR-Klausuren ohne Anklageschrift.
Beste, erleichterte Grüße aus dem Norden!
Haha da fragt man sich ja schon, wozu es das zweite Examen gibt. Das A Gutachten beherrscht man im 1. Examen, das B-Gutachten ist meist nicht annähernd so umfangreich und könnte man mit StPO Zusatzfragen auch im 1. Examen abdecken. Das einzig praxisrelevante ist die Anklageschrift und das ist denen egal. Einfach nur... Hä.
Glückwunsch an Dich :)
ganz so sehe ich es nicht. Die StA-Klausur im Juni-Durchgang war dermaßen vollgespickt mit materiellen Problemen, dass sie einfach nicht machbar war. Und was die geistige Leistung angeht, ist ein solides Gutachten deutlich schwieriger als eine Anklageschrift, die (aufbauend auf einem soliden Gutachten) "nur" Handwerkszeug ist.
16.09.2019, 18:44
Ihr geht mir alle auf den Sack mit eurer Art. Seid mal Gewinnertypen und keine Lauchgestalten. Wer sich reinhängt, holt auch die nötigen Punkte. Jammern ist für Lutscher.
16.09.2019, 19:08