10.05.2023, 10:15
(10.05.2023, 09:40)Spitzbube schrieb:(07.05.2023, 19:28)Lost_inPages schrieb: Kurz und knackig.
4) sei einfach geistig abwesend. Und sei flexibel genug, auch einen Freispruch beantragen zu können, wenn du merkst, die Beweise taugen nichts. Auch dafür hatte ich eine Vorlage.
Ansonsten viel Erfolg. Und vllt wird es dir sogar gefallen.
Definitiv der beste Tipp bisher
Ups xD
12.05.2023, 19:08
Bei uns in BW hat man auch Sitzungsdienst wenn man beim Richter ausgebildet wird.
Es gibt ein super kleines Buch: Christian Theiß-Sitzungsdienst des StA. Er beschreibt den Gang der HV und auch jede Menge nützliche Anträge, die man in den einzelnen Situationen stellen kann (z.B. wenn der AK nicht kommt). Außerdem hat er Hilfestellung für den Aufbau des Plädoyers in sämtlichen Varianten.
In unserer AG hatten ihn fast alle in der Verhandlung dabei.
Außerdem ist es möglich und teilweise auch üblich, dass wenn ein Referendar Sitzungsvertreter der StA ist, vor dem Plädoyer die Verhandlung kurz unterbrochen wird, damit du dich kurz vorbereiten kannst. Du bist auch in der komfortablen Situation, dass das Plädoyer zwar eine "Ankerfunktion" hat, aber am Schluss entscheidet ja der Richter/die Richterin. Oft sind auch schon Strafvorschläge in der Akte und telefonieren kannst du immer, wenn du dir unsicher bist.
Ich hatte mir mit der Akte eine Vorlage gemacht und dann in der Verhandlung notiert, mit welchem BM man welches TBM nachweisen kann. Außerdem kann man für die Strafzumessung eine +/- Liste im Laufe der Verhandlung führen.
Alles Gute!
Es gibt ein super kleines Buch: Christian Theiß-Sitzungsdienst des StA. Er beschreibt den Gang der HV und auch jede Menge nützliche Anträge, die man in den einzelnen Situationen stellen kann (z.B. wenn der AK nicht kommt). Außerdem hat er Hilfestellung für den Aufbau des Plädoyers in sämtlichen Varianten.
In unserer AG hatten ihn fast alle in der Verhandlung dabei.
Außerdem ist es möglich und teilweise auch üblich, dass wenn ein Referendar Sitzungsvertreter der StA ist, vor dem Plädoyer die Verhandlung kurz unterbrochen wird, damit du dich kurz vorbereiten kannst. Du bist auch in der komfortablen Situation, dass das Plädoyer zwar eine "Ankerfunktion" hat, aber am Schluss entscheidet ja der Richter/die Richterin. Oft sind auch schon Strafvorschläge in der Akte und telefonieren kannst du immer, wenn du dir unsicher bist.
Ich hatte mir mit der Akte eine Vorlage gemacht und dann in der Verhandlung notiert, mit welchem BM man welches TBM nachweisen kann. Außerdem kann man für die Strafzumessung eine +/- Liste im Laufe der Verhandlung führen.
Alles Gute!
17.05.2023, 10:07
Drei Tipps:
1) Wie schon empfohlen: Christian Theiß, Sitzungsdienst des StA durcharbeiten. Das ist ein Büchlein fast im Pixi-Format. Das hat man in 2 Tagen durch.
2) Den Ausbilder oder andere StA/AA, die er/sie dir empfehlen kann, begleiten. Du wirst feststellen, dass jeder für das Plädoyer ein Grundgerüst hat, aus dem das Plädoyer zu 75% besteht und dann nur mit den Einzelheiten des Falls gefüllt wird.
3) Erstell dir einen sog. Sitzungsrenner, d.h. eine Vorlage mit einem Grundgerüst inkl. konkreten Formulierungen für jeden Abschnitt des Plädoyers.
Ein Muster ist auch in dem o.g. Buch enthalten, das man mE noch etwas abwandeln muss, damit es richtig schön wird; aber brauchbar als Ausgangstext ist es allemal.
1) Wie schon empfohlen: Christian Theiß, Sitzungsdienst des StA durcharbeiten. Das ist ein Büchlein fast im Pixi-Format. Das hat man in 2 Tagen durch.
2) Den Ausbilder oder andere StA/AA, die er/sie dir empfehlen kann, begleiten. Du wirst feststellen, dass jeder für das Plädoyer ein Grundgerüst hat, aus dem das Plädoyer zu 75% besteht und dann nur mit den Einzelheiten des Falls gefüllt wird.
3) Erstell dir einen sog. Sitzungsrenner, d.h. eine Vorlage mit einem Grundgerüst inkl. konkreten Formulierungen für jeden Abschnitt des Plädoyers.
Ein Muster ist auch in dem o.g. Buch enthalten, das man mE noch etwas abwandeln muss, damit es richtig schön wird; aber brauchbar als Ausgangstext ist es allemal.