07.09.2023, 14:38
Ein „Trick“ ist es grundsätzlich nicht. Du gibst halt Geld aus um anschließend Steuern zu sparen. Sinngemäß: 50k ausgeben um dann 5k Steuern zu sparen. Da das Gehirn bei „Steuen sparen“ oft aussetzt, ist es eine gängige Masche bei Finanzberatern und Influencern. Ob man damit wirklich Vermögen aufbaut, muss man durchrechnen. Ein Automatismus ist es nicht. l
07.09.2023, 17:37
(07.09.2023, 14:38)guga schrieb: Ein „Trick“ ist es grundsätzlich nicht. Du gibst halt Geld aus um anschließend Steuern zu sparen. Sinngemäß: 50k ausgeben um dann 5k Steuern zu sparen. Da das Gehirn bei „Steuen sparen“ oft aussetzt, ist es eine gängige Masche bei Finanzberatern und Influencern. Ob man damit wirklich Vermögen aufbaut, muss man durchrechnen. Ein Automatismus ist es nicht. l
Genauso ist es. In der Pauschalität ist der Tipp mit der Wohnung genauso sinnvoll wie der Tipp weiter zu pendeln, damit man mehr Steuern über die Entfernungspauschale spart...
07.09.2023, 19:18
(07.09.2023, 14:38)guga schrieb: Ein „Trick“ ist es grundsätzlich nicht. Du gibst halt Geld aus um anschließend Steuern zu sparen. Sinngemäß: 50k ausgeben um dann 5k Steuern zu sparen. Da das Gehirn bei „Steuen sparen“ oft aussetzt, ist es eine gängige Masche bei Finanzberatern und Influencern. Ob man damit wirklich Vermögen aufbaut, muss man durchrechnen. Ein Automatismus ist es nicht. l
Wobei es ja hier nicht um Steuern, sondern um rund 22.000 Euro geht. Ich persönlich würde mir deswegen keine Wohnung kaufen, aber wenn ich ein paar tausend Euro drüber wäre, würde ich diese "investieren", um anschließend in den Genuss der 22.000 Euro zu kommen.
10.10.2023, 08:24
Man könnte freiwillig für das laufende Jahr in die DRV einzahlen. Beim derzeitigen Höchstbeitrag von 1.357,80 €/Monat wären das 16.293,60 €, die man für 2023 steuerlich absetzen könnte.
Ob ein freiwilliger Beitrag in die DRV sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden.
Ob ein freiwilliger Beitrag in die DRV sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden.
16.10.2023, 20:42
Möglich wäre mit dem AG eine entsprechende Gehaltskürzung zu vereinbaren, die sich später nach der Elternzeit ausgleicht.
Das ist aber vermutlich halt nicht rechtssicher.
Das ist aber vermutlich halt nicht rechtssicher.