19.01.2024, 22:46
Liebe Alle,
ich benötige Euren Rat im Hinblick auf meine wohl zeitnah anstehenden neuen Gehaltsverhandlungen.
Ich bin im 4. Berufsjahr als Rechtsanwalt, seit mittlerweile mehr als 2 Jahre Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei (ca. 10 Rechtsanwälte) im Bereich RealEstate in Hamburg. Da ich nun hoffentlich zeitnah meinen Fachanwaltstitel erlange, möchte ich diesen Punkt nutzen und in neue Gehaltsverhandlungen gehen.
Mein Gehalt liegt gegenwärtig bei ca.83k bei mehr als geregelten Arbeitszeiten (selten länger als 18 Uhr und super Arbeitsklima sowie super Chefin!). Mittlerweile arbeite ich komplett selbständig (auch Mandate im hohen 6stelligen bis 7stelligdn Bereich) und hatte letztes Jahr nach meiner Berechnung einen Umsatz von in etwa mehr als 350k. Letztlich bin ich mittlerweile erster Ansprechpartner im Bereich des Miet- und Baurechts.
Nun meine Frage: was haltet ihr als Gehaltssprung bei erfolgreichen FA-Titel für möglich? Eine Bonusregelung werde ich sicher erhalten, das wurde letztes Jahr bereits besprochen. Mir stellt sich jedoch zusätzlich noch die Frage nach Erhöhung des Grundgehalts. Mein Minimum sind 90k. Haltet ihr das für realistisch im Gesamtpaket?
Vielen Dank euch und ein schönes Wochenende
ich benötige Euren Rat im Hinblick auf meine wohl zeitnah anstehenden neuen Gehaltsverhandlungen.
Ich bin im 4. Berufsjahr als Rechtsanwalt, seit mittlerweile mehr als 2 Jahre Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei (ca. 10 Rechtsanwälte) im Bereich RealEstate in Hamburg. Da ich nun hoffentlich zeitnah meinen Fachanwaltstitel erlange, möchte ich diesen Punkt nutzen und in neue Gehaltsverhandlungen gehen.
Mein Gehalt liegt gegenwärtig bei ca.83k bei mehr als geregelten Arbeitszeiten (selten länger als 18 Uhr und super Arbeitsklima sowie super Chefin!). Mittlerweile arbeite ich komplett selbständig (auch Mandate im hohen 6stelligen bis 7stelligdn Bereich) und hatte letztes Jahr nach meiner Berechnung einen Umsatz von in etwa mehr als 350k. Letztlich bin ich mittlerweile erster Ansprechpartner im Bereich des Miet- und Baurechts.
Nun meine Frage: was haltet ihr als Gehaltssprung bei erfolgreichen FA-Titel für möglich? Eine Bonusregelung werde ich sicher erhalten, das wurde letztes Jahr bereits besprochen. Mir stellt sich jedoch zusätzlich noch die Frage nach Erhöhung des Grundgehalts. Mein Minimum sind 90k. Haltet ihr das für realistisch im Gesamtpaket?
Vielen Dank euch und ein schönes Wochenende
19.01.2024, 23:11
ja, halte ich für realistisch. Wie soll denn die Bonusregelung aussehen?
20.01.2024, 08:42
20.01.2024, 11:11
(19.01.2024, 22:46)k1knickz schrieb: Liebe Alle,
ich benötige Euren Rat im Hinblick auf meine wohl zeitnah anstehenden neuen Gehaltsverhandlungen.
Ich bin im 4. Berufsjahr als Rechtsanwalt, seit mittlerweile mehr als 2 Jahre Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei (ca. 10 Rechtsanwälte) im Bereich RealEstate in Hamburg. Da ich nun hoffentlich zeitnah meinen Fachanwaltstitel erlange, möchte ich diesen Punkt nutzen und in neue Gehaltsverhandlungen gehen.
Mein Gehalt liegt gegenwärtig bei ca.83k bei mehr als geregelten Arbeitszeiten (selten länger als 18 Uhr und super Arbeitsklima sowie super Chefin!). Mittlerweile arbeite ich komplett selbständig (auch Mandate im hohen 6stelligen bis 7stelligdn Bereich) und hatte letztes Jahr nach meiner Berechnung einen Umsatz von in etwa mehr als 350k. Letztlich bin ich mittlerweile erster Ansprechpartner im Bereich des Miet- und Baurechts.
Nun meine Frage: was haltet ihr als Gehaltssprung bei erfolgreichen FA-Titel für möglich? Eine Bonusregelung werde ich sicher erhalten, das wurde letztes Jahr bereits besprochen. Mir stellt sich jedoch zusätzlich noch die Frage nach Erhöhung des Grundgehalts. Mein Minimum sind 90k. Haltet ihr das für realistisch im Gesamtpaket?
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Dein Gehalt ist in Anbetracht deines Umsatzes zu niedrig. Man sagt, dass man mind. 1/3 seines Umsatzes als Gehalt bekommen sollte. Als Fachanwalt wirst du vermutlich einen höheren Stundensatz und daher mehr Umsatz haben.
Würde mind. 100k + Umsatzbeteiligung fordern.
Hast du mal den Markt gecheckt, was woanders möglich wäre?
20.01.2024, 12:05
(20.01.2024, 11:11)Hans123 schrieb:(19.01.2024, 22:46)k1knickz schrieb: Liebe Alle,
ich benötige Euren Rat im Hinblick auf meine wohl zeitnah anstehenden neuen Gehaltsverhandlungen.
Ich bin im 4. Berufsjahr als Rechtsanwalt, seit mittlerweile mehr als 2 Jahre Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei (ca. 10 Rechtsanwälte) im Bereich RealEstate in Hamburg. Da ich nun hoffentlich zeitnah meinen Fachanwaltstitel erlange, möchte ich diesen Punkt nutzen und in neue Gehaltsverhandlungen gehen.
Mein Gehalt liegt gegenwärtig bei ca.83k bei mehr als geregelten Arbeitszeiten (selten länger als 18 Uhr und super Arbeitsklima sowie super Chefin!). Mittlerweile arbeite ich komplett selbständig (auch Mandate im hohen 6stelligen bis 7stelligdn Bereich) und hatte letztes Jahr nach meiner Berechnung einen Umsatz von in etwa mehr als 350k. Letztlich bin ich mittlerweile erster Ansprechpartner im Bereich des Miet- und Baurechts.
Nun meine Frage: was haltet ihr als Gehaltssprung bei erfolgreichen FA-Titel für möglich? Eine Bonusregelung werde ich sicher erhalten, das wurde letztes Jahr bereits besprochen. Mir stellt sich jedoch zusätzlich noch die Frage nach Erhöhung des Grundgehalts. Mein Minimum sind 90k. Haltet ihr das für realistisch im Gesamtpaket?
Vielen Dank euch und ein schönes Wochenende
Dein Gehalt ist in Anbetracht deines Umsatzes zu niedrig. Man sagt, dass man mind. 1/3 seines Umsatzes als Gehalt bekommen sollte. Als Fachanwalt wirst du vermutlich einen höheren Stundensatz und daher mehr Umsatz haben.
Würde mind. 100k + Umsatzbeteiligung fordern.
Hast du mal den Markt gecheckt, was woanders möglich wäre?
Also „mind. 1/3 des Umsatzes“ ist es oft nicht. 1/3 kann ein Anhaltspunkt sein aber oftmals liegt man darunter, 1/4 wäre auch noch ok und kommt nicht selten vor.
Dazu, 83k Brutto sind beim Arbeitgeberbrutto schon mal 97k Kosten.
Bei 350k Umsatz würde ich daher >100k + Umsatzbeteiligung als Gehalt für zu hoch empfinden. 90k und eine erste Umsatzbeteiligung wäre hingegen in Ordnung (wobei die spannende Frage ist, was die Umsatzbeteiligung wäre).
20.01.2024, 12:14
(20.01.2024, 12:05)Patenter Gast schrieb:(20.01.2024, 11:11)Hans123 schrieb:(19.01.2024, 22:46)k1knickz schrieb: Liebe Alle,
ich benötige Euren Rat im Hinblick auf meine wohl zeitnah anstehenden neuen Gehaltsverhandlungen.
Ich bin im 4. Berufsjahr als Rechtsanwalt, seit mittlerweile mehr als 2 Jahre Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei (ca. 10 Rechtsanwälte) im Bereich RealEstate in Hamburg. Da ich nun hoffentlich zeitnah meinen Fachanwaltstitel erlange, möchte ich diesen Punkt nutzen und in neue Gehaltsverhandlungen gehen.
Mein Gehalt liegt gegenwärtig bei ca.83k bei mehr als geregelten Arbeitszeiten (selten länger als 18 Uhr und super Arbeitsklima sowie super Chefin!). Mittlerweile arbeite ich komplett selbständig (auch Mandate im hohen 6stelligen bis 7stelligdn Bereich) und hatte letztes Jahr nach meiner Berechnung einen Umsatz von in etwa mehr als 350k. Letztlich bin ich mittlerweile erster Ansprechpartner im Bereich des Miet- und Baurechts.
Nun meine Frage: was haltet ihr als Gehaltssprung bei erfolgreichen FA-Titel für möglich? Eine Bonusregelung werde ich sicher erhalten, das wurde letztes Jahr bereits besprochen. Mir stellt sich jedoch zusätzlich noch die Frage nach Erhöhung des Grundgehalts. Mein Minimum sind 90k. Haltet ihr das für realistisch im Gesamtpaket?
Vielen Dank euch und ein schönes Wochenende
Dein Gehalt ist in Anbetracht deines Umsatzes zu niedrig. Man sagt, dass man mind. 1/3 seines Umsatzes als Gehalt bekommen sollte. Als Fachanwalt wirst du vermutlich einen höheren Stundensatz und daher mehr Umsatz haben.
Würde mind. 100k + Umsatzbeteiligung fordern.
Hast du mal den Markt gecheckt, was woanders möglich wäre?
Also „mind. 1/3 des Umsatzes“ ist es oft nicht. 1/3 kann ein Anhaltspunkt sein aber oftmals liegt man darunter, 1/4 wäre auch noch ok und kommt nicht selten vor.
Dazu, 83k Brutto sind beim Arbeitgeberbrutto schon mal 97k Kosten.
Bei 350k Umsatz würde ich daher >100k + Umsatzbeteiligung als Gehalt für zu hoch empfinden. 90k und eine erste Umsatzbeteiligung wäre hingegen in Ordnung (wobei die spannende Frage ist, was die Umsatzbeteiligung wäre).
Danke für die Rückmeldungen. Was haltet ihr denn für eine „faire“ UBT? Beispielsweise jeder Umsatz ab 200/250k zu 20%? So in etwa war es zumindest meine Überlegung.
20.01.2024, 12:30
Das hört sich fair und realistisch an.
20.01.2024, 12:59
+1
20.01.2024, 13:20
Übersehe ich gerade etwas? Wenn man für das Gehalt sonst von einem Drittel oder meinetwegen einem Viertel gemessen am Umsatz spricht – warum geht man für eine Umsatzbeteiligung, die man schon nur dann bekommt, wenn der Umsatz überhaupt wirklich da ist, NOCH mal weiter runter, auf ein Fünftel oder gar ein Sechstel?
20.01.2024, 14:34
keine ahnung, wie du auf die Rechnung kommst, aber im Beispiel, fix 90 + (0,2 x 150) = 120. Das wären bei dem geschätzten Umsatz von 350 etwas mehr als 1/3. angenommen, du würdest die 200 nicht knacken, bliebe es eben bei den 90... (umsatzauslösende schwelle von 200k und unsatz von 350 unterstellt)