06.12.2019, 16:53
(06.12.2019, 16:52)Gast schrieb:(06.12.2019, 16:13)Willi der wetterfrosch (Gaub) schrieb: War Verjährungshemmung zu diskutieren? Dagegen spricht doch, dass das Rücktrittsrecht vor Verjährung ausgeübt wurde. Eine Verjährung danach tut ja nichts zur Sache. Oder doch?
Mit Rücktrittserklärung entsteht rückgewährschuldV, dann gilt 195,199, also nichts verjährt
Aber eben nicht wenn man 437, 311a II will. In BW war noch der SE-Anspruch zu prüfen....
06.12.2019, 16:53
Achso bei 283 hab ich noch Verjährung geprüft und wegen Hemmung verneint, wie schon gesagt wurde.
06.12.2019, 17:03
(06.12.2019, 16:47)Gast schrieb:(06.12.2019, 16:46)NRWXYZ schrieb:(06.12.2019, 16:38)Gast schrieb:(06.12.2019, 16:36)Gast schrieb:(06.12.2019, 16:35)Gast schrieb: War es falsch, wenn man gewährleistungsauschluss bei 326 V geprüft hat?
Warum sollte das falsch sein?
Ich bin halt nicht über den sachmangel gegangen, sondern habe rücktritt wg unmöglichkeit gesagt und dann den ausschluss geprüft. Sonst prüft man den ausschluss ja eher bei sachmängeln
Aber 326 V modifiziert mE nur die Rücktrittsvoraussetzung, als eine Fristsetzung entbehrlich ist. Die restlichen Voraussetzungen müssen mE trotzdem vorliegen.
D h.?
Na ja, dass die anderen Voraussetzungen des Rücktritts (gegenseitiger Vertrag, PV; im Kaufrecht: KV, Mangel bei GÜ) vorliegen müssen
06.12.2019, 17:05
War das 1004 I BGB iVm 823, 824 BGB analog oder 823 I, 824 I BGB direkt? Einerseits passt ja ein Beseitigungsanspruch (1004), andererseits auch ein Schadensersatz (Naturalrestitution).
Hab 1004 genommen, bin aber gerade sehr unsicher...
Ansonsten: wie habt ihr das Problem mit der vorläufigen Vorwegnahme der Hauptsache gelöst?
Und was habt ihr für einen Zuständigkeitsstreitwert angenommen?
Hab 1004 genommen, bin aber gerade sehr unsicher...
Ansonsten: wie habt ihr das Problem mit der vorläufigen Vorwegnahme der Hauptsache gelöst?
Und was habt ihr für einen Zuständigkeitsstreitwert angenommen?
06.12.2019, 17:07
Ja in NRW war die Verjährung auch nur von M in der E-Mail, die er als Anlage vorgelegt hat, angesprochen
06.12.2019, 17:11
Waren das nicht 20000 Euro Kaufpreis?!
06.12.2019, 17:12
06.12.2019, 17:13
Hat niemand anfechtung des kaufvertrages geprüft wg eigenschaftsirrtum? Falschheit des gemäldes als wertb. Faktor?
06.12.2019, 17:14
06.12.2019, 17:15