20.01.2024, 14:42
(20.01.2024, 13:20)Gast112351234 schrieb: Übersehe ich gerade etwas? Wenn man für das Gehalt sonst von einem Drittel oder meinetwegen einem Viertel gemessen am Umsatz spricht – warum geht man für eine Umsatzbeteiligung, die man schon nur dann bekommt, wenn der Umsatz überhaupt wirklich da ist, NOCH mal weiter runter, auf ein Fünftel oder gar ein Sechstel?
Du übersiehst, dass es den Bonus zusätzlich (on top) zum Gehalt gibt.
20.01.2024, 17:58
(20.01.2024, 14:34)Sir Wilfrid Robarts schrieb: keine ahnung, wie du auf die Rechnung kommst, aber im Beispiel, fix 90 + (0,2 x 150) = 120. Das wären bei dem geschätzten Umsatz von 350 etwas mehr als 1/3. angenommen, du würdest die 200 nicht knacken, bliebe es eben bei den 90... (umsatzauslösende schwelle von 200k und unsatz von 350 unterstellt)
0,15 oder 0,2 sind ein Fünftel oder ein Sechstel, grob gerechnet.
Ich würde es verstehen, wenn der Bonus am Gesamtumsatz gerechnet wird, 20 Prozent von 350k zum Beispiel. Das wäre dann etwas, das ich bisher "übersehen" habe. Bis jetzt verstehe ich es allerdings so, dass der Bonus allein auf Basis des die Schwelle übersteigenden Betrages berechnet wird. Und in diesem Fall bleiben 15 oder 20 Prozent einfach 15 oder 20 Prozent. Dass es in deinem Beispiel, fix 90 + (0,2 x 150) = 120, auf ein Drittel hinausläuft, liegt nur daran, dass das Fixum schon so hoch ist. Bei einem Umsatz von unter 200k wäre das ja bereits die Hälfte.
Oder geht es um den kompletten Kanzleiumsatz, an dem man noch mal beteiligt wird?
Oder, Patenter Gast, haben wir uns wohl schon richtig verstanden und der Bonus fällt in der Tat geringer aus als das Gehalt? Das wundert mich eben, dass der Bonusanteil schlechter vergütet wird als das fixe Gehalt.
20.01.2024, 18:13
(20.01.2024, 17:58)Gast112351234 schrieb:(20.01.2024, 14:34)Sir Wilfrid Robarts schrieb: keine ahnung, wie du auf die Rechnung kommst, aber im Beispiel, fix 90 + (0,2 x 150) = 120. Das wären bei dem geschätzten Umsatz von 350 etwas mehr als 1/3. angenommen, du würdest die 200 nicht knacken, bliebe es eben bei den 90... (umsatzauslösende schwelle von 200k und unsatz von 350 unterstellt)
0,15 oder 0,2 sind ein Fünftel oder ein Sechstel, grob gerechnet.
Ich würde es verstehen, wenn der Bonus am Gesamtumsatz gerechnet wird, 20 Prozent von 350k zum Beispiel. Das wäre dann etwas, das ich bisher "übersehen" habe. Bis jetzt verstehe ich es allerdings so, dass der Bonus allein auf Basis des die Schwelle übersteigenden Betrages berechnet wird. Und in diesem Fall bleiben 15 oder 20 Prozent einfach 15 oder 20 Prozent. Dass es in deinem Beispiel, fix 90 + (0,2 x 150) = 120, auf ein Drittel hinausläuft, liegt nur daran, dass das Fixum schon so hoch ist. Bei einem Umsatz von unter 200k wäre das ja bereits die Hälfte.
Oder geht es um den kompletten Kanzleiumsatz, an dem man noch mal beteiligt wird?
Oder, Patenter Gast, haben wir uns wohl schon richtig verstanden und der Bonus fällt in der Tat geringer aus als das Gehalt? Das wundert mich eben, dass der Bonusanteil schlechter vergütet wird als das fixe Gehalt.
Dein Gedankenfehler ist weiterhin, dass du anzunehmen scheinst, dass das Grundgehalt nur zu einem Umsatz bis zu 200k „verpflichtet“. Während der Bonus darüber dann quasi wie eine zusätzliche Überstundenvergütung kommt. Das ist aber nicht so.
Das Grundgehalt erstreckt sich über den kompletten Umsatz und bei einem besonders hohen Umsatz kommt dann eben noch ein Bonus als zusätzliche Leistungskomponente oben drauf.
Um es mal einfach zu sagen: Wenn du einen Vertrag hast mit 90k Fixum + Bonus iHv 20% ab 200k Umsatz, kannst du nicht bei erreichen von 200k Umsatz im Oktober sagen, wunderbar ich höre auf zu arbeiten, da ich mein vertragliches Arbeitsziel erreicht habe. So läuft das nicht.
Jetzt verstanden?
20.01.2024, 18:41
Da sehe ich keinen Gedankenfehler. Es ist also in der Tat so, wie ich angesprochen habe: Während grundsätzlich ein Drittel oder ein Viertel des Umsatzes als Anhaltspunkt für das Gehalt empfohlen wird, empfiehlt man für den Bonusanteil lediglich ein Fünftel oder ein Sechstel.
Dass man nicht einfach aufhören kann zu arbeiten, geschenkt. So was kann keiner redlicherweise unterstellen, dass das Verständnisschwierigkeiten bereiten würde. Dass ich das überraschend finde, ist kein Gedankenfehler, sondern da gehen offenbar einfach unsere Ansichten beziehungsweise Erwartungen auseinander. Nicht nötig, das zu verurteilen.
Dass man nicht einfach aufhören kann zu arbeiten, geschenkt. So was kann keiner redlicherweise unterstellen, dass das Verständnisschwierigkeiten bereiten würde. Dass ich das überraschend finde, ist kein Gedankenfehler, sondern da gehen offenbar einfach unsere Ansichten beziehungsweise Erwartungen auseinander. Nicht nötig, das zu verurteilen.
20.01.2024, 18:53
(20.01.2024, 18:41)Gast112351234 schrieb: Da sehe ich keinen Gedankenfehler. Es ist also in der Tat so, wie ich angesprochen habe: Während grundsätzlich ein Drittel oder ein Viertel des Umsatzes als Anhaltspunkt für das Gehalt empfohlen wird, empfiehlt man für den Bonusanteil lediglich ein Fünftel oder ein Sechstel.
Nein, eben nicht. Für den Bonusanteil bekommt man ja als Vergütung nicht lediglich den Bonus, sondern eben auch das Fixgehalt und den Bonus oben drauf. Wenn man also hypothetisch 30% des geschätzten Umsatzes als Fixgehalt bekommt und als Bonus 20% des Umsatzes ab X, dann bekommt man für den Umsatzanteil über X eben als Vergütung insgesamt 50% dieses Umsatzanteils. Nicht bloß 20%.
20.01.2024, 19:00
Wenn die 30 Prozent von 350k gerechnet werden, obwohl die Grenze für die Bonusauslösung schon bei 200k liegt, trifft das zu. Ich bin davon ausgegangen, dass man einen Umsatz schätzt, sagen wir 200k, und auf dieser Basis 30 Prozent vereinbart (besser gesagt nicht 30 Prozent, sondern 60k). Und was darüber hinausgeht, wird mit 20 Prozent vergütet.
In deiner Beispielrechnung dagegen wird der Bonus gar nicht als Belohnung dafür gezahlt, dass man mehr Umsatz als erwartet generiert, sondern als Belohnung dafür, dass man überhaupt seine Erwartung erreicht? Und der Anteil, der die Erwartungen übertrifft, wird allerdings weiterhin "nur" mit 20 Prozent vergütet. Was angesichts der vorherigen kumulierten Vergütung mit 50 Prozent aber in den meisten Fällen fair sein mag.
In deiner Beispielrechnung dagegen wird der Bonus gar nicht als Belohnung dafür gezahlt, dass man mehr Umsatz als erwartet generiert, sondern als Belohnung dafür, dass man überhaupt seine Erwartung erreicht? Und der Anteil, der die Erwartungen übertrifft, wird allerdings weiterhin "nur" mit 20 Prozent vergütet. Was angesichts der vorherigen kumulierten Vergütung mit 50 Prozent aber in den meisten Fällen fair sein mag.
21.01.2024, 00:23
(20.01.2024, 19:00)Gast112351234 schrieb: Wenn die 30 Prozent von 350k gerechnet werden, obwohl die Grenze für die Bonusauslösung schon bei 200k liegt, trifft das zu. Ich bin davon ausgegangen, dass man einen Umsatz schätzt, sagen wir 200k, und auf dieser Basis 30 Prozent vereinbart (besser gesagt nicht 30 Prozent, sondern 60k). Und was darüber hinausgeht, wird mit 20 Prozent vergütet.
In deiner Beispielrechnung dagegen wird der Bonus gar nicht als Belohnung dafür gezahlt, dass man mehr Umsatz als erwartet generiert, sondern als Belohnung dafür, dass man überhaupt seine Erwartung erreicht? Und der Anteil, der die Erwartungen übertrifft, wird allerdings weiterhin "nur" mit 20 Prozent vergütet. Was angesichts der vorherigen kumulierten Vergütung mit 50 Prozent aber in den meisten Fällen fair sein mag.
Niemand auf Arbeitgeberseite hat deinen Gedankengang.
Andersrum, wenn ich für jemanden 200k Umsatz einplane und davon 30% als Fixum rechne, also 60k Gehalt vereinbare… was zahle ich ihm, wenn er nur 120k Umsatz macht? Eben, trotzdem 60k.
Diese ganze Umsatzdiskussion ist nur die grobe Gegenprobe, um das Gehalt einzuordnen. Als Arbeitgeber sollte ich mir Sorgen machen, wenn ich über 50% Gehaltskosten auf den Umsatz habe. Als Angestellter kann ich mich beschweren, wenn ich nur 20% meines Umsatzes als Gehalt erhalte.
Aber es ist eben nicht so, dass man auf den Prozent genau 30% auszahlt oder auf den Euro genau Umsätze planen kann. So läuft das im Angestelltenverhältnis nicht. Ich zahle jemand mit besseren Noten oder Dr. vielleicht auch ein paar Euro mehr, auch wenn der Umsatz gleich ist.
21.01.2024, 00:34
also bei 83k Gehalt schlägst du einfach einmal vor, ab 250k Umsatz, bekommst du 30% von jedem weiteren € Umsatz als Umsatzbeteiligung.
21.01.2024, 12:56
(21.01.2024, 00:23)Patenter Gast schrieb:(20.01.2024, 19:00)Gast112351234 schrieb: Wenn die 30 Prozent von 350k gerechnet werden, obwohl die Grenze für die Bonusauslösung schon bei 200k liegt, trifft das zu. Ich bin davon ausgegangen, dass man einen Umsatz schätzt, sagen wir 200k, und auf dieser Basis 30 Prozent vereinbart (besser gesagt nicht 30 Prozent, sondern 60k). Und was darüber hinausgeht, wird mit 20 Prozent vergütet.
In deiner Beispielrechnung dagegen wird der Bonus gar nicht als Belohnung dafür gezahlt, dass man mehr Umsatz als erwartet generiert, sondern als Belohnung dafür, dass man überhaupt seine Erwartung erreicht? Und der Anteil, der die Erwartungen übertrifft, wird allerdings weiterhin "nur" mit 20 Prozent vergütet. Was angesichts der vorherigen kumulierten Vergütung mit 50 Prozent aber in den meisten Fällen fair sein mag.
Niemand auf Arbeitgeberseite hat deinen Gedankengang.
Andersrum, wenn ich für jemanden 200k Umsatz einplane und davon 30% als Fixum rechne, also 60k Gehalt vereinbare… was zahle ich ihm, wenn er nur 120k Umsatz macht? Eben, trotzdem 60k.
Diese ganze Umsatzdiskussion ist nur die grobe Gegenprobe, um das Gehalt einzuordnen. Als Arbeitgeber sollte ich mir Sorgen machen, wenn ich über 50% Gehaltskosten auf den Umsatz habe. Als Angestellter kann ich mich beschweren, wenn ich nur 20% meines Umsatzes als Gehalt erhalte.
Aber es ist eben nicht so, dass man auf den Prozent genau 30% auszahlt oder auf den Euro genau Umsätze planen kann. So läuft das im Angestelltenverhältnis nicht. Ich zahle jemand mit besseren Noten oder Dr. vielleicht auch ein paar Euro mehr, auch wenn der Umsatz gleich ist.
Das wirkt auf mich unredlich, wie du darauf eingehst. Es ist vollkommen klar, dass nicht genau auf 30 Prozent ausgezahlt wird und man den Umsatz genau planen kann. Es ist klar, dass es sich nur um eine grobe Einordnung des Gehalts handelt. Warum kannst du nicht einfach sagen, "ja, es stimmt, zur groben Einordnung sagt man 30 Prozent, für den Bonusanteil sind es aber nur noch 15 bis 20 Prozent"?
Stattdessen möchtest du mir durch die Blume meine Gedankengänge verurteilen 0o Sag doch, "Gast, das ist Bullshit, wenn du mehr erwartest(, denk doch mal an den Arbeitgeber)", damit habe ich kein Problem. Ein Problem habe ich nur damit, wenn man hier um den heißen Brei herumredet, um nicht frank und frei zustimmen zu müssen, dass der Bonusanteil signifikant geringer vergütet wird als "die grobe Gehaltseinordnung".
21.01.2024, 13:41
Verständnisfrage von mir: wenn man den Bonus wie hier vorgeschlagen bekommt, also zb 20% ab 200k, dann wären das ja bei 350k Umsatz 30k Gehaltssteigerung.
Das ist ja gegenüber den 5-10k Steigerung beim Fixgehalt ganz schön viel. Warum macht der Arbeitgeber das mit? Um den Mitarbeiter zu halten? Ist das ab einer bestimmten Seniorität so üblich in eine eher unsatzbezogene Vergütung überzugehen?
Das ist ja gegenüber den 5-10k Steigerung beim Fixgehalt ganz schön viel. Warum macht der Arbeitgeber das mit? Um den Mitarbeiter zu halten? Ist das ab einer bestimmten Seniorität so üblich in eine eher unsatzbezogene Vergütung überzugehen?