17.09.2019, 17:03
17.09.2019, 19:52
(17.09.2019, 15:32)Gast schrieb:(11.09.2019, 21:01)Gast8472 schrieb:(20.08.2019, 11:29)Berliner Gast schrieb:(20.08.2019, 11:11)Gast schrieb:(13.08.2019, 11:02)Berliner Gast schrieb: Hier ein interessanter Artikel zu den Erfahrungen aus Hamburg und zu der Frage, welche Folgen eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV für einen möglichen Wechsel des Dienstherrn hat:
https://www.versicherungsbote.de/id/4882...Pauschale/
Der aktuelle Stand des Vorhabens in Berlin würde mich auch sehr interessieren. Auf der Seite der Senatskanzlei gibt es ja die Kontaktdaten der Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen. Vielleicht sollte man da einfach mal anrufen oder eine E-Mail schreiben?
Hallo,
ich habe da mal nachgefragt. Ein Inkrafttreten des Gesetzentwurfes ist in Berlin zum 01.01.2020 beabsichtigt.
Viele Grüße
Super, vielen Dank für die Information.
Mal ein Rechenbeispiel:
In der Besoldungsgruppe R1, Stufe 1, beträgt das Bruttogrundgehalt laut oeffentlicher-dienst.info 4.295,54 €.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes müsste man für die GKV den Allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenversicherung (z.B. bei der Techniker Krankenkasse 0,7 %) zahlen. Das wären dann 15,3 % von 4.295,54 €, also 644,33 €.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes würde das Land Berlin dann den Arbeitgeberanteil übernehmen, und man würde die Hälfte des Allgemeinen Beitragssatzes (= 7,3 %) und den jeweiligen Zusatzbeitrag (z.B. 0,7 %) zahlen. Also dann 8,0 % = 343,64 €.
Stimmt das soweit?
Bei der Entscheidung GKV/PKW wären dann die 343,64 € der Betrag, den man mit dem Beitrag in der PKV vergleich müsste, oder? Nur als ein Kriterium natürlich, dazu kommen die zuvor schon diskutierten Aspekte (Familienversicherung, verschiedenes Leistungsspektrum, "Vorstrecken" der Kosten etc.)
Nicht ganz, auch der Zusatzbeitrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt, also zahlst du von den 0,7% auch nur die Hälfte, insgesamt als 7,3% + 0,35%.
Über das System GKV/PKV kann man sicherlich lange diskutieren. Ich finds allerdings absurd, dass das System der Privaten Krankenversicherung zum großen Teil durch den Staat finanziert wird, meines Wissens nach sind ca. 80% aller privat Versicherten Staatsbedienstete, also Beamte oder Richter, die sich komplett aus dem Solidarsystem verabschiedet haben. Aber da hat sicher jeder eine andere Meinung zu. Jedenfalls kann ich nur befürworten, dass das Hamburger Modell auf andere Bundesländer und den Bund ausgeweitet wird.
Zu dem Post, dass man sich Gesundheit auch etwas kosten lassen muss (weil man sich auch teure iPhones usw. leistet): absolute Zustimmung. Aber müsstest du dann nicht in der GKV sein, die kostet schließlich mehr? ;)
"Aus dem Solidarsystem verabschiedet" ist aber arg politisch links angestrichen...warum sollte man einem Beamten der Justiz, der ohnehin im (gerade internationalen Vergleich) lächerlich niedrige Bezüge bekommt, auch noch zumuten, sich an dem ach so solidarischen System der GKV zu beteiligen?
Außerdem wird hier unterschlagen, dass auch Beamte in der PKV hohe Summen der Selbstbeteiligung haben. Damit kostet bereits der erste Arztbesuch, was in der GKV ein undekbarer Zustand ist, wo der gesetzliche Satz für viele Leistungen schon als "Flatrate" fungiert.
Abgesehen davon ist doch diese angebliche Solidarität längst Folklore. Der sog. "Generationenvertrag" ist schon lange nicht mehr zu halten. Grund dafür ist die entsprechende Veränderung der Gesellschaft (ein in allen westlichen Staaten logischer Vorgang). Ohne Renten-, Tabak- und Ökosteuer und weitere Tricksereien würde es schon gegenwärtig viel düsterer aussehen. Das wird über die Jahre nicht besser, da sollte jeder Beamte froh über die letzten kleinen Vorteile sein.
Deine Frage ist recht einfach zu beantworten: ich bin ja nicht dafür, dass unsere Richter weniger verdienen, ich will nur, dass sie (neben allen Beamten und Selbstständigen) ebenfalls ins Solidarsystem einzahlen. Ich befürworte, dass sie einfach entsprechend mehr verdienen, sodass sie nicht durch die Mitgliedschaft in der GKV benachteiligt werden.
Deinem Kommentar zur Solidarität kann ich absolut nicht zustimmen. Ich zahle für Kranken- und Pflegeversicherung exakt 439 € monatlich, mein Arbeitgeber nochmal dasselbe. Das sind 878 € monatlich. Und dann zu hören, das sei nicht solidarisch. Ja bitte, was ist es denn dann? Ich zahle gerne diesen Betrag (übrigens der Höchstsatz), aber es motiviert nicht unbedingt, wenn ich meine Richterfreunde über 250 € monatlich jammern höre.